Sitzung am 29.04.2025
Der in der Gemeinderatssitzung vom 29. Januar 2025 öffentlich vorberatene Haushaltsplan mit Ergebnishaushalt und Investitionsplanung (Finanzhaushalt) wurde dem Gemeinderat vorgelegt und wird in dieser Gemeinderatssitzung verabschiedet.
Die Kämmerin Frau Schmidt trägt die Eckdaten des Haushaltsplanes des Gemeindehaushaltes sowie die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vor.
Der Ergebnishaushalt ist Teil des doppischen Haushaltsplans, orientiert sich an betriebswirtschaftlichem Denken und stellt ähnlich der kaufmännischen doppischen Buchhaltung die Gewinn- und Verlustrechnung (Ressourcenaufkommen und Ressourcenverbrauch) der Gemeinde dar.
Dem Gesamtbetrag der Erträge in Höhe von 22.700.900,– € stehen ordentliche Aufwendungen von 25.859.500,– € gegenüber, was zu einem veranschlagten Gesamtergebnis (Fehlbetrag) in Höhe von 3.158.600,– € führt. Durch die Gemeinde bzw. die Gemeindeverwaltung nicht beeinflussbar sind die erhöhten Personalaufwendungen von 9.441.200,– € aufgrund der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst sowie die Kreisumlage, die für Althengstett mit 4.842.200,– € zu Buche schlägt.
Der Finanzhaushalt stellt die voraussichtlichen Geldflüsse im Haushaltsjahr dar und dient der Gemeinde als Planungsinstrument zur Finanzrechnung. Der Finanzhaushalt stellt alle kassenwirksamen Vorgänge, also Ein- und Ausgaben dar.
Die laufenden Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit der Gemeinde führen 2025 im Ergebnis zu einem Zahlungsmittelbedarf in Höhe von 2.141.600,– €.
Der Gesamtergebnishaushalt 2025, also die finanzwirtschaftliche Lage der Gemeinde, spitzt sich weiter zu. Die Gemeinde Althengstett kann den Ressourcenverbrauch das sechste Jahr in Folge nicht erwirtschaften. Die Verwaltung und der Gemeinderat haben die Haushaltsanmeldungen kritisch geprüft. Verblieben sind für das Haushaltsjahr 2025 zwei Investitionsschwerpunkte: die Baumaßnahmen rund um die Hermann-Hesse-Bahn, sowie die Planungsleistungen und der Abbruch für den Anbau an der Grundschule zur Nutzung der Schulkindbetreuung bzw. des Familienzentrums.
► Der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für den Gemeindehaushalt wurde bei drei Enthaltungen zugestimmt.
Der in der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2024 öffentlich eingebrachte Wirtschaftsplan wird mit folgenden Eckdaten von Frau Schmidt dem Gemeinderat vorgestellt:
Den Erträgen von 1.151.000,– € stehen Aufwendungen in Höhe von 1.158.400,– € gegenüber, was zu einem negativen Jahresergebnis von 7.400,– € führt. Der voraussichtliche Schuldenstand wird sich zum 31.12.2025 auf 217.500,– € belaufen, es werden Kreditaufnahmen in Höhe von 45.000,– € eingeplant.
Investitionsschwerpunkte 2025 sind, wie im Vorjahr, die Planung einer Wasserleitung an der Industrie- und Eugen-Zeyher-Straße in Höhe von 54.000,– €.
In der Novembersitzung wurde bereits nach der jährlichen Neukalkulation der Verbrauchsgebühren die Gebührenfestsetzung
– ab 01.01.2025: 3,00 € zzgl. 7 % MwSt. = 3,21€ brutto beschlossen.
– (bis 31.12.2024: 2,60 € zzgl. 7 % MwSt. = 2,78 € brutto).
Der in der Gemeinderatssitzung vom 20. November 2024 öffentlich eingebrachte Wirtschaftsplan enthält folgende Eckdaten:
Den Erträgen von 2.729.900,– € im Erfolgsplan 2025 stehen Aufwendungen in Höhe von 2.730.900,– € gegenüber, was zu einem negativen Jahresergebnis von 1.000,– € führt. Der voraussichtliche Schuldenstand wird sich zum 31.12.2025 auf 7.555.000,– € belaufen, es werden Kreditaufnahmen in Höhe von 575.000,– € eingeplant. Der größte Teil der Schulden des Eigenbetriebs besteht bei der Gemeinde selbst.
Investitionsschwerpunkte 2025
In der Novembersitzung wurde bereits nach der jährlichen Neukalkulation folgende Gebührenfestsetzungen der gesplitteten Abwassergebühren beschlossen:
► Den Wirtschaftsplänen Wasser und Abwasser wurde jeweils einstimmig zugestimmt.
Es schließen sich die Haushaltsreden von
an. Diese werden in vollem Wortlaut auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht.
Die Gemeinde arbeitet seit 2020 in der kommunalen Buchhaltung doppisch nach dem „Neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR)".
In der Sitzung vom 29. April 2025 konnte Frau Schmidt dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit die Eröffnungsbilanz der Gemeinde Althengstett zum 01. Januar 2020 vorstellen.
Dem vorausgegangen waren umfangreiche zeitintensive Wertermittlungen des Anlagevermögens wozu insbesondere die Sachanlagen der kommunalen Grundstücke und Gebäude, Gemeindestraßen und Plätze, bewegliche Sachanlagen der Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie die Finanzlagen gehörten.
Die Eröffnungsbilanz weist in Aktiva/Passiva 60.620913,87 € aus und wurde vom Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss so festgestellt.
Die Eröffnungsbilanz weist in Aktiva/Passiva 2.476.522,34 € aus und wurde vom Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss festgestellt.
Die Eröffnungsbilanz weist in Aktiva/Passiva 15.069.850,31 € aus und wurde vom Gemeinderat durch einstimmigen Beschluss festgestellt.
1. Umwidmung von Fördermitteln
2. Folgeförderung
Was ist eine „nichtinvestive Städtebauförderung (NIS)“ und was wurde seither mit diesen Fördermitteln umgesetzt?
Zur Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Integration in Quartieren hat das Wirtschaftsministerium 2015 – ergänzend zur Förderung von baulich-investiven Maßnahmen in Sanierungsgebieten – das Programm für nichtinvestive Städtebauförderung (NIS) aufgelegt. Das Wirtschaftsministerium beschreibt das Programm wie folgt: „Damit werden unter anderem Projekte zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, zur Integration von Migrantinnen und Migranten oder zur Inklusion von Menschen mit Behinderung gefördert. Die Kommune kann die Fördermittel für einen Verfügungsfonds, ein Quartiersmanagement oder sonstige nichtinvestive Einzelprojekte verwenden.
Denkbar sind hier beispielsweise Kultur- und Sportangebote, Bürgerfeste, Nachbarschaftshilfe sowie eine bedarfsgerechte Nahversorgung und Mittagstische bis hin zum Repair-Café, Spielangebote für Kinder und dem Sprachkurs für Migrantinnen und Migranten – das Programm bietet Kommunen vielfältige Möglichkeiten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die nichtinvestive Maßnahme in einem laufenden Sanierungsgebiet der Kommune durchgeführt wird. Der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches Erneuerungsgebiet beträgt 100.000 €.“
Die Gemeinde Althengstett stellte im Rahmen der Ortskernsanierung Neuhengstett nach entsprechender Zustimmung des Gemeinderates vom 27.10.2021 einen entsprechenden Förderantrag „Ortskern Neuhengstett – NIS 2021“. Dieser wurde mit dem Förderzeitraum vom 06.12.2021 – 30.04.2026 mit einer anteiligen Fördersumme in Höhe von 51.000,- € bewilligt.
Seit Beginn des Förderzeitraums hat die Gemeinde Althengstett für folgende Veranstaltungen und Aktivitäten Fördergelder erhalten:
Folgende Angebote wurden bzw. werden vom Verein Arbeitskreis Integration und kulturelle Vielfalt Althengstett e. V. durchgeführt:
In der Antragstellung im Jahre 2021 wurde für Ferienangebote für Behinderte und Nicht-Behinderte ein Planansatz von 10.000,- € veranschlagt. Die Lebenshilfe hat im Förderzeitraum 06.12.2021 – 30.04.2026 derartige Angebote nicht gemacht, weshalb diese Fördermittel anderweitig eingesetzt wurden und deshalb formal durch Gemeinderatsbeschluss umgewidmet werden müssen.
Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung vom 13.03.2025 insbesondere das vielfältige Angebot und Engagement im Rössle durch den Arbeitskreis Integration und kulturelle Vielfalt Althengstett e.V. zustimmend zur Kenntnis genommen und dem Gemeinderat empfohlen, der Umwidmung sowie der Folgeantragstellung über die restliche Fördersumme von 49.000,– € zu beschließen.
Der Gemeinderat ist der Empfehlung des Ortschaftsrates Neuhengstett jeweils einstimmig gefolgt.
Feuerwehrgerätehaus Ottenbronn; Planansatz im Haushaltsplan
Bürgermeister Klahm informiert darüber, dass nach der nicht-öffentlichen Aussprache in Sachen Feuerwehrgerätehaus Ottenbronn der vom Verwaltungsausschuss gestrichene Planansatz für das Feuerwehrgerätehaus Ottenbronn nun wieder im vorliegenden Haushaltsplan in vollem Umfang aufgenommen wurde.