TOP 1
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.3.2025 getroffenen Beschlüsse
Bürgermeister Tretow teilt mit, dass einer Ratenzahlung zugestimmt wurde.
TOP 4
Änderung der Hauptsatzung
In den vergangenen Jahren wurden die Stellen im öffentlichen Dienst höhergruppiert. Zuletzt durch die Organisationsuntersuchung im letzten Jahr wurden mehrere Stellen in die Entgeltgruppe 9a angehoben. Zudem wurde beschlossen, dass alle Erzieherinnen und Erzieher nach Entgeltgruppe S 8b bezahlt werden.
Durch diese Erhöhungen müssten laut bestehender Hauptsatzung viele Stellenbesetzungen durch den Gemeinderat erfolgen, da der Bürgermeister Einstellungen nur bis Entgeltgruppe 6 bzw. Entgeltgruppe S 8a eigenständig durchführen darf. Das bedeutet, dass sich viele Bewerber im Gemeinderat vorstellen müssen und durch den Gemeinderat gewählt werden.
Dadurch würde sich ein Einstellungsprozess zu sehr in die Länge ziehen und viele Bewerber abschrecken, die sich nicht in einem Gremium vorstellen möchten.
Um die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinde nicht zu schmälern, soll aus diesem Grund die Hauptsatzung so angepasst werden, damit der Bürgermeister Einstellungen von Personen bis Entgeltgruppe 9a bzw. Entgeltgruppe S 8b eigenständig durchführen darf.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der seit 1.1.2021 wirksamen Hauptsatzung wie folgt:
§ 11 Zuständigkeiten
(2) Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit es sich nicht bereits um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt:
2.4 Die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Mitarbeitern bis zur Entgeltgruppe 9a und S 8b, Aushilfen, Beamtenanwärtern, Auszubildenden, Praktikanten und anderen in Ausbildung stehenden Personen
TOP 5
Mietkauf Kehrmaschine
Verschmutzte Straßen, Wege und Plätze sind in Untereisesheim leider kein seltenes Bild.
Um der Lage Herr zu werden unter der Berücksichtigung der engen Personalstärke und den gesundheitlich angeschlagenen Kollegen vom Bauhof, wurden in den vergangenen Wochen
unterschiedliche Kehrmaschinen dreier Hersteller gleicher Bauart getestet.
Die Maschinen wurden jeweils im Zwei- und Drei-Besensystem vorgestellt. Der 3. Besen dient zur Wildkrautbeseitigung. Dies ist jedoch nicht notwendig, da eine handgeschobene Wildkrautbürste in beengten Verkehrsräumen flexibler einsetzbar und weitaus kostengünstiger ist.
Der Hersteller Kärcher zeichnete sich für unseren Bauhof in technischer Sicht als das bessere Produkt ab. Das Mietmodell stellt sich gegenüber einem angebotenen Leasingmodell mit Schlussrate für unsere kleine Gemeinde als eine flexiblere Variante dar.
Der Gemeinderat vertagte den Tagesordnungspunkt.
TOP 6
Grundsatzbeschluss Entwicklung Kressgraben III
In der Klausursitzung des Gemeinderats am 29.3.2025 wurden verschiedene Planungsvarianten und Grundsatzentscheidungen zur Entwicklung der Erweiterung des Gewerbegebiets mit dem Namen „Kressgraben III“ beschlossen. Die wichtigsten Grundlagen sollen in diesem Beschluss zusammengefasst werden. Der Grundentwurf folgt dabei dem als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Büros Sippel.
Die wichtigen Grundsatzentscheidungen in Bezug auf die Entwicklung des Bebauungsplans sind die folgenden:
1. Verzicht auf eine Erschließung des Gewerbegebiets durch einen Kreisel an der L 1100.
2. Ertüchtigung der Kreuzung an der Hauptstraße Untereisesheim/Ecke „Im Kressgraben“ und „Hoffeldstraße“, um den zusätzlichen Verkehr des Gebiets Kressgraben III und des zukünftigen Baugebiets Hoffeld aufnehmen zu können.
3. Einplanung eines Grundstücks für eine etwaige zukünftige Neuerrichtung eines Feuerwehrgerätehauses im Gewerbegebiet „Kressgraben III“.
4. Beibehaltung der Grünzone als ehemalige Grenze des Gewerbegebiets Kressgraben II.
Weitergehende Planungen werden durch die zusätzlichen Planungsschritte vorgenommen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
TOP 7
Kündigung des aktuellen Dienstleisters „Meyer Menü“ in der Verpflegung der Grundschule
Im Rahmen der Sitzung des Bildungsbeirats am 7.4.2025 wurde über die Qualität und Zuverlässigkeit des aktuellen Essensdienstleisters Meyer Menü diskutiert. Dabei wurden wiederholt Mängel in der Versorgung, der Kommunikation sowie bei der Einhaltung vereinbarter Standards festgestellt. In derselben Sitzung wurde der Anbieter Apetito vorgestellt, der bereits erfolgreich im Kindergarten Abenteuerland eingesetzt wird und sowohl qualitativ als auch organisatorisch überzeugte.
Besonders hervorzuheben ist die positive Rückmeldung einer Familie, deren Kinder sowohl den Kindergarten Abenteuerland (mit dem Essensanbieter Apetito) als auch die Schule (mit dem Essensanbieter Meyer Menü) besuchen. Die Eltern berichten von einem deutlichen Qualitätsunterschied zugunsten von Apetito und befürworten einen Anbieterwechsel ausdrücklich.
Der bestehende Vertrag mit Meyer Menü soll zum nächstmöglichen Termin fristgerecht gekündigt werden. Die Kündigung erfolgt unter Berücksichtigung der im bestehenden Vertrag vereinbarten Fristen (Ende April). Parallel dazu soll ein Wechsel zum Anbieter Apetito vorbereitet werden, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Essensversorgung in den Betreuungseinrichtungen der Gemeinde zu gewährleisten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Die Verwaltung wird ermächtigt, den bestehenden Vertrag mit dem Essensdienstleister Meyer Menü unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen.
TOP 8
Beauftragung des Essensdienstleisters Apetito AG für die Grundschule ab dem Schuljahr 2025/2026
Im Zuge der geplanten Umstellung des Schulverpflegungskonzepts soll der Anbieter Apetito AG ab dem Schuljahr 2025/2026 die Essensversorgung an der Grundschule übernehmen. Apetito AG ist bereits erfolgreich im Kindergarten Abenteuerland im Einsatz. Die dort gemachten positiven Erfahrungen, sowohl organisatorisch als auch qualitativ, sprechen für eine Übertragung des bewährten Modells auf die Grundschule.
Vertragsmodell
Die Grundlage für die Zusammenarbeit mit Apetito AG soll, analog zum Kindergarten Abenteuerland, einen Konzessionsvertrag bilden. Dieser regelt, dass Apetito AG die vollständige Organisation der Essensversorgung übernimmt, inklusive:
Auf dieser Basis wird ein Festpreis pro Mahlzeit kalkuliert, der direkt über die Abrechnungsfirma FSQ Functional Safety & Quality Experts GmbH mit den Eltern abgerechnet wird.
Über diese Plattform erfolgt auch die digitale An- und Abmeldung der Kinder, was im Vergleich zum bisherigen Verfahren zu einer spürbaren Entlastung führt. Die Eltern sind nicht mehr an eine feste Abmeldezeit um 8.00 Uhr gebunden, sondern haben eine flexiblere Handhabung bei kurzfristigen Änderungen, z.B. im Krankheitsfall.
Teilnehmerzahlen und Zielentwicklung
Von insgesamt 163 Schüler:innen an der Grundschule sind derzeit 108 Kinder im Ganztagsbetrieb angemeldet.
Die aktuelle Teilnahme am warmen Mittagessen verteilt sich wie folgt:
Mit der geplanten Umstellung auf die neue Verpflegungslösung wird eine höhere Teilnahme am Mittagessen angestrebt.
Vorbild ist die Entwicklung im Kindergarten Abenteuerland, wo die Zahl der teilnehmenden Kinder nach der Umstellung von 10 auf 80 Kinder anstieg.
Da im Schuljahr 2025 viele Kinder vom Kindergarten in die Grundschule wechseln werden und Apetito sowie das Essensangebot bereits kennen, wird eine noch höhere Beteiligung am Mittagessen erwartet. Die positive Vorerfahrung dürfte die Bereitschaft zur Teilnahme zusätzlich fördern.
Empfohlenes Verpflegungsmodell und Preisstruktur:
Es stehen grundsätzlich mehrere Varianten zur Auswahl:
Die Mischform aus Bio- und konventionellen Komponenten wird ausdrücklich empfohlen. Sie ermöglicht es, gezielt ausgewählte Lebensmittel wie Gemüse oder Milchprodukte in Bio-Qualität zu verwenden, ohne dass die Kinder auf beliebte Speisen wie Hähnchen-Crossies verzichten müssen.
So kann eine ausgewogene, kindgerechte und gleichzeitig wirtschaftliche Verpflegung angeboten werden.
Einführung und Kommunikation
Zur Einführung des neuen Verpflegungssystems ist ein Showcooking in der Mensa vorgesehen. Dazu werden der Elternbeirat der Klassen 1 – 4, das Lehrerkollegium sowie bei Interesse Vertreter:innen des Gemeinderats eingeladen.
Ziel ist es, das neue System vorzustellen, offene Fragen zu klären und einen Einblick in die Qualität und Organisation der neuen Schulverpflegung zu geben.
Organisation und Anmeldung
Noch vor Beginn des Schuljahres 2025/2026 sollen die Familien die Möglichkeit erhalten, ihre Kinder rechtzeitig anzumelden.
Die Ausgabe erfolgt, wie bisher, über ein Karten- und Aufladesystem, das von den Eltern über ein Online-Portal verwaltet wird. Die aufladbaren Karten werden weiterhin in der Schule gelagert.
Ausgabe der Speisen
Für die Ausgabe der Speisen soll, wie im Kindergarten Abenteuerland, die Firma Kruschina GmbH beauftragt werden.
Aktuell sind zwei Mitarbeiter:innen vor Ort tätig, die derzeit noch an den bestehenden Dienstleistungsvertrag mit Meyer Menü gebunden sind.
Es wird angestrebt, diese beiden Personen an den neuen Dienstleister Kruschina GmbH zu vermitteln, da sie mit den Abläufen, Kindern und der Mensa der Grundschule bestens vertraut sind. Dies würde nicht nur für Kontinuität im Tagesablauf sorgen, sondern auch für einen reibungslosen Übergang im Mensabetrieb.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Die Verwaltung wird ermächtigt, den Anbieter Apetito für die Schulverpflegung an der Grundschule ab dem Schuljahr 2025/2026 auf Basis eines Konzessionsvertrags zu beauftragen.
TOP 9
Bestellung von Frau Petra Karle zur Ratschreiberin
Nach § 35a Abs. 2 Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (LFGG) bestellt die Gemeinde für jede Grundbucheinsichtsstelle einen Ratschreiber und einen Stellvertretenden. Die Befugnisse des Ratschreibers sind in § 35 b Abs. 2 LFGG geregelt und bestehen im Wesentlichen darin, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen. Bei Vorliegen des Zugangs zum elektronischen Grundbuch können Einsichtnahmen in das elektronische Grundbuch ermöglicht und Abschriften erstellt werden.
In der Gemeinderatssitzung am 24.10.2022 wurde Herr Bürgermeister Tretow als Ratschreiber der Gemeinde Untereisesheim bestellt.
Die Voraussetzungen für die Bestimmung zum Ratschreiber sind in § 35 a Abs. 2 LFGG i.V.m. § 149 Satz 4 Grundbuchordnung und § 153 Abs. 5 Satz 1 Gerichtsverfassungsgesetz geregelt. Durch eine Gesetzesänderung wurde der Einsatz von Tarifbeschäftigten erleichtert, da auch die Bestellung von Verwaltungsangestellten mit gleichwertigem Wissens- und Leistungsstand zum Ratschreiber möglich ist. Ein vergleichbarer Wissens- und Leistungsstand ist gegeben, wenn eine gute Einarbeitung und eine Fortbildung stattgefunden haben.
Frau Petra Karle arbeitet seit 1.2.2023 in der Kämmerei der Gemeinde Untereisesheim und erledigt alle Aufgaben sehr gewissenhaft. Sie wurde über einen langen Zeitraum eingearbeitet und hat bereits im Juni 2024 die Fortbildung „Basiswissen Grundbucheinsichtstellen/Einstiegsseminar für Ratschreiber/innen“ besucht.
Da bei Frau Karle keine Befähigung zum mittleren Verwaltungsdienst vorliegt, benötigt die Entscheidung, sie zur Ratschreiberin zu bestellen, noch der Zustimmung des Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn.
Die Verwaltung schlägt vor, Frau Petra Karle zur Ratschreiberin der Gemeinde Untereisesheim zu bestellen und den Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn um Zustimmung zu bitten.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Frau Petra Karle wird zur Ratschreiberin der Gemeinde Untereisesheim bestellt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die erforderliche Zustimmung des Präsidenten des Amtsgerichts Heilbronn einzuholen.
TOP 10
Informationen und Mitteilungen
Bürgermeister Tretow gab folgende Informationen bekannt:
TOP 11
Termine und Veranstaltungen
Bürgermeister Tretow gab folgende Termine bekannt:
2.5.2025: Rathaus geschlossen
13.5.2025: Tag der offenen Tür im Kindergarten Abenteuerland
24.5.2025: Spendenlauf der Grundschule
30.5.2025: Rathaus geschlossen