Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderats

Sitzung am 28.05.2025 Bekanntgaben Förderzusage Leader Heckengäu „Spiritueller Waldenserweg“: Am 8. Mai wurde in Jettingen, vertreten durch...

Sitzung am 28.05.2025

Bekanntgaben

Förderzusage Leader Heckengäu „Spiritueller Waldenserweg“:

Am 8. Mai wurde in Jettingen, vertreten durch Frau Pröll und Herrn Ortschaftsrat Adam, das Konzept des „Spirituellen Waldenserweges“ erfolgreich vorgestellt und die Gemeinde hat den Zuschlag erhalten. Die Arbeitsgruppe hat die Umsetzung bereits mit dem Ziel begonnen, den „Spirituellen Waldenserweg“ im Rahmen des Festaktes zum 325-jährigen Waldenserjubiläums am 28. September 2025 einzuweihen.

Notarvertrag zwischen ENCW und Gemeinde Althengstett:

Der Notarvertrag zwischen der ENCW und der Gemeinde Althengstett zur Gründung der Energiegesellschaft Althengstett GmbH wurde am 20.05.2025 vor dem Notar in Calw geschlossen.

Erklärung Niederlegung Ehrenamt Ortsvorsteher – Claus Schmitter

Mit großem Bedauern muss der ehrenamtliche Ortsvorsteher von Ottenbronn, Claus Schmitter, sein Amt zum 31. Mai 2025 niederlegen. Herr Schmitter befindet sich noch in der passiven Phase der Altersteilzeit bei seinem Arbeitgeber. Während dieser Phase ist die Tätigkeit als ehrenamtlicher Ortsvorsteher nicht parallel möglich. Nach Rücksprache mit Kommunalaufsicht und Gemeindetag gibt es leider keinen Spielraum, das Amt während der passiven Phase der Altersteilzeit weiterzuführen. Herr Claus Schmitter hat sich jedoch bereit erklärt, nach Beendigung der Altersteilzeit ab dem 1. September 2026 wieder für das Amt des Ortsvorstehers in Ottenbronn zur Verfügung zu stehen.

Interimsweise wird der ehemalige Gemeinderat und stellvertretende Bürgermeister, Herr Hartmut Weber, das Amt des Ortsvorstehers übernehmen. Die formale Bestellung wird in den nächsten Sitzungen von Ortschaftsrat und Gemeinderat erfolgen.

Bericht Integrationsmanagement

Zur Darlegung des aktuellen Sachstandes des Integrationsmanagements erfolgte eine Präsentation sowie ein mündlicher Bericht zu den aktuellen Zahlen, Daten und Fakten der Arbeit durch die beiden Integrationsmanagerinnen Frau Aravena und Frau Brose sowie Frau Jones vom Ordnungsamt. Insgesamt werden durch das Integrationsmanagement 136 Personen betreut.

Aktuell gibt es 5 Gebäude in Althengstett und 4 Gebäude in Neuhengstett, die der Unterbringung von Flüchtlingen dienen.

Das Integrationsmanagement ist zuständig für die Gemeinden Althengstett und Simmozheim.

Außerdem ist für die Arbeit des Integrationsmanagements die Zusammenarbeit mit dem AK Asyl (Kulturelle Vielfalt) und dem Landratsamt Calw (Ausländerbehörde, Koordinierungsstelle Pakt für Integration) sehr wichtig.

Das Gremium drückt dem Integrationsmanagement der Gemeinde für die geleistete Arbeit seinen ausdrücklichen Dank aus und hebt hervor, dass sehr wenige negative Meldungen zu hören sind. Dies spricht für die sehr gute Arbeit des Integrationsmanagements.

Benutzungsordnung für die öffentlichen Grillplätze

Der Gemeinderat hat die Benutzungsordnung für die aktuell insgesamt 4 Grillplätze auf der Gemarkung Althengstett beschlossen. Die Grillplätze dienen Wanderern und Naturfreunden im Gemeindegebiet Althengstett als Rastplatz und ermöglichen es, die mitgebrachten Speisen zu grillen.

Bisher wurde die Nutzung der Grillplätze durch eine Erlaubnis unter Erhebung einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro geregelt. Dies hat jedoch die ordnungsgemäße Nutzung auch im Zweifel nicht sichergestellt. Es kam hierbei immer wieder zu Beschwerden durch Erlaubnisinhaber, die das Nutzungsrecht im Zweifel anderen dort anwesenden Personen gegenüber nicht durchsetzen konnten.

Durch die Benutzungsordnung entfällt zukünftig das Ausstellen solcher Erlaubnisse und es werden die „Spielregeln“ über die Nutzung der öffentlichen Grillplätze geregelt. Die Nutzung der Grillplätze ist allen Besuchern in gleichem Maße, unter Berücksichtigung entsprechender Regelungen, gestattet. Aufgrund diverser Gründe kann die Benutzung der Grillplätze jedoch eingeschränkt oder untersagt werden, beispielsweise durch Waldbrandgefahr. Unter anderem sind hier die Benutzungsregelungen sowie die ordnungswidrige Benutzung der Grillplätze aufgeführt.

Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen

Seit der letzten Beratung im Gemeinderat sind Spenden in Höhe von 275,00 € bei der Gemeinde Althengstett eingegangen. Die gemeinnützige Verwendung wird bestätigt.

Aufhebung von Beschlüssen zum Baugebiet „Wasenäcker“, Gemarkung

Ottenbronn, vom 22.06.2022 (TOP 4, GRS 47/2022) und 14.12.2022 (TOP 7, GRS 84/2022) sowie der Beschlüsse des Umlegungsausschusses vom 17.01.2023 (TOP 1 bis TOP 10, Umlegungsausschuss 1/2023 bis 10/2023)

In der Gemeinderatssitzung wurde beschlossen, dass die durch den Gemeinderat gefassten Beschlüsse vom 22.06.2022 (TOP 4: „Umlegungsbeschluss“, GRS 47/2022 und vom 14.12.2022 (TOP 7: „Beauftragung Umlegungsausschuss“, GRS 84/2022), sowie die Beschlüsse des Umlegungsausschuss vom 17.01.2023 (TOP 1 bis TOP 10, UA 1/2023 – UA 10/2023) aufgehoben werden.

Die bisherigen Beschlüsse waren nicht rechtssicher. Alle bisherigen Beschlüsse werden neu gefasst, unter anderem muss die Umlegungsstelle bei der Gemeinde sein. Die neuen Beschlüsse werden eine rechtlich saubere Grundlage darstellen.

Umlegungsanordnung / Anordnungsbeschluss für die Baulandumlegung

„Wasenäcker“, Gemarkung Ottenbronn

Aufgrund von § 46 (1) BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 Gesetz vom 20.12.2023 (BGBl 2023 I Nr. 394) ordnet die Gemeinde für das Gebiet des Bebauungsplanes „Wasenäcker“, Gemarkung Ottenbronn, im Bereich westlich der „Hirsauer Straße“, südlich der „Gartenstraße“, östlich der „Birkachstraße“ und nördlich der „Wasenstraße“, im Gewann „Dorfwiesen“ die Umlegung von Grundstücken nach den Vorschriften der §§ 45 – 79 des BauGB an. Sie trägt die Bezeichnung „Wasenäcker“.

Ständiger Umlegungsausschuss der Gemeinde Althengstett

Bestellung von Bau- und Vermessungssachverständiger für die Dauer der Baulandumlegung „Wasenäcker“

Zur Durchführung der Umlegung „Wasenäcker“, Gemarkung Ottenbronn, wird auf die Dauer des Verfahrens, als beratender Sachverständiger gemäß § 5 Abs. 1 BauGB-DVO bestellt, als Bausachverständiger Herr Amtsleiter Rainer Bubser, Gemeinde Althengstett, Simmozheimer Straße 16, 75382 Althengstett und als Vermessungssachverständiger Herr ÖbVI Andreas Frey Dipl.-Ing. (FH), Forsthausstraße 2, 75180 Pforzheim-Büchenbronn.

Erscheinung
`s Blättle – Amtsblatt der Gemeinde Althengstett
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
von Gemeinde Althengstett
06.06.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Althengstett
Kategorien
Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto