Sitzung am 23.07.2025
Bekanntgaben
Windkraft in Althengstett – Regionalplan Nordschwarzwald Vorranggebiet WC4
Bürgermeister Klahm gab gegenüber dem Gemeinderat und den Zuhörern bekannt, dass sich die Gemeinde Althengstett mangels gemeindeeigener Flächen nicht mit dem Thema „Bau eines Windparks“ innerhalb der Gemarkungsgrenzen Althengstetts befasst. Demzufolge gibt es auch keine Grundlage für einen Bürgerentscheid in Althengstett.
Blutspenderehrung
Bürgermeister Klahm würdigt eingangs in einer kurzen Ansprache die Blutspenderbereitschaft der zu ehrenden Althengstetter Mitbürgerinnen und Mitbürger und spricht ihnen allen seinen Dank auch im Namen des Gemeinderats und des Deutschen Roten Kreuzes aus.
Folgende Blutspenderinnen und Blutspender wurden im Rahmen der Gemeinderatssitzung geehrt:
Für zehnmaliges Blutspenden mit Ehrennadel in Gold erhalten:
Heike Bartoszak, Michael Bussmann, Oliver Grotz, Stephanie Güntheroth, Marco Heinrich, Heiko Knepper, Jürgen Laubner, Michael Riehm, Andrea Schlingloff, Martin Steiner, Dirk Benjamin Swiderski, Anja Treiber, Lars Weiß, Sarah Wörner
Für 25 Blutspenden erhalten die Urkunde mit Ehrennadel in Gold mit goldenem Lorbeerkranz:
Markus Bihrer, Simon Alexander Erben, Achim Müller, Monika Stoll, Markus Widmayer
Für 50 Blutspenden erhält die Urkunde mit Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz:
Kadir Uzun
Für 100 Blutspenden erhält die Urkunde mit Ehrennadel in Gold mit goldenem Eichenkranz:
Jan Widmann-Rau
Hermann-Hesse-Bahn; Bericht aktueller Sachstand
Der Verbandsgeschäftsführer Herr Frank von Meißner und die kaufmännische Leiterin des Zweckverbandes, Frau Susan Knowles, haben in der Gemeinderatssitzung über den aktuellen Sachstand bei der Hermann-Hesse-Bahn, den Baufortschritt, die geplante Zeitschiene der Inbetriebnahme und die Kostenentwicklung berichtet.
Ab Dezember 2025 sollen bereits im 60-Minutentakt die ersten Passagiere fahren können. Aktuell verhandelt der Zweckverband noch mit dem Verkehrsverbund Stuttgart (VVS) über die Einbindung der Fahrkarten in den Verkehrsverbund sowie die Einbindung der HHB in den Fahrplan der S-Bahnen ab Renningen.
Die Wiederinbetriebnahme der Hermann-Hesse-Bahn (HHB) stellt aktuell das größte Klimaschutzprojekt des Landkreises Calw dar. Nach der aktualisierten Kosten-Nutzenrechnung erspart die HHB der Region künftig 5 Millionen Pkw-Kilometer oder anders ausgedrückt ca. 103 Tonnen Co2 pro Jahr ein.
Der Gemeinderat nahm den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Ersatzneubau an die Grundschule Althengstett – Baubeschluss
Als Abschluss der Planungsphase für den Ersatzneubau, die neben den beauftragten Architekten inhaltlich von einer Arbeitsgruppe künftigen Nutzer als auch Gemeinderäten begleitet wurde, hat dem Gemeinderat die finale Planung für den Ersatzneubau vorgestellt.
Den Architekten bzw. der Arbeitsgruppe ist eine äußerst wirtschaftliche Planung gelungen, die den Anforderungen sowohl der Grundschule als auch der Schulkindbetreuung bzw. dem Familienzentrum voll entspricht.
Der Baubeschluss zum Ersatzneubau wurde mit einer Gegenstimme gefasst.
Energiegesellschaft Althengstett GmbH;
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
Die Energie Althengstett GmbH wurde am 20.05.2025 notariell beurkundet. Gemäß dem vom Gemeinderat freigegebenen und notariell unterzeichneten Gesellschaftsvertrag, ist ein Aufsichtsrat zu bilden.
Mitglied des Aufsichtsrats ist zum einen der Bürgermeister der Gemeinde Althengstett kraft Amtes. Dieser ist zugleich Vorsitzender des Aufsichtsrates. Dazu kommt noch der Geschäftsführer der EnCW (Energie Calw) kraft Amtes. Dieser ist zugleich stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates. Des Weiteren wird noch ein Mitglied des Gemeinderates Althengstett benötigt.
Der Gemeinderat Althengstett wählte, nach vorheriger Einigung unter den Listen, Herrn Alexander Herzog einstimmig als Vertreter in den Aufsichtsrat der Energie Althengstett GmbH.
Bestätigung der Geschäftsordnung des Beirats des Familienzentrums;
Wahl GR Mitglieder in den Lenkungskreis
Das Familienzentrum in der Gemeinde Althengstett ist ein Zusammenspiel zwischen kommunalen Einrichtungen und bürgerschaftlichem Engagement. 2014 entstand der „Beirat des Familienzentrums“ als Gesprächsforum und Verbindung zwischen bestimmten Mitarbeitenden der Gemeindeverwaltung und dem ehrenamtlichen Engagement.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 25.06.2025 die Geschäftsordnung des Beirats Stand März 2023 bestätigt und eine Empfehlung für die Aufnahme von folgenden festen Mitgliedern in den Lenkungskreis des Beirats ausgesprochen: Amtsleitung für Bildung, Betreuung und Bürgerengagement (Amt BBB), Gesamtleitung Kitas, ein bis zwei Mitglieder des Gemeinderates.
Der Beirat Familienzentrum hat in seiner Sitzung vom 07.07.2025 eine aktualisierte Geschäftsordnung beschlossen, welche unter anderem die Empfehlung des Gemeinderates bezüglich der Zusammensetzung des Lenkungskreises berücksichtigt. Es wurde zudem Henning Schulz, Amtsleiter des Amtes für BBB zum aktuellen Vorsitzenden des Beirats Familienzentrum gewählt, welcher damit die Nachfolge von Richard Dipper antritt, der im Frühjahr sein Amt niedergelegt hatte.
Durch die Bestätigung der aktualisierten Geschäftsordnung des Beirats des Familienzentrums wird die künftige Arbeit des Beirats für die laufende Amtsperiode demokratisch legitimiert.
Durch die Wahl der ein bis zwei Gemeinderäte in den Lenkungskreis des Beirats erfolgt eine feste Einbindung von gewählten Volksvertretern in die operative Arbeit des Beirats.
In der Gemeinderatssitzung wurde nach vorheriger Einigung unter den Listen Gemeinderat Eckard Flik einstimmig in den Lenkungskreis des Beirats des Familienzentrums gewählt.
8. Hallenbad; Anpassung der Eintrittspreise
Der Gemeinderat hat zuletzt 2022 die Eintrittspreise für das Hallenbad angepasst. Das Hallenbad Althengstett hat in den vergangenen Monaten aufgrund von eingeschränkten Betriebszeiten umliegender Bäder wegen Personalmangel oder Reparaturen nie da gewesene Besucherzahlen verzeichnet. Dies bringt die permanente Wasseraufbereitung und Wasserreinigung des Hallenbades an ihre Grenzen. Der Wasserverbrauch steigt, ebenso der Einsatz der erforderlichen Betriebsmittel.
Gleichwohl das Hallenbad nicht kostendeckend betrieben werden kann, sollen die gestiegenen Betriebskosten in einem verträglichen Maße an die Nutzer weitergegeben werden. Hierzu zählt insbesondere auch, dass künftig bereits für Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres Eintritt zu zahlen ist, wie dies auch in umliegenden Bädern praktiziert wird.
Das Gebührenmodell wurde in der Gemeinderatssitzung vorgestellt und einstimmig beschlossen. Die „Familienkarte“ künftig „Eltern-Kind-Karte“ gilt für Eltern mit maximal 3 eigenen Kindern, für weitere eigene Kinder im Alter von 3 bis 18 Jahren muss künftig jeweils ein weiterer Einzeleintritt am Kassenautomat gelöst werden.
Eintrittspreise (Entgelte) zum 01.09.2025:
Neu | |
Kinder bis 3 Jahre | Frei |
Einzelkarte Kinder ab 3 Jahren und Jugendliche bis 18 Jahre | 3,50 € |
Einzelkarte Erwachsene | 5,00 € |
Eltern-Kind-Karte Eltern mit max. 3 eigenen Kindern bis 18 Jahre | 13,50 € |
Zehnerkarte Erwachsene | 42,50 € |
Zehnerkarte Jugendliche | 28,00 € |
3 Monatskarte Erwachsene | 80,00 € |
3 Monatskarte Jugendliche | 56,00 € |
Kinder und Jugendliche: ab dem 3. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Bei Menschen mit Behinderungen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkmale B oder H vermerkt sind, hat eine Begleitperson freien Eintritt.
Der Inhaber des Schwerbehindertenausweises bezahlt entsprechend der Zugehörigkeit zur jeweiligen Altersgruppe den vollen Eintrittspreis.