Bericht über die öffentliche Sitzung vom 11. Dezember 2025
Hinweis:
Alle öffentlichen Gemeinderatsvorlagen zu einzelnen Tagesordnungspunkten sind auf der Internetseite der Gemeinde www.kirchentellinsfurt.de (Rathaus-Gemeinderat-Archiv Vorlagen) eingestellt.
1. Einwohnerfragestunde (für Einwohner und Jugendliche)
Es werden keine Fragen aus der Einwohnerschaft gestellt.
2. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
BM Haug gibt folgende Beschlüsse aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 20.11.2025 bekannt:
3. Blutspenderehrung 2025
BM Haug begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Probst vom DRK-Ortsverband. Es sei Tradition, in der letzten Gemeinderatssitzung eines Jahres die Blutspender zu ehren.
Er würdigt die Bereitschaft zur Blutspende.
Herr Probst erklärt, dass der Bedarf an Blutspenden groß sei und täglich circa 15.000 Blutspenden benötigt werden.
Für 10-maliges Blutspenden wird geehrt:
Frau Christina Häberle
Für 25-maliges Blutspenden wird geehrt:
Herr Axel Durm
Herr Holger Josephy
Frau Sonja Gottwald
Die anwesende Spenderin, Frau Gottwald, erhält eine Urkunde, eine Ehrennadel und eine Weingabe. Von Seiten des DRK-Ortsverbandes wird eine Rot-Kreuz-Dose für den Notfall überreicht.
Die Präsente für die nicht anwesenden Spender werden diesen zugestellt.
4. Kommunale Wärmeplanung Kirchentellinsfurt Abschlussbericht und Beschlussfassung
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 63/2025. Er begrüßt Herrn Nusser von EGS-plan am Sitzungstisch.
Herr Nusser erläutert die Ergebnisse des Verfahrens anhand einer Präsentation.
Das Gemeindegebiet sei in den Teilbereichen auf mögliche Versorgungssysteme untersucht worden und es seien in fünf Teilgebieten Prüfgebiete für Wärmenetzte festgestellt worden, im Rest des Ortes werde mit hoher Wahrscheinlichkeit in Zukunft kein Wärmenetz gebaut und sei daher eine dezentrale Wärmeversorgung vorgesehen.
In den fünf Teilgebieten müsse im Anschluss an die KWP die Machbarkeit der Wärmenetzplanungen bewertet werden. In der kommunalen Wärmeplanung seien mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb von fünf Jahren begonnen werden solle. Er erläutert die Maßnahmen, die in der Präsentation auf S. 20 dargestellt sind, ausführlich. Diese sind im Einzelnen ein Stromnetzcheck, Roadmap grünes Gas, Flächensicherung für Energieinfrastruktur, BEW-Machbarkeitsstudie zur Abwasserwärmenutzung, Transformationsplan zur Dekarbonisierung und Ausbau Wärmenetz Ortsmitte sowie Machbarkeitsstudie Flusswasserwärmenutzung.
Er verweist auf die Homepage der Gemeinde, wo die entsprechenden Informationen abgebildet seien.
OBM Lack führt aus, dass die Verwaltung die 5 Zielszenarien innerhalb der nächsten 5 Jahre bearbeite und zusammen mit dem Büro EGS-plan schauen werde, welche Fördermöglichkeiten es gebe.
Abschließend fasst das Gremium mit 13 Ja-Stimmen einstimmig folgenden
Beschluss:
1. Der Gemeinderat beschließt den kommunalen Wärmeplan mit dem Abschlussbericht und die darin enthaltenen Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse.
2. Der Gemeinderat stimmt den erarbeiteten Zielszenarien der kommunalen Wärmeplanung zu.
3. Der Gemeinderat beschließt die Umsetzung der in der Wärmeplanung enthaltenen 5 Maßnahmen als Bestandteil der gesamtstädtischen Entwicklungskonzepte Kirchentellinsfurts.
BM Haugbedankt sich bei Herrn Nusser und verabschiedet diesen.
5. Neufassung der Feuerwehrsatzung
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 59/2025. Er begrüßt den Feuerwehrkommandanten, Herrn Appenzeller, am Sitzungstisch.
Frau Herrmann erläutert, dass im Januar 2026 die Wahl des Kommandanten und dessen Stellvertretung anstehe. Auf Wunsch der Freiwilligen Feuerwehr nach organisatorischen Veränderungen sei der vorliegende Satzungsentwurf ausgearbeitet worden. Die bisherige Satzung habe die Ernennung von bis zu drei Stellvertretern des Kommandanten ermöglicht. Künftig solle es nur eine Stellvertretung geben. Bisher seien auf die Wehrführung die bestehenden Sachgebiete aufgeteilt worden. Zur Entlastung von Kommandant und Stellvertretung sollen die Sachgebietsleiter nun unabhängig von der Wehrführung bestellt werden können. Deshalb müssten auch die Regelungen zur Wahl der Stellvertreter geändert werden. Außerdem seien noch weitere kleinere Änderungen auf der Grundlage der Mustersatzung des Gemeindetags aufgenommen worden. Diese Änderungen seien im Entwurf gekennzeichnet. Die entsprechenden Änderungen seien mit dem Feuerwehrausschuss abgesprochen. Bezüglich des § 6 Abs. 2 habe es eine kleinere Irritation gegeben. Der Feuerwehrausschuss sei davon ausgegangen, dass es daraufhin nicht mehr möglich sei, in die Altersabteilung zu kommen, wenn man die Altersgrenze noch nicht erreicht hat, jedoch aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr am Einsatzdienst teilnehmen könne. Dies sei jedoch durch die Regelung in § 6 Abs. 1 möglich und es sei nicht erforderlich, dies nochmals in Abs. 2 zu regeln. Der Hintergrund sei dem Feuerwehrausschuss erläutert worden.
Herr Appenzeller bemerkt, dass die Verquickung von Feuerwehrführung und Sachgebietsleitung sich als unpraktikabel herausgestellt hätte. Mit der neuen Satzung könne man die Aufgaben auf mehrere Köpfe verteilen.
Abschließend fasst das Gremium mit 13 Ja-Stimmen folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die der Gemeinderatsvorlage 59/2025 als Anlage 1 beigefügte Feuerwehrsatzung.
BM Haug bedankt sich bei Herrn Appenzeller und verabschiedet diesen.
6. Wasserversorgung
6.1 Einführung einer Konzessionsabgabe Wasser
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 60/2025.
Frau Göller erläutert, dass es sich bei einer Konzessionsabgabe um ein Entgelt handele, welches ein Versorgungsunternehmen an die öffentliche Hand für das Recht zahlt, öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Die Einführung der Konzessionsabgabe habe steuerliche Gründe und führe zu einer Minderung der Steuerlast.
Ohne weitere Diskussion fasst das Gremium mit 13 Ja-Stimmen einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung einer Konzessionsabgabe für den Regiebetrieb Wasserversorgung zum 01.01.2026 in der maximalen Höhe gemäß § 2 der Konzessionsabgabenanordnung. Die Erzielung von Gewinnen wird nicht ausgeschlossen.
6.2 Kalkulation der Verbrauchsgebühr für die Jahre 2026 und 2027
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 57/2025.
Frau Herrmann erläutert die Kalkulation anhand einer Präsentation. Die Grundgebühr für die Wasserversorgung (Zählergebühr) sei zuletzt im Jahr 2023 erhöht worden. Es werde vorgeschlagen, diese Grundgebühr beizubehalten und nicht zu verändern. Bezüglich der Verbrauchsgebühr, welche je m³ Frischwasserbezug berechnet werde, erläutert sie die Kalkulation. Es sei zu entscheiden, ob die Kostenunterdeckung des Kalkulationszeitraums 2020-2022 ausgeglichen werden solle. Die Gebührenobergrenze im Kalkulationszeitraum 2026-2027 betrage ohne Gewinnzuschläge 2,58 €/m³ und mit Gewinnzuschlägen 3,26 €/m³. Es werde vorgeschlagen, eine Wasserverbrauchsgebühr in Höhe von 3,07 € für die Jahre 2026 und 2027 festzusetzen. Dies entspreche einem Gewinnzuschlag in Höhe von 240.000 €. Die Gebühr in Höhe von 3,07 € entspreche der aktuellen Obergrenze im Landkreis und halte die Überschüsse im Bereich Wasserversorgung im Vergleich zum Jahr 2025 in den kommenden Jahren weitgehend stabil. Dies trage zur Haushaltskonsolidierung bei.
Das Gremium fasst mit 13 Ja-Stimmen einstimmig folgenden
Beschluss:
Dem Gemeinderat liegt die Gebührenkalkulation Wasserversorgung für den zweijährigen Kalkulationszeitraum 2026-2027 vollständig vor. Der Gemeinderat macht sich den Inhalt der Kalkulation zu eigen und beschließt sie komplett. Er bestätigt die dort vorgenommenen Ermessens- und Prognoseentscheidungen und beschließt diese ausdrücklich.
Insbesondere werden folgende Festlegungen getroffen:
6.3 Änderung der Wasserversorgungssatzung
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 61/2025.
Frau Herrmann erläutert, dass anlässlich der Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühr die Wasserversorgungssatzung angepasst werden müsse. Außerdem mache die Preisangabenverordnung Anpassungen der Satzung erforderlich. Hierbei handele es sich nicht um inhaltliche Änderungen. Die Anpassungen sollen lediglich für mehr Klarheit in Bezug auf die zusätzlich gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer sorgen.
Ohne weitere Diskussion fasst das Gremium mit 13 Ja-Stimmen einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt die der Gemeinderatsvorlage 61/2025 als Anlage 1 beiliegende Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung).
7. Beendigung der Bezuschussung des Mittagessens an der Graf-Eberhard-Schule zum 01.01.2026 durch die Gemeinde
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 54/2025.
Herr Schäfer erläutert, dass es sich hier um einen Punkt der bereits vorbesprochenen Einsparmaßnahmen handle. Die Subventionierung des Mittagessens sei überprüft und mit anderen Gemeinden verglichen worden. Nächstes Jahr erfolge eine neue Ausschreibung des Essens, aus der neue Preise resultieren würden. Der Personalkostenanteil je Mittagessen liege zwischen 0,75 € und 1,00 €. Einen Zuschuss zum Schulessen werde durch andere Gemeinden nicht gewährt. Der Mittagessenspreis liege derzeit bei 5,20 € und werde mit 1,59 € von der Gemeinde bezuschusst. Es werde vorgeschlagen, die Bezuschussung zum 01.01.2026 einzustellen.
GRin Bausch äußert, dass ihr eine Erhöhung von 5,20 € auf 6,79 € zu viel sei. Das könne sie nicht vertreten.
GR Kessler ist der Meinung, dass der Schulträger das Essen zur Verfügung zu stellen hat und die Personalkosten von der Gemeinde zu übernehmen seien und nicht auf den Essenspreis umgelegt werden können.
GRin Setzler stellt den Antrag, das Mittagessen, vergleichbar mit den anderen Kreisgemeinden, zum Preis von 6,00 € anzubieten.
GR Kessler ist es ein Grundanliegen, dass die Personalkosten konkret benannt werden. Die Eltern sollen nur für das Mittagessen an sich bezahlen.
Er stellt den Antrag, dass man bis zur Neuvergabe im September 2026 für die Personalkosten von 1,00 € pro Essen ausgeht. Dieser Betrag solle von dem vorgesehenen Preis von 6,79 € abgezogen werden, so dass der Essenspreis dann bei 5,79 € pro Essen liege.
BM Haug stellt abschließend die Anträge zur Abstimmung.
Antrag GR Kessler: Der Zuschuss der Gemeinde wird ab 01.01.2026 in Höhe von 1,00 € pro Mittagessen gewährt.
Dieser Antrag wird mit 6 Nein-Stimmen, 5 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Antrag GRin Setzler:Der Zuschuss der Gemeinde wird ab 01.01.2026 in Höhe von 0,79 € pro Mittagessen gewährt.
Dieser Antrag wird mit 10 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung mehrheitlich angenommen.
8. Konsolidierungsbericht
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 58/2025.
Frau Göller verweist auf die Genehmigung des Haushaltes 2025. Das Landratsamt Tübingen als Rechtsaufsichtsbehörde habe die Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 5.200.000 € unter der Auflage genehmigt, dass zur Sicherstellung der finanziellen Leistungsfähigkeit bis zum 15.12.2025 ein Konsolidierungsbericht vorzulegen sei. Der Bericht müsse dabei verbindliche Maßnahmen zur Verbesserung des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von jährlich 400.000 € aufzeigen. Ohne die Umsetzung der Auflage könne keine Genehmigung der Kreditaufnahmen im Finanzplanungsjahr 2026 in Aussicht gestellt werden.
Im Laufe des Jahres habe man bereits verschiedene Einsparmaßnahmen umgesetzt. Der Gemeinderatsvorlage liege eine Auflistung aller Maßnahmen bei.
Die Einsparung bei der Streichung Essenszuschuss Schule habe sich durch den Beschluss unter TOP 7 von 17.000 € auf 8.500 € reduziert. Hinzu komme, dass ab nächstem Jahr für das Plotten der Plakate ein Entgelt eingeführt werden solle. Dadurch ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 1.000 €. Insgesamt komme man durch diese Maßnahmen auf eine Einsparung von 279.540 €. Die erforderliche Einsparung von 400.000 € sei also nicht erreicht worden. Für das Jahr 2026 habe man in der mittelfristigen Finanzplanung mit einem Kreisumlagesatz in Höhe von 39,07 % gerechnet. Tatsächlich wurde dieser in die Haushaltsplanung 2026 mit 36,4 % aufgenommen, wodurch 245.400 € eingespart werden. Mittlerweile habe der Kreistag die Kreisumlage auf 34,77 % festgelegt. Somit ergebe sich in der mittelfristigen Finanzplanung eine Einsparung in Höhe von 395.221 €. Man habe damit die Auflage der Rechtsaufsichtsbehörde erreicht.
Es sei damit jedoch nicht endgültig getan, sondern zukünftig müssten alle Einnahmen und Ausgaben genau beleuchtet werden. Bei den Ausgaben sei insbesondere darauf zu achten, ob es sich um gemeindliche Pflichtaufgaben handle.
Ohne weitere Diskussion fasst das Gremium mit 13 Ja-Stimmen einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt den Konsolidierungsbericht.
9. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 – Einbringung
BM Haug verweist auf die Gemeinderatsvorlage 62/2025.
Haushaltsrede BM Haug:
„Meine sehr verehrten Damen und Herren des Gemeinderates,
die Einbringung des Haushaltsplans der Gemeinde ist immer ein wichtiger Tagesordnungspunkt in unseren Gemeinderatssitzungen.
Ein Haushaltsplan ist weit mehr als eine Sammlung von Zahlenkolonnen. Er ist Ausdruck unserer politischen Ziele, unserer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und unserer gemeinsamen Vorstellung davon, wie sich Kirchentellinsfurt weiterentwickeln soll.
Dem Gemeinderat kommt hierbei die Rolle zu, dass dieser sich im Schwerpunkt auf die strategischen Fragen und Entwicklungen der Gemeinde beziehen soll.
Der Abschluss des Jahres 2024 hat uns abermals überrascht, da wir von einem negativen ordentlichen Ergebnis in Höhe von 760.075 € ausgegangen sind, jedoch das Haushaltsjahr mit einem ordentlichen Ergebnis von 1.084.317 € abschließen konnten. Das ist zum einen der Tatsache geschuldet, dass wir auf der Einnahmeseite bessere Ergebnisse bei der Gewerbesteuer erzielen konnten, jedoch auch ein paar Maßnahmen ins nächste Haushaltsjahr verschieben mussten, so dass die eingestellten Mittel nicht abgerufen wurden.
Im Haushaltsjahr 2026 jedoch wird sich unsere Haushaltslage deutlich verändern. Das hängt zum einen mit den großen Investitionssummen im Finanzhaushalt und zum anderen mit den überbordenden Ausgaben im Ergebnishaushalt zusammen.
Der Blick in die mittelfristige Finanzplanung verspricht in den kommenden Jahren ebenfalls keine Entspannung, so dass wir uns in unserem Gemeinderatsgremium intensiv Gedanken darüber machen müssen, mit welchen uns zur Verfügung stehenden Finanzmitteln wir die Zukunft unseres Ortes gestalten wollen.
Im investiven Bereich haben wir uns für das Haushaltsjahr 2026 vorgenommen:
Dennoch sind die für das Bauvorhaben zu verwendenden Eigenmittel beträchtlich und binden die Gemeinde dementsprechend die kommenden Jahre.
Hierfür müssen wir das Gebäude, in dem der Verein „Kerni e.V.“ untergebracht ist, baulich ertüchtigen. Das löst eine Investitionssumme von rund 980.000 € aus. Da das Gebäude jedoch im Sanierungsgebiet „Ortsmitte – Campus“ liegt, können 60 % der förderfähigen Kosten vom Land Baden-Württemberg eingefordert werden.
Neben den Investitionsmaßnahmen sind auch die Volumina der sogenannten laufenden Haushaltsführung im Ergebnishaushalt angestiegen.
Besondere Sorge machen uns hierbei die Transferaufwendungen und die abermals höher veranschlagte Kreisumlage, die unseren finanziellen Spielraum deutlich einschränkt. Voraussichtlich wird auch der Ergebnishaushalt im Jahr 2026 mit einem negativen Betrag abschließen. In der derzeitigen Planung ist im ordentlichen Ergebnis ein Fehlbetrag in Höhe von 547.725 € ausgewiesen. Dieser kann unter anderem durch einen Ausgleich aus der Rücklage gedeckt werden, doch muss uns hier sehr bewusst sein, dass wir in unserer Haushaltsführung zwingend einen soliden Ausgleich zwischen den zu erwartenden Einnahmen und den zu leistenden Ausgaben suchen müssen. Mehr denn je gilt es darauf zu achten, dass wir mit Augenmaß Ausgaben beschließen, dieses insbesondere bei den Freiwilligkeitsleitungen, und auf eine angemessene Festsetzung der zu erhebenden Gebühren achten.
Die wirtschaftliche Entwicklung weckt keine große Hoffnung, dass der Steuertopf in der Zukunft ähnlich sprudeln wird wie in den vergangenen Jahren. Wir sollten und müssen mit großer Vorsicht in die kommenden Haushaltsjahre gehen, denn die wirtschaftlich unsichere Entwicklung einerseits und die finanzielle Bindung im Hinblick auf unser Großprojekt andererseits muss uns in unserer Haushaltsführung vorsichtiger werden lassen.
Um das Haushaltsjahr mit einem Resümee zusammenzufassen:
Wenn sich alle Daten, die uns heute vorliegen, erfüllen werden, dann gehen wir finanziell angespannten Zeiten entgegen. Die Unbekümmertheit der vergangenen Jahre ist gewichen und wir müssen genau hinschauen, wo wir als Kommune auch in der Zukunft monetär unterstützen können und wo wir Abstriche machen müssen.
Hier muss unser Augenmerk insbesondere auf die Entwicklung der mittelfristigen Finanzplanung gerichtet sein.
Ich bin gespannt, wie Sie in Ihren Haushaltsberatungen auf diesen vorgelegten Haushaltsentwurf reagieren werden und freue mich auf die dann im Januar stattfindenden Beratungen im Gremium.
Ich danke meinen Amtsleitern und deren Stellvertretern für die konstruktive Zusammenarbeit und befruchtende Diskussion der letzten wenigen Wochen, die diesen Haushaltsplan haben gemeinsam entstehen lassen und insbesondere danke ich Frau Göller und Frau Herrmann für die Ausarbeitung dieses umfassenden Werkes, die diesen mit sehr viel Sachverstand und Souveränität erstellten. Sie werden nun im Rahmen ihrer Präsentation auf die Inhalte und Einzelheiten des vorgelegten Haushaltsplanentwurfes eingehen.
Vielen Dank.“
Frau Göller erläutert anhand einer Präsentation den Haushaltsplan 2026. Sie erläutert die Erträge und Aufwendungen des Ergebnishaushalts.
Das ordentliche Ergebnis des Gesamtergebnishaushalts belaufe sich nach der vorliegenden Planung auf minus 547.725 €.
Frau Herrmann erläutert den Finanzhaushalt. Aus laufender Verwaltungstätigkeit entstehe ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 798.925 €.
Des Weiteren erläutert sie die Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie die geplanten Investitionsmaßnahmen.
Frau Göller erläutert die mittelfristige Finanzplanung. Man sehe, dass in den Jahren 2027 bis 2029 jeweils ein negatives ordentliches Ergebnis vorliege. Die im Jahr 2027 eingeplante Kreditaufnahme in Höhe von 1,3 Mio. € sei nicht genehmigungsfähig. Mit der Kommunalaufsicht habe man besprochen, dass die Kreditaufnahme ins Jahr 2026 vorgezogen werde. Die Gemeinde erhalte Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes in Höhe von 3,38 Mio. €. Es werde vorgeschlagen, den vollen Betrag im Jahr 2026 für das Feuerwehrhaus abzurufen. Dadurch schmälere sich der Kreditbedarf und man erziele eine geringere Zins- und Tilgungsbelastung.
10. Anfragen und Anregungen aus der Mitte des Gemeinderats
Es werden keine Anfragen gestellt.
11. Verschiedenes, Bekanntgaben
Es gibt nichts bekannt zugeben.