Ein Einwohner wollte wissen, ob es einen für die Gemeinde zuständigen Datenschutzbeauftragten gebe. Die Abfrage von Namen und Wohnort in der Einwohnerfragestunde sei so nicht datenschutzkonform.
Bürgermeister Özcan erklärte, man arbeite mit einem externen Datenschutzbeauftragten zusammen. Die Abfrage von Personendaten sei in der Fragestunde notwendig, da nur Einwohner oder ihnen nach der GemO gleichgestellte Personen das Recht hätten, Fragen in dieser Fragestunde zu stellen. Auch gebe es oftmals Bedarf, zur Beantwortung der Fragen tiefergehende Informationen an die Fragestellenden nachzuliefern.
Der Einwohner beklagte die Situation bei der AVG, da viele Bahnverbindungen verspätet seien oder gar ausfallen würden. Er habe dies auch schon in einer vergangenen Fragestunde angemerkt.
Bürgermeister Özcan erklärte, man gebe AVG und KVV regelmäßig die Beschwerden der Bevölkerung weiter und verweise auch auf die Finanzierung des ÖPNV durch die Kommunen. Leider sei die Gemeinde in ihren Einflussmöglichkeiten beschränkt.
Der Einwohner beklagte weiter den Sachstand beim Glasfaserausbau.
Auch hier erklärte Bürgermeister Özcan, dass man leider keine Beschleunigung des Ausbaus erzwingen könne. Auch die Gemeinde habe sich bei Abschluss der Kooperationsvereinbarung einen deutlich schnelleren Ausbau gewünscht.
Ein weiterer Einwohner stellte detaillierte Fragen zur Abwasserbeseitigung in der Gemeinde und deren zukünftigen Ertüchtigung.
Bürgermeister Özcan bat hierzu um Übersendung der Fragen an die Gemeindeverwaltung, damit man ausführlich dazu Stellung nehmen könne.
Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Neugart-Kirstein, die zuständige Sachbearbeiterin der Gemeindeverwaltung und Herrn Kommandant Brendel von der Freiwilligen Feuerwehr Walzbachtal in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein.
Herr Brendel erläuterte den Sachverhalt anhand einer Präsentation.
Aus unterschiedlichen Quellen, wie das Feuerwehrgesetz Baden-Württemberg, die Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Feuerwehr oder der Feuerwehrdienstvorschriften, ergäben sich Anforderungen an die Einrichtung eines Einsatzführungsdienstes. Demnach solle gewährleistet sein, dass zu jeder Tag- und Nachtzeit binnen 20 Minuten eine geeignete Führungskraft zur Leitung eines Einsatzes an der Einsatzstelle eingetroffen sei. Durch die frühzeitige Anwesenheit dieser Führungskraft mit entsprechender Entscheidungskompetenz könnten Folgeschäden mit erheblichem Ausmaß vermieden werden. Der Landkreis Karlsruhe empfehle daher den Feuerwehren einen Einsatzführungsdienst mit entsprechendem Fahrzeug einzurichten. Auch im von der Firma Lülf ausgearbeiteten aktuellen Feuerwehrbedarfsplan sei die Ersatzbeschaffung eingeplant.
Herr Brendel erklärte weiter, das entsprechende Fahrzeug sei ein sogenannter Kommandowagen (KdoW), welcher der Einsatzleitung zur Anfahrt sowie zur Erkundung von Einsatzstellen diene. Die DIN-Norm besage hier, dass als Fahrgestell Personenkraftwagen mit geschlossenem, serienmäßigem Aufbau ohne Trennwand zwischen Fahrer- und Mannschaftsraum zum Einsatz kommen sollten, die Sitzplätze für mindestens drei Personen böten. Dazu seien mindestens drei Einstiegstüren vorzusehen. Als Antriebsart – vor allem zur Erkundung von Einsatzstellen – werde ein Allradantrieb empfohlen. Der Motor müsse den mit der zulässigen Gesamtmasse belasteten KdoW innerhalb von 15 Sekunden aus dem Stand auf 100 km/h beschleunigen. Das vorhandene Fahrzeug, ein Audi A4 Avant, sei Baujahr 2006 und habe 270.000 km Laufleistung. Das Fahrzeug sei 2019 als Gebrauchtfahrzeug vom Landkreis Karlsruhe übernommen worden. Derzeit habe das Fahrzeug einen eklatanten Motorschaden, durch den das Risiko bestehe, dass das Fahrzeug jederzeit ausfällt. Eine Reparatur würde ca. EUR 8.800,- (KVA) kosten. Die Kfz-Werkstatt rate zudem von einer Reparatur ab, da hierdurch unvorhersehbare Folgeschäden am Rest der Technik entstehen könnten. Zusätzlich sei aktuell die Heizung des Fahrzeugs ausgefallen, was einen verkehrssicheren Betrieb im Winter durch Beschlagen der Frontscheibe unmöglich mache. Für diese Reparatur werde ein Aufwand von mehreren Tagen angesetzt.
Herr Brendel erklärte, ein Weiterbetrieb des Fahrzeugs werde zum einen als unwirtschaftlich betrachtet und berge zudem das Risiko, durch einen Ausfall nicht unerheblichen negativen Einfluss auf den Einsatzführungsdienst der Feuerwehr zu haben. Eine Ersatzbeschaffung sei dringend erforderlich. Dafür seien mehrere Vergleichsangebote sowohl für Gebraucht- als auch für Neufahrzeuge eingeholt und verglichen worden.
Als Fazit sei festzuhalten, dass der Gebrauchtwagenmarkt recht leer sei und entweder nur Fahrzeuge in vergleichbarem Alter des Bestandsfahrzeuges zu finden seien oder aber wenige Jahre alte Fahrzeuge mit nur geringem Preisvorteil zu einem Neufahrzeug auf dem Markt seien.
Herr Brendel erklärte, es gebe nun drei Angebotsvarianten, für deren Betrachtung der Wirtschaftlichkeit eine Laufzeit von 15 Jahren (Fahrzeugalter) für das Fahrzeug angenommen werde.
Angebot 1, Gebrauchtfahrzeug
Audi Q5; fünf Jahre alt; 130.000 km
Kaufpreis: EUR 36.500, -
Lieferzeit: Sofort verfügbar
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: EUR 3.700, - pro Jahr
Angebot 2, Gebrauchtfahrzeug
Audi Q4 e-tron; zwei Jahre alt; 1.000 km
Kaufpreis: 56.000, -
Lieferzeit: sofort verfügbar
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: EUR 4.300, - pro Jahr
Angebot 3, Neufahrzeug:
Audi Q5; Neuwagen; 0 km
Kaufpreis: EUR 59.900, -
Lieferzeit: April 2025 (Die Fa. Audi bietet bei vorherigem Ausfall des Bestandsfahrzeuges eine Mietoption für die Übergangszeit an.)
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung: EUR 4.000, - pro Jahr
Zusätzlich sei die Möglichkeit geprüft worden, ein beliebiges Gebrauchtfahrzeug zu erwerben und dieses zu einem KdoW ausbauen zu lassen. Für den Ausbau fielen, abhängig vom Fahrzeugtyp, Kosten in Höhe von ca. EUR 20.000, - an. Damit lägen die Gesamtkosten bei einem akzeptablen Gebrauchtfahrzeug in der gleichen Höhe wie bei einem fertigen Fahrzeug oder sogar darüber.
Herr Brendel erklärte, für die angebotenen Gebrauchtfahrzeuge gebe es keine Reservierungsoption. Da somit nicht sichergestellt werden könne, ob die Fahrzeuge noch erhältlich seien, müsste im Falle der Nicht-Verfügbarkeit nach weiteren geeigneten Gebrauchtwagen recherchiert werden. Für einen Gebrauchtwagen würden als Höchstbetrag 40.000,00 Euro und ein maximales Alter von 5 Jahren als sinnvoll angesehen. Sollte die Recherche nicht binnen 14 Tagen erfolgreich sein, sollte nach dem Verwaltungsvorschlag ein Neufahrzeug laut Angebot beschafft werden. Ein entsprechender Haushaltsansatz sei nicht vorhanden. Jedoch seien aus dem FW-Budget des laufenden Jahres noch 48.000 EUR verfügbar. Darüber hinaus könne die Haushaltssperre von 25 % ausgesetzt werden. Es handele sich somit um eine außerplanmäßige Ausgabe. Nach § 84 Gemeindeordnung seien außerplanmäßige Ausgaben nur zulässig, (…) wenn ein dringendes Bedürfnis bestehe und die Deckung gewährleistet sei oder wenn sie unabweisbar seien und kein erheblicher Fehlbetrag entsteht (…). Die Deckung sei durch die fehlende Bewirtschaftung der im Haushalt bereitstehenden Mittel im investiven Bereich vorhanden.
Bürgermeister Özcan erklärte, der Sachverhalt wurde in mehreren Sitzungen des Arbeitskreis Feuerwehr ausführlich dargelegt und diskutiert.
In einer intensiven Diskussion brachte die CDU-Fraktion einen Änderungsantrag ein:
Der Gemeinderat ermächtigt den Bürgermeister für die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von bis zu 40.000,00 EUR zur Ersatzbeschaffung eines Kommandowagens unter folgenden Bedingungen:
Ebenso bitten wir um unverzügliche schriftliche Verfügbarkeitsanfrage, sowie um Weiterleitung der Ergebnisse an alle Gemeinderäte per E-Mail.
Dieser Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen zu 9 Nein-Stimmen angenommen.
Bürgermeister Özcan begrüßte Frau Klama vom Forstamt des Landratsamtes Karlsruhe in der Sitzung und führte in den Sachverhalt ein. Frau Klama erläuterte dem Gemeinderat den Sachverhalt anhand einer Präsentation. Bisher seien rd. 4.630 Festmeter (Fm) eingeschlagen worden, weitere 3.500 Fm seien bis zum Jahresende geplant. Somit erwarte das Forstamt einen Gesamteinschlag von rd. 8.130 Fm (Plan 2024: 7.970 Fm). Der bisherige Einschlag betraf schwerpunktmäßig die Baumart Buche (73 %), gefolgt von Fichte (18 %) und Lärche (3,5 %).
Frau Klama erklärte weiter, das regenreiche Jahr 2024 habe dem Wald insgesamt gutgetan. Doch die vergangenen Jahre mit hohen Durchschnittstemperaturen und wenig Niederschlag hätten nicht nur zu Schäden in Nadelholzbeständen geführt, sondern auch Teile der älteren Buchen im Gemeindewald zum Absterben gebracht. Bereits abgestorbene Kronenbereiche könnten sich auch nach ausreichend Niederschlag nicht mehr erholen. Insgesamt seien 44,5 % des bisherigen Einschlags bedingt durch sog. zufällige Nutzungen, vor allem infolge von Insektenbefall und Dürre, erfolgt. Allein bei der Buche hätten ca. 620 Fm aufgrund von Trockenschäden gefällt werden müssen, weitere 480 Fm aufgrund von Insektenbefall. In der Fichte seien 800 Fm durch Borkenkäfer-Befall angefallen. Für den Herbst und Winter 2024 seien weitere Holzernteaktionen (= Hiebe) geplant. Ein Arbeitsschwerpunkt liege dabei im Nadelholz (Fichte, Lärche, sowie vertrocknete Douglasie), das mit einer Vollerntemaschine in mehreren Walddistrikten des Reviers geerntet werden solle. Zum jetzigen Zeitpunkt sei die Nachfrage nach Brennholz verglichen zum Vorjahr auf ähnlichem Niveau (Stand Mitte November 2024). Im abgeschlossenen Forstwirtschaftsjahr 2023 seien 2.435 Fm Brennholz verkauft worden (2022: 1.930 Fm, 2021: 1.381 Fm).
Frau Klama berichtet, die im Frühjahr 2024 durchgeführten Wiederaufforstungen am Wasserrissweg im Distrikt Birkenschlag (Schwarznuss/Eiche und Eiche/Hainbuche) und am Ewigen Weg/Keilweg im Distrikt Hinterwald (Eiche/Hainbuche) stünden dank der guten Wasserversorgung infolge der Niederschläge gut da. Zur Sicherung dieser Pflanzungen (= Kulturen) seien bisher auf 9,8 ha die sogenannte Kultursicherung durchgeführt worden. Hierbei würden die jungen Pflanzen von der Begleitvegetation wie z. B. Brombeere freigeschnitten. Circa 1,1 ha würden noch für die Pflanzung im Frühjahr 2025 vorbereitet. Im Bereich Wegunterhaltung seien aufgrund der Beeinträchtigungen durch Holzernte und Holzabfuhr Weginstandsetzungsarbeiten durchgeführt worden. Die Verkehrssicherungskontrollen entlang der öffentlichen Straßen und bei den Erholungseinrichtungen seien durchgeführt worden. Erforderliche Arbeiten wie die Entnahme von Gefahrenbäumen zum Erhalt der Verkehrssicherheit – z. B. an der Waldstraße im Distrikt Fraueneich (Verbindungsstraße zwischen Jöhlingen und Wössingen) – seien bereits bzw. würden im Herbst durchgeführt.
Frau Klama erklärte weiter, für das Forstwirtschaftsjahr 2024 könne noch kein abschließendes Ergebnis prognostiziert werden, da noch diverse Abrechnungen durch forstliche Unternehmer ausstehen würden. Aufgrund der im Vergleich zu den Vorjahren guten Verkaufserlöse für das Nadelholz könne aber davon ausgegangen werden, dass das Ergebnis sich im Rahmen der vorgenommenen Planung für 2024 bewege, wenn nicht gar etwas besser ausfallen werde (Planwert 2024: -128.550 €).
Frau Klama berichtete für das Forstwirtschaftsjahr, dass das Forstamt vorschlage, 8.310 Fm Holz im Gesamtwald zu schlagen, was Erträge in Höhe von 520.000 € einbringen sollte. Weitere Einnahmen würden aus der Jagdpacht (bezogen auf den Waldanteil) in Höhe von 12.500 € erfolgen. Für den Einsatz der Walzbachtaler Forstwirte im Gemeindewald Gondelsheim würden Einnahmen in Höhe von ca. 12.000 € erwartet. Als Ausgaben für die Ernte des Holzes würden 139.750 € veranschlagt. Hierunter fielen zum Beispiel auch alle Unternehmerkosten, die durch das Rücken der gefällten Bäume an den Waldweg entstehen würden. Da einer der Forstwirte verletzungsbedingt längere Zeit ausfallen werde und ein anderer Forstwirt erst Ende November von einer längeren Fortbildung zurückkommen werde, habe der Anteil der Holzerntearbeiten, die Unternehmer durchführen sollten, erhöht werden müssen. Für den Waldschutz würden insgesamt 7.400 € als Kosten eingeplant. Hierunter fielen u. a. Wuchshüllen und Pflanzstäbe oder Zaunmaterial zum Schutz von Pflanzen vor Rehwildverbiss. Weitere Ausgaben entstünden durch Kulturen (= Pflanzungen) in Höhe von 15.800 €. Hierunter fielen die Kosten für die Pflanzen, die Kosten für deren Pflanzung und die Pflanzflächenvorbereitung. Die Wiederaufforstungen befänden sich im Distrikt Fraueneich (0.8 ha Edelkastanien in Buchen-Naturverjüngung) und im Distrikt Lehrwald am Landgrabenweg (auf ca. 0,3 ha würden Schwarznüsse gesteckt). Für die Unterhaltung von Waldwegen würden Kosten in Höhe von 13.500 € und für Verwaltungskosten 106.150 € veranschlagt. Kosten für Personal, also die eigenen Forstwirte, fielen in Höhe von 280.300 € an. Ihre Einsatzbereiche seien in 2025 schwerpunktmäßig in der motormanuellen Holzernte sowie der Pflanzung und Sicherung von Kulturen geplant. Ihre übrigen Kapazitäten verteilten sich auf die Bereiche Verkehrssicherung, Waldschutz, Bestandspflege, Erschließung und Erholungsvorsorge. Im Bereich der Bestandspflege sei insbesondere die Pflege junger Waldbestände im Umfang von 7,5 ha geplant, die der Sicherung der Mischungsanteile und der Förderung von Qualität und Stabilität der Bäume diene. Für den übrigen Betriebsaufwand (hierunter fielen u. a. Aufwendungen für Maschinen und Fuhrpark, Betriebssteuern) entstünden 57.200 € an Kosten.
Frau Klama erklärte, der Brennholzpreis bleibe dem Gemeinderatsbeschluss entsprechend bei 80 € brutto/Fm Hartlaubholz und somit gleich wie im Jahr 2024. Unter Berücksichtigung aller kassenwirksamen Beträge sehe das geplante veranschlagte ordentliche Ergebnis ein Defizit in Höhe von 75.600 € vor.
Nach kurzer Beratung fasste der Gemeinderat jeweils einstimmig folgende Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat nimmt den Hiebs- und Kulturplan 2025 zustimmend zur Kenntnis.
2. Der Gemeinderat beschließt den Forstwirtschaftsplan 2025 für den Gemeindewald wie der Vorlage beigefügt.
Bürgermeister Özcan erinnerte daran, dass am Wochenende der Weihnachtsmarkt in Jöhlingen stattfinden werde.
Am 09.12.2024 findet der erste Wössinger Adventsmarkt im Wössinger Hof statt, parallel zum Genussmarkt auf dem Rathausplatz.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass die Baustelle an der B 293 aufgrund der Witterung und zusätzlich notwendig gewordener Arbeiten voraussichtlich am 12.12. abgeschlossen sein werde.
Bürgermeister Özcan gab bekannt, dass in der Sitzung vom 04.11.2024 nichtöffentliche Beschlüsse in 1 Grundstücksangelegenheit, 1 Vertragsangelegenheit, 2 Ratenzahlungen und 1 Niederschlagung gefasst worden seien.