Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderats Der Gemeinderat beriet und beschloss am 08.04.2025

Aktueller Stand zur Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Altbach Mehr als die Hälfte der CO 2 -Emissionen in Altbach entstehen durch Öl- oder...

Aktueller Stand zur Kommunalen Wärmeplanung der Gemeinde Altbach

Mehr als die Hälfte der CO2-Emissionen in Altbach entstehen durch Öl- oder Erdgasheizungen. Aus diesem Grund ist die Wärmewende hin zu einer emissionsfreien Wärmeversorgung ein entscheidender Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Damit diese Transformation gelingen kann, muss zum einen der Wärmebedarf deutlich reduziert sowie Gebäude und Geräte energieeffizienter werden und zum anderen muss der noch verbleibende Wärmebedarf treibhausgasneutral durch den Einsatz Erneuerbarer Energien gedeckt werden. Diese Transformation kann nicht von heute auf morgen erfolgen, sondern bedarf einer konkreten Strategie in Form einer kommunalen Wärmeplanung, welche an die lokalen Gegebenheiten angepasst ist und dabei die lokalen Potenziale berücksichtigt.

Die kommunale Wärmeplanung ist für Kommunen der zentrale strategische Prozess, um Klimaschutzziele im Wärmebereich zu erreichen. Denn anders als Strom ist Wärme nicht so leicht transportierbar, wodurch der Transformationsprozess hin zur klimaneutralen Wärmeversorgung zwingend vor Ort gestaltet werden muss. Das Land Baden-Württemberg mit dem Projektträger KIT (Karlsruher Institut für Technologie) hat im Juli 2022 den Landkreisen und Gemeinden ermöglicht, einen Förderantrag mit einem Förderhöchstbetrag von 30.000 € zu gewähren, wenn im Planzeitraum 01.11.2024 bis 31.10.2025 die Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans erfolgt. In der Folge wurde der Antrag durch die Gemeinde Altbach fristgerecht mit allen Unterlagen eingereicht. Mit Datum vom 02.09.2024 hat die Gemeinde Altbach den Zuwendungsvertrag vom Karlsruher Institut für Technologie erhalten.

Mit dem Erstellungsprozess des Kommunalen Wärmeplanes für die Gemeinde Altbach wurde die Fa. RBS Wave aus Stuttgart beauftragt. Die Erstellung erfolgt in vier Schritten, welche im Rahmen der Gemeinderatssitzung genauer erläutert wurden:

1. Bestandsanalyse – aktueller Wärmebedarf

2. Potenzialanalyse – Einsparmöglichkeiten und erneuerbare Wärmequellen

3. Zielszenario – klimaneutrale Wärmeversorgung 2040

4. Wärmewendestrategie und Maßnahmenkatalog

Die Präsentation und die Ergebnisse der Bestands- und Potenzialanalyse finden Sie im Ratsinformationssystem der Gemeinde Altbach.

Bürgermeisterwahl findet am 19.10.2025 statt

Die Amtszeit von Bürgermeister Martin Funk läuft am 14.01.2026 ab. Die Wahl des neuen Bürgermeisters muss gemäß der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor Freiwerden der Stelle durchgeführt werden, d.h. zwischen Mittwoch, 15.10.2025 und Sonntag, 14.12.2025. Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl muss frühestens am zweiten und spätestens am vierten Sonntag nach der ersten Wahl stattfinden. Nachdem am Totengedenktag (23.11.2025) keine Wahlen durchgeführt werden dürfen und der Volkstrauertag als Wahlsonntag (16.11.2025) nicht empfohlen werde, hat der Gemeinderat entschieden, die Bürgermeisterwahl am Sonntag, den 19.10.2025 sowie die Stichwahl drei Wochen später am 09.11.2025 durchzuführen. Die Ausschreibung wird bereits vor der Hauptferienzeit am Freitag, den 18.07.2025 im Staatsanzeiger sowie in der Folgewoche im Gemeindemitteilungsblatt veröffentlicht.

Die Bewerbungsfrist beginnt am Tag nach der Stellenausschreibung, das Ende darf vom Gemeinderat frühestens auf den 27. Tag vor dem Wahltag festgesetzt werden. Das Ende der Bewerbungsfrist wurde deshalb auf Montag, den 22.09.2025 um 18 Uhr festgesetzt. Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Zulassung der Bewerbungen findet am Dienstag, den 23.09.2025 um 17.30 Uhr statt, die Durchführung einer öffentlichen Kandidatenvorstellung soll am Dienstag, den 30.09.2025 in der Gemeindehalle stattfinden.

Für die Wahl des Bürgermeisters muss ein Gemeindewahlausschuss bestellt werden. Der Gemeindewahlausschuss besteht aus dem Bürgermeister als Vorsitzenden und mindestens zwei Beisitzern. Nachdem sich Bürgermeister Martin Funk wieder zur Wahl stellt, wählt der Gemeinderat den Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses und einen Stellvertreter aus den Wahlberechtigten und Gemeindebediensteten.

Folgende Zusammensetzung des Gemeindewahlausschusses wurde gewählt:

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses: Mathias Lipp

Stellvertretender Vorsitzender: Nadine Ruckstädter

Beisitzer: Andrea Barth

Beisitzer: Miriam Kölly

Stellvertretender Beisitzer: Michael Euchenhofer

Stellvertretender Beisitzer: Dr. Achim Weber

Einrichtung einer Ganztagesschule in Wahlform

Der Gemeinderat stimmte der Einrichtung einer Ganztagesschule in Wahlform an drei Tagen à 7 Stunden ab dem Schuljahr 2026/2027 zu und beauftragte die Verwaltung, den entsprechenden Antrag fristgerecht einzureichen. Weitere Informationen finden Sie an anderer Stelle in diesem Amtsblatt.

Gemeinderat vergab erste Arbeiten für den Neubau des Kindergartens „Altes Schulhaus“

Nach dem Beschluss des Gemeinderates, das „Alte Schulhaus“ abzubrechen, wurden die ersten Arbeiten für einen Neubau vergeben. Die Submission für die Gewerke Rohbauarbeiten sowie Zimmer- und Holzbauarbeiten fand am 12.03.2025 statt. Für das Gewerk Holzbau gingen von 12 angeschriebenen Firmen 3 Angebote ein. Die Fa. Holzbau Göser GmbH aus Rechberghausen hat mit einem Angebotspreis in Höhe von 992.929,56 € das preisgünstigste Angebot abgegeben. Beim Gewerk Rohbauarbeiten wurden 8 Angebote zur Wertung zugelassen. Die Firma Gottlob Rommel GmbH & Co. KG aus Stuttgart hat zu einem Angebotspreis in Höhe von 562.585,46 € das preisgünstigste Angebot abgegeben. Abschließend wurden die Fachplanerleistungen Elektrotechnik der Leistungsphasen 1-9 an das Ingenieurbüro IMS Ingenieurgesellschaft Mück & Schaber aus Holzgerlingen vergeben. Der Gemeinderat stimmte diesen Vergaben zu.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Altbach
NUSSBAUM+
Ausgabe 17/2025

Orte

Altbach

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Altbach
25.04.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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