Resolution zur Buslinie 140
Die Buslinie 140 verbindet den Bahnhof Plochingen über Altbach mit dem Bahnhof Esslingen. Sie stellt die einzige direkte ÖPNV-Verbindung für die Höhenlagen Altbachs dar und ist damit ein unverzichtbarer Bestandteil der gemeindlichen Infrastruktur. Insbesondere für den Schülerverkehr hat die Buslinie 140 eine herausragende Funktion. Viele Schülerinnen und Schüler aus Altbach nutzen sie täglich, um weiterführende Schulen in Esslingen sowie in Plochingen sicher und zuverlässig zu erreichen. Diese Schulen liegen direkt oder in fußläufiger Nähe zur Strecke der Linie 140.
Eine Einschränkung der Linie hätte daher unmittelbare negative Auswirkungen auf die Bildungswege der jungen Generation in unserer Gemeinde. Darüber hinaus ist die Linie 140 für viele Bürgerinnen und Bürger ohne eigenes Auto – insbesondere ältere Menschen, Menschen mit Mobilitätseinschränkungen und sozial benachteiligte Gruppen – das zentrale Verkehrsmittel für alltägliche Besorgungen wie Arztbesuche, Einkäufe und Behördengänge. Zwar ist Altbach an das S-Bahn-Netz angeschlossen, dieser Anschluss ist jedoch nur für das untere Ortsgebiet fußläufig erreichbar. Die höher gelegenen Wohngebiete sind ohne die Buslinie 140 vom öffentlichen Nahverkehr abgeschnitten.
Neben ihrer sozialen Funktion erfüllt die Buslinie 140 auch eine wichtige umwelt- und klimapolitische Aufgabe. Die Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein zentrales Element einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität. Jede eingesparte Autofahrt durch ein gut ausgebautes ÖPNV-Angebot trägt zum Klimaschutz, zur Luftreinhaltung, zum Lärmschutz sowie zur Schonung von Natur und Ressourcen bei. Die Reduzierung oder gar der Wegfall bestehender Busverbindungen steht diesem Ziel diametral entgegen und konterkariert übergeordnete politische Zielsetzungen auf Landes-, Bundes- und EU-Ebene. Umso unverständlicher ist es, dass die Gemeinde Altbach sowie die Nachbarkommune Plochingen weder über die Planungen zur Kürzung der Linie 140 informiert noch daran beteiligt wurden. In einem Bericht der Esslinger Zeitung sowie gleichlautend in der Stuttgarter Zeitung im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Esslingen wurde die Kürzung erstmals öffentlich erwähnt. Auf Nachfrage wurde dies sowohl vom Landratsamt Esslingen (als Aufgabenträger für den ÖPNV) als auch von der Stadt Esslingen bestätigt. Dabei hatte der Gemeinderat Altbach bereits im Rahmen der Nahverkehrsplanung des Landkreises Esslingen in einer offiziellen Stellungnahme eine Reduzierung der Linie 140 abgelehnt. Vor dem Hintergrund der sozialen, infrastrukturellen und ökologischen Bedeutung der Buslinie 140 für die Gemeinde Altbach und ihre Bürgerschaft sowie angesichts des intransparenten Vorgehens der zuständigen Stellen ist eine klare politische Positionierung im Rahmen einer Resolution notwendig. Aus diesem Grund verabschiedete der Gemeinderat folgende Resolution zur Buslinie 140:
Resolution der Gemeinde Altbach zur geplanten Kürzung der Buslinie 140
In seiner Sitzung am Dienstag, 13. Mai 2025, hat der Gemeinderat einstimmig folgende Resolution beschlossen:
Nach § 5 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs des Landes Baden-Württemberg (ÖPNVG) ist „die Sicherstellung einer ausreichenden Bedienung der Bevölkerung mit Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr eine freiwillige Aufgabe der Daseinsvorsorge“, die gemäß § 6 Absatz 1 ÖPNVG von den Aufgabenträgern, den Landkreisen und kreisfreien Städten, wahrzunehmen ist. Durch die geplante Kürzung der Buslinie 140 kommt der Landkreis Esslingen dieser Aufgabe nicht in angemessener Weise nach.
Darüber hinaus ist der Landkreis Esslingen nach § 11 ÖPNVG als Aufgabenträger für den Busverkehr verpflichtet, im Sinne der Sicherung und Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Dieser soll die öffentlichen Verkehrsinteressen und Bedürfnisse darstellen und den Rahmen für die künftige Entwicklung des ÖPNV im Landkreis bilden. Dabei sind auch die Stellungnahmen der betroffenen Städte und Gemeinden einzuholen und zu berücksichtigen. Das Vorhaben der Kürzung der Buslinie 140 widerspricht diesen Vorgaben, da es ohne Beteiligung der Gemeinde Altbach vorbereitet wurde und in direktem Widerspruch zur im Nahverkehrsplan dokumentierten Linienführung steht. Die Buslinie 140 ist für die Gemeinde Altbach ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sie verbindet in ihrer aktuellen Linienführung den Bahnhof Plochingen über Altbach mit dem Bahnhof Esslingen und erschließt dabei insbesondere die Höhenlagen Altbachs – ein Gebiet, das ohne diese Buslinie vom öffentlichen Nahverkehr weitgehend abgeschnitten wäre.
Die Buslinie 140 erfüllt eine tragende Rolle für alle Generationen in Altbach:
Ein funktionierender öffentlicher Nahverkehr ist nicht nur ein Mobilitätsangebot – er ist eine zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, Eigenständigkeit und Lebensqualität im Alltag. Die Buslinie 140 mit dem gegenwärtigen Streckenverlauf erfüllt diese Aufgabe in Altbach in besonderem Maße. Darüber hinaus leistet sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-, Natur- und Klimaschutz, indem sie eine nachhaltige Alternative zum motorisierten Individualverkehr bietet. Ihre Stärkung entspricht den klimapolitischen Zielen auf kommunaler, regionaler und überregionaler Ebene.
Mit großer Verwunderung und zunehmender Verärgerung haben die Altbacher Bürgerinnen und Bürger von den Plänen erfahren, die Buslinie 140 im Zuge der Umsetzung des Lärmaktionsplans der Stadt Esslingen zu verkürzen. Zukünftig soll die Linie nicht mehr bis zum Bahnhof Esslingen fahren, sondern bereits am Bahnhof Oberesslingen enden. Damit würde die direkte Verbindung zwischen Plochingen, Altbach und dem wichtigen Verkehrsknotenpunkt Esslingen wegfallen – mit gravierenden Folgen für die Mobilität vieler Menschen in Altbach.
Seit Bekanntwerden dieser Pläne häufen sich die Rückmeldungen und Beschwerden im Rathaus. Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bringen ihre Unzufriedenheit zum Ausdruck und machen deutlich, dass sie auf die Buslinie 140 angewiesen sind – sei es für den Weg zur Arbeit, zum Arzt, zur Nahversorgung oder für den Schulweg ihrer Kinder. Besonders groß ist die Sorge bei Eltern schulpflichtiger Kinder, die sich durch die geplante Kürzung mit erheblichen organisatorischen und zeitlichen Belastungen konfrontiert sehen. Die Umstellung auf alternative Routen ist häufig nicht zumutbar – wegen langer Wege, fehlender Barrierefreiheit oder unattraktiver Umstiegsmöglichkeiten.
In diesem Zusammenhang kritisiert der Gemeinderat Altbach mit Nachdruck, dass eine derart tiefgreifende Veränderung der Nahverkehrsinfrastruktur ohne jegliche Einbindung oder Rücksprache mit den unmittelbar betroffenen Kommunen vorbereitet und kommuniziert wurde. Dass weder die Gemeinde Altbach noch die Nachbarstadt Plochingen in die Planungen einbezogen wurden, stellt einen massiven Mangel an Transparenz, demokratischer Beteiligung und fachlicher Sorgfalt dar. Gerade bei einer Maßnahme mit so weitreichenden Auswirkungen wäre ein offener, frühzeitiger Austausch mit den betroffenen Kommunen und deren Gemeinderäten zwingend geboten gewesen.
Zudem wurde bisher nicht offengelegt, auf welchen konkreten Datengrundlagen die Entscheidung zur Kürzung der Buslinie 140 beruht. Die einzige bislang bekannte Zahl – ein durchschnittlicher Fahrgastwert von 9,4 Personen pro Fahrt – entstammt nach aktuellem Kenntnisstand einer internen Auswertung, deren Zeitraum, Erhebungsmethode und Vergleichsmaßstab nicht transparent gemacht wurden. Insbesondere ist unklar, ob die Daten vor oder während der pandemiebedingten Einschränkungen erhoben wurden – und ob Schulferien oder Wochenendfahrten in die Berechnung einbezogen wurden. Die geringe Fahrgastzahl steht zudem in direktem Zusammenhang mit dem unattraktiven Stundentakt. Wie in vielen Bereichen des ÖPNV gilt: Die Nachfrage folgt dem Angebot – nicht umgekehrt.
Auch das Argument, die Buslinie verlaufe ab Esslingen-Zell parallel zur S-Bahn, überzeugt nicht. Die S-Bahn ist für viele Bewohnerinnen und Bewohner der Höhenlagen Altbachs weder barrierefrei noch fußläufig erreichbar. Die Buslinie 140 ist daher mehr als ein einfacher „Zubringer“ – sie ist das Rückgrat des örtlichen Nahverkehrsnetzes.
Eine zusätzliche, absehbare Folge der Kürzung wäre eine zunehmende Nutzung des motorisierten Individualverkehrs. Insbesondere Eltern wären gezwungen, ihre Kinder mit dem Auto zu den Schulen oder zur S-Bahn zu bringen. Auch ältere Menschen könnten gezwungen sein, wieder verstärkt auf das Auto zurückzugreifen. Diese Entwicklung steht im eklatanten Widerspruch zu den Zielen des Umwelt-, Klima- und Lärmschutzes – auch im Hinblick auf den zugrunde gelegten Lärmaktionsplan.
Vor diesem Hintergrund fordert der Gemeinderat Altbach mit Nachdruck:
Für die Gemeinde Altbach
Mit freundlichen Grüßen
Martin Funk
Bürgermeister
Gemeinderat vergibt weitere Arbeiten für den Neubau des Kindergartens Schillerstraße
Die Submission für die Gewerke Gipser-, Gerüstbau-, Klempner und Dachabdichtungsarbeiten fand am 08.04.2025 statt. Für das Gewerk Gipserarbeiten wurden 2 Angebote zur Wertung zugelassen. Die Fa. Manfred Schmid GmbH & Co. KG aus Esslingen hat mit einem Angebotspreis in Höhe von 165.983,58 € das günstigste Angebot abgegeben. Beim Gewerk Gerüstbauarbeiten wurden 7 Angebote zur Wertung zugelassen. Die Firma Schnabel GmbH & Co. KG aus Ludwigsburg hat mit einem Angebotspreis in Höhe von 31.955,07 € das preisgünstigste Angebot abgegeben. Die Vergabe der Klempnerarbeiten ging an die Fa. Dangel Metallbau GmbH aus Lenningen zu einem Angebotspreis in Höhe von 24.561,49 € und abschließend ging beim Gewerk Dachabdichtungsarbeiten nur 1 Angebot ein. Hier hat die Fa. Holzbau Göser aus Rechberghausen mit einem Angebotspreis in Höhe von 214.994,56 € das preisgünstigste Angebot abgegeben. Der Gemeinderat stimmte diesen Vergaben zu.
Bebauungsplan der Stadt Plochingen
Zum Bebauungsplan der Stadt Plochingen „Filsgebiet West, Nördlich der Fils“ hat der Gemeinderat einstimmig beschlossen, keine Bedenken und Anregungen vorzubringen, da die Belange der Gemeinde Altbach nicht betroffen sind.
Annahme von Spenden
Der Gemeinderat nahm eine Spende in Höhe von 350 € für die Krankenpflegestation an.
Nichtausübung von Vorkaufsrechten
Der Gemeinderat verzichtete auf die Ausübung des Vorkaufsrechts beim Verkauf des Grundstücks Bachstr. 31 in Altbach.
Name für das neu entstehende Kinderhaus in der Schillerstraße
Dieser Tagesordnungspunkt wurde vertagt, da eine Jury noch eine Vorauswahl aus den eingegangenen Vorschlägen treffen soll.