Die Bauherrschaft beantragte den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage in der Dahnstraße im Ortsteil Wöschbach. Das Wohnhaus ist mit zwei Vollgeschossen und einem Untergeschoss geplant. Im Untergeschoss ist die Garage vorgesehen und das Wohnhaus soll mit einem Satteldach versehen werden.
Der Gemeinderat hat dem Neubau eines Einfamilienhauses einstimmig zugestimmt.
Die Bauherrschaft beantragte die Erweiterung einer bestehenden Garage in der Brucknerstraße im Ortsteil Berghausen. Die im hinteren Grundstücksbereich an der Grenze errichtete Garage soll um einen eingeschossigen Anbau mit Pultdach erweitert werden. Dadurch sollen ein Zugangsraum und ein Vorraum zu der bestehenden Garage und der dahinter bestehenden Werkstatt bzw. Lager entstehen.
Der Gemeinderat hat der Erweiterung einer Garage einstimmig zugestimmt.
Die Bauherrschaft beantragte den Neubau von vier Dachgauben für das bestehende Wohnhaus in der Amselstraße im Ortsteil Berghausen. Auf beiden Dachseiten sind jeweils 2 Gauben mit einer Länge von 2,80 m geplant. Durch die Gauben werden die bestehenden Räumlichkeiten im Dachgeschoss vergrößert.
Der Gemeinderat hat dem Neubau von Dachgauben einstimmig zugestimmt.
Die Bauherrschaft plante die Nutzungsänderung einer Räumlichkeit in der Bockstalstr. im Ortsteil Kleinsteinbach. Die Räumlichkeit wurde in der Vergangenheit als Fahrschule genutzt und soll jetzt zur kalten Verarbeitung von Lebensmitteln (Süßwaren) umgenutzt werden.
Der Gemeinderat hat der Nutzungsänderung der ehemaligen Fahrschule zu einem Raum zur kalten Verarbeitung von Lebensmitteln einstimmig zugestimmt.
Auf der Sportanlage „Heilbrunn-Engelfeld“ soll nach einem durchgeführten Lärmschutzgutachten eine Lärmschutzwand errichtet werden. Dafür müssen Bäume, die bisher an dieser Stelle standen, versetzt werden.
Der Beschluss zur zweiten Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“ wurde in der Gemeinderatssitzung vom 25.06.2024 gefasst. Am 10.09.2024 wurde im Gemeinderat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Beteiligungen fanden zwischen September und Dezember 2024 statt und wurden ausgewertet. Der nächste Beteiligungsschritt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB sein.
Das Gremium hat mehrheitlich zugestimmt, für die vorgeschlagene Behandlung der eingegangenen Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Billigung des Entwurfs der Teil-Änderung des Bebauungsplans „Heilbrunn-Engelfeld“ und die Beauftragung der Verwaltung, die Veröffentlichung im Internet und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Am 08.10.2024 hatte der Verwaltungs- und Finanzausschuss zuletzt über die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Sportstätten beraten. Es wurde einstimmig dem Gemeinderat empfohlen, diesen Tagesordnungspunkt der öffentlichen Sitzung zu vertagen und ein Gespräch mit den Vereinen, welche die Hallen nutzen, zu führen. Das Gespräch fand daraufhin statt, die Fraktionen wurden über die Ergebnisse informiert und gebeten, entsprechende Rückmeldungen zur favorisierten Höhe der Entgelte zu geben.
Aus den Fraktionen kamen hinsichtlich einer schrittweisen Anhebung der Entgelte für die gemeindeeigenen Sportstätten folgende Rückmeldungen in der Größenordnung zwischen 3,50 und 75,00 Euro pro Stunde, wobei sich der größte Teil zwischen 3,50 und 10,00 Euro pro Stunde befand. Die Verwaltung wurde danach von den Fraktionen gebeten, einen Vorschlag mit einer mehrjährigen schrittweisen Anhebung der Entgelte von 5,00 auf 7,50 Euro bis hin zu 10 Euro zu erarbeiten.
Im Gemeinderat wurde von der SPD eine Textergänzung beantragt, die regeln soll, dass Mietende / Pächter bei kurzfristiger Verhinderung eigenständig Ersatz finden können und die Gebühr so auf diesen Ersatz übertragen wird.
Die AfD beantragte, dass Senioren aus der Befreiung von der Gebühr gestrichen werden sollen, da diese fähig wären, die Gebühr selbst zu leisten.
Das Gremium hat dem Antrag der SPD einstimmig zugestimmt.
Das Gremium hat den Antrag der AfD mehrheitlich abgelehnt.
Das Gremium hat mehrheitlich für die Benutzungs- und Entgeltordnung für gemeindeeigene Sportstätten zugestimmt.
Der Verwaltungs- und Finanzausschuss (FA) hat am 03.06.2025 über die Hauptsatzung beraten. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden eingearbeitet. Der FA empfahl dem Gemeinderat, die Hauptsatzung zu beschließen.
Die Hauptsatzung der Gemeinde Pfinztal wurde zuletzt im Dezember 2021 neu gefasst und im Dezember 2022 aufgrund der Abschaffung der Ortschaftsräte in drei Ortsteilen und der dadurch notwendig gewordenen Anpassung der Ortschaftsverfassung durch Änderungssatzung geändert. Viele Inhalte der derzeitigen Hauptsatzung bestanden bereits seit Jahrzehnten. Gerade in den letzten Jahren hat sich das allgemeine Preisniveau durch Preissteigerungen und Inflation wie auch das Haushaltsvolumen des Gemeindehaushalts spürbar verändert. Um sich an diese wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen und die Handlungsfähigkeit weiterhin zu sichern, sollten die betragsmäßigen Zuständigkeiten der Bürgermeisterin und der beschließenden Ausschüsse gem. der Hauptsatzung entsprechend geändert werden. Diese sind seit der Hauptsatzung von November 2001 unverändert.
Die vorgeschlagene Anpassung stellt keine Ausweitung der Befugnisse dar, sondern entspricht einer wertmäßigen Fortschreibung der bisherigen Regelung und hält die finanzielle Bedeutung von Entscheidungen auf gleichem Niveau.
Es sollten auch die Besoldungs- und Entgeltgruppen zur Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstiger personalrechtlicher Entscheidungen von Beamten und Beschäftigten durch die Bürgermeisterin erhöht werden. Durch die Reform des Beamtenrechts und die Fortschreibung der Tarifverträge passen die Besoldungs- und Entgeltgruppen nicht mehr zu den Zuständigkeiten. Hintergrund der Regelung war, dass der Gemeinderat bzw. Ausschuss nicht über jede einzelne Sachbearbeitungsstelle, sondern nur über herausgehobene Positionen entscheidet. Die herausgehobenen Positionen wie Sachgebietsleitungen, Mitarbeitende mit Studienabschlüssen, Einrichtungsleitungen, Amtsleitungen etc. sind in der Regel mindestens A10/EG 10 besoldet/vergütet und damit weiterhin in der Zuständigkeit des Ausschusses bzw. Gemeinderats.
Die AfD beantragte in der Gemeinderats-Sitzung, die Verantwortlichkeiten der Bürgermeisterin komplett auf den Gemeinderat zu verlagern. Die Verwaltung wies darauf hin, dass der Bürgermeisterin gesetzlich Zuständigkeiten zugeordnet werden und diese nicht durch die Satzung negiert werden können. Ebenso wäre derselbe Antrag bereits im FA gestellt und dort abgelehnt worden.
Das Gremium hat den Antrag der AfD mehrheitlich abgelehnt.
Das Gremium hat der Neufassung der Hauptsatzung mehrheitlich zugestimmt.
Diese wird in den kommenden Wochen im Mitteilungsblatt und auf der Homepage der Gemeinde öffentlich bekanntgemacht.