Bürgerfragestunde:
Ein Bürger fragte, ob sich sendende 5G-Masten in der Gemeinde Fluorn-Winzeln befinden. Bürgermeister Betschner gab an, dass in Fluorn ein Sendemast auf einem privaten Grundstück auf 5G umgerüstet werden sollte. Dies war bereits vor einigen Jahren im Gespräch. Ob dies geschehen ist, entzieht sich der Kenntnis der Gemeindeverwaltung, da es sich wie erwähnt um ein Privatgrundstück handelt.
Hintergrund der aktuellen Thematik ist, dass es Kontakt mit der Telekom gab, um zu prüfen, welche Standorte in Frage kommen, um die Netzabdeckung zu gewährleisten. Bisher wurde noch kein Standort vom Gemeinderat oder vom Bürgermeister festgelegt. Mögliche Standorte sind beispielsweise die Halle Winzeln oder der Sportplatz Winzeln.
Es ist angedacht, dass ein Vertreter der Telekom das Projekt in einer der nächsten Sitzungen vorstellen wird. Dabei soll auch die Vorgehensweise erläutert werden, falls die Gemeinde keine Flächen zur Verfügung stellt.
Der Bürger fragte außerdem, woran die Telekom den Abdeckungsmangel festmacht. Bürgermeister Betschner antwortete, dass dies am Nutzungsverhalten messbar sei. Seit der Errichtung des letzten Mastes habe sich das genutzte Datenvolumen verdreizehnfacht, was der Vertreter der Telekom noch näher erläutern kann. Aus diesem Grund sei es notwendig, die Netzabdeckung zu verstärken. Die Regierung wünscht eine flächendeckende 5G-Abdeckung.
Bausachen
Änderung Biogasanlage, Bruderhausweg
Es wird ein Doppelmembrangasspeicher (Tragluftdach) auf dem bestehenden Gärrestlager mit einem Volumen von 2.520 m³ montiert. Der bestehende Gassack über dem BHKW-Haus wird stillgelegt. Dadurch wird eine Gaslagerdauer von ca. 11 Stunden erreicht. Dadurch kann das Biogas gespeichert werden, sodass Energiespitzen im Stromnetz abgefangen werden können. Die Biogasanlagen können dann eingesetzt werden, wenn die Stromerzeugung durch Sonne und/oder Wind nicht oder zu wenig vorhanden ist. Bei zu viel Strom im Netz können die Biogasanlagen dann vom Stromnetz genommen werden.
Hinzu kommt eine Gasaufbereitungsanlage mit Aktivkohle, um das Biogas vor der Verwertung durch das bestehende BHKW von Schwefel und anderen Schadstoffen zu reinigen. Beim Durchströmen des Filters wird der Schwefel nach und nach von der Aktivkohle gebunden und somit dem Biogas entzogen.
Die Höhe beträgt 10,85 m ab der Geländeoberfläche.
Beschluss:
Bei einer Befangenheit wird das Einvernehmen einstimmig erteilt.
Bebauungsplan "Breite 3. Änderung"
-Ermächtigung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
-Aufstellungsbeschluss
Zu diesemTOP wurde Herr Künster vom Planungsbüro Künster begrüßt.
Bürgermeister Betschner führt aus, dass in der Rottweiler Straße/ Kastellstraße bauliche Veränderungen geplant sind. Hier soll eine Mehrfamilien-Wohnbebauung entstehen. Der Investor ist deshalb auf die Gemeinde zugekommen. Ziel ist es nun, die bestehenden bauplanungsrechtlichen Festsetzungen anpassen. Derzeit ist im dortigen Bereich ein Mischgebiet festgesetzt. Jedoch gibt es nicht mehr viele Unternehmen, sodass das Verhältnis zwischen Gewerbe und Wohnen derzeit ungleich ist. Deshalb ist eine Umwandlung in ein urbanes Gebiet auf den vier betroffenen Flurstücken geplant, dann muss keine Parität mehr vorherrschen.
Die Gebäudehöhe soll laut Festsetzungen bis zu 13 m betragen dürfen. Es handelt sich um einen Angebotsbebauungsplan (kein vorhabenbezogener Bebauungsplan). Im dortigen Bereich ist Bestandsbebauung vorhanden. Die Flächen sollen nach und nach bebaut werden.
Herr Künster erläuterte, dass es sich vorliegend um den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan bzw. die Bebauungsplanänderung handelt. Es wird ein vereinfachtes Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Da der Planentwurf noch nicht vollständig ist, da derzeit die artenschutzrechtlichen Untersuchungen im Gange sind, soll zumindest der Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Es ist geplant, in der Sitzung am 16.12.2025 den Entwurfsbeschluss zu fassen. Im Januar soll dann die Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.
[Näheres hierzu finden Sie unter den amtlichen Bekanntmachungen in diesem Amtsblatt.]
Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat erteilt die Planungsfreigabe.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor einen städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Planungskosten abzuschließen.
3. Für den in der Planzeichnung vom 21.10.2025 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs. 1 BauGB der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Breite, 3. Änderung“, Gemeinde Fluorn-Winzeln, Gemarkung Winzeln, sowie für die Satzung zu den Örtlichen Bauvorschriften „Breite, 3. Änderung“, Gemeinde Fluorn-Winzeln, Gemarkung Winzeln, gemäß § 74 Abs. 7 LBO i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB gefasst.
4. Der Aufstellungsbeschluss wird nach § 2 Abs.1 BauGB i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich bekannt gemacht.
Bebauungsplan Fichtenäcker III
-Billigung geänderter Planvorentwurf
-nochmaliger Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Herr Grözinger vom Büro Gfrörer stellte die Planung vor. Beim Bebauungsplan Fichtenäcker III handelt es sich um die Erweiterung des Gewebegebiets.
Gegenüber der ursprünglichen Planung, haben sich zwei wesentliche Änderungen ergeben:
1. Die Verkehrliche Erschließung des geplanten Discounters vom Seilerweg (Süden) mit Wendemöglichkeit und Durchgängigkeit bei der Feuerwehr war nicht optimal und wurde geändert. Nun besteht bei der Feuerwehr eine Verkehrsfläche für Blaulichtorganisationen sowie ein Fuß- und Radweg. Geplant ist eine asphaltierte Fläche mit Poller, sodass die Fläche im Falle einer Umleitung geöffnet werden kann. Dies wird jedoch im Zuge der Erschließung straßenrechtlich aufgearbeitet.
2. Bei der Entwässerung des Oberflächenwassers wurde am Wunsch festgehalten, dieses zu versickern. Nach drei Varianten der Versickerung, wurde eine geeignete Fläche gefunden. Somit reduzieren sich Erschließungskosten auch erheblich. Dadurch wurde aber die zuvor festgesetzte Streuobstwiese reduziert
Man ist bestrebt, so viel Ausgleich wie möglich im Plangebiet auszugleichen. Fehlende Ökopunkte sind extern auszugleichen. Ggf. bietet sich im Gemeindewald eine Maßnahme an, z. B. eine Vernässung.
Auf Nachfrage, ob man das Retentionsbodenfilterbecken nicht so gestalten kann, dass noch mehr Ökopunkte generiert werden, erklärt Grözinger, dass dieses bereits mit einer Wiesenmischung als wechselfeuchte Fläche bepflanzt werden soll, sodass sie bereits hochwertiger als die bisherige Ackerfläche gestaltet wird. Randeingrünungen sind auch eingeplant. Bezogen auf die Gesamtfläche, ist dieser Flächenanteil, der Punkte bringt, jedoch gering.
Auf Nachfrage, was die zusätzlichen Sickerungsversuche gekostet haben, spricht Bürgermeister Betschner von schätzungsweise 6.000 € für Bohrungen und den Ingenieur. Hierüber zeigen sich die Gemeinderäte sehr erfreut, da dadurch ca. 400-500.000 € Erschließungsmaßnahmen eingespart werden können.
Beschluss bei 2 Enthaltungen, zugestimmt:
1. Der geänderte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 26.09.2025 vom Gemeinderat gebilligt.
2. Die geänderten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 26.09.2025 werden vom Gemeinderat gebilligt.
3. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (Abs. 1) BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (Abs. 1) BauGB wird mit den geänderten Vorentwurfsunterlagen in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt.
Bebauungsplan "Schönauer Straße"
-Billigung geänderter Planvorentwurf
-nochmaliger Beschluss der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
Der Geltungsbereich befindet sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Fichtenäcker III“, stellt jedoch einen eigenständigen Bebauungsplan dar. Geplant sind ein Sondergebiet für einen Discounter sowie Gewerbefläche für Hotellerie mit sonstigen Nutzungen. Gegenüber der bisherigen Planung ändert sich am zeichnerischen Teil nichts.
Bei der letzten Sitzung lag die Marktanalyse noch nicht vor. Diese hat die Legitimation von 1.000 qm Verkaufsfläche bestätigt. Die übergeordneten Behörden haben bei einem gemeinsamen Termin jedoch nur max. 799 qm Verkaufsfläche zugestanden.
Die Festsetzungen wurden nun so geändert, dass im Sondergebiet Einzelhandel bis max. 799 qm Verkaufsfläche (nicht großflächig) möglich ist. Bei der Erschließungsthematik wird auf den Bebauungsplan Fichtenäcker III verwiesen. Die Zufahrt verläuft von Süden (Seilerweg) mit Wendemöglichkeit auf dem Betriebsgelände für Kunden und den Lieferverkehr.
Beschluss bei 2 Enthaltungen, Zustimmung:
1. Der geänderte Bebauungsplanvorentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen wird in der Fassung vom 26.09.2025 vom Gemeinderat gebilligt.
2. Die geänderten örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan in der Fassung vom 26.09.2025 werden vom Gemeinderat gebilligt.
3. Die frühzeitige Beteiligung nach § 3 (Abs. 1) BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (Abs. 1) BauGB wird mit den geänderten Vorentwurfsunterlagen in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung durchgeführt
Neubau DRK-Gebäude
- Abschluss eines Mietvertrags mit dem DRK-Ortsverein
- Ermächtigung zur Ausschreibung
Bürgermeister Betschner verwies auf die ausführliche Sitzungsvorlage und erläuterte, dass es geringfügige Änderung gegenüber der ursprünglichen Planung gab, beispielsweise am Dach.
Die aktuelle Kostenplanung der Gesamtmaßnahme (inkl. Waschplatz Feuerwehr) ist wie folgt:
Anrechenbare Kosten | 1.605 T€ | |
Barmittelzuschuss DRK | 100 T€ | |
Eigenleistung DRK | 100 T€ | |
Weitere Kostenbeteiligung | 100 T€ | |
Leistungen DRK insgesamt | 300 T€ | |
Ausgleichsstock Zuschuss für Waschplatz Feuerwehr | 140 T€ | |
Voraussichtliche Kosten Gemeinde | 1.165 T€ |
Hinsichtlich der Beteiligung des DRK-Ortsvereins hat sich die Verwaltung beraten und beraten lassen. Es sollten alle Regelungen in einem Mietvertrag aufgenommen werden. Dieser ist den Sitzungsvorlagen beigefügt.
Für den Bereich der Feuerwehr liegt eine Bewilligung für einen Zuschuss aus dem Ausgleichsstock vor, sodass bis 31.12.2025 das erste Gewerk vergeben werden muss.
Das jetzige Gebäude, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet, ist für den DRK-Ortsverein nicht ausreichend groß für Schulungen etc. Materialien sind auf verschiedene Gebäude verteilt. Im Einsatzfall müssen Feuerwehr und DRK von zwei Standorten ausrücken. Zudem ist die Anfahrt für Einsätze im Ortsteil Fluorn weit. Die Gebäudesubstanz ist zudem zu alt, sodass nur ein Abriss in Frage kommt. Dies soll geschehen, solange es hierfür Sanierungsmittel gibt. Künftig soll neben der Feuerwehr ein gemeinsames Notfall-Lagezentrum mit Notstromaggregat entstehen, welches die Gewähr dafür bietet, dass im Krisenfall die medizinische Versorgung der Bevölkerung, die z. B. auf Sauerstoff angewiesen ist, sichergestellt wird.
Aufgrund der Schwellenwerte für Vergabe müssen die Gewerke Rohbau und Zimmerer beschränkt ausgeschrieben werden. Die übrigen Gewerke können über eine freihändige Vergabe bzw. einen Direktauftrag vergeben werden.
Ziel ist es, die erste Vergabe noch vor Weihnachten zu beschließen, damit der Zuschuss nicht verfällt. Baubeginn soll nach der Frostperiode, ab März sein. Ein Zeitpunkt für die Fertigstellung kann so nicht genau benannt werden, da u. a. der Innenausbau in Eigenleistung entstehen soll. Hier muss die Laufzeit des Sanierungsgebiets für den Abriss des bisherigen Gebäudes im Blick behalten werden.
Bereits im Haushalt 2025 waren Mittel eingeplant. Dies wird nun für die Folgejahre eingeplant.
Der Mietvertrag beinhaltet, dass sich der DRK-Ortsverein mit 300.000 € (teils durch Zahlungen, teils durch Eigenleistungen) beteiligt. Es ist eine Vereinbarung einer Mietzeit von 15 Jahren und einer Option, den Mietvertrag 2 x um 15 Jahre zu verlängern, enthalten, sodass diese Regelungen dem DRK eine Nutzung von mindestens 45 Jahren garantieren.
Es gilt zu betonen, was für eine erhebliche Leistung für einen Ortsverein dahintersteckt. Die Verwaltung lobt die gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Beschluss (einstimmig):
1. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, den Mietvertrag gemäß Anlage 1 abzuschließen.
2. Der Gemeinderat ermächtigt die Verwaltung, die erforderlichen Ausschreibungen vorzunehmen.
Feststellung des Jahresabschlusses 2021
Kämmerin Monika Schiem erläuterte, dass zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ein Jahresabschluss erstellt werden muss.
Das Gesamtergebnis weist ein Plus von rund 1,35 Mio. € im Ergebnishaushalt auf. Dies ist sehr positiv zu bewerten. Grund sind höhere Schlüsselzuweisungen vom Land, ein erhöhtes Gewerbesteueraufkommen und ein höherer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer sowie geringere Aufwendungen für Personal und Sach- und Dienstleistungen.
Die Gegenüberstellung der ordentlichen Erträge und Aufwendungen ergibt als ordentliches Ergebnis einen Überschuss in Höhe von 1.138.064,04 €.
Der Überschuss ist der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zuzuführen.
Das Sonderergebnis weist einen Überschuss in Höhe von 214.399,24 € aus. Dieser ist durch außerordentliche Erträge entstanden, die z. B. beim Verkauf von Grundstücken erzielt wurden, bei denen die Verkaufserlöse höher als die Buchwerte waren. Das Sonderergebnis ist der Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses zuzuführen.
Die Finanzrechnung enthält die kassenwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen. Dabei wird die Liquiditätslage dargestellt. Der Zahlungsmittelüberschuss beträgt rund 2,2 Mio. €.
Die Verschuldung konnte zum Ende des Haushaltsjahren 2021 auf 63.000 € reduziert werden. (Anmerkung: inzwischen ist die Gemeinde schuldenfrei).
Die Gesamtliquidität beläuft sich auf 4.889.008,84 €.
Die Bilanzsumme erhöhte sich zum 31.12.2021 um 1.969.074,62 € auf 39.807.636,40 €.
Es konnten somit neue Rücklagen gebildet werden, die für Investitionen wieder zur Verfügung stehen.
Bürgermeister Betschner sprach Kämmerin Schiem seinen Dank aus.
Beschluss (einstimmig):
Der Gemeinderat stellt den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten fest:
| 1. | Ergebnisrechnung | EUR | |
1.1 | Summe der ordentlichen Erträge | 8.264.985,02 | |
1.2 | Summe der ordentlichen Aufwendungen | - 7.126.920,98 | |
1.3 | Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) | 1.138.064,04 | |
1.4 | Außerordentliche Erträge | 215.400,47 | |
1.5 | Außerordentliche Aufwendungen | -1.001,23 | |
1.6 | Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) | 214.399,24 | |
1.7 | Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) | 1.352.463,28 | |
2. | Finanzrechnung | ||
2.1 | Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 8.490.225,50 | |
2.2 | Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | -6.240.666,25 | |
2.3 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung | 2.249.559,25 | |
2.4 | Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit | 1.129.283,92 | |
2.5 | Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit | -2.521.297,88 | |
2.6 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit | -1.392.013,96 | |
2.7 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) | 857.545,29 | |
2.8 | Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 0,00 | |
2.9 | Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit | 27.000,00 | |
2.10 | Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) | -27.000,00 | |
2.11 | Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) | 830.545,29 | |
2.12 | Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen | -1.074.818,29 | |
2.13 | Anfangsbestand an Zahlungsmitteln | 1.365.990,85 | |
2.14 | Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) | -244.273,00 | |
2.15 | Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) | 1.121.717,85 | |
3. | Bilanz | ||
3.1 | Immaterielles Vermögen | 26.465,47 | |
3.2 | Sachvermögen | 32.888.157,92 | |
3.3 | Finanzvermögen | 6.838.417,85 | |
3.4 | Abgrenzungsposten | 54.595,16 | |
3.5 | Nettoposition | 0,00 | |
3.6 | Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.4) | 39.807.636,40 | |
3.7 | Basiskapital | 27.204.062,95 | |
3.8 | Rücklagen | 4.940.935,59 | |
3.9 | Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses | 0,00 | |
3.10 | Sonderposten | 6.716.701,47 | |
3.11 | Rückstellungen | 104.984,38 | |
3.12 | Verbindlichkeiten | 801.141,50 | |
3.13 | Passive Rechnungsabgrenzungsposten | 39.810,51 | |
3.14 | Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.6 bis 3.11) | 39.807.636,40 |
Vergabe Kommunalvertrag Strom ab 01.01.2026
Der kommunale Rahmenvertrag für Strom wurde zuletzt auf zwei Jahre geschlossen und läuft zum 31.12.2025 aus. Seinerzeit hatte man sich aufgrund der hohen Strompreise aufgrund des Krieges in der Ukraine nur für zwei Jahre entschieden. Die Stromlieferung wurde nun erneut beschränkt ausgeschrieben (fünf Firmen). Es wurden deutlich günstigere Angebote erzielt. Nun wurde zudem wieder eine längere Spanne von drei Jahren angefragt.
Die Angebote sind jeweils nur 24 h gültig. Die ENRW war erneut am günstigsten.
Dem Gemeinderat obliegt die Entscheidung, ob der Vertrag für zwei oder drei Jahre abgeschlossen wird und ob Graustrom oder Ökostrom gewählt wird. In der Vergangenheit hatte sich das Gremium immer für Ökostrom entschieden.
Nach kurzer Diskussion herrscht Konsens darüber, dass die Gemeinde als Vorbild fungiert und einen Beitrag zur Umwelt leisten sollte, sodass die geringen Mehrkosten es wert sein sollten.
Dieser beträgt 9,614 ct/ kWh für Ökostrom. Es handelt sich um Netto-Preise. Netzentgelte und Steuern kommen noch hinzu.
Beschluss (einstimmig):
Die Verwaltung wird beauftragt, den Kommunalvertrag über die Stromlieferung für den Zeitraum 01.01.2026 bis 31.12.2028 mit der Firma ENRW Energieversorgung Rottweil GmbH& Co. KG abzuschließen. Es wird der Ökostromtarif gewählt.
Sonstiges, Bekanntgaben, Anfragen und Anregungen
Hauptamtsleiterin Grumbach berichtet, dass, wie bereits in der Bürgerfragestunde erwähnt, ein Antrag zur Aufnahme auf die Tagesordnung über einen möglichen 5G-Mast eingegangen ist. Nach eingehender Prüfung und Rücksprache mit dem Kommunalamt kann festgestellt werden, dass kein formwirksamer Einwohnerantrag nach § 20b Gemeindeordnung vorliegt, da Unterlagen fehlen. Sie bittet die Initiatoren, die dem Schreiben nicht eindeutig zu entnehmen sind, sich mit der Verwaltung in Verbindung zu setzen, um zu klären, ob die Initiative als Einwohnerantrag gestellt werden soll. Dann kann erörtert werden, was eingereicht werden muss, um einen formgerechten Antrag zu stellen.
Wie eingangs erwähnt, ist beabsichtigt, die Telekom zu einer der nächsten Gemeinderatssitzungen einzuladen, um die Thematik zu erörtern.
Aus den Reihen des Gemeinderats wird zu bedenken gegeben, dass für den Fall, dass die Gemeinde keine Flächen zur Verfügung stellt, Privateigentümer Flächen zur Verfügung stellen können. Dann habe man keine Handhabe mehr, den Standort mitzubestimmen, ebenso wie bei den Windkraftanlagen.
Auf Nachfrage, wie der Teilnahmebeitrag am Ferienprogramm „FeZi“ von 10 €/ Tag zustande kommt, legt Bürgermeister Betschner eine Kostenaufstellung der Kämmerei vor. Diese zeigt, dass der Teilnehmerbeitrag nicht einmal die laufenden Kosten, wie Personalaufwendungen und Sachkosten, deckt. Auch die Reinigung der Räumlichkeiten wurde bei der Preiskalkulation nicht mit einberechnet.
Auf Nachfrage nach der Öffnung des Außenbereichs des Kindergarten Winzeln, berichtet Bürgermeister Betschner, dass die Pfosten für das Sonnensegel noch immer nicht installiert wurden, die Kinder den Bereich nun aber trotzdem nutzen können. Wenn der Garten endgültig fertiggestellt ist, folgt ein Bericht.