Bürgermeister Betschner begrüßte die Zuhörerschaft, die Presse und Gemeinderäte.
Ein Bürger fragt, ob die TOPs 13, 14 und 15 etwas mit dem Thema Windkraft zu tun hätten. Bürgermeister Betschner verneint dies. Er fragt weiter, ob es sein kann, dass nichtöffentliche Beschlüsse hierzu gefasst wurden. Dies habe er anlässlich der Sitzung des Ortschaftsrats Beffendorf und Gemeinderats Oberndorf erfahren. Oberndorfs Bürgermeister Winter habe mitgeteilt, dass die Fluorn-Winzler dem Windpark Wisoch auch schon zugestimmt haben, bevor die Veranstaltung mit der Badenova stattfand.
Bürgermeister Betschner verweist auf die Gemeindeordnung, wonach nichtöffentlich gefasst Beschlüsse bekanntzugeben sind, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen. Solange Oberndorf keinen Beschluss gefasst hat, konnte Fluorn-Winzeln den Beschluss nicht bekanntgeben.
Der Bürger hakt nach, ob er richtig verstanden habe, dass der Rat bereits zugestimmt hat. Bürgermeister Betschner erklärt, dass der Rat grundsätzlich der Planung zugestimmt hat. Es wurden betreffend Wisoch noch keine Verträge geschlossen, da hierüber zu gegebener Zeit noch in öffentlicher Sitzung beraten wird.
Der Bürger fragte weiter, ob der Vertrag zur Windkraft mit Sowitech [Fläche Fluorn Richtung Peterzell] eine Ausstiegsklausel beinhaltet. Dies verneint Bürgermeister Betschner, stellt jedoch klar, dass für den Fall von Insolvenz eine Bürgschaft für den Rückbau, der den gesetzlichen Vorschriften entspricht, vereinbart ist.
Er fragte weiter, ob die Gemeinderäte den Vertrag zu sehen bekommen hätten. Bürgermeister Betschner erklärt, dass die Vertragsinhalte nichtöffentlich im Gremium genannt wurden. Öffentlich wurde im Juni 2024 der Flächenreservierungsvertrag und die Durchführung einer gemeinsamen Ausschreibung durch ForstBW beschlossen sowie die Freigabe, dass der Bürgermeister nach der Ausschreibung die Verträge unterzeichnen darf. Die Vertragsunterzeichnung erfolgte im Januar.
Weiter fragt der Bürger, ob im Vertrag die Anzahl der Windkraftanlagen limitiert ist. Bürgermeister Betschner erklärt, dass die Fläche für Sowitech vorgegeben war, nicht die Anzahl der Anlagen. Was auf privaten Flächen realisiert werden kann, darauf hat die Gemeinde hier keinen Einfluss.
Einfamilienhaus mit kleiner zusätzlicher Wohneinheit und Doppelgarage im Gebäude integriert, Joosensteg 4, Flst. 75
Hauptamtsleiterin Grumbach stellt das Bauvorhaben vor und merkt an, dass sich das Vorhaben im Bereich des im Verfahren befindlichen Bebauungsplan „Blöchlesteige/Schmidgasse“ befindet. In jüngster Zeit wurde diesem jedoch die nötige Planreife seitens des Landratsamtes angesprochen, sodass das Vorhaben nach der derzeit gültigen Abrundungssatzung zu beurteilen ist. Auf Nachfrage, ob der dort befindliche Kanal nicht ein Problem sei, wird festgestellt, dass dieser lediglich seitlich am Gebäude entlangläuft. Bei den im Lageplan eingezeichneten Bauteilen handelt es sich um untergeordnete Bauteile wie Dachüberstand etc.
Beschluss: Das Einvernehmen wird einstimmig erteilt.
Neubau eines DRK-Gebäudes inklusive Anschluss an das bestehende Feuerwehrhaus, Schönauer Straße 4, Flst. 500/3
Hauptamtsleiterin Grumbach erläutert, dass hier 2 Bebauungspläne sowie der künftige Bebauungsplan „Fichtenäcker III“ zu berücksichtigen sind.
Beschluss: Das Einvernehmen sowie die notwendigen Befreiungen hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze und der Grundflächenzahl werden einstimmig erteilt.
Errichtung einer Garage und eines Carports mit Geräteraum als Überbauung der ehemaligen Dunglege, Freudenstädter Straße 38, Flst. 1475
Das Vorhaben befindet sich im Bereich der Abrundungssatzung.
Beschluss: Das Einvernehmen wird einstimmig erteilt.
Aufstockung des best. Wohn- und Geschäftsgebäudes und Rückbau des Dachgeschosses am best. Wohnhaus, Staffelbachstraße 15, Flst. 3353
Die Planung wurde angepasst, sodass das „Einfügen“ in die Umgebungsbebauung im Rahmen der Abrundungssatzung nun gegeben ist.
Beschluss: Das Einvernehmen wird einstimmig bei einer Befangenheit erteilt.
Zu diesem TOP wurde Herr Jacob Geiger vom IB Raidt & Geiger begrüßt.
Er berichtet, dass beim Zulauf zur Kläranlage der DN900-Kanal sehr aufgelösten Beton aufweist und damit nicht mehr dicht ist. Es handelt sich um einen zentralen Punkt, an dem alle Abwässer zusammenlaufen.
Diese Stelle war nicht Teil der Kanalbefahrung im Zuge der Eigenkontrollverordnung (kurz EKVO).
Zunächst gab es einen Lösungsansatz, eine mineralische Beschichtung händisch aufzubringen. Die Firma hat für diese Ausführungsart jedoch schlussendlich kein Angebot abgegeben. Deshalb wurde parallel eine Inliner-Sanierung (gängiges Verfahren) bei drei Firmen angefragt. So wird die Dichtheit sichergestellt und stellt die Dauerhaftigkeit des Bauwerks für mindestens 30–40 Jahre sicher.
Am RÜB 2 ist ebenfalls eine Sanierung der Übergänge an den beiden Klärüberlaufbecken auf den SB-Kanal erforderlich, die mit angefragt wurde.
Die Firma Swietelsky-Faber hat als einzige ein Angebot abgegeben. Diese Firma ist auch mit der Kanalsanierung im Zuge EKVO im Gemeindegebiet beauftragt und kann die Arbeiten gleichzeitig durchführen.
Da es sich hier um eine Sanierung handelt, ist diese Maßnahme im Rahmen des laufenden Projekts nicht förderfähig.
Aus dem Haushaltsansatz für die Kanalsanierung im Zuge der EKVO steht noch Geld im Haushalt zur Verfügung, ebenso wie für die Gesamtmaßnahme Kläranlage (siehe TOP 4).
Beschluss:
Einstimmig:
1. Der Gemeinderat beschließt, den Zulaufkanal DN900 beim RÜB KLA und die Übergänge an den Klärüberläufen beim RÜB 2 mittels Inliner zu sanieren.
2. Die Sanierungsarbeiten werden an die Firma Swietelsky-Faber GmbH zum Angebotspreis von 48.423,69 € vergeben.
Ingenieur Jacob Geiger zeigt Bilder, was sich in letzter Zeit am RÜB 2 in Winzeln getan hat. Er berichtet, dass es mehr zu tun gab als ursprünglich beabsichtigt. U. a. haben Pflasterarbeiten stattgefunden, auch die Garage wurde begradigt.
Das Trennbauwerk zum RÜB wurde angebaut. Eine Tauchwand und eine Stauklappe werden den Wasserstand im Becken regulieren.
Im Betrieb der Anlage hat sich gezeigt, dass eine größere Menge Schotter häufig hängen bleibt, sodass im RÜB deutlich sichtbare Ablagerungen auftreten. Da kein permanenter Abwasserstrom mehr auftritt, verstopft der Auslauf. Besonders nach Regenereignissen ist dies zu beobachten. Beim letzten Starkregen wurden 100 kg Material herausgeschöpft. Laut Klärwärter Tilo Marquardt ist dieses Problem bereits in der Vergangenheit aufgetreten, wurde im Zuge der Baumaßnahme aber bisher nicht thematisiert. Vor der Sanierung wurde das Geröll durch ein Gerinne (geführter Ablauf) weiter ins Abwassersystem geleitet. Nach der Sanierung gibt es nun kein Gerinne mehr und das Geröll bleibt vor dem Ablauf liegen. Dies zieht auch Einbauteile/Material z. B. Rührwerke, Edelstahl, Messeinrichtungen etc. in Mitleidenschaft.
Zur Lösung des Problems wird der zusätzliche Bau eines Geröll- bzw. Geschiebeschachts im Zulauf des RÜB 2 empfohlen. Die Anlage wird zur besseren Absetzung des Geschiebes belüftet betrieben. In der Funktion ist der Geröllschacht identisch zum bereits neu hergestellten Schacht vor dem Regenüberlaufbecken an der Kläranlage und muss 2 x jährlich händisch geleert werden.
Es wird angefragt, ob auch eine mechanische statt einer elektronischen Steuerung möglich wäre. Herr Geiger erklärt, dass Kläranlagen ohne Elektronik zeigen, dass diese stark verschlammen. Der Klärwärter erhält zudem elektronische Mitteilungen auf sein Handy. Ein Kompressor mit Druckluftleitung soll hierfür neben den Schaltschrank kommen.
Das Geröll deutet zudem darauf hin, dass auch im vorgelagerten Kanalnetz Stellen schadhaft sind. Eine Befahrung zur Ursachenermittlung ist nicht ohne weiteres möglich und sollte deshalb bei der Auswertung der EKVO mit beachtet werden.
Es wird vorgeschlagen, die Arbeiten im Zuge von Nachtragsverhandlungen an die betreffenden Unternehmen zu vergeben und gegenüber dem Landratsamt Rottweil eine Kostenfortschreibung vorzunehmen. Vorteil wäre, die Firmen könnten die Maßnahme direkt ausführen und die vorhandenen Baustelleneinrichtungen können genutzt werden.
Die Höhe des Zuschusses beläuft sich auf rund 52 %.
Zu den Mehrkosten von 130.000 € und ob hierfür Mittel im Haushalt zur Verfügung stehen, teilt Kämmerin Monika Schiem mit, dass für den Retentionsbodenfilter noch die Schlussrechnung fehlt, aber man voraussichtlich unter dem veranschlagten Haushaltsansatz geblieben ist. Für die Kläranlage sind 2025 450.000 € eingestellt, aber da bisher nur die Vorplanung stattgefunden hat, werden diese nicht voll ausgeschöpft.
Die Gesamtkosten der Maßnahme liegen deutlich über dem Ansatz, aber man hat auch deutlich mehr Leistung gewonnen und damit einen Mehrwert geschaffen. Für den Zuschuss wurde ein Mehrkostenantrag von 2024 genehmigt.
Beschluss:
Einstimmig
1. Der Gemeinderat beschließt, dass vor dem Trennbauwerk beim Regenüberlaufbecken 2 zusätzlich ein Geröll-/ und Geschiebeschacht, wie vom Ingenieurbüro Raidt & Geiger vorgeschlagen, gebaut werden soll.
2. Die Tief- und Rohbauarbeiten für den Geröllschacht werden an die Firma Seeger, 72290 Loßburg zum Angebotspreis von 51.025,18 € vergeben.
3. Die Elektro- und maschinentechnische Ausrüstung für den Geröllschacht wird an die Firma bgu Umweltschutzanlagen GmbH, 74626 Bretzfeld zu einem Angebotspreis von 64.574,42 € vergeben.
4. Bei Bedarf wird die Statik an das Ingenieurbüro Kuohn Tragwerksplanung, 72160 Horb a. N. zu einem Angebotspreis von 2.856,00 € vergeben.
Die stellvertretende Hauptamtsleitung Mona Schondelmaier erklärt die Einführung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung ab dem Schuljahr 2026/27 (landesweit). Der Rechtsanspruch besteht gegenüber dem Landkreis, aber die Gemeinden sind angehalten, diesen auf ihrer Ebene umzusetzen.
Jedes Kind hat von der ersten bis zur vierten Klasse in der Grundschule einen Anspruch auf ganztägige Förderung in einer Tageseinrichtung. Der Rechtsanspruch wird stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027 (01.08.2026) eingeführt, beginnend in Klassenstufe 1. Er umfasst acht Stunden an fünf Werktagen, die Schultage sind (Montag bis Freitag). Er gilt auch für die Zeit der Schulferien.
Die Gemeinden haben hier ein Wahlrecht: entweder eine Ganztagsschule oder eine Ganztagsbetreuung als kommunales Angebot einzuführen. Dieser Grundsatzbeschluss soll gefasst werden, dann kann das Konzept ausgebaut werden. Die Thematik wurde bereits im Kindergarten-Ausschuss besprochen. Da von Montag bis Donnerstag ohnehin bereits eine Betreuung von 7 – 15 Uhr an der Heimbachschule angeboten wird, muss in Schulzeiten nur der Freitagmittag zusätzlich abgedeckt werden. Deshalb sieht der Verwaltungsvorschlag vor, die Ganztagesbetreuung umzusetzen.
Zum Thema Ganztagsschule erklärt Mona Schondelmaier, dass Anträge auf Ganztagsschule teilweise auch abgelehnt werden. Auch muss es genug Lehrer geben, um das Angebot vor Ort anzubieten. Lehrerstunden werden teilweise monetarisiert, sodass die Pflicht eines Angebots wieder auf die Gemeinden zurückübertragen werden.
Der Rechtsanspruch besteht auf eine Betreuung, unabhängig von der Betreuungsform.
Für Eltern ist dies nicht verpflichtend, sie müssen das Betreuungsangebot nicht in Anspruch nehmen.
Ferienzeiten:
Zur Erfüllung des Rechtsanspruchs käme neben dem Freitagmittag auch die Ferienzeiten hinzu, da laut Landesrecht nur 20 Tage Schließzeiten im Jahr erlaubt sind. Es ist noch unklar, welcher Zeitraum hier definiert wird. Falls diese Entscheidung an den Träger übertragen wird, will sich die Gemeinde an die Schließzeiten der Kindergärten anpassen. Schulsozialarbeiterin Tina Vollmer wirbt dafür, dass sich Vereine beim Ferienprogramm „Fetzi“ beteiligen. Bei einem Rechtsanspruch sind voraussichtlich auch in den Ferien 8h/Tag zu betreuen. Deshalb wäre auch denkbar, dass Vereine nur einige Stunden im Rahmen des Fetzi abdecken, der Rest wird über Betreuungskräfte abgedeckt.
Auf die Nachfrage, ob man sich beim Ferienprogramm nicht mit Schramberg zusammenschließen könne, berichtet Tina Vollmer, dass dieses aufgrund des großen Einzugsgebiets immer schnell voll sei. Hintergrund der Frage war, dass für mehr Kinder auch ein anspruchsvolleres Projekt aufgebaut werden kann, da man teilweise den gleichen Aufwand wie für ein kleines Projekt habe.
Auf eine Elternabfrage im Vorfeld wurde bewusst verzichtet, damit keine Erwartungen geweckt werden, die am Ende nicht erfüllt werden können.
Rahmenbedingungen
Ein kürzlich erschienener Leitfaden des Kultusministeriums zeigt, dass bereits über 50 % der „Gelingfaktoren“ in Fluorn-Winzeln bereits erfüllt sind. Bis wann genaue Rahmenbedingungen seitens des Landes festgelegt werden, ist unklar.
Schulsozialarbeiterin Tina Vollmer erklärt, dass genügend Räume zur Verfügung stehen (z. B. auch für einen Ruheraum etc.), sodass die Anforderungen an die Räumlichkeiten mehr als erfüllt sind.
Tina Vollmer berichtet von einem neuen Interessenskreis „Interkommunale Zusammenarbeit“. Die Schulsozialarbeitern der Nachbargemeinden sind hier gut vernetzt.
Beschluss:
Einstimmig
Der Gemeinderat beschließt, den ab dem Schuljahr 2026/27 gesetzlich vorgeschriebenen Anspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder in der Gemeinde in Form einer Halbtagesschule mit einem ergänzenden kommunalen Betreuungsangebot, einschließlich Ferienbetreuung, umzusetzen.
Bezugnehmend auf den Ganztagesausbau in der Heimbachschule ab dem Schuljahr 2026/2027 kam der Wunsch nach einem warmen Mittagessen nochmals zur Sprache.
Im Kindergarten muss bei der Angebotsform „Ganztag“ ein Mittagessen zur Verfügung gestellt werden. Bei einer Ganztagesschule ist ein Mittagessen ebenso Pflicht. Bei einer Ganztagesbetreuung ist das nach Angaben des Schulamts nicht vorgeschrieben, aber empfehlenswert.
Nach einer Testphase 2023 wurde aufgrund zu geringer Anmeldezahlen das Angebot wieder eingestellt.
In der Ausschusssitzung (Schule und Kindergarten) wurde dieses Thema nochmals beraten. Das Ergebnis der Beratung war, dass es bestenfalls bereits zum Schuljahr 2025/2026 wieder ein warmes Mittagessen geben soll. Die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung (13–15 Uhr) soll nur noch inklusive eines warmen Mittagessens buchbar sein. Hintergrund für diese Regelung sind vor allem pädagogische Aspekte und soziale Teilhabe sowie die Optimierung des organisatorischen Ablaufs.
Das neue Abrechnungssystem mit einer gleichbleibenden Monatspauschale soll den monatlichen Abrechnungsaufwand mit Einzelabrechnungen reduzieren. Grundsätzlich kann durch eine Essenspauschale die vereinfachte Abrechnung monetär an die Eltern in Form eines Zuschusses weitergegeben werden. In der Preiskalkulation wurden die möglichen Betreuungstage ermittelt und Ferienzeiten berücksichtigt. Mögliche Benachteiligungen durch Fehlzeiten ohne Rückerstattung wurden durch eine pauschale Fehlzeit (2 Wochen) miteinkalkuliert. Weiterhin nicht berücksichtigt sind Personalkosten für die Essensausgabe, Vor- und Nachbereitung, sowie die Unterhaltungs- und Betriebskosten. Diese Kosten werden von der Gemeinde zusätzlich getragen. Aus der Preiskalkulation resultiert ein bezuschusster Preis von 4,50 Euro je Essen. Unter Berücksichtigung von Ferienzeiten und pauschalen Fehltagen ergibt sich die genannte Monatspauschale von 60 Euro. Da die Kalkulation auf 11 Monaten basiert, wird je angefangener Monat abgerechnet, unabhängig davon, wann die Anmeldung im jeweiligen Monat erfolgt.
Schulsozialarbeiterin Tina Vollmer erinnert daran, dass einkommensschwache Familien das Mittagessen über das „Bildung und Teilhabe-Paket“ bezuschusst bekommen. Die Essensausgabe müsste mit vorhandenem Personal zu stemmen sein, beim Testlauf hat auch die FSJ-Kraft unterstützt.
Kindergarten Winzeln:
Das bestehende Mittagessen im KiGa Winzeln soll ebenfalls berücksichtigt werden, damit ein einheitliches System mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand besteht. Wie auch bei der Schule soll ein durchschnittlicher Preis je Mittagessen errechnet werden, der als monatliche Pauschale hochgerechnet werden kann, damit die Kosten jeden Monat gleich sind. Bisher wurde im Kindergarten monatlich eine taggenaue Abrechnung pro Mittagessen erstellt, was sehr viel Verwaltungsaufwand bedeutet. Angepasst an die Regelung in der Schule soll auch hier ein verpflichtendes Angebot fürGanztageskinder in Form einer Pauschale gelten.
Auch hier wurden die möglichen Betreuungstage ermittelt sowie Schließzeiten und eine pauschale Fehlzeit (15 Tage) miteinkalkuliert. Aus der Preiskalkulation resultiert ein bezuschusster Preis von 4,00 Euro je Essen. Aufgrund mehr Liefertage im Kindergarten liegt die Pauschale im Kindergarten auch hier bei 60 Euro im Monat.
Kinder der Angebotsform „VÖ“ können weiterhin flexibel ein Mittagessen buchen (4,80 €/Essen). Bei einer verbindlichen Buchung gilt auch der bezuschusste Preis.
Mona Schondelmaier berichtet, dass dies mit einem Mitglied des Elternbeirats des Kindergartens vorbesprochen wurde.
Gemeinderat Tim Weinert plädiert dafür, erst die Eltern zu befragen, bevor entschieden wird und damit zu riskieren, dass zu viele abspringen. Im Kindergartenausschuss wurde empfohlen, nicht alle Eltern im Vorfeld abzufragen, da bei einer. 50/50-Entscheidung ohnehin wieder der Gemeinderat entscheiden muss. Im Kindergartenausschuss wurde auch die Kindersicht betrachtet.
Andernorts, wie z. B. in Rottweil ist das Mittagessen im Kindergarten bei einer Ganztagsbetreuung ebenfalls verpflichtend.
Gemeinderat Pfau spricht aus Sicht eines Vaters, dass es sich um ein nahrhaftes Essen handelt und bei Festen etc. ein ungesünderes Essen bereits ähnlich viel kostet. Im Verhältnis zu den anderen Ausgaben, die der Gemeinderat in dieser Sitzung beschlossen hat, ist dieser Zuschuss nicht zu viel.
Zur Frage, warum rechnerisch im Kindergarten ein geringerer Zuschuss besteht, sagt Mona Schondelmaier, dass in der Schule höhere Essenskosten aufgrund größerer Portionen bestehen und auch die Anfahrtspauschale höher ist. Dadurch dass der Endpreis pro Essen im Kindergarten ohnehin schon geringer ist, als der in der Schule, schlägt die Verwaltung dies so vor.
Über Preisanpassungen wird bei Bedarf wieder der Gemeinderat entscheiden.
Beschluss
Einstimmig:
Der Gemeinderat beschließt die Einführung eines warmen Mittagessens für die Heimbachschule ab dem Schuljahr 2025/2026. Die Mittags- und Hausaufgabenbetreuung soll nur noch inklusive eines warmen Mittagessens buchbar sein.
Der Elternbeitrag für die Kosten des Mittagessens in der Heimbachschule basiert auf folgenden Parametern:
Als Grundlage für die Monatspauschale wird ein Preis von 4,50 Euro pro Betreuungstag beschlossen.
Unter Berücksichtigung von Fehl- und Ferienzeiten resultiert rechnerisch ein Monatsbetrag von 58,52 Euro für ein Mittagessen an 4 Betreuungstagen pro Woche. Dieser Betrag wird auf 60 Euro gerundet.
Der Gemeinderat beschließt, dass die Buchungsform „Ganztag“ im Kindergarten ab 01.09.2025 nur mit einem warmen Mittagessen buchbar ist.
Der Elternbeitrag für die Kosten des Mittagessens in der Kita Kleine WELTentdecker Winzeln basiert auf folgenden Parametern:
Als Grundlage für die Monatspauschale wird ein Preis von 4,00 Euro pro Betreuungstag beschlossen.
Unter Berücksichtigung von Fehl- und Ferienzeiten resultiert rechnerisch ein Monatsbetrag von 58,55 Euro für ein Mittagessen an 4 Betreuungstagen pro Woche. Dieser Betrag wird auf 60 Euro gerundet.
Dieser bezuschusste Kostenbeitrag ist für die Buchungsform „Ganztag“ sowie weitere Buchungsformen, sofern die Buchung für mindestens ein halbes Jahr (Stichtag) verbindlich ist, anwendbar.
Die flexible Buchung des Mittagessens für Kindergarten, VÖ oder Krippe beträgt weiterhin 4,80 Euro (anteiliger Zuschuss für die Lieferung).
Wie auch in der Vergangenheit haben sich die Vertreter von Gemeindetag und Kirchenverbände auf Empfehlungen für die Erhöhung der Elternbeiträge für die örtliche Kinderbetreuung geeinigt, für das Kindergartenjahr 2025/26 um 7,3 %.
In der Vergangenheit hat man sich hier ebenfalls an den Empfehlungen orientiert.
Ausgangslage für die Erhebung der Elternbeiträge bleibt, dass landesweit weiterhin angestrebt wird, rund 20 % der Betriebsausgaben durch Elternbeiträge zu decken.
Bei der Gemeinde Fluorn-Winzeln liegt die Kostendeckung in den letzten 5 Jahren jedoch durchschnittlich nur bei rund 10 %.
Die Verbände führen in ihren Empfehlungen an, dass neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen miteingeflossen sind.
Gemeinderätin Ebner stellt fest, dass im direkten Vergleich mit umliegenden Gemeinden Fluorn-Winzeln sehr hoch liege. Wenn jedes Jahr eine Erhöhung um 7 % erfolgt, wo solle das hinführen. Bürgermeister Betschner, stellt klar, dass eine Umfrage unter den Bürgermeistern im Landkreis ergeben hat, dass alle den Empfehlungen folgen. In der Vergangenheit wurde in anderen Gemeinden den Empfehlungen teils nicht gefolgt, was die Diskrepanz erklärt. Trotzdem sollte bedacht werden, dass damit weiterhin nur 10 % Kostendeckung erreicht sind.
Beschluss:
Einstimmig
Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung der Kindergartenentgelte zum 01.09.2025 gemäß den in der Tabelle aufgeführten Beträgen. [siehe nächsten Punkt]
Stellvertretende Hauptamtsleitung Mona Schondelmaier stellt die verpflichtende Kindergartenbedarfsplanung vor. Sie erklärt, dass im Grunde in beiden Kindergärten alle Gruppen und Betriebsformen wie bisher weitergeführt werden.
KiGa Fluorn:
Der Kindergarten Fluorn wird als dreigruppige Einrichtung geführt. Eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) für Kinder ab 3 Jahren von 7 bis 13 Uhr, eine altersgemischte Gruppe und eine altersgemischte Kleingruppe für Kinder ab 2 Jahren mit verlängerten Öffnungszeiten ebenfalls von 7 bis 13 Uhr.
Der Personalbedarf beträgt 5,32 Vollzeit-Äquivalent-Stellen, was leicht übererfüllt ist. Es hat sich jedoch bewährt, dies für den Bedarfsfall so aufrechtzuerhalten.
Die bereits erfolgten Anmeldungen und ein Abgleich mit dem Einwohnermeldeprogramm haben Rückschlüsse darauf gegeben, welche Anmeldungen evtl. noch kommen.
Wenn nur die bisher angemeldeten Kinder kommen, wären fünf Plätze für Kinder Ü3 frei.
Für Kinder U3 steht ein Reserveplatz zur Verfügung. Jedoch sind sieben Ü3-Kinder bisher nicht angemeldet, die potentiell noch kommen könnten.
Der angemeldete Bedarf wird somit abgedeckt.
Winzeln
Der Kindergarten Winzeln wird seit Oktober 2023 als sechsgruppige Einrichtung geführt.
Es gibt zwei Krippengruppen für Kinder ab einem Jahr. Eine Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten (VÖ) für Kinder ab 3 Jahren. Zwei altersgemischte Gruppen für Kinder ab 2 Jahren mit verlängerten Öffnungszeiten, sowie eine weitere altersgemischte Gruppe mit Ganztagesplätzen und Plätzen mit verlängerter Öffnungszeit.
Der Gesamtpersonalbedarf beträgt 13,95 Stellen.
In der Krippe entsteht ein Personalüberhang von ca. 20 %, der jedoch für interne Vertretungen genutzt werden kann. Im Bereich Kindergarten liegt kein Personalüberhang in den Gruppen vor.
Im Kindergarten Winzeln sind zum Zeitpunkt der Bedarfsplanung noch sechs Kindergartenplätze für Kinder über 3 Jahren frei. In der Krippe zeigen die Zahlen eine höhere Kapazität von jeweils fünf Plätzen. Allerdings hat die Erfahrung aus Vorjahren gezeigt, dass es hier mehr unterjährige Anmeldungen gibt (noch nicht geboren). Somit ist aber auch hier der angemeldete Bedarf abgedeckt.
Auf Nachfrage, ob Personal von einem Kindergarten auch im jeweils anderen eingesetzt werden kann, erklärt Mona Schondelmaier, dass dies schwierig sei, da Kinder und Kollegium auch einen Bezug zu den Personen haben. Davon abgesehen würde sich dann auch die Frage stellen, wo die Personen eingesetzt werden, wenn Bedarf in beiden Einrichtungen besteht.
Beschluss
Einstimmig:
- In beiden Kindergärten werden alle Gruppen und Betriebsformen wie bisher weitergeführt.
- Die Platz-Sharing-Möglichkeit von 4 Tagen in der Krippe soll aufgrund des Verwaltungsaufwands und der Wirtschaftlichkeit nicht mehr weitergeführt werden (Bezugnahme auf TOP 5).
Bereits für den Haushaltsplan 2025 wurden 7.000 € Zuschuss für die neue Flutlichtanlage angemeldet, was 20 % der Bruttokosten entspricht. Beantragt wurde nun ein Zuschuss in Höhe von 30 % der Nettokosten (ca. 10.800 €) sowie 2.000 € für die Sportplatzsanierung, die alle 2 Jahre fällig ist. Der Verwaltungsvorschlag sieht 8.000 €, was 20 % der Bruttokosten entspricht, vor, da dies dem üblichen Zuschuss entspricht.
Die Gemeinderäte sind sich einig, dass die Sanierung notwendig ist. Auf Nachfrage wird bestätigt, dass alle 3 Sportplätze rege genutzt werden. Auch habe man, wie in anderen Gemeinden, keinen Kunstrasen und somit einen erhöhten Pflegeaufwand.
Der SV Winzeln hat für die Erneuerung der Flutlichtanlage wegen eines anderweitigen Zuschusses seinerzeit einen Zuschuss der Gemeinde i. H. v. 5.102,12 € erhalten.
Beschluss:
Bei einer Gegenstimme:
Diese Thematik beschäftigt die Kommunen bereits seit einigen Jahren. Durch Streunerkatzen werden Krankheiten auch auf Freigängerkatzen übertragen. Auch können Fundkatzen oft nicht zugeordnet werden, weil sie nicht gechipt sind.
Hauptamtsleiterin Grumbach teilt mit, dass der Tierschutzverein Oberndorf, der auch für Fluorn-Winzeln zuständig ist, hier von einem „Hot Spot“ an Streunerkatzenpopulationen spricht, die vor allem in Scheunen leben. Vor ein paar Jahren hat sich eine Kolonie innerhalb eines Jahres von 6 auf 60 Katzen erhöht. Deshalb soll eine Katzenschutzverordnung erlassen werden, um die Vermehrung einzudämmen. Hierin werden Katzenhalter verpflichtet, ihre Katzen zu kastrieren.
Die Satzung tritt 6 Monate nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Tierhalter haben somit sechs Monate Zeit, ihre Tiere kastrieren zu lassen.
Da die Stadt Oberndorf nun eine Katzenschutzverordnung erlassen hat und der Tierschutz nicht an der Gemarkungsgrenze endet, möchte Fluorn-Winzeln nachziehen.
Die Befugnisse des Ordnungsamtes können auf den Tierschutzverein übertragen werden.
Auf Nachfrage teilt Hauptamtsleiterin Grumbach mit, dass bei einem Auftreten von herrenlosen Katzen, auch in der eigenen Nachbarschaft, eine Meldung an die Gemeinde getätigt werden kann, sodass der Tierschutzverein hinzugezogen wird.
Zu betonen ist, dass bereits eine Fundtierpauschale mit dem Tierschutzverein vereinbart ist, sodass keine höheren Kosten für die Gemeinde entstehen.
Beschluss:
Eine Gegenstimme
Die Katzenschutzverordnung wird beschlossen. [siehe Bekanntmachungen]
Der Frühjahrsmarkt in Fluorn ist bisher einheitlich auf den 15. März jeden Jahres festgesetzt.
In den letzten Jahren hat die Zahl der Besucher, aber auch der Marktbeschicker immer weiter abgenommen, deshalb wurde eine Verlegung auf einen Samstag angeregt, der seitens der Marktbeschicker geäußert wurde. Auch aus der Bevölkerung kam dieser Wunsch auf.
Künftig sollen auch Vereine teilnehmen dürfen. Zudem kam die Idee einer Bühne mit Unterhaltungsprogramm auf. Aus Sicht der Verwaltung sollte dies davon abhängig gemacht werden, ob ein Unterhaltungsprogramm seitens der Vereine/Kindergärten/Heimbachschule angeboten werden kann. Eine Abfrage durch Hauptamtsleiterin Grumbach beim Vereinsring ist bereits erfolgt.
Den Unterschied zum Wochenmarkt in Winzeln erklärt Frau Grumbach, dass es sich in Fluorn um einen Krämermarkt (mit Kleidung, Socken etc.) handelt.
Beschluss:
Einstimmig
Der Gemeinderat fasst den Grundsatzbeschluss, den Frühjahrsmarkt in Fluorn immer auf den dritten Samstag im März zu legen.
Sollte dies ein Feiertag sein, so verschiebt sich der Frühjahrsmarkt auf den darauffolgenden Samstag.
Den örtlichen Vereinen wird künftig auch die Teilnahme am Frühjahrsmarkt ermöglicht.
Hauptamtsleiterin Grumbach führt aus, dass die bisherige Geschäftsordnung aus dem Jahr 1973 stammt. Diese soll nun an die heutigen Regelungen, insbesondere die Nutzung des Ratsinformationssystems, angepasst werden.
Sie wird im Ratsinformationssystem der Gemeinde eingestellt.
Beschluss:
Einstimmig
Die neu gefasste Geschäftsordnung des Gemeinderats wird beschlossen.
Bei der Badenova sollen das Wärmegeschäft und die erneuerbare Stromerzeugung (Wind und PV) in voneinander getrennten Geschäftseinheiten abgebildet werden.
Als 100 % Tochtergesellschaft soll ein Ergebnisabführungsvertrag zwischen der badenova ERNEUERBARE GmbH und der badenova AG & Co. KG geschlossen werden.
Weil die Gemeinde im Mutterkonzern beteiligt ist, muss hier zugestimmt werden. Die Entscheidung hat keine Auswirkungen auf die Gewinnbeteiligung.
Beschluss:
bei einer Gegenstimme
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrags gemäß dem in der Anlage beigefügten Entwurfes zwischen der badenova AG & Co. KG und der badenova ERNEUERBARE GmbH rückwirkend zum 01.01.2025 zu.
Der Gemeinderat beauftragt den Bürgermeister, zum Vollzug der Beschlussziffer 1 in der Gesellschafterversammlung(-en) der badenova AG & Co. KG erforderlichen Erklärungen abzugeben.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Grundstücke Flst. Nr. 540 und 541 für die Erweiterung des Gewerbegebiets Fichtenäcker zu erwerben. Im Gegenzug wird das Flst. Nr. 3702/0, Gemarkung Winzeln von Seiten der Gemeinde verkauft. Die Gemeinde erhält dafür mehrere Teilflächen sowie eine monetäre Ausgleichszahlung für die Flächendifferenz. Die Gemeindefläche, die verkauft wird, kann bis zur Neuverpachtung 2029 weiterbewirtschaftet werden.
Für das Sanierungsgebiet „Winzeln Ortskern“ wurde eine Aufstockung i. H. v. 700.000 € vom Land bereitgestellt.
Für die E-Ladesäule an der Halle Winzeln ist eine Lösung gefunden worden. Der Betreiber kann sich mit einem separaten Zähler auf den Schaltschrank der Gemeinde schalten, sodass die Trafo-Station im Besitz der Gemeinde verbleibt. Zudem sind auch E-Ladesäulen an der Halle Fluorn geplant. Die Anfrage an die Netze BW hierzu läuft momentan. Weitere Schritte werden bekanntgegeben.
Die Sanierung der Verbindungsstraße Fluorn-Rötenberg verzögert sich wegen zu weniger Haushaltsmittel seitens des Landes. Da die Maßnahme bereits geplant ist, wird sie umgesetzt, sobald neue Haushaltsmittel beim Land zur Verfügung stehen. Voraussichtlich wird dies 2026 oder 2027 der Fall sein.
Zum Stand der Bauplätze im Gebiet „Lehr“ teilt Kämmerin Schiem mit, dass der Bauplatzpreis noch nicht kalkuliert werden konnte, da die Schlussrechnung noch nicht geprüft wurde und kleinere Rechnungen folgen. Der Grundstückspreis kann deshalb voraussichtlich erst in der Juli-Sitzung beschlossen werden. Geplant ist dann, dass über die Sommerpause die Bewerbungsfrist für die läuft. Diese sollen wieder im Losverfahren vergeben werden.
Zum Stillstand der Instandsetzung der Mauer Kirchsteige in Fluorn teilt Bürgermeister Betschner mit, dass er nachgehakt, aber noch keine Antwort erhalten hat.
Nachtrag zur Sitzung: Die Arbeiten wurden inzwischen wieder aufgenommen.
Hauptamtsleiterin Grumbach teilt mit, dass die vollen Altkleidercontainer bereits an den Betreiber gemeldet wurden.