TOP 1
Bekanntgabe der in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 25.11.2024 getroffenen Beschlüsse
Bürgermeister Tretow teilt mit, dass einer Bauplatzvergabe und zwei Stundungen zugestimmt wurde. Darüber hinaus wurde eine Ordnungsmaßnahmenvereinbarung beschlossen und Planungsleistungen vergeben.
TOP 3
Gemeinsamer Gutachterausschuss Nördlicher Landkreis
– erneute Änderung der Vereinbarung
In der Gemeinderatssitzung am 26.2.2024 wurde im öffentlichen Teil eine Änderung der Vereinbarung über den „Gemeinsamen Gutachterausschuss im nördlichen Landkreis“ beschlossen.
Die Vereinbarung wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde in der beschlossenen Form nicht akzeptiert.
Daher ist es erforderlich, die Vereinbarung mit einem abgeänderten Text erneut zu beschließen.
Die Kosten werden wie beschlossen im privatrechtlichen und hoheitlichen Bereich über die Einwohnerzahl ermittelt.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
1. Der Gemeinderat beschließt die vorliegende erneute Änderung der Vereinbarung zum „Gemeinsamen Gutachterausschuss Nördlicher Landkreis“.
2. Die Verwaltung wird ermächtig, dass Vertragswerk zu unterzeichnen.
TOP 4
Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Sanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums Bad Wimpfen
Die Stadt Bad Wimpfen befindet sich derzeit im 1. von drei Bauabschnitten der Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums. Die Gesamtkosten des Projekts belaufen sich nach derzeitigem Stand auf voraussichtlich 41 Mio. Euro. Vor dem Hintergrund des Urteils des VGH vom November 2022 zur Schulkostenvereinbarung in Geislingen prüfte man die Beteiligung der umliegenden Städte und Gemeinden. Am 24.7.2024 beschloss der Gemeinderat der Stadt Bad Wimpfen die Beteiligung der Umlandgemeinden zu prüfen und die sogenannte Freiwilligkeitsphase einzuleiten. Im Verfahren ist von den betroffenen Gemeinden eine Äußerung abzugeben, ob sie sich an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung beteiligen wollen oder nicht.
Die von der Stadt Bad Wimpfen vorgeschlagene Verhandlungsgrundlage besteht aus folgenden Punkten:
• Der Standortvorteil für Bad Wimpfen wird auf 20 % der Kosten festgelegt (5 % über dem vom Gemeindetag festgelegten Maximum).
• Erste Abschlagszahlungen Mitte 2026
• Berechnungsschlüssel der Schülerzahlen auf fünf Jahre festgelegt
• Prozentuale Beteiligung entsprechend der Kostenfeststellung
• Planungsinformationen für die Generalsanierung des Klosters (Altbau Gymnasium, 3. BA)
• Laufende Information hinsichtlich Bau und Kosten
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Die Gemeinde Untereisesheim beteiligt sich nicht an einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Generalsanierung des Hohenstaufen-Gymnasiums Bad Wimpfen.
TOP 5
Kapitalerhöhung der KAWAG AG & Co. KG 2025
Der Geschäftsführer Herr Dürr vom Neckar-Energieverband (NEV) hat in der vorigen Gemeinderatssitzung am 25.11.2024 das Konstrukt NEV und KAWAG AG & Co. KG (KAWAG) vorgestellt.
Die KAWAG ist eine Tochtergesellschaft der Süwag Energie AG mit einer kommunalen Beteiligung von 51 %. Die KAWAG ist eine gemeinsame Netzgesellschaft zwischen Süwag und den NEV-Kommunen. Die KAWAG wurde am 6.3.2012 gegründet. Die Gemeinde Untereisesheim ist seitdem Mitglied.
Durch die Energiewende im Verteilnetz, die E-Mobilität und das Wirtschaftswachstum mit verbundenem Zuzug muss die KAWAG sehr hohe Investitionen in den Stromnetzen tätigen. Dies verringert am Jahresende die Eigenkapitalquote. Um diese wieder zu Erhöhungen muss das Eigenkapital der KAWAG erhöht werden, und zwar durch Gesellschafteranteile.
Die Gemeinde Untereisesheim müsste anhand ihrer Beteiligung insgesamt ca. 309.000 € einbezahlen. Die Kapitalzuführung der kommunalen Gesellschafter erfolgt im Verhältnis 1/3 Eigenkapital (Verzinsung von 5,5 %) und 2/3 Gesellschafterdarlehen (Laufzeit bis 2030, Verzinsung 3,355 %). Dies bedeutet für die Gemeinde Untereisesheim ca. 103.000 € an Eigenkapitalzuführung und ca. 206.000 € an Gesellschafterdarlehen.
Ein Gesellschafterdarlehen der Gemeinde Untereisesheim über 150.000 € bei der KAWAG läuft zum 31.12.2025 aus und wird zurückgezahlt.
Alle drei Zahlungen sind im Haushaltsplan 2025 bzw. der damit verbundenen Finanzplanung dargestellt. Im Jahr 2027 wäre derzeit eine Darlehensaufnahme von 750.000 € veranschlagt.
Sollte ein Gesellschafter nicht alle Zahlungen leisten können oder wollen, tritt der NEV für diese Zahlungen ein.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Die Gemeinde Untereisesheim beteiligt sich an der Kapitalzuführung der KAWAG AG & Co. KG zum 31.12.2025 nur mit 102.941,18 € Eigenkapital (Verzinsung 5,5 %). Der Gemeinderat ermächtigt die Gemeindeverwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zur Schließung bzw. Umgestaltung der Recycling-Container-Standorte zu ergreifen.
TOP 6
Beschluss über eine neue Festgeldanlage
Momentan verfügt die Gemeinde Untereisesheim über liquide Mittel in Höhe von ca. 2,5 Mio. €. Da die Liquidität reduzierenden Vorhaben umgesetzt sind bzw. sich andere Lösungen abbilden, ist die Gemeinde Untereisesheim wieder in der Lage, einen Teil ihres Finanzvermögens fest anzulegen.
Nach der derzeitigen Haushaltsplanung betragen die liquiden Mittel zum Jahresende noch etwa 2,4 Mio. €.
Der Guthabenzins für Festgeldanlagen hat nach einer starken Hochphase wieder einen Abwärtstrend zu verzeichnen. Um sich die aktuelle Verzinsung zu sichern, ist es angedacht, nochmals ein Festgeld in Höhe von 1,5 Mio. € für ein Jahr anzulegen.
Die Banken vergeben die Konditionen für Festgeldanlagen tagesaktuell. Aus diesem Grund kann hier nicht der genaue Zinssatz für die Festgeldanlage genannt werden. Die Abfragen bei der Kreissparkasse Heilbronn und der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG Ende November ergaben folgende Zinssätze:
Höhe: 1,5 Mio. € | |
Laufzeit: 1 Jahr | |
Kreissparkasse HN | 2,49 % |
VR Bank HN Schwäbisch Hall eG | 2,23 % |
Die Festgeldanlage soll am 16.12.2024 bei der Bank, die die besseren Konditionen bietet, abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Die Gemeindeverwaltung wird ermächtigt ein Festgeld in Höhe von 1,5 Mio. € auf ein Jahr ab dem 16.12.2024 bei der Kreisparkasse Heilbronn oder der VR Bank Heilbronn Schwäbisch Hall eG anzulegen.
TOP 7
Eventuelle Gründung von zwei Eigenbetrieben für die Bereiche Wasser und Abwasser zum 1.1.2026
- Vergabe der Beratungsleistungen
Die Anzahl der Wasserrohrbrüche in den letzten Jahren und der hohe Wasserverlust in der Gemeinde Untereisesheim zeigen den großen Handlungsbedarf im Bereich Wasser auf.
Für den Bereich Abwasser gab es bereits 2019 Überlegungen, einen Eigenbetrieb zu gründen. Die Beratungsfirma hat damals aufgrund der anstehenden Einführung des NKHRs zum 1.1.2020 davon abgeraten. Die Eigenbetriebsgründung wurde seitdem nicht weiter verfolgt.
Inzwischen hat die Gemeinde Untereisesheim auch außerhalb der Bereiche Wasser und Abwasser sehr hohe Investitionen zu stemmen. Die anstehenden Investitionen in allen Bereichen können im Kernhaushalt der Gemeinde Untereisesheim nicht abgebildet werden. Die Verschuldungsgrenze würde überschritten werden. Daher kam der Gedanke von eventuellen Eigenbetriebsgründungen wieder auf. Mit einem Eigenbetrieb ist es möglich, die Investitionen durchzuführen. Hier gilt eine höhere Verschuldungsgrenze, da die aufgenommenen Darlehen gebührenrefinanziert sind.
Um sicherzugehen, dass eine eventuelle Eigenbetriebsgründung in den Bereichen Wasser und Abwasser die richtige Lösung für die Gemeinde Untereisesheim ist, um die Vorteile und Nachteile abwägen und die Auswirkungen auf den bisherigen Betrieb gewerblicher Art „Wasserversorgung“ richtig einschätzen zu können, bedarf es einer Beratungsleistung.
Dafür wurden von vier verschiedenen Unternehmen Angebote angefordert. Ein Unternehmen konnte kein Angebot abgeben, da sie mit den Pflichtaufgaben so ausgelastet sind, dass für andere Angelegenheiten kein Personal mehr zur Verfügung steht. Von zwei Unternehmen hat die Gemeinde Untereisesheim gar keine Antwort erhalten. Das einzige Angebot kam von Rödl & Partner und ist als nicht öffentliche Anlage beigefügt.
Es ist geplant, das Ergebnis in der Klausurtagung im März 2025 von Rödl & Partner vorstellen zu lassen und den eventuellen Grundsatzbeschluss für die Eigenbetriebsgründung in der Gemeinderatssitzung im April zu fassen.
Die Rödl & Partner hat die Gemeinde Untereisesheim bereits sehr gut bei der Vermögensbewertung und der Aufstellung der Eröffnungsbilanz unterstützt und beraten. Die Aufstellung der Eröffnungsbilanz befindet sich in den Endzügen. Es ist geplant, diese im Januar/Februar vom Gemeinderat beschließen zu lassen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Der Gemeinderat beschließt die Vergabe der Beratungsleistung für eine eventuelle Eigenbetriebsgründung für die Bereiche Wasser uns Abwasser an Rödl & Partner anhand des beigefügten Beratungsvertrages und der Vergütungsvereinbarung.
TOP 8
Einführung einer Grundsteuer C
Im Zuge der Grundsteuerreform wurde im Landesgrundsteuergesetz den Gemeinden die Möglichkeit eingeräumt, eine Grundsteuer C für unbebaute, aber baureife Grundstücke einzuführen. Diese Grundsteuer C soll ein Druckmittel der Kommunen sein, um die Baulückenanzahl im Ort zu reduzieren.
In der Gemeinde Untereisesheim sind aktuell 32 Grundstücke unbebaut, aber baureif, s. Anlage. Unbebaute baureife Grundstücke unterliegen der Grundsteuer B. Diese werden in der Grundsteuerreform höher besteuert, da bei bewohnten Grundstücken die Steuermesszahl um 30 % reduziert wird.
Für die Grundsteuer C muss ein oder mehrere örtliche Geltungsbereiche festgelegt und begründet werden. Jeder Geltungsbereich benötigt eine sehr gute städtebauliche Argumentation, mit dieser die Anwendung der Grundsteuer C in diesem Bereich rechtfertigt.
Es ist mit Widersprüchen und Klageverfahren zu rechnen. Eine Rechtsprechung zu diesem ab 1.1.2025 geltenden Recht ist natürlich noch nicht vorhanden.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg wird wohl eine Handreichung veröffentlichen. Die Verwaltung möchte diese Veröffentlichung abwarten, um abwägen zu können, ob die Einführung der Grundsteuer C in der Gemeinde Untereisesheim bei der geringen Anzahl von unbebauten, aber baureifen Grundstücken sinnvoll ist, da das Prozedere auch mit einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden ist.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
1. Für die Einführung der Grundsteuer C wird die Handreichung des Gemeindetages Baden-Württemberg abgewartet.
2. Nach erneuter Prüfung wird die Thematik nochmals im Gemeinderat eingebracht.
TOP 9
Annahme des Angebots von Zuwendungen
Die Vorlage umfasst mehrere Zuwendungen im Gesamtwert von 406,48 €, welche der Gemeindekasse im Zeitraum vom 1.9.2024 bis 2.12.2024 angezeigt wurden.
Dem Kindergarten Abenteuerland wurden Geldspenden in Höhe von insgesamt 104,00 € zur allgemeinen Verfügung angeboten.
Dem Kindergarten Hölderlinstraße wurden Geldspenden in Höhe von insgesamt 26,00 € zur allgemeinen Verfügung angeboten.
Der Gemeinde Untereisesheim wurden für das Jahr 2024 vom Zweckverband Bodensee-Wasserversorgung 72 Kisten Wasser im Wert von 3,84 € je Kiste zur Verfügung gestellt. Dies entspricht einem Gesamtwert von 276,48 €.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der angebotenen Zuwendungen.
TOP 10
Termine und Veranstaltungen
Bürgermeister Tretow teilt folgende Termine mit:
12.1.2025 Bürgerempfang
3.2.2025 Anwohnerveranstaltung Bauauftakt Hoffeldstraße