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Gemeinderat

Aus der Arbeit des Gemeinderats vom 9.10.2025

Aus dem Gemeinderat für eilige Leser vom 9.10.2025 1. Photovoltaik – Potenzial kommunaler Dächer 2. Grundsteuer – Überprüfung Hebesätze –...
Aus der Arbeit des Gemeinderats

Aus dem Gemeinderat für eilige Leser vom 9.10.2025
1. Photovoltaik – Potenzial kommunaler Dächer
2. Grundsteuer – Überprüfung Hebesätze – Beratung und Beschlussfassung
3. Änderung Hebesätze – Beratung und Beschlussfassung
4. Vorbereitung Landtagswahl 2026
5. Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl 2026 – Festlegung des Wahltermins, der Stellenausschreibung und des Gemeindewahlausschusses
6. Antrag auf Erdauffüllung auf Flst. 57 in Westernbach zur Bodenverbesserung
7. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Flst. 9 in Zweiflingen

Aus der Arbeit des Gemeinderats am 9.10.2025


Photovoltaik – Potenzial kommunaler Dächer
Der Vorsitzende begrüßte Herrn Kempf zur Sitzung und stellte ihn dem Gremium kurz vor. Herr Kempf arbeitet im Klimazentrum Hohenlohekreis und hat eine Ausarbeitung zum Thema Photovoltaik auf kommunalen Dächern für die Gemeinde Zweiflingen erstellt.
Anhand einer Präsentation erläuterte er kurz die wichtigsten Begrifflichkeiten, wie Volleinspeisung und Teileinspeisung und wann welche Form am geeignetsten ist. Abhängig sei dies vom Stromverbrauch des jeweiligen Gebäudes.
Im weiteren Verlauf ging er noch kurz auf die einzelnen Gebäude der Gemeinde ein und zeigte anhand von Berechnungen, auf welchem Dach welche Anlage und in welcher Größe möglich ist.
Im Anschluss an seinen Vortrag hatte das Gremium die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

Grundsteuer – Überprüfung Hebesätze – Beratung und Beschlussfassung
Die Hebesätze für die Grundsteuer ab dem Haushaltsjahr 2025 wurden vom Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 7.11.2024 beraten und zusammen mit der Hebesatzsatzung am 12.11.2024 beschlossen.
In der Sitzung vom 10.7.2025 wurde im Finanzzwischenbericht die Entwicklung aufgezeigt. Dabei wurde darauf hingewiesen, dass bereits bei Beschluss der Hebesätze zugesagt wurde, die Hebesätze bei Bedarf anzupassen. Im Finanzzwischenbericht zeichnete sich die Entwicklung so ab, dass mit einer Hebesatzerhöhung ab 2026 zu rechnen ist.
Die Grundsteuer entwickelte sich wie folgt:

Planansatz 2025

Grundsteuer A

85.000 €

Grundsteuer B
375.000 €
Jahressollstellung81.020 € 344.520 €
Januar 202581.825 €343.856 €
Februar 202581.095 €321.065 €
März 202581.096 €320.894 €
April 202581.164 €318.607 €
Mai 202581.164 € 318.986 €
Juni 2025 81.334 €319.771 €
Juli 202582.085 €318.167 €
August 202582.806 €318.689 €
September 202582.806 €319.478 €

Insbesondere bei der Grundsteuer B wurde der hochgerechnete Planansatz verfehlt. Der Steuerbetrag hatte sich seit der Jahressteuerveranlagung Ende 2024 durch Messbetragsänderungen reduziert.
Es stehen weiterhin Messbetragsfestsetzungen seitens des Finanzamts aus.
Bei der Festlegung der Hebesätze Ende Oktober 2024 standen für die Grundsteuer A und B noch jeweils 13 % der Messbescheide aus.
Bei der Ermittlung des Planansatzes Ende November 2024 standen für die Grundsteuer A in etwa noch 45 Bescheide bzw. 11,7 % aus. Bei der Grundsteuer B waren es 66 Bescheide bzw. 9,1 %.
Heute stehen bei der Grundsteuer A noch immer etwa 33 Bescheide bzw. 8,6 % und bei der Grundsteuer B etwa 50 Bescheide bzw. 6,9 % aus. Eine genaue Anzahl kann nicht ermittelt werden, da der Gemeinde bspw. Fälle, die es seither nicht gab (z.B. Wohngebäude aus dem Bereich der Land- und Forstwirtschaft) nicht bekannt sind. Rechnet man das Steuersoll vom September 2025 auf 100 % Bescheide hoch, fehlen noch immer knapp 32.000 € auf den angestrebten Planansatz. Um diesen zu erreichen, muss der Hebesatz für die Grundsteuer B von 400 v. H. auf 437 v. H. angehoben werden.
Die Verwaltung schlug deshalb vor, den Hebesatz für die Grundsteuer B ab 1.1.2026 auf 435 v. H. festzusetzen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A bleibt unverändert. Der Gemeinderat beschloss, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B ab 1.1.2026 440 v. H. beträgt. Die Hebesätze für die Grundsteuer A bleiben mit 920 v. H. bzw. für die Gewerbesteuer mit 400 v. H. unverändert.


Änderung Hebesätze – Beratung und Beschlussfassung
Durch den Beschluss zur Änderung des Hebesatzes war auch die Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) vom 12.11.2024 zu ändern. Die Satzung wurde neu gefasst.

Vorbereitung Landtagswahl 2026
Der Termin für die Landtagswahlen wurde auf den 8. März 2026 festgelegt. Die Vorbereitungen sind bereits angelaufen und verschiedene Festlegungen mussten getroffen werden. Folgendes war für die Landtagswahl im Vorfeld festzulegen:
Wahlbezirk: Festlegung eines Wahlbezirks für die Gesamtgemeinde Zweiflingen
Wahllokal: Sitzungssaal, Rathaus Zweiflingen, Eichacher Straße 17, 74639 Zweiflingen
Die Festlegung entsprach den vergangenen Jahren, und die Verwaltung empfahl dem Gemeinderat, dies so zu beschließen.
Nach § 13 Abs. 1 und 2 des Landeswahlgesetzes wurden die Wahlvorsteher und ihre Stellvertreter vom Bürgermeister berufen. Der Gemeinderat beschloss, dass die Gemeinde Zweiflingen bei der Landtagswahl 2026 einen Wahlbezirk bildet. Das Wahllokal wird im Rathaus in Zweiflingen, Eichacher Straße 17,
Sitzungssaal eingerichtet.

Vorbereitungen für die Bürgermeisterwahl 2026 – Festlegung des Wahltermins, der Stellenausschreibung und des Gemeindewahlausschusses
Bei der Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin sind gem. § 47 Abs. 1 GemO (Gemeindeordnung) verschiedene Fristen und Vorgaben einzuhalten. Diese stellte der Vorsitzende in der Sitzung kurz vor.
Der Gemeinderat legte die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses fest. Des Weiteren legte der Gemeinderat den Termin für die Bürgermeisterwahl auf den 8. März 2026 fest.


Antrag auf Erdauffüllung auf Flst. 57 in Westernbach zur Bodenverbesserung
Der Erdauffüllung wurde zugestimmt.

Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage Flst. 9 in Zweiflingen
Dem Bauantrag wurde zugestimmt.

Anhang
Dokument
Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Zweiflingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 42/2025
von Gemeinde Zweiflingen
14.10.2025
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Kategorien
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