Der Ortschaftsrat hat in seiner Sitzung am Dienstag, 9. Dezember 2025 folgendes beraten und beschlossen.
TOP 1 VBK-Einsparkonzept: vorübergehende Anpassung des öffentlichen Dienstleistungsauftrags an die VBK
Ortsvorsteherin Kerstin Tron begrüßt zu Tagesordnungspunkt 1 den Geschäftsführer, Prof. Dr. Alexander Pischon und den Abteilungsleiter Planung und Qualitätssicherung, Dr. Philipp Heise, die das Konzept anhand einer Präsentation vorstellen. Zu Beginn erläutert Prof. Dr. Pischon, dass die Karlsruher Versorgungs-, Verkehrs- und Hafen GmbH (KVVH) als Alleingesellschafterin der VBK beauftragt wurde, die Geschäftsführung der VBK anzuweisen, eine Veränderung des Leistungsangebotes umzusetzen, um das aktuelle Defizit von rund 20 Millionen Euro zu reduzieren.
Die Geschäftsführung gibt folgende Erläuterungen, um die Komplexität des Prozesses nachvollziehen zu können: Die seit 2023 eingeleiteten Maßnahmen aus der GAP-Analyse sind fester Bestandteil der Wirtschaftsplanung 2026, um das Gesamtergebnis positiv zu beeinflussen. Im Planjahr 2026 wird ein positiver Ergebniseffekt von rd. 9,2 Mio. € erwartet. Die aktuellen Vorgaben zur Haushaltskonsolidierung werden ebenfalls erreicht. Das Ergebnis für die Planjahre 2026 und 2027 konnte in der vorgelegten Mittelfristplanung um jeweils rund 11,2 Mio. € verbessert werden. Das fortgeschriebene Einsparkonzept sieht eine Einsparung von rund 10 % der VBK-Leistungen vor und erzielt eine Defizitreduzierung von ca. 5,95 Mio. € p.a. Die Umsetzung ist zum Sommerfahrplanwechsel 2026 denkbar und benötigt vsl. ein Jahr bis zur vollen monetären Wirksamkeit. Dies resultiert aus der Vorgabe des Aufsichtsrates, ausschließlich die natürliche Fluktuation zu nutzen und auf betriebsbedingte Kündigung zu verzichten. Dagegen ist mit einer Reduktion der Fahrgeldeinnahmen um ca. 0,95 Mio. € zu rechnen, so dass ein Nettoeffekt von 5,0 Mio. € übrig bleibt.
Prof. Dr. Pischon macht deutlich, dass weitere Einsparungen durch Verkürzungen bei Taktungen der Tram- und Buslinien im gesamten Stadtgebiet vorgesehen sind. Auch Wettersbach ist hiervon betroffen, indem die Verstärkerlinie 47A ab der Haltestelle „Zündhütle“ vollständig entfallen soll.
Aus Sicht des Gremiums ist diese geplante Maßnahme nicht hinnehmbar. Gerade Wettersbach als einwohnerstärkster Höhenstadtteil mit vielen Berufspendlern ist von den Kürzungen im besonderen Maße betroffen und dies führt zu einer deutlichen Verschlechterung des Angebots während der Hauptverkehrspendlerzeiten in den Landkreis. Die Entscheidung über das Einsparkonzept fällt im Dezember in der Gemeinderatssitzung.
Beschluss: Die Anhörung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Der Ortschaftsrat hat sich mehrheitlich dagegen ausgesprochen.
TOP 2 Bebauungsplan „Grünzug am Wetterbach“, Karlsruhe-Grünwettersbach; Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Ortsvorsteherin Tron begrüßt Sybille Rosenberg vom Stadtplanungsamt Stadtgestaltung und -erneuerung. Auf einen Sachvortrag wird verzichtet, da die Thematik dem Gremium bereits ausführlich vorgestellt und erläutert wurde. Auf Nachfrage nach der Realisierung des Dorfplatzes teilt die Verwaltung mit, dass die Finanzierung der Baumaßnahme im Haushaltsplan gesichert ist und planmäßig ab Sommer 2026 umgesetzt werden kann. Ortsvorsteherin Tron liest den Wortlaut des Beschlusses vor und stellt die Punkte 1 und 2 jeweils getrennt zur Abstimmung.
Beschluss: Die Anhörung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Der Ortschaftsrat hat sich einstimmig dafür ausgesprochen.
TOP 3 Satzung über die Kfz- und Fahrradstellplatzverpflichtung für Wohnungen (Stellplatzsatzung) Satzungsbeschluss gemäß § 74 Abs. 2, 5 und 6 Landesbauordnung (LBO), § 4 Gemeindeordnung (GemO)
Ortsvorsteherin Tron begrüßt Dr. Karin Hopfner vom Stadtplanungsamt, Bereich Stadt- und Quartiersplanung. Auf einen ausführlichen Sachvortrag wird ebenfalls verzichtet. Aus dem Gremium kam die Frage, ob seit der letzten Vorstellung im Ortschaftsrat Änderungen vorgenommen wurden. Frau Dr. Hopfner informiert den Ortschaftsrat, dass minimale redaktionelle Anpassungen am Satzungsentwurf vorgenommen wurden. Der Kfz-Stellplatzschlüssel in den Zonen 1 und Zone 2 wurde um 0,1 Kfz-Stellplätze je Wohnung erhöht. Wettersbach liegt jedoch in der Zone 3 (keine Veränderungen). Bei Kleinstwohnungen unter 35 m² wurde der bisherige Abschlag auf von 50 % des Zonenwertes auf 25 % gesenkt. Des Weiteren wurden vom Zentralen Juristischen Dienst juristische Feinjustierungen aufgrund von Gesetzesänderungen u.a. an der LBO vorgenommen. Nachdem es keine weiteren Fragen gibt, liest Ortsvorsteherin Tron den Wortlaut des Beschlusses vor und stellt die Punkte 1 und 2 jeweils getrennt zur Abstimmung.
Beschluss: Die Anhörung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Der Ortschaftsrat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen.
TOP 4 Satzung der Stadt Karlsruhe über Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsgebührensatzung)
Vor der Anhörung der Ortschaftsrätinnen und Ortschaftsräte erkundigt sich Ortsvorsteherin Tron, ob es Fragen gibt. Die Ortschaftsräte befürworten es sehr, dass gerade in Zeiten der Haushaltskonsolidierung an dem Beschluss festgehalten wird, Bestattungen bei Kindern bis 10 Jahren gebührenfrei zu belassen. Nachdem es keine weiteren Fragen oder Anmerkungen gibt, liest Ortsvorsteherin Tron den Wortlaut des Beschlusses vor und stellt die Punkte a - c jeweils getrennt zur Abstimmung.
Beschluss: Die Anhörung wurde ordnungsgemäß durchgeführt. Der Ortschaftsrat hat sich mehrheitlich dafür ausgesprochen.
TOP 5 Schließzeiten Schulkindbetreuung im neuen Schulkind-Bildungs- und Betreuungssystem (SKiBB) ab dem Schuljahr 2026/2027
Ortsvorsteherin Tron stellt das neue Schulkind-Bildungs- und Betreuungsangebot (SKiBB) ab dem Schuljahr 2026/2027 mit den vorgesehenen Schließzeiten vor. Vorbehaltlich einer entsprechenden Regelung durch das Land Baden-Württemberg empfiehlt die Verwaltung, für die Sommerferien eine einheitliche Ferienregelung festzulegen. Aus dem Ortschaftsrat kommen Fragen auf, wie die Anmeldung für die Ferienbetreuung erfolgt und woher die Eltern wissen, an welchem Standort und zu welchen Zeiten Ferienbetreuung angeboten wird und ob Kosten entstehen. Ortsvorsteherin Tron betont, wie wichtig der Informationsfluss zwischen den Eltern und den Anbietern ist. Sie wird diesen Hinweis nochmals an den Träger weitergeben und diesen z. B. auf einen rechtzeitigen Aushang an der Schule, Ranzenpost oder eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt hinweisen. Der Ortschaftsrat lobt die Planung der Stadt Karlsruhe mit einer dreiwöchigen Schließzeit am Stück während der Sommerferien.
Beschluss: Kenntnisnahme
TOP 6 Sicherer Schulweg in Wettersbach: Antrag der Bündnis90/Die Grünen Ortschaftsratsfraktion Wettersbach
Der Antrag wurde gestellt, um das erhöhte Verkehrsaufkommen durch „Elterntaxis“ gerade zu Schulbeginn und -schluss in der Esslinger Straße bei der Heinz-Barth-Grundschule und der benachbarten Kita einzudämmen. Die Verwaltung lehnt eine Schulstraße, die ein aufwendiges straßenrechtliches Verfahren erfordere, und einen verkehrsberuhigten Bereich ab. Ortsvorsteherin Kerstin Tron teilt mit, dass ein Zebrastreifen geprüft wird. Die Kosten betragen bis zu 60.000 Euro und sind frühstens im Doppelhaushalt 2028/29 möglich. Das Gremium hat den Eindruck, dass der Antrag nicht ernst genommen wird, da „Elterntaxis“ als gegeben hingenommen werden. Aus der Mitte des Ortschaftsrates kommt aufgrund einer Eigeninitiative die Idee, das Förderprogramm „Movers – Aktiv zur Schule“ zu verfolgen, an dem auch Elternbeirat und Schulleiter Interesse zeigen. Ergänzt wurde, dass bereits ein ausgearbeitetes Konzept in der Schublade liegt, welches jedoch nicht umgesetzt wird. Ergänzend zur Stellungnahme zum Antrag, die zur Kenntnis genommen wird, wird folgender Beschlussantrag zur Abstimmung gestellt:
Der Ortschaftsrat beauftragt die Ortsverwaltung, mit den zuständigen Fachämtern in Kontakt zu treten, um am Landesförderprogramm „MOVERS“ für eine Umsetzung an der Heinz-Barth-Schule teilzunehmen und die entsprechenden Schritte einzuleiten.
Beschluss: einstimmig zugestimmt.
TOP 7 Lebensmittelmarkt in Grünwettersbach, vorhabenbezogener Bebauungsplan „Wiesenstraße 40“: Interfraktioneller Antrag der Ortschaftsratsfraktionen Wettersbach
Im Zusammenhang mit dem geplanten Lebensmittelmarkt in Grünwettersbach haben die Fraktionen im Ortschaftsrat Wettersbach einen ausführlichen Sachstandsbericht zu dem aktuellen Stand der Planungen beantragt und die Beantwortung verschiedener Fragen gefordert. Seit der Vorstellung des Siegerentwurfes in der Ortschaftsratssitzung am 09.02.2021 sind die Planungen ohne erkennbare sichtbare Fortschritte vorangegangen. Der Ortschaftsrat zeigt sich übereinstimmend sehr enttäuscht über die pauschalen und wenig konkreten Aussagen der Verwaltung in der Stellungnahme. Die Beantwortung der Fragen erweckt den Eindruck mangelnden Interesses an der Umsetzung des Projekts seitens der Verwaltung. Seit nunmehr 24 Jahren wird versucht, das Projekt voranzutreiben. Sowohl die Bürgerschaft als auch der Ortschaftsrat sprechen sich klar für die Realisierung des Projekts aus. Es besteht zunehmend Unverständnis über die ausbleibenden Entscheidungen und die lange Dauer des Verfahrens. Die Ortschaftsräte haben große Sorge, dass u.a. der Betreiber abspringen könnte. Ergänzend zur Stellungnahme zum Antrag, die zur Kenntnis genommen wird, wird folgender Beschlussantrag getrennt zur Abstimmung gestellt.
Beschluss: einstimmig zugestimmt.
TOP 8 Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse
Der Ortschaftsrat hat zu einem Bauantrag in der nichtöffentlichen Sitzung am 27.11.2025 sein Einvernehmen erteilt. Die Entscheidung des Bauordnungsamtes steht noch aus. Es handelt sich um einen Bauantrag zur Errichtung von Dachgauben.
Beschluss: erledigt.
TOP 9 Mitteilungen der Ortsverwaltung
Ortsvorsteherin Tron informiert das Gremium, dass die Kämmerei die Aufnahme von Haushaltsmitteln für den Investitionshaushalt in entsprechender Höhe für das Schulzentrum Karlsbad schriftlich bestätigt hat. Daher ist der Haushaltsantrag obsolet und wurde von ihr zurückgenommen.
Ab Herbst 2026 ist eine Umstellung der vorhandenen Wechselflorpflanzung zu einer dauerhaften Staudenbepflanzung geplant.
Ortsvorsteherin Tron lädt die Bürgerschaft zum Choralblasen auf den Friedhöfen Grünwettersbach und Palmbach am 24. Dezember 2025 (jeweils um 16 bzw. um 15.15 Uhr) umrahmt vom IMV Grünwettersbach herzlich ein.
Beschluss: erledigt.
TOP 10 Anfragen aus dem Ortschaftsrat
Beschluss: erledigt.
Nachdem es keine weiteren Fragen gab, schloss Ortsvorsteherin Tron den öffentlichen Teil der Sitzung.