Gemeinderat

Aus der Arbeit des Verwaltungsausschusses

Sitzung vom 2. Juni 2025 Erster Beigeordneter Müller eröffnete in Vertretung der Bürgermeisterin die Sitzung am 02.06.2025 und leitete die Verhandlungen...

Sitzung vom 2. Juni 2025

Erster Beigeordneter Müller eröffnete in Vertretung der Bürgermeisterin die Sitzung am 02.06.2025 und leitete die Verhandlungen des Verwaltungsausschusses.

TOP 1: Eröffnungsbilanz der Stadt Renningen zum 01.01.2020


Fachbereichsleiterin Lörcher schilderte zu diesem Tagesordnungspunkt den Verlauf des Umstellungsprojektes, nachdem der erste Beigeordnete Müller eingeführt hatte.

Die Stadt Renningen hat am 01.01.2020 auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen umgestellt.

Zum Abschluss dieses Umstellungsprozesses fehlte noch die Eröffnungsbilanz, die zum Stichtag 01.01.2020 erstellt werden musste. Dafür war es notwendig, das gesamte Vermögen der Stadt zu erfassen und zu bewerten. Die Kommunalberatung Heyder + Partner aus Tübingen wurde 2022 mit der Unterstützung bei der Erstellung der Eröffnungsbilanz beauftragt.

Die Vermögensbewertung, die von der Stadt vorgenommen wurde, wurde durch Heyder + Partner überprüft und ergänzt. Zudem wurde eine Dokumentation erstellt, die als Grundlage für die Prüfung der Eröffnungsbilanz durch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg dient. Anhand unterschiedlicher Beispiele wurde die Vermögensbewertung erklärt.

Es wurde darauf hingewiesen, dass in der Gemeinderatssitzung am 23.06.2025 ein Vertreter von Heyder + Partner die Eröffnungsbilanz detailliert vorstellen wird. Die Feststellung der Eröffnungsbilanz liegt im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats. Mit dem Beschluss zur Feststellung werden die getroffenen Entscheidungen der Verwaltung und des Gemeinderats bezüglich der Eröffnungsbilanz bestätigt.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beschlossen hierzu einstimmig folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat:

Die Eröffnungsbilanz der Stadt Renningen zum 01.01.2020 wird wie folgt festgestellt:

Aktiva

EUR

1.Immaterielles Vermögen

148.004,07

2.Sachvermögen

84.771.393,59

3.Finanzvermögen

32.069.613,99

4.Abgrenzungsposten

76.865,66

Summe Aktiva

117.065.877,31

Passiva

1.Basiskapital

93.878.291,09

2.Sonderposten

20.702.778,47

3.Rückstellungen

326.841,93

4.Verbindlichkeiten

812.299,63

5.Passive Rechnungsabgrenzung

1.345.666,19

Summe Passiva

117.065.877,31

TOP 2: Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme Renningen „Südliche Bahnhofstraße“ /- Abrechnung /- Aufhebung der Sanierungssatzung

Der Erste Beigeordnete Peter Müller führt aus, dass die Sanierungsmaßnahme „Südliche Bahnhofstraße“ in Renningen am 10.05.2010 ins Landessanierungsprogramm aufgenommen und später in die Bund-Länder-Programme „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Lebendige Zentren“ überführt wurde. Die Sanierung wurde am 30.04.2022 erfolgreich abgeschlossen. Die Abrechnung wurde verzögert, da der Erwerb des ehemaligen Volksbankgebäudes als öffentliches Gebäude in die Abrechnungskulisse aufgenommen werden musste. Die Abrechnung wurde am 15.01.2025 dem Regierungspräsidium vorgelegt und am 07.05.2025 genehmigt. Das Verfahren gilt nun als abgeschlossen.

  1. Es wurde auf die Anlage der Drucksache 048/2025 des beigefügten Schlussberichts der Wüstenrot Haus- und Städtebau GmbH verwiesen.
    Die Zielsetzungen der Sanierung wurden erreicht. Es wurde festgestellt, dass ohne die gewährten finanziellen Unterstützungen aus diversen Programmen die Sanierungszielsetzungen in diesem Umfang nicht möglich gewesen wären.
  2. Es wurden keine Ausgleichsbeträge von den Grundstückseigentümern erhoben, da das Verfahren im „vereinfachten Verfahren“ durchgeführt wurde. Die Einnahmen aus Fördermitteln und der Stadt betrugen 5.334.025 €, die Ausgaben lagen bei 5.359.064 €, was einen Fehlbetrag von -25.039 € ergab. Das Regierungspräsidium erhöhte die zuwendungsfähigen Kosten auf 6.597.681 €, wodurch der Fehlbetrag auf 1.263.656 € stieg.
    Die Fördermittel des Bundes und des Landes i.H.v. 3.200.414 € wurden vom Regierungspräsidium Stuttgart als Zuschuss anerkannt.
  3. Nach Abschluss der Sanierung ist die Sanierungssatzung gemäß § 162 BauGB aufzuheben. Die Aufhebungssatzung muss beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht werden. Zudem werden die Sanierungsvermerke im Grundbuch gelöscht. Vor der Veröffentlichung der Aufhebungssatzung wird jedoch eine Vorkaufsrechtssatzung für den Ernst-Bauer-Platz beschlossen, um städtebauliche Ziele langfristig zu sichern. Die Bekanntmachung der Aufhebungssatzung erfolgt zeitgleich mit der Vorkaufsrechtssatzung.

Die Mitglieder des Verwaltungsausschusses beschlossen einstimmig folgende Beschlussempfehlung für den Gemeinderat:

1. Von der Abrechnung der Sanierungsmaßnahme wird Kenntnis genommen.

2. Die aus der Anlage ersichtliche Satzung zur Aufhebung des Sanierungsgebietes wird beschlossen.

Weitere Informationen zu der öffentlichen Sitzung und den öffentlichen Beratungsunterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Renningen unter der Rubrik „Schnell gefunden“ oder direkt unter folgendem Link: www.renningen.de/ratsinfo oder unter folgendem QR-Code:

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Stadtnachrichten – Amtsblatt der Stadt Renningen
NUSSBAUM+
Ausgabe 23/2025
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