Besichtigung der Arbeiten zur Neugestaltung des "Alten Friedhofs"
Vor der öffentlichen Gemeinderatssitzung besichtigten der Gemeinderat gemeinsam mit Mitgliedern des Kirchengemeinderats und Herrn Pfarrer Wolber den Friedhof, um über den Baufortschritt informiert zu werden. Landschaftsarchitekt Simon Gross vom Büro dreigrün Gross & Partner Landschaftsarchitekten erläuterte die bereits umgesetzten Maßnahmen und die neuen Bestattungsformen, die auf dem Friedhof entstehen. Er erwähnte ebenfalls, dass der Kostenrahmen nach aktuellem Stand eingehalten werden kann und die Bauarbeiten planmäßig verlaufen. Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass die Einweihung des neuen Friedhofs am Sonntag, 13. Juli vorgesehen ist.
Der Gemeinderat nahm vom derzeitigen Bautenstand Kenntnis.
Mitteilungen der Verwaltung
Bürgermeister Thomas Hölsch setzte das Gremium in Kenntnis, dass nach der Verkehrsschau, die am 31. März 2025 stattgefunden hat, das Landratsamt Tübingen, Abteilung Verkehr und Straßen zwei verkehrsrechtliche Anordnungen erlassen hat.
Zum einen wird der Steinlachweg zwischen 07:00 Uhr und 09:00 Uhr sowie 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr für den Kraftfahrzeugverkehr gesperrt. Radfahrer und Anlieger sind von dieser Regelung ausgenommen. Zudem wird die Kanalstraße als Sackgasse ausgewiesen, da ein Durchlass in den Steinlachweg durch eine Umlaufsperre verhindert wird.
Darüber hinaus wird in der Kirchstraße zwischen der Einmündung „Am Weilersbach“ und „Im Brühl“ ein eingeschränktes Halteverbot angeordnet.
Darüber hinaus informierte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass das Regierungspräsidium Tübingen mitteilte, dass die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 44.055,00 € für das Betreuungsangebot im Hort erhält.
Abschließend gab er bekannt, dass die Gemeinde im Rahmen des Sanierungsgebiets mehrere Zuwendungen erhalten wird. Zum einen wurde die Gemeinde Dußlingen in das Förderprogramm des Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes aufgenommen. Für den Ersatzneubau der Brücke Steinlachgärten bzw. am alten Feuerwehrhaus erhält die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 303.000,00 €. Für den Ersatzneubau der Brücke fallen voraussichtlich 633.000,00 € an. Darüber hinaus wurde der Aufstockungsantrag im Rahmen des Sanierungsgebiets „An der B 27“ bewilligt, so dass die Gemeinde weitere 500.000,00 € für die Neugestaltung des Hindenburgplatzes erhält. Somit stehen hier insgesamt 4.700.000,00 € zur Verfügung, wovon auch die privaten Sanierungsmaßnahmen bereits finanziert wurden.
Im Bereich des Mehrgenerationenplatzes, der Kosten von insgesamt 842.222,00 € verursacht, erhält die Gemeinde Fördermittel in Höhe von 758.000,00 €.
Das Gremium nahm Kenntnis.
In seiner letzten nichtöffentlichen Sitzung stimmte der Gemeinderat einstimmig einem Stundungsantrag in Höhe von 18.607,00 € und der ratenweisen Zahlung von 1.000,00 € pro Monat für rückständige Gewerbesteuer inklusive Mahngebühren und Säumniszuschläge zu.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
2. Änderung
Aufstellung des Bebauungsplanes
Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski erläuterte, dass Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG als Vorhabenträger auf die Gemeinde zugegangen ist und die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses mit Gewerbeflächen auf dem Grundstück in der Bahnhofstraße 18 beantragt hat. Insbesondere ist beabsichtigt, das im aktuellen Bebauungsplan ausgewiesene Gewerbegebiet in ein urbanes Gebiet umzunutzen, um eine Wohnnutzung und gleichzeitig eine gewerbliche Nutzung zu ermöglichen. Das vom Vorhabenträger beabsichtigte Bauvorhaben entspricht nicht der aktuellen Rechtslage des dort gültigen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet Bahnhofstraße" mit der rechtskräftigen ersten Änderung. Es müssen deshalb neue bauplanungsrechtliche Zulässigkeitsvoraussetzungen durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes geschaffen werden.
Weiter erklärte sie, dass die Errichtung eines Wohn- und Geschäftshauses beabsichtigt ist. Insbesondere ist die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich der Nutzungsart, der maximal zulässigen Anzahl der Vollgeschosse sowie die Größe des Baufensters notwendig. Die konkrete Planung erfolgt nach erfolgreicher Beschlussfassung über die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Geplant ist Ende des Jahres den Bebauungsplanentwurf zu billigen und die Öffentlichkeit sowie die Träger öffentlicher Belange frühzeitig zu beteiligen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, dass der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Sanierungsgebiet Bahnhofstraße – 2. Änderung" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 BauGB aufgestellt wird.
Die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung ist auf Seite xxx dieser Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.
Die Bestellungsperiode der ehrenamtlichen Gutachter im Gemeinsamen Gutachterausschuss bei der Stadt Tübingen endet am 09.06.2025. Bürgermeister Thomas Hölsch schilderte, dass es aus diesem Grund erforderlich ist, dass die Gemeinde ehrenamtliche Mitglieder in den Gemeinsamen Gutachterausschuss bestellt. Die Amtszeit beträgt vier Jahre und zum Bestellungszeitpunkt darf die Altersgrenze von 68 Jahren nicht erreicht sein. Weiter erklärte Bürgermeister Thomas Hölsch, dass die Gemeinde auf die bisherigen Mitglieder des Ausschusses zuging und sich diese wieder für das Amt bereit erklärt haben.
Bei Befangenheit von Gemeinderätin Antje Wellhäuser bestellte der Gemeinderat einstimmig Frau Antje Wellhäuser als stellvertretende Vorsitzende, Herrn Reinhard Schneider, Herr Reiner Baur und Herrn Sven Laichinger als Gutachter für die Amtszeit von vier Jahren in den Gemeinsamen Gutachterausschuss der Stadt Tübingen.
Bürgermeister Thomas Hölsch erläuterte, dass bei der Gemeinde eine Geldspende von der Kreissparkasse in Höhe von 500,00 € für das Sommerferienprogramm eingegangen ist. Die Bürgerstiftung spendete 1.500,00 € für die Aktion „Kinder stark machen“ an der Anne-Frank-Schule und vom Spvgg Mössingen ging eine Sachspende in Form von Handbällen, ebenfalls für die Anne-Frank-Schule, ein. Er bedankte sich bei den Spenderinnen und Spendern.
Der Gemeinderat stimmte der Annahme der Spenden und deren entsprechender Verwendung einstimmig zu.
Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass das Landratsamt Tübingen, Abteilung Ordnung und Baurecht den Abbruch eines bestehenden Wohnhauses mit Scheune und Garage in der Lehrgasse 3 im Kenntnisgabeverfahren bewilligte. Des Weiteren wurde ebenfalls im Kenntnisgabeverfahren der Erstellung eines Carports in der Zeppelinstraße 38 seitens des Landratsamts zugestimmt.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.