Gemeinde Steinenbronn
71144 Steinenbronn
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Überblick über die Investitionstätigkeiten der Gemeinde im Jahr 2024 Im Jahr 2023 wurde mit Einzahlungen im investiven Bereich in Höhe von insgesamt...
Gemeindesteuern
GemeindesteuernFoto: Wein

Überblick über die Investitionstätigkeiten der Gemeinde im Jahr 2024

Im Jahr 2023 wurde mit Einzahlungen im investiven Bereich in Höhe von insgesamt rd. 800.000 Euro gerechnet. Davon entfallen auf Investitionszuweisungen vom Land 530.000 Euro. Tatsächlich erhielt die Gemeinde jedoch 2024 im investiven Bereich keine Zuweisungen. Es wurde jedoch nicht mehr genutztes Anlagevermögen in Höhe von 19.555 € verkauft. Die geplante Aufnahme von Krediten belief sich auf 300.000 Euro.

Für 2024 wurde mit Auszahlungen für Investitionen von insgesamt rd. 4,5 Mio. Euro gerechnet. Davon entfallen auf Erwerb/Beschaffungen rd. 2,7 Mio. € und auf Baumaßnahmen rd. 1,8 Mio. €. Es war mit einer Tilgung von Krediten in Höhe von rd. 15.000 € geplant.

Tatsächlich wurden dann Grunderwerbe/Beschaffungen in Höhe von rd. 1,5 Mio. € durchgeführt. Dies entspricht etwa 54 % des Planansatzes. Bei den Baumaßnahmen lagen die tatsächlichen Auszahlungen bei rd. 1,1 Mio. €. Dies entsprich etwa 61 % der geplanten Auszahlungen.

Hier können Sie eine Darstellung aller Positionen dem folgenden Diagramm entnehmen:

Da die Steuererträge und Zuweisungen des laufenden Verwaltungsbetriebes deutlich höher ausfielen als ursprünglich geplant, musste die Gemeinde entgegen aller Planungen auch im Jahr 2024 keinen neuen Kredit aufnehmen und somit konnte auch die geplante Tilgung eingespart werden. Die Gemeinde war im Jahr 2024 schuldenfrei.

Daher sank auch die Pro-Kopf-Verschuldung in Steinenbronn weiter und lag zum 31.12.2024 bei 0,00 €.

Überblick über die Steuern und den Finanzausgleich 2024

Im Jahr 2024 wurden bei der Gemeinde Steinenbronn insgesamt Steuern und Gelder aus dem Finanzausgleich in Höhe von rd. 11,1 Mio. Euro eingenommen.

Die Verteilung stellt sich wie folgt dar:

Steuerart Ist
Gemeindeanteil Einkommensteuer 4.732.262,31 €
Schlüsselzuweisungen Land 4.667.081,80 €
Gewerbesteuer 3.848.398,92 €
Zuweisungen lfd. Zwecke Land 1.484.461,79 €
Grundsteuer B 903.693,68 €
Gemeindeanteil Umsatzsteuer 397.808,48 €
Leistungen nach Familienleistungsausgleich 378.030,00 €
Hundesteuer 42.933,00 €
Grundsteuer A 13.958,79 €
Vergnügungssteuer 12.614,43 €
allg. Zuweisungen Land - €
16.481.243,20 €

Die Gemeinde hatte mit rd. 9 % weniger Steuereinnahmen und Einnahmen aus dem FAG gerechnet. Der Plan-Ist-Vergleich stellt sich bei den Gemeindesteuern wie folgt dar:

Insgesamt mussten 2024 Umlagen in Höhe von rd. 5,4 Mio. Euro gezahlt werden. Ursprünglich hatte man mit rd. 2 % weniger geplant.

Die Verteilung stellt sich wie folgt dar:

UmlageartIst
Kreisumlage 3.053.302,00 €
Finanzausgleichsumlage 2.114.421,90 €
Gewerbesteuerumlage 267.303,34 €
5.435.027,24 €

Mahn- und Vollstreckungswesen

Die Gemeinde Steinenbronn führt grundsätzlich jeden Monat einen Mahnlauf durch. Hierbei werden alle offenen Forderungen, welche die Gemeinde gegenüber ihren Schuldnern hat, ermittelt. Den Schuldnern wird dann ein entsprechendes Mahnschreiben per Post zugesandt. Insgesamt werden jeden Monat zwischen einhundert und einhundertfünfzig Mahnungen versendet.

Sofern innerhalb der angegebenen Frist von 14 Tagen keine Zahlung erfolgt, wird eine Vollstreckungsankündigung verschickt. Damit wird den Schuldnern nochmals die Möglichkeit eingeräumt, ihre Forderungen innerhalb einer Woche zu begleichen. Sollte weiterhin kein Zahlungseingang erfolgen, werden weitere Maßnahmen zur Beitreibung der offenen Forderungen eingeleitet.

Dazu gehören:

  • Vorladung zur Abgabe einer Vermögensauskunft
  • Ermittlung der Bankverbindung zur Durchführung einer Kontenpfändung
  • Ermittlung des Arbeitgebers zur Beantragung einer Lohnpfändung
  • Beauftragung eines Gerichtsvollziehers zur Pfändung von Vermögensgegenständen

Für den Fall, dass eine fristgerechte Begleichung der Verbindlichkeiten nicht möglich ist, kann auch ein Antrag auf Stundung gestellt werden. Dadurch können eine Mahnung und die damit verbundenen Gebühren und Säumniszuschläge umgangen werden.

Unterstützung von Vereinen

Da sich die Gemeinde Steinenbronn der gesellschaftlichen, sozialen, sportlichen und kulturellen Bedeutung der Vereine in unserer Gemeinde bewusst ist, hat sie im vergangenen Jahr 2024 ihre Vereine mit vielfältigen Maßnahmen unterstützt.

Vereinsförderung

Zudem erhielten die Vereine eine Vereinsförderung von insgesamt 24.993,00 €. Die Vereinsförderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen. Aus einem jährlichen Sockelbetrag in Höhe von 100,00 €, den die förderungswürdigen Vereine erhalten. Zusätzlich zum Sockelbetrag gibt es für jedes aktive Mitglied unter 19 Jahren, das seit mindestens einem Jahr im Verein aktiv ist, einen jährlichen Betrag in Höhe von 23,50 €. Zudem erhalten die förderungswürdigen Vereine eine flexible Förderung, die sich nach Bedeutung und Anzahl der Mitglieder des Vereins bestimmt. Zusätzlich erhielten die Vereine Investitionskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 6.300 €.

Bereitstellung öffentlicher Einrichtungen

Wesentlicher Bestandteil der Vereinsförderung ist das grundsätzlich kostenlose Überlassen gemeindeeigener Räume und Einrichtungen für Übungszwecke für Kinder- und Jugendgruppen unter 19 Jahren. Zudem ist für jeden Verein einmal im Jahr die teuerste Veranstaltung in gemeindeeigenen Räumen und Hallen kostenlos. Die Gemeinde pflegt, wartet und setzt Sportanlagen und Vereinsräume instand, die in ihrem Eigentum stehen und die von den Vereinen genutzt werden.

Jubiläumsgaben

Anlässlich des 10-, 25-, 50-, 75- und 100-jährigen Bestehens von Vereinen wird eine Jubiläumsgabe in Höhe von 40,00 € pro Jahr des Bestehens bewilligt.

All diese Förderungen tragen dazu bei, die gegebene und wünschenswerte Vielfalt des Vereinslebens unserer Gemeinde zu erhalten und zu stärken.

Auszahlungen aus Investitionen
Auszahlungen aus Investitionen.Foto: Wein
Erscheinung
Steinenbronn Aktuell
Ausgabe 11/2025

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Steinenbronn

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von Gemeinde Steinenbronn
13.03.2025
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