Wir behalten das Thema weiter sehr kritisch im Auge. Auf der nächsten TA-Sitzung gibt es ein Thema, welches notwendig ist: „Hebewerke Waghäusel – Umrüstung der elektronischen Anlagen, Fernwirktechnik und Notstrombetrieb“. Verständlich, denn bei einem Ausfall eines Hebewerkes verstärken sich die Probleme mit der Ableitung des Regenwassers innerhalb von Minuten. Allerdings ist es nicht hinreichend, sich nur darauf zu beschränken. Es gilt auch natürliche Wasserüberläufe, die man im Laufe der Jahre zugebaut und vergessen hat, soweit möglich wiederzufinden und zu reaktivieren. Dazu ist eine Auswertung des Geländeprofils unerlässlich, so wie die Suche nach Möglichkeiten, diese natürlichen Sickerflächen zu nutzen. Und dort, wo es nicht mehr geht, wird man sich mit neuen Überlaufflächen beschäftigen müssen. Auch innerorts. Unsere Fraktion möchte nicht warten, bis es erstmals richtig ernst wird in Waghäusel. Dies wäre dann der Fall, wenn eine Gewitterzelle sich über dem Stadtgebiet abregnet. Kritisch wären ganz bestimmt Regenmengen von über 30 l/qm innerhalb von 30 Minuten, Regenmengen, die es in jüngster Vergangenheit in unmittelbarer Nähe schon gab.
In der Neufassung findet sich auch der § 29, Absatz (6): Dem Land oder der Gemeinde als Träger der Unterhaltungslast nach § 32 Absatz 1 und 2 steht ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu, auf denen sich Gewässerrandstreifen zu öffentlichen Gewässern befinden. Befindet sich der Gewässerrandstreifen nur auf einem Teil des Grundstücks, so erstreckt sich das Vorkaufsrecht nur auf diese Teilfläche …
Im Absatz (1) steht: Der Gewässerrandstreifen ist im Außenbereich zehn Meter und im Innenbereich fünf Meter breit. Ausgenommen sind Gewässer von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung ...
Wir haben bei der Stadt nachgefragt, ob und wie dieses Vorkaufsrecht in den letzten Jahren ausgeübt wurde.