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Zebrastreifen beim Spraddl-Platz Unerwartet positive Rückmeldungen aus dem Gemeinderat erreichten uns nach unserer Initiative, die ein Bürger...
Die neue StVO erleichtert die Einrichtung von Zebrastreifen: Sie sind nicht mehr an eine besondere örtliche Gefahrenlage gekoppelt
Die neue StVO erleichtert die Einrichtung von Zebrastreifen: Sie sind nicht mehr an eine besondere örtliche Gefahrenlage gekoppeltFoto: Liebl

Zebrastreifen beim Spraddl-Platz

Unerwartet positive Rückmeldungen aus dem Gemeinderat erreichten uns nach unserer Initiative, die ein Bürger als Anliegen an uns herangetragen hatte: Der Zebrastreifen beim Spraddl-Platz. Wenn man einen solchen Vorschlag macht, dann gibt es immer zwei Seiten: Wer etwas will, findet Wege. Wer etwas nicht will, findet Gründe. Wir haben uns intensiv mit der Straßenverkehrsordnung beschäftigt. Die Voraussetzungen (… insbesondere in der Spitze 50 Fußgänger pro Stunde, die queren … sowie in gleicher Stunde mindestens 200 Autos …) sind zweifelsfrei erfüllt. Wir wollen daher den Zebrastreifen an dieser Stelle. Weil er sinnvoll ist.

Den bisher uns gegenüber genannten Hauptgrund zur Ablehnung können wir nicht nachvollziehen. Er ist nach unserer Ansicht völlig praxisfremd, speziell bei der konkreten Situation am Spraddl-Platz und wird schon wenige Meter weiter (z.B. beim Waldpark-Kreisel) auch nicht angewendet. Wir erheben unseren Vorschlag daher zu einem Antrag im Rat. Das erlaubt bei einer Ablehnung die Beschreitung des Rechtsweges. Wir kümmern uns!

Zebrastreifen beim Rewe-Kreisel

Dort gibt es ebenfalls schon lange die Anregung, zumindest an einem Ast einen Zebrastreifen einzurichten. Dort gestaltet sich die Situation nach unseren Recherchen deutlich schwieriger, denn wir sind zwar innerorts, aber nur wenige Meter. Aber auch hier bleiben wir am Ball. Seit der letzten Ablehnung hat sich die Straßenverkehrsordnung erneut geändert, insbesondere wurde die Rolle von Fußgängern gestärkt. Wir werden die Anregung daher erneut zur Prüfung vorlegen.

Neue Grundsteuer – Kurzgutachten

Bitte informieren Sie uns, wenn die Korrektur der Messbescheide vom Finanzamt auf Basis der neuen Kurzgutachten erfolgreich war. Das sind wichtige Rückmeldungen für unsere Arbeit. Besten Dank bereits im Voraus.

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Mitteilungsblatt der Stadt Waghäusel
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Ausgabe 22/2025
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