Die neue Grundsteuer sieht die Anpassungsmöglichkeit von festgestellten Bodenwerten nur durch ein qualifiziertes Gutachten vor. Die Hürde von 30 Prozent Abweichung ist hoch, vor allem vor dem Hintergrund, dass der lokale Gutachterausschuss (… wie letztendlich alle Gutachterausschüsse …) Regelungen gefunden hatte, die schon seit langer Zeit Anwendung finden. Insbesondere spiegelt sich darin die reale Kaufpreissammlung. Diese lokalen Regeln werden aber vom Finanzamt nach wie vor a priori und ausnahmslos abgelehnt. Einziger Ausweg ist ein eigenes Gutachten. Das mag im Einzelfall auch völlig korrekt sein.„Wennallerdings in einem Straßenzug jeder Grundstückseigentümer ein Gutachtenvorlegen muss, dann passt doch da etwas nicht.“ Aus unserer Sicht hat das Landessteuergesetz handwerkliche Fehler, die umgehend beseitigt werden müssen.
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup ist seit dem 4. August 2023 Präsident des Städtetags Baden-Württemberg. Er bringt die finanziellen Probleme aus unserer Sicht treffend auf den Punkt:„Also die Städte - und das istunabhängig davon, ob es ein Landkreis ist, eine kleine Gemeinde oder auch so ein Stadtkreis wie Karlsruhe - stehen mit dem Rücken völlig an der Wand. Die Finanzen gehen alle den Bach runter und wir werden auf absehbare Zeit alle keine ausgeglichenen Haushalte mehr ermöglichen können. Und deswegen kommt natürlich der Ministerpräsidentenkonferenz wie überhaupt der ganzen Thematik Finanzierung der Kommunen eine ganz große Bedeutung zu. Und das nicht nur in Baden-Württemberg, sondern bundesweit.“