
Der Herbst ist wieder da, die Blätter werden bunt und liegen bald wieder gemeinsam mit Eicheln und anderen „Früchten“ auf Straßen, Gehwegen und Plätzen herum. Das sieht zwar schön aus, stellt aber auch eine Gefahr für Fußgänger und Radfahrer dar. Grundstückseigentümer sind hier in der Verkehrssicherungspflicht. So sehr wir uns über die vielen innerstädtischen Bäume freuen, die in den letzten Jahrzehnten vermehrt gepflanzt wurden, es gibt auch Nachteile, die oft erst nach langer Zeit auftauchen.
Welche (falsch geplanten) Nachteile gibt es?
Hier sind die Planer und Stadtgärtner gefordert, damit zumindest bei Sanierungen und Neubauten (z. B. Schulhof Schulzentrum) diese Fehler nicht nochmals gemacht werden. Und es droht wohl auch, dass man den einen oder anderen Straßenzug neu bepflanzen muss, wenn die Zumutbarkeitsgrenze für die betroffenen Anwohner im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht überschritten ist. Entsprechende Beispiele wurden uns berichtet (z. B. die Schillerstraße). Wir bleiben am Ball.
Wir haben Oktober und im Vergleich zu den letzten Jahren und Jahrzehnten ist es bezüglich der ersten Vorgespräche noch erstaunlich ruhig. Wie ernst die Lage ist, kann man derzeit nur aus der Presse entnehmen: „Kommunen am Limit, die Finanzlage vieler Kommunen in Baden-Württemberg spitzt sich zu". Wir erwarten neue städtische Schuldenrekorde und harte Einschnitte in allen Bereichen. Leider.