Gemeinderat

Aus der Gemeinderatsitzung vom 17. September 2024

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Sitzungsvorlagen und Gemeinderatsberichte online lesen

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich noch vor der Gemeinderatssitzung über die einzelnen Tagesordnungspunkte zu informieren. Den jeweiligen Sachverhalt können Sie den Vorlagen zur Sitzung entnehmen, die rechtzeitig ca. drei Tage vor der Sitzung auf unserer Homepage unter der Rubrik: „Rathaus und Service“ – „Gemeinderat“ – „Ratsinfosystem“ eingestellt werden.

Bürger fragen

Ein Bürger hatte eine Frage bezüglich der Grundsteuer B. Er verwies auf den Zeitungsartikel der Geislinger Zeitung vom 13.09.2024 und die darin veröffentlichte Transparenztabelle des Landesfinanzministeriums. Die Kommunen müssten bald entscheiden, ob die Grundsteuer nach der Reform aufkommensneutral sein wird. Der Bürger fragte nach, ob auch Gingen den aktuellen Hebesatz senken wird, um das Gesamtaufkommen der Grundsteuer auf der bisherigen Höhe zu halten. BM Hick sagte, der Gemeinderat werde sich damit im Oktober bzw. November beschäftigen. Der Bürgermeister wies aber auch auf die kommunale Hoheit und Eigenständigkeit der Gemeinde hin. Das Finanzministerium könne zwar Empfehlungen zu Steuersätzen äußern. Letztlich entscheide aber der Gemeinderat selbst. Kommunen können ihre Hebesätze selbst festlegen – ein wichtiges Instrument, um ihre Einnahmen zu steuern. Zudem, so Hick, hätte das Ministerium die Sätze von einzelnen Gemeinden von vorneherein nicht korrekt berechnet.

Eine Bürgerin erkundigte sich nach dem Stand der Sanierung des Unteren Steges. BM Hick führte aus, nachdem das Bauwerk beim Hochwasser dieses Jahr beschädigt worden ist, sei man derzeit in umfangreicher Abklärung bezüglich eines Neubaus. Denn der alte Steg sei nicht mehr zu retten. Er habe Mängel am Holztragwerk und könne aus Sicherheitsgründen nicht mehr in Betrieb genommen werden. Der Gemeinderat werde zeitnah klären, wie man in der Sache weitermacht; auch was finanziell möglich ist und ob man Fördermittel bekommen kann. Die Bürgerschaft werde zeitnah informiert, in welchem Jahr der neue Steg gebaut wird. Vor 2026 werde das Bauwerk auf keinen Fall erneuert. Eine umfangreiche Vorplanung sei notwendig. BM Hick bat um Geduld.

Nachtraghaushalt 2024

- Einbringung

- Satzungs- und Feststellung

Nach § 82 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat die Gemeinde unter anderem unverzüglich einen Nachtragshaushalt zu erlassen, wenn zusätzliche Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den Gesamtauszahlungen des Haushaltsplans erheblichen Umfangs geleistet werden müssen, Gemeindebedienstete eingestellt werden sollen und der Stellenplan die entsprechenden Stellen nicht enthält und weitere Kreditaufnahmen erforderlich sind.

Eine extern beauftragte Stellenwertung hat ergeben, dass die Stelle der Kassenleitung mit A10 zu bewerten ist. Aktuell war diese mit A9 bewertet (Stellenbewertung aus dem Jahr 2015). Der Gemeinderat hat der Höhergruppierung der Beamtin bereits zugestimmt. Somit muss der Stellenplan noch entsprechend angepasst werden.

Durch die Mai-Steuerschätzung 2024 haben sich leichte Änderungen im Finanzausgleich ergeben. Diese wurden entsprechend eingearbeitet und werden unter II. Ergebnishaushalt näher erläutert.

Aufgrund der Insolvenz der Johannes Buchsteiner GmbH & Co. KG wird das gesamte Firmenareal aktuell zum Verkauf angeboten. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 07.08.2024 die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht für das Gebiet „Buchsteiner-Areal“ mehrheitlich beschlossen. Um dieses im Bedarfsfall auch ausüben zu können, muss der Haushaltsplan entsprechend angepasst werden.

„Die 'fetten Jahre' Gingens sind vorbei.“, stellte GR Hofmann fest. Man müsse nun Pflichtausgaben priorisieren. Vormals als dringlich befundene Projekte müssten dann gegebenenfalls zurückgestellt werden; Handlungsspielräume gingen verloren. Dass Kreditaufnahmen nötig werden, befand er nicht für gut. Die Gingener Liste könne bei dem Nachtragshaushalt nicht mitgehen. BM Hick erinnerte sich, dass die GL in den vergangenen drei Jahren dem Haushalt nie zugestimmt hatte. Daher hätte es ihn gewundert, wenn der Nachtragshaushalt Zustimmung erfahren hätte. Der Bürgermeister war froh, dass im Gemeinderat dennoch eine Mehrheit für den Haushalt zustande kam, damit die Gemeinde handlungsfähig bleibt. Prioritäten zu setzen, fand der Bürgermeister ehrlich und notwendig, wenn Ausgangslagen sich veränderten. Das mache man im Privathaushalt ebenso.

GR Staffa ließ verlauten, dass die CDU im Gegensatz zur GL zum Nachtragshaushalt stehe und zustimmen werde. Die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts komme nicht durch ein Verschulden der Gemeinde. Man habe sich intensiv mit dem Thema beschäftigt. Sollte man das mit dem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellte Geld für eine Investition in das Buchsteiner-Grundstück nutzen, wäre das eine gute Sache, fand Staffa. Trotz der Umverteilung der Gelder und Prioritäten sei der Gemeinderat bemüht, wichtige Projekte trotzdem zeitnah umzusetzen. Staffa stimmte GR Hofmann dabei zu, dass man keine großen finanziellen Sprünge mehr machen könne. Er betonte hinsichtlich angesprochener Kreditaufnahmen, dass man aus seiner Sicht in keinem Fall irgendwelche „Fantastereien“ umsetzen wolle. Für wichtige Projekte hingegen müsse man schon prüfen, ob man mit Maß und Ziel Geld setzt oder aufnimmt.

GR Groeneveld verkündete, dass auch die UWG zustimmen wird. Manche Geschehnisse zwingen die Gemeinde, Sachverhalte neu zu bewerten und Prioritäten zu verschieben. Geld in Grundstücke zu investieren sei ja kein verlorenes Geld, sondern es gebe einen Gegenwert. Die UWG habe sich jahrelang vehement für eine Beleuchtung der Dammstraße eingesetzt. Nun habe man das zeitnah umsetzen wollen – aber aktuell sind eben andere Projekte dringlicher und das sei in Ordnung, so Groeneveld.

GR Steck betonte, dass trotz der geänderten Prioritäten der Hochwasserschutz Marrbach weiterhin Platz 1 sei.

Aufgrund von § 79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) beschloss der Gemeinderat am 17.09.2024 mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen eine Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024.

Kreditaufnahme

- Ermächtigung der Verwaltung

Der Kreditaufnahme im Haushaltsjahr 2024 hat der Gemeinderat bereits mit dem Beschluss zur Haushaltssatzung zugestimmt. Nach der aktuellen Haushaltslage wird es vermutlich gegen Ende des Jahres erstmals seit 2016 wieder erforderlich, auch tatsächlich einen Kredit im Kernhaushalt aufzunehmen. Die Kreditermächtigung beläuft sich hierbei auf 2.350.000 € (Kreditermächtigung 2024: 500.000 €; Kreditermächtigung 2023: 1.850.000 €).

Nach der Hauptsatzung liegt die Zuständigkeit für die Aufnahme von Krediten im Kernhaushalt beim Gemeinderat. Da die von den Kreditinstituten angebotenen Konditionen jedoch meist nur 24 Stunden gelten, müsste für die Vergabe eine kurzfristige Sondersitzung einberufen werden.

Die Verwaltung empfahl hier deshalb, dass der Gemeinderat die Verwaltung entsprechend ermächtigt.

GR Steck vertraute der Gemeinde, den besten Zins zu wählen – wie es jeder Private auch tun würde. Daher hatte er keine Bedenken hinsichtlich der Ermächtigung.

Der Gemeinderat ermächtigte mit mehrheitlichem Beschluss die Verwaltung mit der Aufnahme eines Kredites bis zur Höhe von maximal 2.350.000 €. Es gab zwei Stimmenthaltungen.

Hochwasserschutz Marrbach

- Planung Brückenbauwerke Marrbach

- Beauftragung Leistungsphase 3 für Ingenieurwerk sowie Tragwerksplanung

Der Tagesordnungspunkt wurde bereits am 20. Februar 2024 im Gremium besprochen. Zwischenzeitlich haben die Büros und die Verwaltung mit Hochdruck an den weiteren Planungen und Aufgaben gearbeitet. Am 16.09.24 war die wasserrechtliche Plangenehmigung für den Ausbau Marrbach vorab per E-Mail bei der Gemeindeverwaltung vom Umweltschutzamt, Landratsamt Göppingen, eingegangen. Die Gemeindeverwaltung wurde bei der Bearbeitung dieser Maßnahme sehr kompetent und zielführend vom Landratsamt Göppingen unterstützt.

In der kommenden Woche soll der Antrag auf Fördermittel beim Land gestellt werden. Für die weiteren Planungen ist es erforderlich, dass das Büro tragwerkeplus, Reutlingen, für die drei Durchlassbauwerke jeweils mit der Leitungsphase 3 Ingenieurbauwerke (§ 43 HOAI) mit einem Betrag von ca. 6.800,00 Euro brutto sowie für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI) mit einem Betrag von ca. 3.300,00 Euro brutto beauftragt wird.

Mit einstimmigem Beschluss wurde die Gemeindeverwaltung beauftragt, die Leistungsphase 3 für die Ingenieursbauwerke- sowie Tragwerksplanung für die drei Durchlassbauwerke an tragwerkeplus, Reutlingen zu vergeben.

Bekanntgaben und Anfragen

BOSIG-Hohensteinhalle

Die Vorabnahme der Halle sei am heutigen Tag gemacht worden, erklärte Kämmerer Burger. Es funktioniere alles wieder; lediglich ein paar Kleinigkeiten gebe es nachzuarbeiten. Dafür habe man eine Frist bis Freitag kommende Woche gesetzt. Ab Montag, 30.09., könne die Halle wieder voll genutzt werden. Die Toiletten seien schon jetzt wieder in Betrieb, was eine große Erleichterung für die Nutzerinnen und Nutzer ist. In den Herbstferien werde die Halle komplett gesperrt, damit noch etwas am Boden repariert werden kann, so Burger.

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gingen an der Fils
NUSSBAUM+
Ausgabe 39/2024
von Bürgermeisteramt Gingen an der Fils
26.09.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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