Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 08.07.2025

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die...

Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse herzlich willkommen zur Gemeinderatssitzung am 08.07.2025.

TOP 1

Einwohnerfragestunde
Aus der Einwohnerschaft wurde eine Frage zum aktuellen Planungsstand für eine eventuelle Erweiterung des Wald- und Naturkindergartens gestellt. Perspektivisch scheint eine Gruppe in dieser Einrichtung nicht mehr auszureichen, da Bedarf und Interesse an diesem Betreuungsmodell höher sind.

BM Keller antwortete, dass nach der Bedarfsabfrage tatsächlich eine Verlagerung der Interessen hin zum Wald- und Naturkindergarten zu verzeichnen ist. Die gute Nachricht ist zunächst, dass allen Kindern ein Platz in einer der städtischen Kindertageseinrichtungen angeboten werden kann. Bei manchen ist dies leider nicht das erste Wunschmodell, jedoch erhalten alle Eltern mit Bedarf einen Platz. Leider ist eine Erweiterung des Wald- und Naturkindergartens am aktuellen Standort aufgrund forstrechtlicher Belange nicht ohne weiteres möglich. In der Herbstklausur des Gemeinderates wird die Thematik näher besprochen und es werden Möglichkeiten erarbeitet, ob ein genereller Bedarf mittelfristig besteht und welches Konzept weiter ausgebaut werden kann.

TOP 2.1

Polizeiliche Kriminal- und Unfallstatistik 2024 für die Stadt Oberriexingen

BM Keller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Schindler, Leiter des Polizeipostens Markgröningen. Herr Schindler stellte die polizeiliche Kriminal- und Unfallstatistik anhand einer Präsentation vor.

Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg hat im April 2024 die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) 2024 für das Land Baden-Württemberg und in der Folge die Leitung des Polizeipräsidiums Ludwigsburg den Sicherheitsbericht 2024 für seinen Zuständigkeitsbereich veröffentlicht. Darauf basierend hat die Stadt Oberriexingen einen Auszug aus der PKS 2024 für ihre Kommune erhalten. Diese Statistik gibt einen Überblick über alle im Jahr 2024 und in den Vorjahren bekannt gewordenen, strafrechtlich relevanten Sachverhalte und dient sowohl der Kriminalitätsbeobachtung als auch der Prävention und Bekämpfung von Verbrechen.

Gleich zu Beginn erläuterte Herr Schindler, dass sich die Verschiebungen zwischen den Jahren 2023 und 2024 teilweise aus den Erfassungszeitpunkten ergeben. Maßgebend für die Zuordnung zu einem Jahr für die Erstellung der Statistik ist nämlich der Zeitpunkt, an dem der Fall elektronisch erfasst wird. Im Jahr 2023 gab es Erfassungsrückstände am Ende des Jahres, da einige Fälle spät im Jahr 2023 passiert sind und damit erst in 2024 erfasst werden konnten. Die Entwicklung der Kriminalitätslage zwischen 2023 und 2024 ist also nicht auf die tatsächlich in 2024 gehäuften Fälle zurückzuführen, sondern auf den Erfassungszeitpunkt.

Ebenso ist auch das Anzeigeverhalten der betroffenen Personen relevant. Wenn auch kleinere Delikte gemeldet werden, steigt die Anzahl der Fälle entsprechend an.

Die Anzahl der Diebstähle ist von 3 auf 19 Fälle angestiegen. Den Schwerpunkt sieht die Polizei hier beim Laden „Tante M“. Diese melden alle Diebstähle, was positiv ist. Durch die Videoüberwachung konnten sogar in vielen Fällen die Täter überführt werden.

Zunehmend ist weiterhin die Zahl an Fälschungsdelikten/Betrug, heute vor allem im Internet durch beispielsweise Fishing-Mails und Fake-Shops. Hier ist die Anzahl an Betrugs-Delikten von einem Fall in 2023 auf elf Fälle in 2024 angestiegen, nachdem es die Vorjahre bis zum Jahr 2022 bereits stetig bis auf 18 Fälle angestiegen ist.

Die Verkehrsunfälle gesamt sind weiterhin leicht angestiegen. Im Jahr 2024 waren jedoch keine tödlichen Verkehrsunfälle auf der Gemarkung zu verzeichnen, was eine sehr positive Entwicklung darstellt. Ebenso die Verkehrsunfälle mit leichtverletzten Personen ist von fünf auf einen Fall gesunken, Schwerverletzte gab es in 2024 keine.

Die Aufklärungsquote in Oberriexingen ist im Landesvergleich etwas geringer. Dies liege vor allem daran, dass Betrugsfälle im Internet oft schwer nachvollziehbar sind und somit keine Täter überführt werden können. Gelder gehen dabei über mehrere Konten ins Ausland und die Spur verliert sich. Zusammenfassend ist zu sagen, dass Oberriexingen weiterhin sehr sicher ist.

Der Gemeinderat nahm die polizeiliche Kriminalstatistik 2024 zur Kenntnis.

TOP 3

Teilumbau Außenanlage im Kindergarten und der Kinderkrippe in der Eichendorffstraße:
a) Kenntnisnahme der Vorentwurfsplanung und Grundsatzbeschluss
b) Vergabe Honorarleistung

BM Keller begrüßte zu diesem Tagesordnungspunkt Frau Striegel vom Planungsbüro 2in1.

Mit dem Neu- und Umbau der Kindertagesstätte in der Eichendorffstraße im Jahre 2013, wurde die Außenanlage der Kinderkrippe entworfen und neu angelegt. Der Übergangsbereich zwischen dem bestehenden Kindergarten und der Kinderkrippe wurde ebenso neu umgestaltet, auch um den neu entstandenen Höhenunterschied zwischen den beiden Einrichtungen abfangen zu können.

Es wurden Sitzstufen aus Naturstein angelegt, die terrassierend und kreisförmig um einen Sandkasten angeordnet wurden. Ein Wasserspiel und eine Matschgrube befinden sich oberhalb der Steinterrasse, außerdem wurden Balancierstämme angelegt.

Der Außenbereich der Kinderkrippe ist unterteilt in einen ebenen Terrassenbereich im Süden und in eine Wiesenfläche mit Sandkasten und Spielgeräten im Westen. Die Holzterrasse wird durch eine sehr große und massive Betonschlange zur Wiese abgegrenzt.

Im Rahmen einer Begehung des Arbeitsschutzausschusses (ASA), wurde durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit unter anderem festgestellt, dass die Ausführung der Steinterrasse ein Gefährdungspotenzial für Verletzungen birgt. Entspreche nicht den vorgesehenen Planungs-, DGUV-Vorschriften und den DIN-Normen. Die Zuwegung zur Kinderkrippe ist nicht breit genug (Fluchtweg). Außer der Fachkraft hat nun auch die Unfallkasse den Bereich besichtigt. Die Stadt Oberriexingen ist aufgefordert die Gefahrenstelle zu beseitigen oder den Bereich gänzlich abzusperren.

Frau Striegel vom Büro 2 in 1 wurde beauftragt, eine mit der Verwaltung, der Unfallkasse und der Kindergartenleitung abgestimmte Vorentwurfsplanung zu erörtern.

Die Steigung der Steinterrassen wird deutlich entschärft und der Übergang zur Kinderkrippe verbessert (klare Abtrennung zwischen den Einrichtungen, Verbesserung Zuwegung). Das Wasserspiel kann erhalten bleiben. Das seither obenliegende Matschloch, findet sich nach Umleitung der Wasserführung, am Mauerfuß wieder. Der runde Sandkasten bleibt wie im Bestand. Um den Sandkasten herum soll ein Parcour für Spielfahrzeuge (Bobby-Car) entstehen. Außerdem wird an der Stelle vom alten bestehenden Gerätehaus, eine ebene Fläche für Kindergartenveranstaltungen geschaffen. Ein neues Gerätehaus findet seinen Platz unterhalb der bestehenden Stützmauer, in Nähe zum Sandkasten. Für die Ausführung der Planung wurden auf Basis der Vorentwurfsplanung Kosten in Höhe von ca. 55.000 Euro geschätzt.

Die massive Schlange im Außenbereich der Kinderkrippe soll an wegeführenden oder in der Praxis störenden Stellen unterbrochen werden (Rückbau), der Weg zum Gerätehaus soll befestigt werden. Ein Teil der Schlange kann als Einfassung für einen zusätzlichen Sandkasten mit Sonnenschirm dienen. Der Kopf- und Schwanzteil der Schlange bleibt erhalten. Außerdem soll die sonst sehr kahle Fläche durch Bepflanzung aufgewertet werden. Im westlichen Gebäudeschatten ist die Anschaffung eines weiteren Spielgerätes angedacht (Marktstand) sowie ein Spielhaus und Hochbeete für Pflanzen. Für die Ausführung der Planung wurden auf Basis der Vorentwurfsplanung Kosten in Höhe von ca. 32.200 Euro geschätzt.

Die Honorarleistungen nach HOAI betragen bei einer Durchführung aller angebotenen Leistungsphasen 3-8 13.864,87 € (brutto).

Im Haushaltsplan sind im Jahr 2026 für die Umgestaltung der Steinterrassen 150.000 Euro veranschlagt. Laut Kostenschätzung betragen die Kosten derzeit auf 77.200 Euro (ohne Planungskosten).

Der Gemeinderat beschloss einstimmig

  1. den Teilumbau der Außenanlage im Kindergarten und der Kinderkrippe in der Eichendorffstraße und nahm Kenntnis von der Vorentwurfsplanung.
  2. die Vergabe der Honorarleistung nach HOAI in Höhe von 13.864,87 € (brutto) an das Büro - 2 in 1 (Architektur und Landschaftsplanung) zu vergeben.

TOP 4

Festhalle Oberriexingen:
Erneuerung der Heizung

Die bestehende Heizungsanlage und Warmwasserbereitung (Gasbrenner und Heizkessel der Fa. Buderus, Einbau 2001) für die Festhalle, Foyer und das Gebäude Nr. 25 verliert dauerhaft Wasser. Das Wasser tritt durch einen Riss im Heizkessel aus. Trotz Reparatur und regelmäßiger Inspektion der Heizungsfirma konnte der Schaden nur kurzfristig eingedämmt werden. Inzwischen verliert der Kessel täglich Wasser und muss durch den Hausmeister nachgefüllt werden. Der Schaden kann nachhaltig nicht mehr behoben werden. Eine Erneuerung der Heizungsanlage ist noch vor der kommenden Heizperiode erforderlich.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom 1. Januar 2024 hat das Ziel, durch die Einsparung von Energie und die Nutzung von Erneuerbarer Energien einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele zu leisten.

In Städten bis 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen im Bestand mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2028 verpflichtend. Gas- und Ölheizungen müssen, sofern das Gebäude nach Abschluss der Wärmeplanung nicht an ein Wärme- oder Wasserstoffnetz angeschlossen werden kann, ab 2029 steigende Anteile von Biomasse, zum Beispiel Biomethan, oder grünem oder blauen Wasserstoff nutzen (15 Prozent ab 2029,30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040). Generell sind auch wirtschaftliche Risiken hinsichtlich steigender CO₂-Preise für fossile Brennstoffe in Betracht zu ziehen.

Auf Grund der ursprünglichen Installation, langjährige Betreuung und Kenntnis der bestehenden Heizungsanlage durch die Fa. Klaus Decker GmbH (Markgröningen), wurde hier ein Angebot für eine Heizkesselmodernisierung eingeholt.

Insgesamt beträgt der Angebotspreis 21.826,06 € inklusive Mehrwertsteuer.

Dieser Tagesordnungspunkt wurde aufgrund der bestehenden Interimswirtschaft durch den noch nicht beschlossenen Haushalt 2025 im Mai vertagt.

Zwischenzeitlich hat die Verwaltung ein Angebot für eine Hybridheizung bei der Fa. Decker eingeholt. Diese würde jedoch insgesamt rund 62.000 € kosten. Eine Förderung von rund 10.000 € für den Wärmepumpenanteil wäre möglich.

Diese Variante wird aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiterverfolgt und weil die vorgeschlagene Gasheizung jederzeit mit einer Wärmepumpe nachrüstbar wäre. Weitere Gesichtspunkte sind die politische Einschätzung in Bezug auf Heizungen, Energieträger, Förderung und deren zukünftige Entwicklung, die nicht absehbar ist. Die Maßgaben des GEG sind mit Sanierungsfahrplan und Biomethan gut zu erfüllen.

Auch wird für die nächsten Jahre erwartet, dass die Wärmepumpen z. B. in Bezug auf Lautstärke besser, vielleicht auch günstiger werden.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Vergabe der Heizkesselmodernisierung in Höhe von 21.826,06 € an die Firma Fa. Klaus Decker GmbH zu.

TOP 5

Teilfortschreibung des Regionalplans (Windenergie) - Stellungnahme der Stadt Oberriexingen zu den geplanten Vorranggebieten auf der Gemarkung Oberriexingen bzw. des Zweckverbands Eichwald

Der Verband Region Stuttgart beabsichtigt die Teilfortschreibung des geltenden Regionalplans vom 22.07.2009 im Kapitel 4.2. Vorgesehen ist die Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Dazu werden die entsprechenden Plansätze 4.2.1.2.4.1 (Z) und 4.2.1.2.4.2 (Z) sowie die Raumnutzungskarte geändert. Hierzu hat in der Zeit vom 27.10.2023 bis 02.02.2024 ein Beteiligungsverfahren stattgefunden.

Auf Grundlage der Ergebnisse dieses Beteiligungsverfahrens hat die Regionalversammlung in ihrer Sitzung am 02.04.2025 die Änderung des Planentwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplans beschlossen und die Geschäftsstelle beauftragt, hierzu ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz (ROG) bzw. § 12 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (LplG) durchzuführen.

Die Stadt Oberriexingen bzw. der Zweckverband Eichwald sind durch das geplante Vorranggebiet LB-16 tangiert. Die Vorrangfläche LB-16 liegt auf der Gemarkung Oberriexingen und Vaihingen/Enz. Aktuell tangiert diese Vorrangfläche das Zweckverbandsgelände nur geringfügig.

Der Zweckverband Eichwald beabsichtigt die Errichtung von bis zu zwei Windenergieanlagen (WEA) auf der Gemarkung des Zweckverbandes. Um dies zu ermöglichen ist eine räumliche Ergänzung der aktuellen Vorrangfläche nach Norden und Osten erforderlich, sofern dem keine konkreten Ausschlusskriterien entgegenstehen.

Die Stadt Oberriexingen beabsichtigt daher folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Stadt Oberriexingen stimmt der Teilfortschreibung des RP und insbesondere dem Vorranggebiet LB-16 grundsätzlich zu. Wir bitten zu prüfen, ob eine Ausdehnung der Vorrangfläche nach Norden und Osten möglich ist. Durch ein Heranrücken an das Gewerbegebiet Eichwald würden Windenergieanlagen das Landschaftsbild weniger beeinträchtigen und zu weniger zusätzlichen Emissionen führen. Außerdem bitten wir um Beachtung und Darstellung der geplanten Gleichstromverbindung „SüdWestLink“ durch die TransnetBW GmbH, im Regionalplan, welche u. a. auf der Gemarkung von Oberriexingen verlegt werden soll.“

Das Gremium stimmte dem Vorschlag der Verwaltung zur Stellungnahme zum Vorranggebiet Windenergie LB-16 (Teilfortschreibung Regionalplan), sowie einer Erweiterung der Vorrangfläche nach Norden und Osten, damit eine Realisierung von zwei Windrädern auf der Verbandsfläche möglich wird, zu. Außerdem soll innerhalb der Teilfortschreibung die geplante Gleichstromverbindung „SüdWestLink“ durch die TransnetBW, welche u. a. auf der Gemarkung von Oberriexingen verlegt werden soll, beachtet werden.

TOP 6

Zweckverband Eichwald:
Feststellung des Jahresabschlusses der E&W Eichwald GmbH 2024 und Entlastung der Geschäftsführung

Der Zweckverband Eichwald ist mit 50 % an der E&W Eichwald GmbH beteiligt.

Für die Feststellung des Jahresabschlusses und die Entlastung der Geschäftsführung ist nach § 11 des Gesellschaftsvertrages der E&W Eichwald GmbH die Gesellschafterversammlung zuständig. Der Verbandsvorsitzende vertritt kraft Amtes den Zweckverband Eichwald in der Gesellschafterversammlung.

Damit der Verbandsvorsitzende Holger Albrich in der Gesellschafterversammlung ein Votum abgeben kann, bedarf es daher einer vorherigen Legitimierung durch die Zweckverbandsversammlung.

Die E&W Eichwald konnte auch im Jahr 2024 ein positives Geschäftsergebnis erzielen. Die Prüfung durch den Wirtschaftsprüfer ist abgeschlossen und ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt. Nachdem der Jahresabschluss ordnungsgemäß testiert wurde, soll auch die Geschäftsführung für das vergangene Geschäftsjahr 2024 entlastet werden.

Die Verbandsverwaltung schlägt vor, den Verbandsvorsitzenden Holger Albrich als Vertreter des Zweckverbandes Eichwald zu beauftragen, der Feststellung des Jahresabschlusses zuzustimmen und der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2024 die Entlastung zu erteilen.

Der Aufsichtsrat der E&W Eichwald hat in seiner Sitzung am 02.07.2025 die vorgenannte Beschlussfassung einstimmig empfohlen.

Die Vertreter der Stadt Oberriexingen wurden beauftragt in der Zweckverbandsversammlung am 23.07.2025 folgende Beschlüsse zu fassen:

„Der Verbandsvorsitzende Holger Albrich wird als Vertreter des Zweckverbandes Eichwald beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der E&W Eichwald GmbH,

1. der Feststellung des Jahresabschlusses 2024 zuzustimmen.

2. der Geschäftsführung der E&W Eichwald GmbH für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung zu erteilen.“

TOP 7

Zweckverband Eichwald: Nachtragssatzung mit Nachtragshaushaltsplan 2025

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Zweckverband Eichwald für das Jahr 2025 wurden am 19. Dezember 2024 durch die Verbandsversammlung nach entsprechender Vorberatung in den Verbandsgemeinderatsgremien beschlossen. Am 17. Februar 2025 wurde die Gesetzmäßigkeit durch die Rechtsaufsichtsbehörde bestätigt.

Die Haushaltssatzung kann gemäß den Vorgaben in § 82 Gemeindeordnung bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragssatzung geändert werden. Eine Nachtragssatzung ist zu erlassen, wenn sich zeigt, dass im Ergebnishaushalt beim ordentlichen Ergebnis oder Sonderergebnis ein erheblicher Fehlbetrag entsteht oder ein veranschlagter Fehlbetrag sich erheblich vergrößert und dies nicht durch andere Maßnahmen vermeiden lässt. Darüber hinaus ist eine Pflichtnachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen oder Auszahlungen in erheblichem Umfang geleistet werden müssen oder Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

Wegen der vorgesehenen Oberflächensanierung des Verbandsmittelstücks der Umgehungsstraße sowie damit einhergehend der Errichtung zweier neuer Bushaltestellen an der Umgehungsstraße und aktuell negativen Auswirkungen auf die Steuererträge sieht sich die Verbandsverwaltung veranlasst, die finanzielle Situation in Form eines Nachtragshaushaltes darzustellen.

2025 PLAN

Änderung

2025 Nachtrag

Ergebnishaushalt

Ordentliche Erträge

Ordentliche Aufwendungen

10.734.200 €

11.114.200 €

- 4.947.000 €

- 4.947.000 €

5.787.200 €

6.167.200 €

Ordentliches Ergebnis

- 380.000 €

0 €

- 380.000 €

Finanzhaushalt

Einzahlungen aus Investitionen

Auszahlungen aus Investitionen

0 €

150.000 €

0 €

+ 260.000 €

0 €

410.000 €

Finanzierungsbedarf aus Investitionen

- 150.000 €

- 260.000 €

- 410.000 €

Änderung Finanzmittelbestand

- 495.000 €

- 1.110.000 €

- 1.605.000 €

Ergebnishaushalt Erträge

2025 PLAN

Änderung

2025 Nachtrag
Grundsteuer B

350.000 €

+ 23.000 €

373.000 €

Gewerbesteuer

10.000.000 €

- 5.900.000 €

4.100.000 €

Gewerbesteuer brutto

11.000.000

- 6.500.000

4.500.000

Zinseinnahmen

150.000 €

- 40.000 €

110.000 €

Säumniszuschläge u. a.

0 €

+ 120.000 €

120.000 €

Auflösung Rückstellungen

0 €

+ 850.000 €

850.000 €

Ergebnishaushalt Aufwendungen

2025 PLAN

Änderung

2025 Nachtrag

Aufwendungen f. ehrenamtl. Tätigkeit

31.000 €

+ 5.000 €

36.000 €

Aufwendungen an Gemeinden

82.000 €

- 11.000 €

71.000 €

Anschaffung Tresor

0 €

+ 1.000 €

1.000 €

Unterhaltung Infrastruktur

547.000 €

+ 1.300.000 €

1.847.000 €

Grundsteuer

3.000 €

+ 2.000 €

5.000 €

Erstattungszinsen

5.000 €

+ 55.000 €

60.000 €

Ausschüttung Verbandskommunen

9.950.000 €

- 6.300.000 €

3.650.000 €

Somit verringert sich die Steuerausschüttung für die Stadt Oberriexingen (Anteil 12,75 %) von ursprünglich geplanten 1.268.600 € um - 803.200 € auf nur noch 465.400 €.

Die Ausschüttung aus den Grundstückserlösen in Höhe von 255.000 € bleibt unverändert.

Stadträtin Klein möchte wissen, ob aufgrund dieser deutlich geringeren Ausschüttung auch Änderungen im beschlossenen Haushalt der Stadt Oberriexingen notwendig werden.

BM Keller berichtet, dass die Stadt zunächst einmal die positive Nachricht der Kommunalaufsicht erreichte, dass der Haushaltserlass mit den üblichen Anmerkungen sehr zeitnah zugestellt werden solle. Dann ist die Stadt zunächst aus der Interimswirtschaft entlassen und könnte theoretisch wieder normal wirtschaften. Aufgrund der Entwicklungen im Zweckverband werden Bürgermeister und Kämmerer jedoch danach direkt eine Haushaltssperre verhängen, um über das Jahr auf Sicht zu fahren. Dabei werden die bisherigen Entwicklungen sehr intensiv begutachtet. Die Aufwandsansätze liegen nach aktuellen Hochrechnungen für das Jahr 2025 unter Plan. Die Verwaltung möchte somit die Sommerpause und das 3. Quartal abwarten, ob dann die eingesparten Aufwendungen die geringere Ausschüttung ausgleichen.

Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beauftragte die Vertreter der Stadt Oberriexingen, der Nachtragshaushaltssatzung mit Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2025 zuzustimmen.

TOP 8

Zweckverband Eichwald: Oberflächensanierung Verbandsmittelstück und Errichtung barrierefreier Bushaltestellen - Vergabebeschluss

Das Regierungspräsidium Stuttgart saniert ab dem 22.06.2025 die L1125 zwischen Bietigheim-Bissingen (Kayhstraße) und Sachsenheim (Industriestraße). Die Baumaßnahmen werden voraussichtlich bis Oktober 2025 andauern.

Im Anschluss beabsichtigt das Regierungspräsidium auch die Oberfläche der Umgehungsstraße für den Abschnitt von der Einmündung in die Ludwigsburger Straße bis zur Kreuzung Oberriexinger Straße zu sanieren. Für den Zweckverband Eichwald bietet sich hier die Chance sich an diese Baumaßnahmen mit anzuhängen und das Verbandsmittelstück von der Kreuzung Oberriexinger Straße bis zum Kreisverkehr in Sersheim ebenfalls zu sanieren. Das Regierungspräsidium Stuttgart würde die Ausschreibung und Durchführung der Maßnahme für den Zweckverband Eichwald übernehmen. Die Ausschreibung ist für Ende Juli 2025 geplant. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat die Kosten für den knapp 3 km langen Abschnitt auf 1.500.000 € geschätzt. Der Zweckverband Eichwald möchte die Gelegenheit nutzen, wenn die Kreuzung Umgehungsstraße - Gerhard-Rummler-Straße gesperrt werden muss, auch den Einmündungsbereich der Gerhard-Rummler-Straße mit zu sanieren. Für diesen Bereich werden ca. 300.000 € veranschlagt. Die Gesamtkosten belaufen sich daher nach aktueller Schätzung auf ca. 1.800.000 €. Die Oberflächensanierung ist dringend erforderlich, da ansonsten zu einem späteren Zeitpunkt eine deutlich aufwendigere und teurere Sanierung der Straße ansteht. Die Maßnahme wird voraussichtlich nur wenige Tage in Anspruch nehmen. Die Sperrung der Kreuzung wird mit den Betrieben abgestimmt und soll möglichst an einem Wochenende erfolgen.

Im Zuge der Planungen für das neue Linienbündel ab 2026 soll die Taktung in den Gewerbepark Eichwald unter Einbindung der bestehenden Linien verbessert werden. Da eine Durchfahrt durch das Gewerbegebiet nicht bzw. nur sehr eingeschränkt möglich ist, wird gemeinsam mit dem Fachbereich Nahverkehr im Landratsamt Ludwigsburg die Errichtung von zwei neuen Haltestellen an der Umgehungsstraße als beste Lösung erachtet. Die Haltestellen sollen auf der Nordseite der Umgehungsstraße westlich der Kreuzung Gerhard-Rummler-Straße und auf der Südseite der Umgehungsstraße östlich der Kreuzung errichtet werden. Das Büro Westram hat die barrierefreien Haltestellen geplant und die Kosten für die Maßnahme mit ca. 180.000 € (zzgl. Honorare, ca. 30.000 €) berechnet. Die beiden Haltestellen werden in den laufenden Förderantrag der Stadt Sachsenheim aufgenommen. Bei einer Förderquote von 50 % könnte der Zweckverband mit einer Förderung von ca. 105.000 € (in 2026) rechnen. Die Planung wurde bereits mit dem Regierungspräsidium Stuttgart und dem Fachbereich Nahverkehr abgestimmt. Das Regierungspräsidium bittet um Durchführung der Maßnahme im Zuge der o. g. Straßensanierung für diesen Bereich und würde auch hier die Ausschreibung und Durchführung übernehmen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen eines Nachtragshaushalts für den Zweckverband Eichwald, der in den gleichen Sitzungen eingebracht wird.

Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beauftragte einstimmig die Vertreter der Stadt Oberriexingen, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

  1. Das Regierungspräsidium Stuttgart wird mit der Ausschreibung und Durchführung der Oberflächensanierung für das Verbandsmittelstück der Umgehungsstraße Sachsenheim-Sersheim beauftragt. Die Kosten hierfür werden inklusive der zusätzlichen Arbeiten im Einmündungsbereich der Gerhard-Rummler-Straße auf ca. 1.800.000 € geschätzt.
  2. Das Regierungspräsidium wird mit der Ausschreibung und Durchführung der Errichtung von zwei barrierefreien Bushaltestellen an der Umgehungsstraße beauftragt. Die Kosten wurden vom Büro Westram, Bietigheim-Bissingen mit ca. 180.000 € berechnet. Dazu kommen knapp 30.000 € Honorare.

TOP 9

Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes

Sirenen im Stadtgebiet:

BM Keller teilte dem Gremium mit, dass mittlerweile alle vier Sirenen im Stadtgebiet aufgebaut und eingerichtet wurden. Es fehlt nun lediglich noch die SIM-Karte für die einzelnen Anlagen, damit auch digitale Signale erfasst und Durchsagen abgespielt werden können. Der normale Warnbetrieb ist jedoch jetzt schon gewährleistet.

SPD-Veranstaltung in der Kelter:

Stadtrat Ott sprach BM Keller auf die stattgefundene Veranstaltung der SPD zum Thema Starkregen an. Leider erfolgte dazu wenig Information im Vorfeld und viele Ratsmitglieder erfuhren sehr spät über andere Kanäle von der Veranstaltung. Somit war es vielen leider nicht möglich, an der Veranstaltung teilzunehmen. BM Keller antwortete, dass die Veranstaltung komplett durch die SPD organisiert, eingeladen und durch diese (zu spät) bekannt gemacht wurde.

Erscheinung
Mitteilungsblatt Oberriexingen – Amtsblatt der Stadt Oberriexingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 30/2025
von Stadt Oberriexingen
22.07.2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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