Vor dem Einstieg in die Tagesordnung begrüßte der Bürgermeister (BM) Herr Keller die anwesenden Gemeinderätinnen und Gemeinderäte und hieß auch die Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter der Presse herzlich willkommen zur Gemeinderatssitzung am 13.05.2025.
Aus der Einwohnerschaft wurde gefragt, ob es hinsichtlich der Organisation der Krautgärten schon weitere Überlegungen und Bestrebungen der Stadt und des Gemeinderates gibt und wie es mit der zukünftigen Abrechnung des Wassergeldes aussieht.
BM Keller antwortete, dass ein städtebauliches Sanierungskonzept ab dem Jahr 2026 geplant sei, auf welches sich die Stadt noch in diesem Jahr bewerbe. Hierin ist auch die Neuordnung/Überplanung der Krautgärten als Grün- und Parkanlage geplant. Dabei werden auch die Abrechnung und Erschließung der Gärten angeschaut und geplant/strukturiert.
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau Einfamilienhaus mit Garage, Im Roggen 31, Flst. 6460
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren: Neubau Wohnhaus mit Garage, Hirseweg 4, Flst. 6477
Der Gemeinderat nahm das Bauvorhaben zur Kenntnis.
AAB-Antrag: Erweiterung bestehender Weg, Eichendorffstraße 17, Flst. 3805/9
Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben einstimmig sein Einvernehmen.
Breitbandausbau Kreisbreitband: Vergabe der Arbeiten im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogramms
BM Keller informierte das Gremium über die bevorstehende Vergabe der Ausbauarbeiten im Rahmen des Weiße-Flecken-Förderprogramms, dessen sich auch die Stadt Oberriexingen angeschlossen und einen Förderbescheid erhalten hat.
Der Zweckverband Kreisbreitband Ludwigsburg führt stellvertretend für die Kommunen im Landkreis Ludwigsburg eine Ausschreibung zur Beauftragung eines oder mehrerer Telekommunikationsunternehmen über den Bau und Betrieb eines Breitbandnetzes nach den genannten Förderrichtlinien durch. Die Ausschreibung erfolgte auf Grundlage der erlassenen vorläufigen Förderbescheide des Bundes- und des Landesfördermittelgebers. Das Verfahren wurde entsprechend den Vorgaben der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb zweistufig durchgeführt.
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs haben sich zwei Telekommunikationsunternehmen, darunter die Telekom Deutschland GmbH, an dem Verfahren beteiligt, die auch zur Angebotsabgabe aufgefordert wurden. Es wurde nur ein Angebot der Telekom Deutschland GmbH eingereicht. Nach Eingang des Erstangebots wurde dieses aufgeklärt und ein Bietergespräch mit dem beteiligten Unternehmen geführt. Der Bieter erhielt sodann nochmals Gelegenheit, ein überarbeitetes, verbindliches Angebot einzureichen. Insgesamt lag ein verbindliches Angebot vor. Eine Wertung des Angebots anhand der vor Einleitung des Verfahrens festgelegten Wertungsmatrix erübrigte sich, da nur ein Angebot eingereicht wurde. Eine rechtliche und technische Prüfung des Angebots samt einer Aufklärung wurde durchgeführt. Das Angebot der Telekom Deutschland GmbH wurde als formal ordnungsgemäßes und vollständiges sowie wirtschaftlichstes Angebot festgestellt. Mit der Telekom Deutschland GmbH werden daher derzeit die finalen Abstimmungen über den Zuwendungsvertrag durchgeführt. Da nur ein Angebot vorlag, wurde dieses gemäß § 5 Abs. 9 Gigabit-RR durch einen unabhängigen Prüfer geprüft. Die Plausibilität des Angebots wurde darin bestätigt. Auf Grundlage des verbindlichen Angebots der Telekom Deutschland GmbH werden sodann die endgültigen Förderbescheide bei den Fördermittelgebern des Bundes und des Landes beantragt. Mit einem antragsgemäßen Erlass ist zu rechnen. Die noch zu erlassenden endgültigen Förderbescheide werden ebenfalls zum Gegenstand des mit der Telekom Deutschland GmbH zu schließenden Zuwendungsvertrages gemacht werden. Die Erteilung des Zuschlags bzw. der Abschluss des Zuwendungsvertrages mit Telekom Deutschland GmbH sollen unter den aufschiebenden Bedingungen erfolgen, dass die bei den Fördermittelgebern noch zu beantragenden endgültigen Fördermittelbescheide antragsgemäß erlassen und der jeweilige Zuwendungsvertrag mit dem Telekommunikationsunternehmen final abgestimmt werden
Die Wirtschaftlichkeitslücke für den Breitbandausbau beträgt 1.462.000,00 €. Diese wird zu 50 % durch den Bund, zu 40 % durch das Land Baden-Württemberg und zu 10 % durch die Kommune getragen (146.200 €). Die Mittel für die gesamte Wirtschaftlichkeitslücke von 1.462.000 € sowie die dazugehörigen Fördermittel in Höhe von (90 %) 1.315.800 € werden in den Haushaltsplan 2025 und der Finanzplanung 2026 ff. eingeplant.
Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen beschloss, den Zuschlag zum Bau und Betrieb eines Gigabitnetzes in „Weißen Flecken“ in der Stadt Oberriexingen im Rahmen der Förderprogramme „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ und „Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums zur Mitfinanzierung der Förderung aus der Richtlinie zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland („VwV Breitbandmitfinanzierung“)“ an das Telekommunikationsunternehmen Telekom Deutschland GmbH zu erteilen. Der Gemeinderat der Stadt Oberriexingen ermächtigte die Kommune, den Zuwendungsvertrag sodann mit der Telekom Deutschland GmbH abzuschließen.
Historische Kelter Oberriexingen: Ausstattung/Möblierung mit Tischen und Stühlen
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Festhalle Oberriexingen: Erneuerung der Heizung
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung 2025-2028: Einbringung und Vorberatung
BM Keller teilte den Gremiumsmitgliedern mit, dass in der heutigen Sitzung lediglich die Einbringung des Haushalts ohne Vorberatung anstehe. Nach der Sitzung haben die Gemeinderätinnen und Gemeinderäte Zeit, sich intensiv mit dem Zahlenwerk zu beschäftigen und eventuelle Änderungen und Anfragen vorzubringen.
Stadtkämmerer Carrubba stellte anhand einer Präsentation die wichtigsten Punkte zum Haushaltsplan 2025 mit Finanzplanung 2025-2028 vor.
Ergebnishaushalt:
Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist leicht steigend, dafür steigen die Umlagen bei sinkenden Zuweisungen und es sind im Gegensatz zur vorläufigen Abrechnung 2024 niedrigere Ausschüttungen aus dem Zweckverband Eichwald zu erwarten. Ebenso werden durch die letzten Tarifverhandlungen weiterhin stark steigende Kosten für das Personal, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, erwartet.
Finanzhaushalt:
Im Finanzhaushalt werden die restlichen Grundstückserlöse aus dem Baugebiet „Schrannenäcker West“ erwartet, für städtische Investitionen besteht eine gute Zuweisungsbasis von Bund und Land. Eine Vielzahl bereits vorhandener und begonnener Investitionsvorhaben sowie der Kauf der Austraße 28 werden noch im Jahr 2025 abgeschlossen oder angestoßen. Aktuell ist der Stand der liquiden Mittel durch die geringer als erwartet abgeflossenen Mittel aus Investitionen und deutlich höheren Einnahmen in 2023/24 hoch.
Aktuell geht die Stadt von folgenden Zahlen aus:
Im Ergebnishaushalt stehen den ordentlichen Erträgen in Höhe von 11.206.949 € ordentliche Aufwendungen in Höhe von 12.015.577 € gegenüber, was zu einem ordentlichen Ergebnis von -808.628 € führt.
Die größten Erträge erhält die Kommune durch Steuern und ähnliche Abgaben (5.437.491 €), gefolgt von den Zuweisungen und Zuwendungen sowie sonstigen Umlagen (1.955.292 €), den Entgelten für öffentliche Leistungen (1.528.940 €) und den Kostenerstattungen und Kostenumlagen (1.331.900 €).
Bei den Aufwendungen ist vor allem durch die geänderten Hebesätze bei der Kreisumlage deutlich, welche deutlich höheren Abgaben/Umlagen von der Stadt zu bezahlen sind. Mehraufwendungen von 404.255 € alleine bei der Kreisumlage im Vergleich zum Jahr 2024 machen sich auch im Haushalt der Stadt Oberriexingen bemerkbar. Diese Entwicklungen machen den Kommunen zu schaffen und sind weiterhin kritisch zu beobachten. Die größten Aufwendungen im Ergebnishaushalt ergeben sich durch Personalaufwendungen (4.947.348 €), gefolgt von Transferaufwendungen (3.526.009 €) und Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (2.002.320 €) sowie Abschreibungen (1.155.800 €) und sonstigen ordentlichen Aufwendungen (383.900 €). Bei den Personalkosten ist ein deutlicher Unterschied zum Vorjahr zu verzeichnen. Dies liegt zum einen in den Tariferhöhungen bedingt, zum anderen war der für die Berechnung der Kosten zugrunde liegende Stellenplan in den Vorjahren nicht korrekt dargestellt. Nicht besetzte Stellen sowie Personal in Altersteilzeit, Elternzeit oder Langzeiterkrankten wurden nicht dargestellt. Dies wurden in diesem Jahr korrigiert.
Im Finanzhaushalt stehen neben den Einzahlungen aus Investitionen in Höhe von 1.347.400 € Auszahlungen aus Investitionen in Höhe von 5.994.000 €, was einen Finanzmittelbedarf aus Investitionstätigkeit in Höhe von -4.646.600 € bedingt.
Die Änderungen im Finanzmittelbestand betragen damit -4.862.628 €.
Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit setzen sitz aus den Einzahlungen aus Investitionszuweisungen in Höhe von 897.400 € und den Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachvermögen in Höhe von 450.000 € zusammen. Die Zuweisungen und Zuschüsse setzen sich zusammen aus den Zuwendungen für die Sanierung der Sporthalle, das Sonderprogramm Sirenenförderungen, die Förderung des Breitbandausbaus und die Rückerstattung der Vorfinanzierung zur Renaturierung der Dürren Enz.
Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit setzen sich zum größten Teil zusammen aus dem Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (4.344.500 €) und den Baumaßnahmen (1.496.500 €). Dies betrifft in 2025 vor allem den Breitbandausbau, die Kanalsanierung und Arbeiten an der Kläranlage, die Sanierung bestehender Regenüberlaufbecken, der barrierefreie Umbau der Bushaltestelle im Birkenweg, das Flachdach der Sporthalle und die Verlegung der Stelen auf dem Friedhof.
Die Finanzplanung für die Jahre 2025-2028 wird auf Basis des Haushaltsplans 2025 geplant. Es sind weiterhin steigende Einkommensteueranteile anzunehmen, die Schlüsselzuweisungen sind jedoch stark rückläufig, wohingegen die Kreisumlage stark steigen wird. Dauerhaft sind negative Zahlungsmittelflüsse aus der Verwaltungstätigkeit anzunehmen.
Die Entwicklung des ordentlichen Ergebnisses über die Jahre wird daher von -808.628 € im Jahr 2025 auf -1.629.251 € (2026), -2.058.188 € (2027) und -1.704.303 € in 2028 prognostiziert. Dies wiederum bedingt einen Zahlungsmittelbedarf aus laufender Verwaltung, welcher von -216.028 € in 2025, -962.351 € (2026), -1.375.988 € (2027) und -996.603 € in 2028 prognostiziert wird.
Die liquiden Mittel werden im Jahr 2025 stark abnehmen und in den kommenden Jahren weiter sinken. Dies ist vor allem den Auszahlungen für Baumaßnahmen in der Finanzplanung geschuldet. Allen voran der Kauf der Austraße 28 inkl. Nebenkosten in Höhe von 7.864.500 € sowie dem Umbau der Feuerwehr und des Bauhofs in Höhe von 3.699.615 €.
Zusammenfassend ist zu sagen, dass im Ergebnishaushalt Einnahmezuwächse bei den Steueranteilen auf Basis der Prognose angenommen werden können. Dem gegenüber stehen dauerhaft niedrigere FAG-Zuweisungen sowie Mehraufwendungen für die Kreis- und FAG-Umlage durch hohe Steuerkraftsummen aus den Jahren 2023 ff. Die Einnahmezuwächse reichen wegen der Kosten- und Umlagesteigerungen sowie den korrigierten Personalaufwendungen nicht zum Ergebnis-/Zahlungsausgleich.
Im Finanzhaushalt besteht ein kontinuierlich hohes Investitionsvolumen und ein Zuwachs an Projekten und gesetzlichen Aufgaben/Vorgaben mit teilweise erheblichen Kostensteigerungen. Eine Kreditaufnahme in den Jahren 2026-2028 muss von der tatsächlichen Umsetzung der Maßnahmen und der Rahmenbedingungen abhängig gemacht werden.
Anträge durch den Gemeinderat können bis zum 26.05. eingereicht werden, eine Verabschiedung des Haushalts ist in der Sitzung am 03.06.2025 geplant.
Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
Nach § 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) sind Beschlüsse, welche aus entsprechenden Gründen nichtöffentlich gefasst wurden, im Wortlaut in einer öffentlichen Sitzung bekannt zu geben. Dies gilt jedoch nur, wenn nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
24.09.2024
- keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst
15.10.2024
- keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst
12.11.2024
- keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst
21.01.2025
- Personalangelegenheiten: Vorstellung und Wahl des Stadtkämmerers
- Erhöhung der Mieteinnahme Wohnung Hauptstraße 10
„Die Mieteinnahme erhöht sich von 650 € / Monat auf 837 € / Monat.“
11.03.2025
- keine nichtöffentlichen Beschlüsse gefasst
08.04.2025
- Personalangelegenheiten: Vorstellung und Wahl der Haupt- und Ordnungsamtsleitung
- Stellenplan 2025 für den Haushaltsplan 2025
„Der Gemeinderat nimmt den Stellenplan 2025 zur Kenntnis.“
- Investitionsmaßnahmen 2025-2026 für die Haushaltsplanung 2025
„Der Gemeinderat beschließt die beigefügten Investitionsmaßnahmen 2025 - 2026.“
Anfragen aus dem Gemeinderat, Bekanntgaben, Verschiedenes
BM Keller teilte mit, dass die zweite Auslegungsrunde zur Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorbehaltsgebieten und Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen stattfinde.
Am 24.09.2024 wurde das Thema bereits im Gemeinderat in der ersten Beteiligungsrunde behandelt.
Der Beschluss lautete:
„Das Gremium ermächtigt die Verwaltung eine Stellungnahme für die Stadt Oberriexingen abzugeben, aus welcher hervorgeht, dass die Stadt Oberriexingen die Vorbehaltsgebiete und der Öffnung der Regionalen Grünzüge für Freiflächen-Photovoltaikanlagen begrüßt und keine Änderungswünsche vorzubringen hat.“
Hinsichtlich der Ausweisung der Vorranggebiete hat sich nichts geändert, daher schlägt die Verwaltung vor, keine erneute Stellungnahme abzugeben. Das Gremium stimmte dieser Vorgehensweise zu.
Stadträtin Schäberle fragte an, ob man die Einwohnerschaft noch über weitere Kanäle für die Beantwortung der Umfrage für das geplante Sanierungsgebiet erreichen könne. Bisher habe sie das Gefühl, dass noch sehr wenig Rücklauf bei der Verwaltung angekommen sei. Stadträtin Essich pflichtete ihr bei und machte den Vorschlag, ob nicht beispielweise an den Bushaltestellen Plakate mit einem entsprechenden QR-Code angebracht werden könnten.
BM Keller berichtete, dass die Umfrage bereits über die Vereine gestreut wurde, bisher aber tatsächlich leider noch nicht viele Rückmeldungen eingegangen seien. Über Social Media könnte es auch noch gestreut werden, ebenso nahm die Verwaltung den Vorschlag mit den Plakaten auf und wird prüfen, ob und wie schnell diese an öffentlichen Stellen angebracht werden könnten. Am von Stadtrat Stecher kritisierten Umfang der Umfrage könne die Stadt leider nicht viel ändern, weil die Kommunalentwicklung genaue Vorgaben zum Umfang und Inhalt der Umfrage mache.
Stadtrat Hess fragte nach dem aktuellen Stand zum Torbogen in der Elmestraße.
BM Keller teilte mit, dass bereits einige Abstimmungstermine mit dem Regierungspräsidium sowie dem Denkmalamt und dem Baurechtsamt der Stadt Vaihingen/Enz stattgefunden hatten und entsprechender Kontakt zu allen Stellen aufgenommen wurde. Bauamtsleiter Schwahn ergänzte, dass ein Vor-Ort-Termin mit einer Firma aufgenommen wurde, welche auch auf Sanierung und Wiederaufbau von denkmalgeschützten Bauten spezialisiert sei. Diese könnten sich den Wiederaufbau vorstellen und hätten Kapazitäten. Diese werden einen Kostenvoranschlag ausarbeiten, welcher dann der gegnerischen Versicherung zugesendet werden könne. Die Stadt hofft auf eine zügige Umsetzung. Parallel dazu muss ein Antrag beim Baurechtsamt Vaihingen/Enz eingereicht werden, der Wiederaufbau muss genehmigt werden.
Stadtrat Oberdorfer wies die Verwaltung auf ein großes Schlagloch auf dem Feldweg vom Römerhof in Richtung Vaihingen/Enz hin, welches dringend gerichtet werden sollte.
BM Keller sagte zu, dass sich die Verwaltung um die Angelegenheit kümmern werde.
Stadtrat Ott berichtete, dass das Gelände im hinteren Teil des Friedhofs mal wieder gepflegt und auf Vordermann gebracht werden müsste. Die nicht mehr benötigten Wegplatten könnten entfernt und die zu den wenigen, noch bestehenden Gräbern ertüchtigt werden.
BM Keller teilte mit, dass ohnehin zeitnah ein Termin zur Begehung geplant sei, bei welchem man sich auch diesen Bereich anschauen werde.