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Aus der Gemeinderatssitzung vom 20.11.2024

Fahrradschutzstreifen in der Talstraße Kurt Bechtel erkundigte sich, wie es dazu kam, dass beim Ausbau der Talstraße ursprünglich Fahrradschutzstreifen...

Fahrradschutzstreifen in der Talstraße

Kurt Bechtel erkundigte sich, wie es dazu kam, dass beim Ausbau der Talstraße ursprünglich Fahrradschutzstreifen geplant und realisiert wurden, die nun wieder entfernt werden mussten. Die Verwaltung informierte, dass die Planungen mehrfach geändert wurden. Die Fahrradschutzstreifen erwiesen sich aufgrund der Fußgängerquerungen und der Regenrinne als nicht sinnvoll und hätten die Sicherheit der Radfahrenden zusätzlich gefährdet. Deshalb wurden sie letztlich entfernt. Die Kosten dafür belaufen sich auf etwa 1.000 Euro und werden von der Kommune getragen. Volker Becker forderte, die verantwortliche Planungsfirma für diesen Fehler in Regress zu nehmen, was nun geprüft wird.

Leichte Verbesserungen bei der ersten Lesung des Haushaltsplanentwurfs

Während der ersten Haushaltsberatungen ging Kämmerer Thomann noch von einer Kreisumlage von 33 % aus. Diese Umlage, die die Gemeinde an den Landkreis entrichtet, dient der finanziellen Absicherung öffentlicher Aufgaben. Unter anderem durch das Bundesteilhabegesetz ist der Landkreis besonders belastet. Inzwischen wurde die Umlage jedoch auf 32 % festgesetzt, was eine geringe Entlastung der angespannten Haushaltslage mit sich bringt.

Das Technische Amt hat zudem 1,17 Mio. Euro an vorgesehenen Haushaltsmitteln nicht abgerufen. Durch die Streichung aller Investitionen bis 2029 in der letzten Sitzung konnten weitere 2,2 Mio. Euro an Liquidität gewonnen werden. Dennoch reichen diese Maßnahmen nicht aus, um das prognostizierte Haushaltsdefizit auszugleichen.

Die Verwaltung schlug daher vor, eine Absichtserklärung zu beschließen, ab 2026 die Grund- und Gewerbesteuer zu erhöhen. Vorgeschlagen wurden Hebesätze von 280 % für die Grundsteuer B und 430 % für die Gewerbesteuer. Diese Absichtserklärung könnte die Rechtsaufsicht dazu bewegen, den Haushaltsentwurf zu genehmigen. Wir als Fraktion lehnen dies derzeit ab. Waldbronn belegt mit einem Gewerbesteuersatz von bereits 420 % aktuell den 7. Platz in ganz Baden-Württemberg. Nur Gemeinden wie Wörnersberg (205 Einwohner), Karlsruhe, Offenburg, Pforzheim, Freiburg und Mannheim liegen darüber.

Wir sehen stattdessen Potenziale in der Verbesserung von Strukturen, insbesondere in der Projektabwicklung. Désirée Fuchs hob hervor, dass bisher ungenutzte Möglichkeiten bestehen, zum Beispiel durch größere Einheiten in der Kinderbetreuung wirtschaftlicher zu agieren.

Im März 2023 hatte die Fraktion der Freien Wähler Waldbronn den Antrag gestellt, dass die Berechnung der Grundsteuer B aufkommensneutral gestaltet werden soll. Deshalb haben wir der Festsetzung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 231 % zugestimmt. Das bedeutet, das Aufkommen der Grundsteuer B bleibt bei etwa 2,6 Mio. Euro jährlich. Diese Maßnahme wird allerdings vor allem Privatpersonen in Einfamilienhäusern stark belasten. Für Grundstücke der Land- und Forstwirtschaft steigt der Hebesatz künftig auf 566 %. Bislang lag der Hebesatz einheitlich bei 470 % für alle Grundstücke.

Wir bedauern die Verzerrungen, die durch die neue Gesetzgebung entstehen, haben jedoch nur über den Hebesatz Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer. Die grundsätzliche Berechnung wird vom Land Baden-Württemberg vorgegeben.

Ihre Fraktion der Freien Wähler Waldbronn
Kurt Bechtel, Volker Becker, Désirée Fuchs

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Erscheinung
Amtsblatt Waldbronn
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Ausgabe 48/2024
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