Gemeinderat

Aus der Gemeinderatssitzung vom 28.07.2025

Umbau und Sanierung des ehemaligen Filba-Bürogebäudes Hauptstr. 171 – Auftragsvergaben Im Rahmen der vorgesehenen Umbauarbeiten des ehemaligen Filba-Bürogebäudes...

Umbau und Sanierung des ehemaligen Filba-Bürogebäudes Hauptstr. 171 – Auftragsvergaben

Im Rahmen der vorgesehenen Umbauarbeiten des ehemaligen Filba-Bürogebäudes zum neuen Gesundheitszentrum standen laut Bauzeitenplan die Vergaben weiterer Gewerke auf der Agenda. Da die Abbrucharbeiten bereits begonnen und die Arbeiten für den weiteren Rückbau/Rohbau vergeben wurden, standen nun die Ausbaugewerke noch offen. Die folgenden Gewerke wurden durch den beauftragten Architekten Hr. Wittlinger, sowie die Fachplaner für Elektro (Hr. Vetter) und Heizung/Lüftung/Sanitär (Fa. RES) jeweils beschränkt ausgeschrieben:

a) Gerüstbau:

  • 4 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Preisspanne: 47.544,65 – 56.009,73 Euro bei vier eingegangenen Angeboten

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die günstigste Bieterin, die Firma Buchsteiner Gerüstbau GmbH, Kuchen zum Angebotspreis von 47.544,65 Euro.

b) Zimmerer:

  • 8 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Preisspanne: 153.180,10 – 162.352,89 Euro bei drei eingegangenen Angeboten

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die günstigste Bieterin, die Firma Holzbau Buchsteiner, Kuchen zum Angebotspreis von 153.180,10 Euro.

c) Trockenbau:

  • 7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Preisspanne: 304.191,61 – 322.919,83 Euro bei vier eingegangenen Angeboten

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die günstigste Bieterin, die Firma Zanker + Gölz GmbH, Göppingen zum Angebotspreis von 304.191,61 Euro.

d) Dachabdichtung:

  • 7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Preisspanne: 229.384,36 – 296.724,87 Euro bei drei eingegangenen Angeboten

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die günstigste Bieterin, die Rink Bedachungen GmbH, Donzdorf zum Angebotspreis von 229.384,36 Euro.

e) Fenster:

  • 6 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Preisspanne: 440.618,35 – 494.014,82 Euro bei vier eingegangenen Angeboten

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die günstigste Bieterin, die Fa. Gräßle Fensterbau e.K., Kircheim/Teck zum Angebotspreis von 440.618,35 Euro.

f) Aufzug:

  • 3 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Preisspanne: 40.460,00 – 54.991,09 Euro bei zwei eingegangenen Angeboten

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die günstigste Bieterin, die Fa. TK Aufzüge GmbH, Neuhausen auf den Fildern zum Angebotspreis von 40.460,00 Euro.

g) Heizung / Lüftung / Sanitär:

  • Je 11 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Angebotsabgabe war am 23.07. Die Angebote werden aktuell noch von Firma RES geprüft.

Der Gemeinderat nahm hiervon einstimmig Kenntnis.

h) Elektro:

  • 8 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert
  • Preisspanne: 668.889,91 – 969.042,64 Euro bei drei eingegangenen Angeboten

Der Gemeinderat vergab den Auftrag einstimmig an die günstigste Bieterin, die Fa. Nägele Elektrotechnik GmbH, Süßen zum Angebotspreis von 668.889,91 Euro.

Die Finanzierung ist hierbei gesichert. Im Haushaltsplan stehen für die Einrichtung des neuen Gesundheitszentrums in den Haushaltsjahren 2025/2026 insgesamt 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Städtebauliche Entwicklung des Filba-Areals

Festlegung der Erschließungsanlagen und Ermächtigung zur Ausschreibung und Vergabe

Im Frühjahr 2025 wurde der Auftrag für die Planung der Erschließungsanlagen an das Ing.-Büro VTG Straub vergeben. In der Juni-Sitzung wurde dann die Aufstellung für den Bebauungsplan „Urbanes Quartier Spitzenberg“ beschlossen. Im Bebauungsplanentwurf ist ein Korridor als „öffentliche Verkehrsfläche“ festgelegt, der jedoch nicht vollständig als Straße ausgebaut wird. Die Fläche wird von den Grundstücken des Gesundheitszentrums (Gemeinde), der Büronutzung (Webis) und dem Mehrfamilienhaus (Kreisbau Filstal) umgrenzt. Die Straßenfläche konnte nun genauer definiert werden.
Für die Festlegung der Verkehrsflächen ist insbesondere die erforderliche Fahrbahnbreite einschl. Gehweg sowie der Leitungsbau (Wasser, Abwasser, Kanal, Strom und Telekommunikation) zu beachten.

Rund um das Gesundheitszentrum wird ein gepflasterter Fußgängerweg angelegt. Sowohl im Gebiet selbst als auch im Zufahrtsbereich der Hauptstraße sind Leitungsbauarbeiten erforderlich. Hier muss ein defektes Abwasserkanalteilstück ausgetauscht und vergrößert werden. Zudem wird die Wasserleitung erneuert. Unter der B 10 muss der Abwasserkanal ebenfalls vergrößert werden. Das Gebiet wird im Mischsystem entwässert. Die Kanalarbeiten unter der B 10 sollen nach Abstimmung mit der Straßenverkehrsbehörde möglichst bei beidseitigem Verkehr durchgeführt werden. Eine Baustellenampel soll nach Möglichkeit vermieden werden.

Die Kostenberechnung des Ing.-Büros beläuft sich auf folgende Beträge:

  • Kanalbau Hauptstraße/Am Spitzenberg: 165.000 Euro netto
  • Kanalbau B 10: 84.000 Euro netto
  • Wasserleitung Tiefbau: 43.000 Euro netto
  • Straßenbau Hauptstraße/Am Spitzenberg einschl. Gehweg: 277.000 Euro netto

Die Arbeiten sollen im Herbst beginnen und können dann im Frühjahr 2026 abgeschlossen werden. Um einen möglichst großen Teil noch 2025 durchführen zu können, ist ein frühzeitiger Baubeginn erforderlich. Im Haushalt der Gemeinde und des Wasserwerks stehen ausreichend Finanzmittel zur Verfügung.

Die Verwaltung wurde vom Gemeinderat einstimmig ermächtigt, die Bauarbeiten für den Straßen- und Leitungsbau für das Filba-Areal auszuschreiben und die Arbeiten an den günstigsten Bieter zu vergeben.

Auftragsvergabe Metallbauarbeiten Türelemente Sportzentrum Anken

Zwischen 2020 und 2022 wurde die Ankenhalle im Rahmen einer Generalsanierung energetisch ertüchtigt, dabei wurden das Dach und die Außenwände saniert. Im Anschluss wurde eine energetische Untersuchung der Glasbereiche durch die Firma RES durchgeführt. Die Ergebnisse zeigten, dass der Austausch aller Glasflächen wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. Stattdessen sollten die Eingangstüren (Haupt-, Neben- und Sportlereingang) als Schwachstellen dringend saniert werden. Die restlichen Glasflächen sind noch in gutem Zustand und können bei Bedarf schrittweise ausgetauscht werden.

Für die Sanierung der Eingangstüren wurden im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung durch das beauftragte Architekturbüro Wittlinger drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert, die jeweils ein Angebot abgegeben haben. Die Preisspanne liegt bei 67.226,67 – 75.292,49 Euro. Hierfür sind im Haushaltsplan 2025 insgesamt 100.000 Euro eingestellt. Die Finanzierung ist damit gesichert.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, die Metallbauarbeiten an die günstigste Bieterin, die Fa. Habdank Metallbau GmbH & Co.KG, Göppingen zum Angebotspreis von 67.226,67 Euro zu vergeben.

Bestellung von Bürgermeisterin Katja Schaible-Schmidt zur Eheschließungsstandesbeamtin

Laut § 2 des Personenstandsgesetzes und § 1 Abs. 4 bis 6 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes können Gemeinden ihren Bürgermeister oder ihre Bürgermeisterin zum Eheschließungsstandesbeamten ernennen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig, seine neue Bürgermeisterin, Frau Katja Schaible-Schmidt, ab dem 01.08.2025 zur Eheschließungsstandesbeamtin zu bestellen.

Bestellung von Bürgermeisterin Katja Schaible-Schmidt zur Ratschreiberin und Kirsten Gotzmann zur Stellvertretenden Ratschreiberin

Nach § 35 b des Landesgesetzes über die freiwillige Gerichtsbarkeit kann jede Gemeinde einen oder mehrere Ratschreiber durch Bestimmung des Bürgermeisters bestellen. Dieser ist befugt, Unterschriften und Abschriften öffentlich zu beglaubigen, jedoch nicht Handzeichen oder Urkunden für den Auslandgebrauch. Bisher war in der Gemeinde Kuchen Bürgermeister Bernd Rößner als alleiniger Ratschreiber bestellt worden. Aufgrund des Endes seiner Amtszeit muss nun eine neue Bestellung zum Ratschreiber erfolgen. Hierfür soll Bürgermeisterin Katja Schaible-Schmidt bestimmt werden.

Bürgermeisterin Katja Schaible-Schmidt wurde einstimmig zur neuen Ratschreiberin ernannt, wobei die Bestellung durch den 1. Stellvertretenden Bürgermeister Andreas Kiene erfolgte. Zudem wurde Hauptamtsleiterin Kirsten Gotzmann einstimmig zur stellvertretenden Ratschreiberin bestellt. Dies erfolgt mit sofortiger Wirkung.

Sanierungsmaßnahmen im Freibad – Auftragsvergabe Mess- und Regeltechnik

Das in den 1930er Jahren erbaute und 1998/99 sanierte Kuchener Freibad benötigt eine neue Dosieranlage. Die bisherige Anlage ist enorm wartungsintensiv sowie fehleranfällig, Ersatzteile sind kaum noch verfügbar und die Reparaturen sehr teuer. Eine neue Dosieranlage wurde nach Absprache mit dem Badepersonal als langfristig sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung empfohlen.

Drei Hersteller wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert, mit Preisen zwischen 24.951,39 Euro und 28.878,92 Euro.

Die Finanzierung ist durch die eingeplanten 30.000,00 Euro im Haushaltsplan gesichert.

Der Gemeinderat erteilte einstimmig den Auftrag zur Lieferung und Montage der Chlorgasanlage an den günstigsten Bieter, die Fa. Wilhelm Dosiertechnik GmbH zum Angebotspreis von 24.951,39 Euro.

Bebauungsplan "Gänsstelle" und Örtliche Bauvorschriften in diesem Bereich

- Kenntnisnahme vom Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange

- Abwägung über die eingegangenen Stellungnahmen

- Billigung des Entwurfs

- Beschluss der Veröffentlichung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

Im Frühjahr wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Gänsstelle“ beschlossen. Durch die Träger öffentlicher Belange wurden einzelne Anregungen vorgebracht, Bedenken gegen die Planung bestehen nicht. Aus der Öffentlichkeit wurde keine Stellung abgegeben. Im Vergleich zum Vorentwurf vom 31.03.2025 wurden folgende Änderungen vorgenommen:

Der Streuobst- und Gehölzbestand wurde auf Hinweis des Landratsamts unter Pflanzbindung gestellt. Am Tegelberggraben wurde ein Gewässerrandstreifen mit entsprechenden Auflagen festgelegt. Die Gebäudehöhen mussten an das heutige Untergeschossniveau als neue Bezugshöhe angepasst werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig:

  • über die verschiedenen Beschlussvorschläge in der Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange
  • die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans sowie der Örtlichen Bauvorschriften
  • die Beauftragung der Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans "Gänsstelle" und der örtlichen Bauvorschriften - jeweils bestehend aus Lageplan und Textteil in der Fassung vom 28.07.2025, gefertigt von der Gemeindeverwaltung Kuchen – einschließlich Begründung in der Fassung vom 28.07.2025 gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.

Teilfortschreibung des Regionalplans für die Region Stuttgart zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen

- Stellungnahme zur zweiten Beteiligung

Seit dem 1. Februar 2023 verpflichtet das neue Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) die Bundesländer, Flächen für Windkraft auszuweisen. Baden-Württemberg muss bis Ende 2032 insgesamt 1,8 % seiner Landesfläche dafür vorsehen. Für die Region Stuttgart gilt dabei ein verkürzter Zeitrahmen bis zum 30. September 2025. Nur wenn das Flächenziel fristgerecht erreicht wird, gelten künftig strengere Regeln: Windkraftanlagen dürfen dann nur noch in ausgewiesenen Vorranggebieten gebaut werden.

Im überarbeiteten Regionalplan für die Region Stuttgart ist auf der Gemarkung Kuchen nur noch das Vorranggebiet GP-14 „Tegelberg“ enthalten. Das frühere Gebiet GP-15 „Kuchberg“ entfällt. Auch GP-14 wurde verkleinert – unter anderem, weil die Gemeinde Kuchen gefordert hatte, den Abstand zur Wohnbebauung am Sommerberg zu vergrößern. Die südlichste Windkraftanlage dort liegt nur rund 740 Meter vom Wohngebiet entfernt, der empfohlene Mindestabstand beträgt 800 Meter. Bei einem Repowering der heute bestehenden Anlagen oder der Errichtung einer weiteren Windenergieanlage, was innerhalb des neuen (wie auch bisherigen) Vorranggebiets möglich wäre, ist eine Verschärfung insbesondere der Lärmproblematik für Anwohner als auch der Beeinträchtigung des Landschaftsbildes am Albtrauf und in Nähe des Hohensteins zu befürchten.

Während der nördliche Teilbereich wie gefordert aus dem Vorranggebiet herausgenommen wurde, ist nun jedoch ein kleiner Bereich im Süden – direkt am Standort der bestehenden Windkraftanlage – neu hinzugekommen. Damit soll vermutlich die bestehende Anlage ins Vorranggebiet integriert werden. Für den laufenden Betrieb ist das nicht entscheidend, könnte aber beim möglichen Repowering – also einer Modernisierung mit größeren Anlagen – Bedeutung erlangen. Die Gemeinde sieht hier Risiken durch Lärm, Landschaftsbild und Schattenwurf für Anwohner und fordert daher, auch diesen Bereich wieder zu streichen.

Der Gemeinderat wird hierbei explizit von der Bürgerinitiative Kuchen unterstützt und beschloss einstimmig:

  • die Kenntnisnahme des Planentwurfs der Teilfortschreibung des Regionalplans zur Festlegung von Vorranggebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen
  • die ausdrückliche Begrüßung der Reduzierung des Vorranggebiets GP-14 um zwei Teilbereiche
  • die Entnahme des neu ausgewiesenen punktuellen Bereichs aus dem Vorranggebiet.

Bekanntgaben - Verschiedenes

Wie in jeder längeren Sitzungspause des Gremiums wurde Bürgermeisterin Schaible-Schmidt ermächtigt, bei eingehenden Baugesuchen über das Einvernehmen zu entscheiden.

Bauamtsleiter Potschkay informierte, dass der Gemeinde erfreulicherweise eine Förderzusage in Höhe von rd. 100.000,00 Euro für die Wiederherstellung des Radwegs an der Filsböschung Richtung Geislingen erteilt wurde.

Aus dem Gremium wurden folgende Themen angesprochen:

Verkehrsschau: Pilotprojekt KI-Ampelsteuerung (GR Brühl), Kosten abgestellter Transporter an Bushaltestelle (GR Mann), Antrag Umsetzung GTB 2026 (GR Kruschina), Antrag Inventarisierung/Bedarfsplan Bauhof (GR Buchsteiner), Antrag Klausurtagung (GR Buchsteiner)

Bürgermeisteramt

Erscheinung
Mitteilungsblatt der Gemeinde Kuchen
NUSSBAUM+
Ausgabe 31/2025
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