Zu Beginn der öffentlichen Sitzung gab der Vorsitzende, der stellvertretende Bürgermeister Armin Ramminger, die Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 18.03.2025 bekannt.
Beim nächsten Punkt der Tagesordnung ging es um die Renovierung im Schafhaus. Wie bereits in vergangenen Gemeinderatssitzungen besprochen, besteht im Schafhaus Renovierungsbedarf. Hierzu hatte die Verwaltung zusammen mit dem Bauhof einen Plan erstellt, was gemacht werden soll. Da die vorhandene Bar ohnehin nur als Abstellraum genutzt wird, soll diese zurückgebaut werden, stattdessen soll im hinteren Bereich der Küche ein Abstellraum errichtet werden. Die Möblierung der Küche soll etwas verändert werden, zudem die Arbeitsplatte mit Edelstahlblech verkleidet werden. Der freistehende Tisch kann weiterverwendet werden, allerdings muss dieser verstärkt werden.
Die Arbeiten sollen durch den Bauhof ausgeführt werden, zusammen mit freiwilligen Helfern aus den Vereinen. Hierzu würde die Verwaltung einen Aufruf im Gemeindeblatt starten. Für die Renovierungsarbeiten wurde im Belegungsplan der komplette Monat Juli geblockt. Der Gemeinderat stimmt den Maßnahmen soweit zu, es soll vor der nächsten Gemeinderatssitzung noch einen Vor-Ort-Termin geben.
Beim dritten Punkt der Agenda ging es um den Windpark Westerheim und Windpark Drackenstein. Für den Windpark Westerheim wurde ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren angekündigt, für die Errichtung und den Betrieb von zwei Repowering Windenergieanlagen. Der Vorsitzende wies darauf hin, es handelt sich um eine Überarbeitung der Antragsunterlagen des Antrags vom 27.04.2022, aufgrund eines Wechsels des Anlagentyps. Auch erklärte er, dass die Gemeinde Hohenstadt zum damaligen Verfahren am 28.07.2022 eine Stellungnahme abgegeben hat. Zudem zeigte er die Standorte der Windenergieanlagen anhand einer Karte. Wie bei anderen Genehmigungsverfahren besteht die Möglichkeit für die Gemeinde Hohenstadt, eine Stellungnahme anzugeben. Die Verwaltung wurde beauftragt, über unsere Anwaltskanzlei eine Stellungnahme abzugeben, mit den für die Gemeinde Hohenstadt relevanten Punkten, welche in der Diskussion als wichtig erachtet wurden. Aufgrund der größeren Anlagen muss darauf geachtet werden, dass die Immissions-/Lärmvorgaben eingehalten werden, auch hinsichtlich Schattenschlag muss bei den größeren Anlagen erneut geprüft werden.
Am Windpark Drackenstein plant die Megawatt Ges. für Windenergie mbH im Bereich des künftigen regionalplanerischen Vorranggebiets GP-26 auf der Gemarkung Drackenstein die Errichtung und den Betrieb von 2 neuen Windkraftanlagen. Der Vorsitzende erklärte die Standorte anhand einer Übersichtskarte. Auch für dieses Genehmigungsverfahren wurde die Verwaltung einstimmig beauftragt, über unsere Anwaltskanzlei eine Stellungnahme abzugeben mit folgenden Kernpunkten. Überprüfung des Schattenschlags in Richtung Lindenhöfe, da es hier bei bestehenden Anlagen bereits Probleme gibt, des Weiteren sollen die Abstände geprüft werden zur neu geplanten Autobahn, welcher laut verschiedenen Quellen bei diesen Anlagengrößen einen Abstand von mindestens 400 m betragen muss.
Weiter ging es mit einer Spendenannahme. Die Jagdgenossenschaft hat eine Spende in Höhe von 2.394,69 Euro an die Gemeinde angekündigt. Aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit muss diese Zuwendung mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken im Sinne des § 10 b Abs. 1 EstG dienen.
Nach § 78 der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat über die Annahme von Spenden zu entscheiden. Die Spende ist für die Feuerwehr und soll für die Anschaffung von Spezialhandschuhn verwendet werden.
Einstimmig wird die Spende angenommen und nach Einnahme für den o.g. Zweck verwendet.
Unter Sonstiges und Bekanntgaben informierte sich GR Gauss beim Vorsitzenden, wie der Stand der Radwege für die Region Schwäbische Alb aussieht. Dem Vorsitzenden war kein neuerer Stand zum Thema bekannt, wird daher beim Landratsamt eine Abfrage starten und im Nachgang informieren.
Es folgte noch eine nichtöffentliche Sitzung.