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Aus der Mitte des Gemeinderats: Bericht der öffentlichen Sitzung am 23.2.2026

TOP 1 – Sanierung und Erweiterung Grundschule Stein: Kostenberechnung und Baubeschluss Bürgermeister Konrad begrüßte Herrn Hein und Herrn Nagel...

TOP 1 – Sanierung und Erweiterung Grundschule Stein: Kostenberechnung und Baubeschluss

Bürgermeister Konrad begrüßte Herrn Hein und Herrn Nagel vom Architekturbüro HHL Hein, Hüttel, Lindenberger aus Ludwigsburg und führte in den Sachverhalt ein. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21. Oktober 2024 die Planungsleistungen zur Erweiterung und Sanierung des Grundschulgebäudes im Ortsteil Stein an das Architekturbüro HHL aus Ludwigsburg vergeben. Die Entwurfsplanung wurde vom Architekturbüro und von den beauftragten Fachplanern ausgearbeitet, so dass im Frühjahr 2025 der Bauantrag für die Maßnahme eingereicht werden konnte. Die Baugenehmigung für die Baumaßnahme liegt inzwischen vor.

Herr Nagel und Herr Hein stellten die geplante Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Stein vor. Für die geplante Sanierung und Erweiterung der Grundschule in Stein wurden Kosten in Höhe von 8,09 Mio. Euro inkl. Außenanlagen, Ausstattung und Baunebenkosten (ohne mobile Räumlichkeiten) ermittelt. Für die Baumaßnahme wurde bereits ein Zuschuss für den Ganztagsbetrieb in Höhe von 2,38 Mio. Euro bewilligt. Für die Erweiterung und für die Sanierung des Schulgebäudes wurde ein weiterer Zuschuss in Höhe von 2,84 Mio. Euro nach der Schulbauförderrichtlinie anerkannt.

Bürgermeister Konrad wies darauf hin, dass für die Bauzeit eine Interimslösung für die Grundschule gefunden wurden musste. Bauamtsleiterin Miene stellte die Planung für die mobilen Schulräumlichkeiten auf dem Lehrerparkplatz vor. Für die Errichtung und die Anmietung der Räumlichkeiten fallen Kosten in Höhe von ca. 1,25 Mio. Euro an.

Der Gemeinderat stimmte der Planung und Kostenberechnung wie vorgestellt zu. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die Arbeiten zu den Leistungspaketen auszuschreiben.

TOP 2 – Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2026 der Stadt Neuenstadt: Satzungsbeschluss

Bürgermeister Konrad führte in das Thema ein und wies darauf hin, dass der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans in der Sitzung des Gemeinderats am 26. Januar 2026 von der Verwaltung eingebracht und ausführlich erläutert wurde. Der Entwurf weist ein ordentliches Ergebnis im Gesamtergebnishaushalt von -1,9 Mio. Euro aus. Das Investitionsvolumen von 18,4 Millionen Euro zeigt, dass die Stadt weiterhin in ihre Zukunft investiert. Ab 2028 wird die Stadt nach der aktuellen Finanzplanung Kredite aufnehmen müssen. Die Kreditaufnahmen werden für Investitionsmaßnahmen wie das Feuerwehrhaus, anstehende Schulbaumaßnahmen und die Infrastruktur erforderlich sein.

Anschließend hielten der Fraktionsvorsitzende der Bürgergemeinschaft Neuenstadt (BG), Stadtrat Udo Wengenroth, der Fraktionsvorsitzende der CDU, Klaus Gussmann, und Stadtrat Klaus Scholl für die SPD-Fraktion ihre Haushaltsreden.

Alle Redner gingen auf die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen ein. Sie bedankten sich bei der Verwaltung für die Erstellung des Haushaltsplans und die gute Zusammenarbeit. Der Gemeinderat stimmte der Haushaltssatzung 2026 mit Haushaltsplan und der kommunalen Finanzplanung 2026–2029 zu.

TOP 3 – Freiwillige Feuerwehr Neuenstadt a. K.

TOP 3.1 – Anpassung der Feuerwehr-Entschädigungssatzung (FwES)

Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und stellte die Änderungen bei der Entschädigungssatzung vor. Die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstadt a. K., die sogenannte Feuerwehr-Entschädigungssatzung, wurde letztmalig mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 18.11.2019 angepasst. Die Satzung regelt die jährlichen Entschädigungssätze der Feuerwehrangehörigen bei der Ausübung bestimmter Funktionen, die Entschädigungen bei Einsätzen sowie bei Aus- und Fortbildungsveranstaltungen. Bürgermeister Konrad bedankte sich bei der Freiwilligen Feuerwehr Neuenstadt mit allen Abteilungen für das Engagement, welches weit über das normale Maß hinausgeht.

Der Gemeinderat stimmte den neuen Entschädigungssätzen zu und beschloss die Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neuenstadt a. K. (Feuerwehr-Entschädigungssatzung – FwES).

TOP 3.2 – Anpassung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)

Bürgermeister Konrad führte in den Sachverhalt ein und erläuterte, dass die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS) die Kostenersatzpflicht für die Leistungen einer Feuerwehr regelt. Der Kostenersatz ist hierbei in Stundensätzen für die Inanspruchnahme des Personals und der Fahrzeuge angegeben. Aufgrund von Änderungen des Feuerwehrgesetzes für Baden-Württemberg wird ein Neuerlass der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung notwendig. Die Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung regelt neben den Fällen der Kostenersatzpflicht (§ 3) auch die Höhe des jeweiligen Kostenersatzes (§ 5). Die Höhe des Stundensatzes für Einsatzkräfte wurde in einer Kostenkalkulation der letzten vier Jahre ermittelt. Für den Kostenersatz der Feuerwehrfahrzeuge werden die gemäß § 34 Abs. 8 des Feuerwehrgesetzes pauschalierten Stundensätze der Verordnung des Innenministeriums Baden-Württemberg über den Kostenersatz für Einsätze der Feuerwehr (VOKeFw) in der jeweils gültigen Fassung zugrunde gelegt.

Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Neuenstadt a. K. (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung – FwKS).

TOP 4 - Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED: Vergabe des Auftrags

Nach Bewilligung des beantragten Bundeszuschusses für die Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED in Höhe von ca. 100.000 € wurden die Arbeiten ausgeschrieben.

Der Gemeinderat stimmte der Vergabe an die Fa. Elektrotechnik Jörg Gensmann GmbH zum Angebotspreis in Höhe von 284.288,62 € brutto zu.

TOP 5 – Bauangelegenheiten

TOP 5.1 – Neubau eines Einfamilienwohnhauses, Franz-Josef-Mall-Str. 21, Flst. 4787 in Stein

Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Befreiungen.

TOP 6 – Genehmigung von Spenden nach § 78 Absatz 4 Gemeindeordnung

Es waren keine Spenden eingegangen.

TOP 7 – Bekanntgaben und Anfragen

Bürgermeister Konrad wies auf kommende Veranstaltungen hin.

Erscheinung
Neuenstadter Nachrichten
NUSSBAUM+
Ausgabe 10/2026
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