Nussbaum-Logo
Aus den Rathäusern

Aus der öffentlichen Gemeinderatsitzung vom 22.04.2026

TOP 4: Vollzug des Forstfinanzhaushalts 2025 Beschluss: Einstimmig angenommen. Der Gemeindewald (245 Hektar) erzielte 2025 das beste wirtschaftliche...

TOP 4: Vollzug des Forstfinanzhaushalts 2025

Beschluss: Einstimmig angenommen.

Der Gemeindewald (245 Hektar) erzielte 2025 das beste wirtschaftliche Ergebnis: Bei Einnahmen von 144.000 Euro und Ausgaben von 79.000 Euro entstand ein Überschuss von 65.000 Euro. Es wurden 2.100 Festmeter Holz eingeschlagen (geplant waren 1.600), vor allem aufgrund von Trockenschäden, Pilzbefall und dem Absterben kranker Eschen. Die guten Holzpreise trugen zum positiven Ergebnis bei. Investiert wurde in Waldpflege, Wegebau, Naturschutz und die Anlage von Tümpeln. Für den Herbst ist ein größeres Projekt zur naturnahen Waldrandgestaltung geplant.

TOP 5: Bebauungsplan „Fuchsloch-Hofäcker-Sieberle“ – Veränderungssperre

Beschluss: Einstimmig angenommen.

Es wurde eine technische Korrektur vorgenommen: In der vorherigen Sitzung war versehentlich ein falscher Kartenausschnitt in der Satzung zur Veränderungssperre enthalten. Der Bebauungsplan selbst war korrekt. Die Veränderungssperre verhindert während der Planungsphase unerwünschte Baumaßnahmen im betroffenen Gebiet. Der genaue Geltungsbereich wurde nun bereinigt.

TOP 6: Neue gesetzliche Instrumente zur Beschleunigung des Wohnungsbaus

Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, das neue Gesetz fachlich bewerten zu lassen und einen Anwendungsvorschlag zu erarbeiten (13 Ja, 2 Nein).

Der Bund hat neue Regelungen geschaffen, die Wohnungsbau in Innenbereichen erleichtern sollen (sog. „Bauturbo“). Die Gemeinde diskutierte, ob und wie diese Regelungen in Eisingen angewendet werden sollen. Ohne klare Leitlinien müsste jede Bauanfrage einzeln aufwändig geprüft werden, was rechtliche Unsicherheiten birgt. Zugleich wurde die Sorge geäußert, dass die zunehmende Verdichtung mit großen Mehrfamilienhäusern den dörflichen Charakter beeinträchtigen könnte. Die Gemeinde will nun mit externer Unterstützung prüfen, welche Kriterien für solche Bauvorhaben gelten sollen.

TOP 7: Neufassung der Bekanntmachungssatzung

Beschluss: Einstimmig zum 1. Juni 2026 beschlossen, mit sechsmonatiger Übergangszeit.

Die über 50 Jahre alte Satzung wird modernisiert. Künftig werden amtliche Bekanntmachungen rechtswirksam auf der Gemeinde-Website veröffentlicht, was mehr Flexibilität ermöglicht. Das gedruckte Mitteilungsblatt bleibt als zusätzliches Informationsmedium erhalten, um auch weniger internetaffine Bürger weiterhin zu erreichen.

TOP 8: Anpassung der Essenspreise in kommunalen Betreuungseinrichtungen

Beschluss: Erhöhung auf 4,00 € pro Portion ab 1. Juli 2026 (13 Ja, 2 Nein).

Der Essensanbieter erhöht seine Preise von 4,20 € auf 4,40 € pro Mahlzeit. Die Gemeinde gibt diese Erhöhung an die Eltern weiter: Der Preis steigt von 3,80 € auf 4,00 €. Die Differenz von 40 Cent (maximal 10 € pro Monat und Kind) wird weiterhin von der Gemeinde bezuschusst, um Familien mit Ganztagsbetreuung zu entlasten. Die Regelung wurde mit der Kirchengemeinde abgestimmt, die denselben Anbieter nutzt. Das Thema wird im Kindergartenkuratorium mit konkreten Zahlen weiter behandelt.

TOP 9: Vergabe Straßenunterhaltungsarbeiten 2026/2027

Beschluss: Die Firma Friedrich Engel OHG aus Pforzheim erhält den Auftrag zum Preis von 215.655,91 € (einstimmig).

Für die laufende Instandhaltung der Gemeindestraßen (Ausbesserung von Schäden, Asphaltarbeiten) wurden drei Angebote eingeholt. Die Firma Engel, die bereits in den vergangenen Jahren zuverlässig gearbeitet hat, bot den günstigsten Preis. Die Summe dient der Preissicherung; die tatsächlichen Ausgaben richten sich nach den durchgeführten Maßnahmen und dem Haushalt.

TOP 10: Gemeindeeigenes Wohnhaus Alte Steiner Straße 29

Beschlüsse: Der Verkauf wird eingeleitet (einstimmig). Verkaufspreis: Bodenrichtwert plus 80.000 € für das Gebäude (einstimmig).

Das gemeindeeigene Wohnhaus ist außen in gutem, innen jedoch in schlechtem Zustand. Eine Sanierung würde schätzungsweise 400.000-450.000 Euro kosten. Nach Abwägung verschiedener Optionen (Abriss, Nutzung als Parkplatz oder Verkauf) entschied sich der Rat für den Verkauf. Das Grundstück wird abgetrennt und öffentlich ausgeschrieben. Zwei Interessenten haben bereits Interesse bekundet.

TOP 11.1: Umbau Einfamilienhaus in Dreifamilienhaus, Silcherstraße 15

Beschluss: Zustimmung zum Bauvorhaben (einstimmig).

Ein privater Bauherr plant den Umbau eines Einfamilienhauses zu einem Dreifamilienhaus. Geplant sind ein Treppenhaus-Anbau und eine Dachgaube. Die zulässige Grundstücksfläche wird um 6 % überschritten, was im Rahmen vergleichbarer Genehmigungen liegt. Das Vorhaben fügt sich gut in die Umgebung ein und wurde positiv bewertet.

TOP 11.2: Umbau zu Mehrfamilienhaus mit 8 Wohneinheiten, Kirchsteige 24/1

Beschluss: Zustimmung verweigert (einstimmig).

Ein Bauherr beantragte den Umbau eines Zweifamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit acht Wohnungen unter Nutzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Wohnungsbaubeschleunigung. Das Landratsamt hatte das Vorhaben bereits kritisch gesehen. Die Gemeinde verweigert die Zustimmung, da für das Gebiet ein Bebauungsplan erarbeitet wird und noch keine klaren Leitlinien für solche Vorhaben vorliegen. Bedenken bestehen hinsichtlich des zusätzlichen Verkehrs, der begrenzten Parkmöglichkeiten und der Nähe zum Friedhof. Die städtebauliche Entwicklung soll geordnet im Rahmen des Bebauungsplans erfolgen.

In unserem Ratsinformationssystem haben Sie Zugang zu allen Sitzungsunterlagen, die im Rahmen der Gemeinderatssitzung besprochen wurden.

Erscheinung
exklusiv online
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Orte
Eisingen
Kategorien
Aus den Rathäusern