Bürgermeister Türk berichtete über die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten Beschlussfassungen.
Der Bauherr plant den Abbruch sowie den veränderten Wiederaufbau vom Dachgeschoss am Bestandsgebäude. Im Bereich des Dachgeschosses soll ein Balkon angebaut werden, der geringfügig die westliche Baugrenze überschreitet. Des Weiteren soll der Neuaufbau des Daches mit einer Dachneigung von lediglich 22° erfolgen. Der Bebauungsplan gibt eine Dachneigung von 38-45° vor. Durch den Ausbau des Dachgeschosses soll zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden.
Der Gemeinderat stimmte den Befreiungen hinsichtlich der geänderten Dachneigung und der geringfügigen Überschreitung der westlichen Baugrenze einstimmig zu und erteilte dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.
Der Bauherr beantragt die Genehmigung für die Errichtung eines Doppelcarports. Der Carport liegt teilweise außerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Garagenfläche und benötigt hierfür eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans. Für die Befreiung ist das Einvernehmen der Gemeinde erforderlich.
Der Gemeinderat hatte in der Sitzung am 26.11.2025 über das Bauvorhaben beraten und dem Vorhaben nicht zugestimmt. Die Gemeinde wurde von der Baurechtsbehörde aufgefordert, diesen Sachverhalt erneut im Gremium zu beraten, da von einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit auszugehen ist. Der Gemeinderat lehnte das Bauvorhaben mehrheitlich erneut ab.
In der Sitzung im Mai 2024 wurde die Planung für den Anbau an das Grundschulgebäude zur Unterbringung der Ganztagsbetreuung der Grund- und Realschule Villingendorf sowie einer Kindergarteneinrichtung dem Gremium vorgestellt und die Umsetzung grundsätzlich beschlossen. Im Anschluss wurden die Zuwendungsanträge für die Schulbauförderung sowie im Rahmen des Ausgleichstock 2025 gestellt. Aus dem Ausgleichstock 2025 wurden Mittel in Höhe von 1.200.000 € gewährt, aus der Schulbauförderung wurden Mittel in Höhe von 1.132.000 € zugesagt.
Im Sommer 2025 wurde mit der europaweiten Ausschreibung der Planungsleistungen begonnen. Die Vergabeverfahren für die Objektplanung sowie die Fachplaner wurden Ende 2025 abgeschlossen. Das Büro ktl Architekten, Rottweil, übernimmt als Objektplaner die weiteren Leistungsphasen 4 - 9.
In den nächsten Schritten stehen nun der Bauantrag für die Baugenehmigung und anschließend die Ausführungsplanung an. Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Türk Herrn Architekt Sascha Müller vom Büro ktl Architekten, Rottweil und Herrn Jose Garcia den technischen Mitarbeiter der Gemeinde.
Herr Müller erläuterte dem Gremium den geplanten zweistöckigen Anbau an das Grundschulgebäude anhand der Grundriss- und Ansichtspläne. An der Stelle des abgebrochenen Gebäudes Hauptstraße 11 (Hausmeisterhaus) soll der zweigeschossige Anbau entstehen. Vorgesehen ist ein begrüntes Flachdach. Im Obergeschoss sind die Räumlichkeiten sowie Nebenräume für die Ganztagesbetreuung geplant. Im Untergeschoss sind zwei Gruppenräume mit entsprechenden Nebenräumen geplant, die auf die Betreuung von Kindern über drei Jahren ausgerichtet sind. Zentral ist hier ein Mehrzweckraum, der als Treffpunkt und Aktionsfläche genutzt werden kann.
Hinsichtlich der Materialien zum Anbau ist geplant, alle erdberührten Bauteile in Stahlbeton auszuführen. Alle weiteren Bauteile sollen in einer nachhaltigen Holzbauweise errichtet werden. Das Außengelände für die Kindertageseinrichtung ist im Bereich der Wiesenfläche vor dem Grundschulgebäude vorgesehen. Der Bereich wird jedoch im Niveau etwas tiefer liegen und durch eine Bepflanzung abgetrennt.
Der Gemeinderat stimmte der Planung wie vorgestellt zu und beschloss, den Bauantrag entsprechend vorzubereiten und im Weiteren bei der Genehmigungsbehörde einzureichen.
Haushalt 2026
Die Verwaltung berichtete, dass mit Schreiben vom 20.01.2026 die Gesetzmäßigkeit des vom Gemeinderat in der Sitzung vom 17.12.2025 verabschiedeten Haushalts mit Haushaltssatzung für das Jahr 2026 vom Kommunalamt, Landratsamt Rottweil, bestätigt wurde. Auch die geplante Kreditaufnahme in Höhe von 800.000 € wurden durch das Kommunalamt, Landratsamt Rottweil, genehmigt. Der Gemeinderat nahm hiervon zustimmend Kenntnis.