Gemeinderat

Aus der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 15.10.2025 wird berichtet:

1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse Bürgermeister Türk berichtete über die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten Beschlussfassungen....

1. Bekanntgabe nichtöffentlich gefasster Beschlüsse

Bürgermeister Türk berichtete über die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten Beschlussfassungen.

2. Errichtung Gerätehaus, Stöcklesäcker 4, Flst. Nr. 1940/4

Der Bauherr plant die Errichtung eines Geräte-/Gartenhauses. Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans Fuchsbühl-Stöcklesäcker aus dem Jahr 1968. Im Bereich des geplanten Aufstellorts ist eine Bauverbotsfläche eingetragen. Das Vorhaben benötigt deshalb eine Befreiung bzw. das Einvernehmen der Gemeinde.

Der Gemeinderat erteilte dem Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

3. 8. Punktuelle Fortschreibung des Flächennutzungsplans – Ausweisung Standort für ein Feuerwehrgerätehaus in Villingendorf

Um die dauerhafte Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu sichern und den gestiegenen Anforderungen an Technik, Logistik und Sicherheit Rechnung zu tragen, soll der Feuerwehrstandort in den nordwestlichen Randbereich von Villingendorf verlegt werden.

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan weist für das Gebiet bisher eine Fläche für die Landwirtschaft aus. Dies widerspricht der geplanten Nutzung als Feuerwehrhaus, weshalb der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren mit dem Bebauungsplan geändert werden soll. Entsprechend der Nutzung ist die Ausweisung als Gemeindebedarfsfläche vorgesehen.

Der Gemeinderat nahm zustimmend von der Planung Kenntnis. Der Aufstellungsbeschluss wird in der nächsten Sitzung der Verbandsversammlung des Gemeindeverwaltungsverbandes erfolgen.

4. Bebauungsplan Feuerwehrhaus

Es ist eine kommunale Aufgabe, für die Gewährleistung des Brandschutzes Sorge zu tragen. Dabei hat die Gemeinde die Pflicht, eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende, leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Dies umfasst nicht nur die Bereitstellung von Personal und Ausrüstung, sondern auch die Sicherstellung geeigneter baulicher Infrastrukturen. Demzufolge ist es Aufgabe der Gemeinde, der örtlichen Feuerwehr optimale Bedingungen für die Ausübung ihrer wichtigen Aufgaben im Bereich des abwehrenden Brandschutzes, der technischen Hilfeleistung sowie des Katastrophenschutzes zu schaffen.

Das bisherige Feuerwehrhaus der Freiwilligen Feuerwehr Villingendorf befindet sich in zentraler Ortslage. Die baulichen Gegebenheiten am bestehenden Standort genügen jedoch den heutigen und zukünftigen Anforderungen nicht mehr. Die begrenzten räumlichen Erweiterungsmöglichkeiten, verkehrlichen Einschränkungen sowie die fehlende Möglichkeit zur funktionalen Trennung von Einsatz-, Übungs- und Sozialbereichen lassen eine nachhaltige Nutzung des Bestandsgebäudes nicht mehr zu. Um die dauerhafte Einsatzfähigkeit der Feuerwehr zu sichern und den gestiegenen Anforderungen an Technik, Logistik und Sicherheit Rechnung zu tragen, soll der Feuerwehrstandort in den nordwestlichen Randbereich von Villingendorf verlegt werden.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans Feuerwehrhaus sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Neubau eines modernen Feuerwehrhauses geschaffen werden. Durch entsprechende Festsetzungen wird eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Plangebietes gewährleistet, sodass das Feuerwehrhaus funktional und städtebaulich verträglich in die bestehende Siedlungsstruktur eingebunden werden kann. Das Bebauungsplanverfahren wird als reguläres Verfahren gemäß § 2 ff. Baugesetzbuch (BauGB), mit Umweltbericht inkl. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung und einem artenschutzrechtlichen Fachbeitrag, durchgeführt.

Der Gemeinderat fasste einstimmig den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Feuerwehrhaus und stimmte für die Durchführung des Bebauungsplanverfahrens im Regelverfahren und die frühzeitige Beteiligung und Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange in Form einer Planauflage mit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung. Der Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlicher Festsetzung sowie die örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan wurden vom Gemeinderat gebilligt.

5. Bebauungsplan Gewerbegebiet Wasen, 2. Erweiterung

Der Bebauungsplan Gewerbegebiet Wasen hat im Jahre 2002 die Rechtskraft erlangt. Das derzeit verfügbare Gewerbegebiet ist weitgehend aufgesiedelt. Vorhandene Freiflächen sind für eventuelle Betriebserweiterungen vorgesehen. Mit dem Bebauungsplan Gewerbegebiet Wasen, 2. Erweiterung, soll die gewerbliche Entwicklung in der Gemeinde für die Zukunft sichergestellt werden.

Das Plangebiet befindet sich am südlichen Siedlungsrand der Gemeinde Villingendorf. Im Osten schließt es an die bestehende gewerbliche Bebauung und im Norden an das bestehende Mischgebiet an. Im weiteren südlichen Bereich verläuft die BAB 81 (Stuttgart-Singen). Die Grundstücke sind größtenteils im privaten Eigentum. Die erneute frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde vom 22.05.2023 bis 23.06.2023 durchgeführt, die erneute Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte vom 17.05.2023 bis 23.06.2023.

Aufgrund der eingegangenen Anregungen und Bedenken wurde der Bebauungsplanvorentwurf insbesondere in folgenden Punkten geändert:

  • Hinweise zum Denkmalschutz angepasst.
  • Hinweise zu Geotechnik, Grundwasser sowie allgemeine Hinweise des LGRB angepasst.
  • Umweltbericht wurde erstellt.
  • Die Festsetzungen zu den zulässigen Nutzungsarten wurden konkretisiert und übersichtlicher dargestellt.
  • Garagen und Carports müssen zu den öffentlichen Verkehrsflächen bei Parallelaufstellung einen seitlichen Mindestabstand von 1,00 m und bei Senkrechtaufstellung einen Stauraum von mindestens 5,50 m einhalten.
  • Nebenanlagen müssen zu öffentlichen Verkehrsflächen einen Abstand von mind. 1,00 m einhalten.
  • Die unter der Rubrik „Nebenanlagen“ enthaltene Regelung, wonach im Mischgebiet untergeordnete Bauteile außerhalb der überbaubaren Fläche zugelassen werden, wurde gestrichen.
  • Höhenfestsetzung konkretisiert und Baugrenzen vermasst.
  • Wiederaufnahme des Lärmschutzwalls.
  • Hinweise zum Brandschutz aufgenommen.
  • Katastergrundlage des zeichnerischen Teils aktualisiert und Begründung dazu entsprechend angepasst.
  • Hinweise zu Bodenschutz- und Verwertungskonzept, Erdmassenausgleich, Dränungen, Grundwasserneubildung sowie Gefahr der Beeinträchtigung des Grundwassers durch wassergefährdende Stoffe aufgenommen.
  • Nachrichtliche Übernahme mit Hinweisen zum Wasserschutzgebiet.
  • Verschiebung des Fußweges in Richtung Westen um 12 m.
  • Ein Bauplatz in der Größe angepasst.

Der Gemeinderat stimmte bei einer Gegenstimme dem Bebauungsplanentwurf mit Begründung und textlichen Festsetzungen sowie den örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan zu. Des Weiteren wurden die Berücksichtigungen der im Rahmen der frühzeitigen öffentlichen Auslegung und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, wie vom Planungsbüro vorgestellt, beschlossen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Anhörung der Behörden bzw. der Träger öffentlicher Belange wird in Form einer Planauflage durchgeführt.

6. Erweiterung der Ganztags- und Kinderbetreuung – Ausschreibung und Vergabe von Fachplanungsleistungen

Im Rahmen des Anbaus an das Grundschulgebäude wegen der Erweiterung der Ganztagsbetreuung und Unterbringung einer Kindertageseinrichtung wurden die Objektplanungsleistungen sowie die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung europaweit ausgeschrieben. Die Objektplanungsleistungen bzw. Architektenleistungen wurden im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben. Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Die Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 6 sowie die Technischen Ausrüstung für die Leistungsphasen 1 bis 9 in den Losen Heizung-Lüftung-Sanitär (HLS) und Elektrotechnik (ELT) wurden im offenen Verfahren ausgeschrieben. Hier sind die Angebotsfristen abgelaufen.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Vergabe der Fachplanungsleistungen Tragwerksplanung für die Leistungsphasen 1 bis 6 an die wirtschaftlichste Bieterin, die Firma Rombach INGplan aus Titisee-Neustadt zum Angebotspreis von 51.837,28 € zu vergeben.

Bei den weiteren Gewerken fehlt noch eine abschließende Angebotsauswertung. Der Gemeinderat ermächtigte daher die Verwaltung, die ausgeschriebenen Arbeiten zu Heizung-Lüftung-Sanitär und Elektrotechnik an die jeweiligen Bestbieter aus dem Vergabeverfahren zu vergeben.

7. Neuvergabe Gasliefervertrag zum 01.01.2026

Der Gasliefervertrag der Gemeinde Villingendorf wurde im Sommer 2024 neu ausgeschrieben und in der Folge ein Liefervertrag mit der ENRW mit einjähriger Laufzeit mit Verlängerungsoption vereinbart. Der Liefervertrag wurde nun fristgerecht gekündigt und die Neuausschreibung der Gaslieferung für 2026 steht an.

Die Bindefristen für Angebote bei der Gaslieferung sind weiterhin knapp bemessen. Beim Gasbezug betragen diese weiterhin ca. 3 Stunden. Eine Angebotsauswertung und Beschlussfassung im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderates ist daher derzeit nicht möglich. Um hier überhaupt eine verlässliche Vergabe zu erreichen, wurde das Gremium gebeten, den Bürgermeister und die Verwaltung mit der Ausschreibung des Gasliefervertrags und der Vergabe zu beauftragen.

Der Bürgermeister wurde daher beauftragt, die Ausschreibung und Vergabe des Gasliefervertrags für die Gemeinde Villingendorf ab dem 01.01.2026 für ein Jahr bis zum 31.12.2026 mit Verlängerungsoption vorzunehmen.

Erscheinung
`s Blättle – Mitteilungsblatt der Gemeinde Villingendorf
NUSSBAUM+
Ausgabe 43/2025
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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