Von den Anwesenden wurden keine Anfragen vorgebracht.
Bürgermeister Türk berichtete über die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten Beschlussfassungen.
3.1 Wohnhauserweiterung und Errichtung Doppelgarage und Carport, Hahnenburg 9, Flst. Nr. 206/1
Der Bauherr plant den Abriss der vorhandenen Garagenanlage. Außerdem ist die Erweiterung des Wohngebäudes und der Terrasse vorgesehen. An der Giebelseite des Gebäudes soll ein neuer Carport errichtet werden und im hinteren Bereich eine neue Doppelgarage.
Der Carport liegt innerhalb der überbaubaren Flächen. Der Wohnhausanbau, die Terrasse und die Doppelgarage sind außerhalb vom Baufenster vorgesehen. Hierfür wird eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Des Weiteren soll der Wohnanbau mit einer abweichenden Dachform (Flachdach) errichtet werden, wofür ebenfalls eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans notwendig ist.
Der Gemeinderat stimmte den Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einstimmig zu.
3.2 Umbau Wohnhaus in zwei Wohneinheiten mit Einbau von zwei Dachgauben, Schafhau 1, Flst. Nr. 386
Der Bauherr plant den Umbau des bestehenden Wohnhauses in zwei Wohneinheiten. Durch den Einbau von zwei Dachgauben soll im Obergeschoss zusätzlicher Wohnraum geschaffen werden. Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.
3.3. Anbau eines Carports und Erweiterung des bestehenden Gebäudes, Rottweiler Straße 19, Flst. Nr. 618
Der Bauherr plant im südöstlichen Bereich des bestehenden Gebäudes den Anbau eines Carports sowie die Erweiterung des vorhandenen Balkons. Der Carport liegt im östlichen Bereich außerhalb vom Baufenster. Der Bebauungsplan lässt die Abweichung von Garagen und Carports außerhalb der überbaubaren Fläche allgemein zu. Da der geplante Anbau für den Carport außerhalb des Baufensters liegt, benötigt das Bauvorhaben eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Der Gemeinderat stimmte der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes einstimmig zu.
Der Schützenverein Villingendorf e. V. plant die Sanierung der Sanitäranlagen im Schützenhaus. Die Sanierung der vorhandenen Anlagen ist dringend notwendig. Die Anlagen wurden seit dem Bau des Gebäudes nicht mehr ertüchtigt und eine Modernisierung ist erforderlich. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf geschätzt 25.407,96 €.
Der Schützenverein Villingendorf beantragt nun die Bezuschussung der Investition mit einer Zuwendung in Höhe von 3.811,94 €. Dies entspricht dem in den Förderrichtlinien zur Bezuschussung der örtlichen Vereine festgelegten Fördersatz. Für die Maßnahme wird zusätzlich ein Zuwendungsantrag beim Württembergischen Landessportbund gestellt.
Mit 8 Ja-Stimmen bei 3 Nein-Stimmen und einer Enthaltung stimmte der Gemeinderat für die Zusage der Zuwendung an den Schützenverein im Haushaltsjahr 2027.
Im Rahmen der Billigung des Bebauungsplanentwurfs „Gewerbegebiet Wasen – 2. Erweiterung“ wurde die Verwaltung durch den Gemeinderat beauftragt, zu prüfen, inwiefern die im Umweltbericht des Büros Fritz & Grossmann vom 28.08.2025 festgesetzte Ausgleichsmaßnahme K1 (CEF 2) „Entwicklung einer Streuobstwiese durch Gehölzpflanzungen und extensive Grünlandnutzung sowie Anlage von Feldhecken“ auch an anderer Stelle umgesetzt werden kann, ohne landwirtschaftliche Ackerflächen in Anspruch zu nehmen. Für diese Maßnahme ist ein räumlicher Bezug zum Plangebiet zwingend erforderlich. Daher kommen ausschließlich Flächen im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereiches des Bebauungsplans in Betracht.
Die Maßnahme wird gleichzeitig in der Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung mit dem entsprechenden Gewinn an Ökopunkten berücksichtigt. Die Umwandlung von Ackerfläche in extensiv bewirtschaftetes Grünland mit Streuobstbestand führt dabei pro Quadratmeter zu einer vergleichsweise hohen ökologischen Aufwertung. Aus rein artenschutzrechtlicher Sicht könnte die Streuobstwiese grundsätzlich auch auf geeigneten Grünlandflächen im Umfeld umgesetzt werden, sofern solche Flächen in räumlicher Nähe zum Plangebiet zur Verfügung stehen. In diesem Fall wären jedoch zusätzliche Maßnahmen zur Generierung der erforderlichen Ökopunkte notwendig, da die ökologische Aufwertung von bestehendem Grünland geringer ausfällt. Dies würde tendenziell zu einem höheren Flächenbedarf für den erforderlichen Ausgleich führen.
Vor diesem Hintergrund sowie aufgrund der Tatsache, dass eine Änderung der festgesetzten Ausgleichsmaßnahme eine erneute Offenlage des Bebauungsplans erforderlich machen würde, empfiehlt die Verwaltung, auf eine weitere Suche nach alternativen Ausgleichsflächen zu verzichten und an der vorgesehenen Maßnahme K1 (CEF 2) festzuhalten. Der Gemeinderat stimmte einstimmig dafür, die bislang vorgesehenen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen.
Herr Bürgermeister Türk erklärte bereits zu Beginn der Gemeinderatssitzung, dass er im Herbst 2026 wieder kandidieren möchte. Daher ist Herr Bürgermeister Türk für diesen Tagesordnungspunkt befangen und rückt in den Zuschauerraum ab. Gemeinderat Schwellinger als Bürgermeisterstellvertreter übernimmt die Leitung der Gemeinderatssitzung.
Aufgrund des Ablaufs der Amtszeit von Bürgermeister Marcus Türk am 16. Januar 2027 ist es erforderlich, den Ablauf der notwendigen Bürgermeisterwahl festzulegen. Für die kommende Wahl zum Bürgermeister von Villingendorf sind noch einzelne bürokratische Schritte nötig. Als erstes müssen der Wahltag sowie ein Termin für eine Stichwahl festgelegt werden. Des Weiteren müssen der Termin zur Veröffentlichung der Stellenausschreibung und das Ende der Bewerbungsfrist festgelegt werden.
Als Wahltag für die Bürgermeisterwahl wird der Sonntag, 18. Oktober 2026 und als möglicher Termin für eine Stichwahl der Sonntag, 8. November 2026 festgelegt. Die Stellenausschreibung soll am 31. Juli 2026 im Staatsanzeiger erfolgen. Die Einreichungsfrist für die Bewerbungen endet am 21. September 2026. Der Gemeinderat stimmte den Beschlüssen einstimmig zu.