Herr Feuerwehrkommandant Markus Henne berichtete den Damen und Herren Gemeinderäten über die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr im Jahr 2024. Die Feuerwehr verfügt über 44 Einsatzkräfte, davon 4 Frauen, 23 Atemschutzgeräteträger, 12 Fahrer, 19 Jugendliche, 2 Mitglieder der Altersabteilung. 5 Jugendliche wurden im Jahr 2024 in die aktive Mannschaft übernommen. Im Jahr 2024 leistete die Feuerwehr 13 Einsätze, davon 11 technische Hilfeleistungen und 2 Brände. Die Feuerwehr Deilingen hat ein hohes Ausbildungsniveau, ist technisch sehr gut ausgestattet und die Kameradschaft ist sehr harmonisch. Am 12.07.2025 ist unsere Feuerwehr Ausrichterin der Kreisveranstaltung Leistungsabzeichen der Feuerwehren im Landkreis Tuttlingen. Neben 21 Feuerwehren im Landkreis Tuttlingen bereitet sich auch unsere Feuerwehr auf die Teilnahme an diesem Wettbewerb (Leistungsabzeichen) vor. Im Namen des Gemeinderats und der Gemeinde dankt Bürgermeister Ragg Herrn Feuerwehrkommandant Henne und allen Einsatzkräften der Feuerwehr sehr herzlich für ihr großes ehrenamtliches Engagement zum Wohle unserer Bürgerschaft.
Als Ersatz für das im Jahr 1991 in Dienst gestellte Mannschaftstransportfahrzeug (MTW) der freiwilligen Feuerwehr ist im Haushaltsplan 2025 ein Ausgabeansatz mit 95.000 Euro für ein neues MTW enthalten. Die Verwaltung hat bereits einen Zuschuss für die Beschaffung des MTW in Höhe von 13.000 Euro für die Gemeinde gesichert. Der Liefer- und Dienstleistungsauftrag zur Beschaffung/ Dienstleistung für den Ausbau des Fahrzeuges (Fahrgestell) wurde nach § 31 Abs. 1 Gemeindehaushaltsverordnung Baden-Württemberg (beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb, Schwellenwert bis unterhalb 221.000 €) beschränkt an 5 leistungsfähige Anbieter ausgeschrieben. Die Freiwillige Feuerwehr hat das Leistungsverzeichnis für die Ausschreibung ohne Inanspruchnahme eines Fachbüros selbst erstellt. Für das Los 1 „Fahrgestell“ sind 3 Angebote eingegangen, für das Los 2 „Ausbau“ sind 2 Angebote eingegangen. Das Los 1 Lieferung Fahrgestell wurde an die wirtschaftlichste Bieterin, Graf Hardenberg, VW Nutzfahrzeuge, Tuttlingen für einen VW Crafter, 35 Kasten, Motor 2,0 CDI, 120 kW, Allrad mit 8-Gang-Automatikgetriebe einschließlich Mehrwertsteuer zum Preis von 55.706,97 € übertragen.
Der Auftrag für den Ausbau des Fahrzeuges, Los 2, wurde an die wirtschaftlichste Bieterin, Rauber Funktechnik und Sonderfahrzeuge GmbH & Co. KG, Wolfach zum Preis von brutto 36.283,10 € vergeben. Die Lieferzeit für das Fahrgestell beträgt 6 Monate, für den Ausbau 18 Monate, sodass die Herstellung des Fahrzeuges etwa 2 Jahre in Anspruch nehmen wird.
Baugesuch des Angelvereins Deilingen-Delkhofen e.V., Neubau, Einhausung und Überdachung von 2 Lagercontainern auf dem Flurstück 1259 Gemarkung Deilingen
Durch die Ausbreitung der geschützten Tierart Biber im Bereich des Angelsees hat der Pflege- und Unterhaltungsaufwand für den Angelsee in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Der Mönch des Angelsees wird regelmäßig vom Biber verstopft und auch die Zuflüsse werden durch die Tierart Biber beeinträchtigt. Das erfordert eine erhöhte Pflege und Unterhaltung des Angelsees. Um den Zufluss von Wasser in den See und vor allem den Abfluss von Wasser (Mönch) Richtung Lauterbach instand zu halten, sind Gerätschaften erforderlich, welche in der Nähe des Angelsees gelagert werden müssen. Der Angelverein möchte zwei im Besitz des Vereins vorhandene Container mit einer Länge von 6 m auf dem Flurstück 1259, Gemarkung Deilingen aufstellen, überdachen und eingrünen. Das Grundstück 1259 befindet sich im Eigentum der Gemeinde Deilingen. Die Gemeinde Deilingen könnte eine Teilfläche des landwirtschaftlich genutzten Grundstücks 1259 für das Aufstellen der Container zur Verfügung stellen. Zur Vorbereitung des Bauantrages fand eine Besichtigung mit der Vorstandschaft des Angelvereins und dem Bauamt des GVV Heuberg, sowie der Gemeinde statt. Da es sich um eine Bebauung im Außenbereich handelt, muss das Bauamt die untere Naturschutzbehörde zu dem Bauantrag anhören. Das Einvernehmen der Gemeinde zu dem Bauvorhaben ist gemäß § 36 Abs.1 des Baugesetzbuches notwendig.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig dem Angelverein Deilingen-Delkhofen e. V. für die Einhausung und Überdachung von 2 Lagercontainern eine Teilfläche des Flurstücks 1259 Gemarkung Deilingen dauerhaft zur Verfügung zu stellen und das baurechtliche Einvernehmen zum Baugesuch des Angelvereins auf Einhausung und Überdachung von 2 Lagercontainern auf dem Flurstück 1259 herzustellen.
Modernisierung von landwirtschaftlichen Wegen mithilfe des Förderprogramms des Landes Baden-Württemberg zur nachhaltigen Modernisierung von landwirtschaftlichen Wegen
Zusammen mit den Asphaltarbeiten für die Herstellung der Außenanlagen des Lebensmittelmarktes und der Zufahrt zum Lebensmittelmarkt, sowie der Kanalbauarbeiten im Feldweg Schmidtenäcker der Gemeinde Deilingen könnten zeitgleich Asphaltbauarbeiten zur Modernisierung von landwirtschaftlichen Wegen der Gemeinde Deilingen vorgenommen werden. Der landwirtschaftliche Weg „Kälbergassenweg“ und der landwirtschaftliche Weg „Vordere Seite“ sind in ihrer Substanz durch die langjährige Benutzung beschädigt und sollten auch im Hinblick auf die höhere Tonnage der landwirtschaftlichen Fahrzeuge modernisiert werden. Die Verwaltung hat aus dem Förderprogramm des Landes zur nachhaltigen Modernisierung von landwirtschaftlichen Wegen einen Zuschuss für dieses Projekt beantragt, der in diesen Tagen in Höhe von 40 % der Nettobaukosten bewilligt wurde. Die Nettobaukosten betragen 67.200 € (Angebote der Firma Karl Müller, Tief- und Straßenbau, Niedereschach), sodass die Gemeinde hieraus einen Zuschuss von knapp 26.900 € erhält. Der Bürgermeister ist am 09.04.2025 zur Übergabe des Bewilligungsbescheides durch Herrn Minister Hauk, MdL des Ministeriums für Ernährung ländlichen Raum und Verbraucherschutz eingeladen. Die Mitglieder des Gemeinderats freuten sich über die von der Verwaltung akquirierte Förderung für die Modernisierung von landwirtschaftlichen Wegen. Im nächsten Jahr können aus diesem Programm gegebenenfalls weitere landwirtschaftliche Wege in der Gemeinde modernisiert werden. Der Gemeinderat stimmte der Modernisierung der landwirtschaftlichen Wege Vordere Seite und Kälbergassenweg mithilfe des Förderprogramms des Landes Baden-Württemberg zur Nachhaltigen Modernisierung von landwirtschaftlichen Wegen zu.
a) Ergänzung des Sonnenschutzes Sport- und Gemeindehalle
Den in der letzten Gemeinderatssitzung vorgetragenen Wunsch auf Sonnenschutz der Fenster auf der Südseite der Sport- und Gemeindehalle (letzte 3 Hallenfelder mit Blickrichtung Osten, die bisher noch über keine Jalousien verfügen) haben wir geprüft. Mit der Anbringung einer reflektierenden Spiegelfolie durch das Unternehmen GK Werbetechnik aus Balingen lässt sich die Sonneneinstrahlung deutlich reduzieren. Diese reflektierende Spiegelfolie wird an der Außenseite der Fenster angebracht und wurde von Herrn Architekt Bühler empfohlen. Nach der Anbringung der reflektierenden Spiegelfolie ist ein Blick durch die Folie Richtung Sonne möglich, ohne dass Sportler durch die Sonneneinstrahlung beeinträchtigt werden. Dies wurde zuvor mit einer Musterfolie getestet. Die Kosten für das Anbringen der Folie an 12 Fenstern betragen 1.600 €.
b) Unterhaltung der Hochwasserschutzeinrichtungen der Gemeinde im Bereich Mühlbach und Zuflüsse – Zielkonflikt mit der Tierart Biber
Die Gemeinde hat in den Jahren 2005 und 2011 umfangreiche Hochwasserschutzmaßnahmen mit einer 70-prozentigen Investitionshilfe des Landes Baden-Württemberg gebaut, um Menschen und Gebäude vor Starkregenereignissen, Überflutungen und Hochwasser zu schützen. Die gebauten Retentionsbecken haben sich bewährt. Seit dem Bau dieser Hochwasserschutzeinrichtungen ist es zu keinen nennenswerten Überschwemmungen mehr im Bereich der Talaue gekommen. Die Tierart Biber verstopft regelmäßig Abflüsse von Retentionsbecken und breitet sich im Bereich des Mühlbachs und des Lauterbachs stark aus. Bäume auf privaten und öffentlichen Grundstücken werden abgenagt und gefällt. Die Tierart Biber ist nach § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes eine geschützte Art. Es ist verboten den Biber nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten, ihn während der für die Arterhaltung besonders sensiblen Phasen der Fortpflanzung und Aufzucht erheblich zu stören oder seine Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören.
Bisher war es sehr bürokratisch und aufwändig, einzelne Anstauungen im Bereich des Ablaufs von Hochwasserschutzeinrichtungen zu beseitigen, weil ständig die Naturschutzbehörde hinzugezogen werden musste. Die Gemeinde Deilingen hat das Recht und die Pflicht, die gebauten Hochwasserschutzeinrichtungen so zu unterhalten, dass diese zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger, sowie deren Eigentum funktionsfähig erhalten bleiben. Das ist Inhalt und Auflage der durch das Land Baden-Württemberg gewährten Investitionsförderung. Mit dem neuen Biberbeauftragten des Landkreises Tuttlingen, Herrn Stefan Odenwäller ist es nun gelungen, ein pragmatisches und trotzdem rechtskonformes Vorgehen zur Unterhaltung der Gewässer unter Beachtung des Artenschutzes für die Tierart Biber zu finden. Die Gemeinde hat die Erlaubnis erhalten, einzelne kleine Anstauungen im Bereich Lauterbach und Mühlbach ständig durch den Bauhof entfernen zu lassen. Nur im Bereich der Biberbaue, die tatsächlich von Bibern bewohnt werden, darf nur in Abstimmung mit dem Biberschutzbeauftragten die verträgliche Absenkung des Wasserspiegels (bspw. bei der Delkhofer Mühle) vorgenommen werden. Eigentümer, die Bäume oder Gehölze entlang des Mühlbachs im Eigentum haben, steht die Möglichkeit offen, von der Naturschutzbehörde Pfosten und Zaunmaterial zum Schutz dieser Bäume oder Gehölze kostenfrei zu erhalten. Das Zaunmaterial ist im Bauhof der Stadt Spaichingen gelagert. Die Aufstellung dieser Zäune muss durch den Grundstückseigentümer selbst erfolgen.
Für den Bauhof unserer Gemeinde ist die Unterhaltung der Zu- und Abflüsse der Hochwasserschutzeinrichtungen (Retentionsbecken, Durchlässe, Regenwasserkanäle) seit dem Auftreten der Tierart Biber, mit einem deutlich gestiegenen Aufwand verbunden.
c) Bericht über den Vollzug des Forstbetriebsplans für das Forstwirtschaftsjahr 2024
Die Forstbetriebsplanung für den Gemeindewald im Jahr 2024 sah eine Nutzung von 3100 Festmetern Wald und einen Überschuss von 45.000 € vor.
Der geplante Einschlag von 3100 Festmetern wurde mit rund 3400 Festmetern leicht übererfüllt. In den Bereichen Kulturen und Erschließung (Unterhaltung von Waldwegen) wurden die für das Jahr 2024 geplanten Ausgaben nicht in vollem Umfang getätigt. Diese Ausgaben fallen zum Teil noch im Jahr 2025 an.
Aus dem von der Verwaltung beantragten Bundesförderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ konnten außerordentlich 35.100 € eingenommen werden. Insgesamt ergibt sich im Jahr 2024 ein erfreulicher Überschuss im Gemeindewald von 102.657,25 € (Plan 45.000 €).
d) Bekanntgabe von in nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung gefassten Beschlüsse
Nach § 35 Abs. 1 Gemeindeordnung sind in nichtöffentlicher Sitzung gefasste Beschlüsse des Gemeinderats nach Wiederherstellung der Öffentlichkeit oder in der nächsten öffentlichen Sitzung im Wortlaut bekannt zu geben, soweit nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner entgegenstehen.
In der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 24.02.2025 hat der Gemeinderat die Stelle eines Mitarbeiters im Bauhof der Gemeinde Deilingen Herrn Steffen Melcher aus unserer Gemeinde übertragen. Der Gemeinderat hatte die Auswahl unter mehreren guten Bewerbungen. Herr Melcher wird seine Aufgabe im Bauhof der Gemeinde Deilingen zum 02.05.2025 beginnen. Wir wünschen Herrn Steffen Melcher einen guten Start im Bauhofteam der Gemeinde.
e) Verpachtung und Wiedereröffnung der Hütte am Turm
Mit Frau Stephanie Mattes, viele Jahre wohnhaft in Deilingen, jetzt wohnhaft in Rottweil, haben wir eine neue Pächterin für die Bewirtschaftung der Hütte am Turm gefunden.
Sie wird die Hütte am Turm am Karsamstag, dem 19.04.2025, eröffnen und freut sich auf viele Gäste. Die Bewirtschaftung der Hütte soll an den Wochenenden in Abstimmung mit den Öffnungszeiten der Albrechtshütte in Wehingen erfolgen. Sie plant die Bewirtschaftung an 2 Wochenenden (Freitag, Samstag, Sonntag) pro Monat. An den anderen beiden Wochenenden hat die Albrechtshütte in Wehingen geöffnet und die Hütte am Turm bleibt an diesen Wochenenden geschlossen.
Der Pachtvertrag wird in diesen Tagen mit Frau Mattes geschlossen. Die Ortsgruppe des Schwäbischen Albvereins kann nach wie vor ihre Veranstaltungen im Jahreskreis in der Hütte am Turm durchführen.
Die Wasserversorgung für die Hütte am Turm haben wir genau geprüft. Die vorhandene Wasserleitung aus dem Jahr 1958 zum Fernmeldeturm ist so verkalkt und es lässt sich kein Inliner durch diese Leitung ziehen. Zudem gibt es mindestens eine oder mehrere Leckstellen im Verlauf der Leitung. Die Neuverlegung einer Wasserleitung vom Hochbehälter Delkhofen bis zur Hütte am Turm in dem steilen Gelände würde einen 6-stelligen Betrag erfordern. Dieser Aufwand steht in keinem Verhältnis zum zu erzielenden Nutzen. Zudem wird nur in großen zeitlichen Abständen Wasser aus der Leitung entnommen, was dazu führt, dass das stehende Trinkwasser in dieser Leitung die Trinkwassereigenschaft verliert. Daher wird die Wasserversorgung der Hütte am Turm wie bisher über den Transport von Trinkwasser mit einem Fahrzeug und Wasserkanistern erfolgen. Die Entsorgung des Abwassers ist über eine vorhandene Abwassergrube gewährleistet, die regelmäßig ausgepumpt wird.
Unser Bauhof unterstützt Frau Mattes durch den Transport des Brauchwassers für die Toiletten.
Aus der Mitte des Gemeinderats wird gefragt, wer die Aufgabe des Transports des Abwassers von der Hütte am Turm zur Kläranlage übernimmt. Der Vorsitzende erklärt dazu, dass die Gemeinde diese Aufgabe übernimmt. Zum aktuell beworbenen Glasfaserausbau durch die NetCom BW wird aus dem Gremium gefragt, ob die 40 % Anschlussquote schon erfüllt ist. Der Vorsitzende erklärt, dass diese Quote erreicht ist und die NetCom BW dies in den nächsten Tagen noch kommunizieren wird. Die Vermarktungsphase wird über den 17.03.2025 hinaus noch bis zum 31.03.2025 verlängert, weil einzelne Beratungstermine von den Mitarbeitern noch nicht erfolgen konnten. Die Nachfrage aus der Bürgerschaft nach einem Glasfaseranschluss der NetCom BW ist erfreulicherweise sehr hoch. Diejenigen Grundstückseigentümer, welche bereits bei der Gemeinde Deilingen im Jahr 2022 einen Kostenersatz für die Herstellung eines Glasfaserhausanschlusses geleistet haben, erhalten von der NetCom BW eine Vergünstigung bei Abschluss eines Vertrags mit 24 Monaten Laufzeit.