Bürgermeister Türk berichtete über die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten Beschlussfassungen.
2.1 Teilweise Nutzungsänderung vom Wohngebäude zur gewerblichen Nutzung, Hahnenburg 33, Flst. Nr. 323/23
Der Bauherr beabsichtigt die Änderung von zwei Räumen im Untergeschoss für eine gewerbliche Nutzung. Der Bebauungsplan lässt als Ausnahme eine nicht störende gewerbliche Nutzung zu.
Der Gemeinderat stimmte dem Bauvorhaben einstimmig zu.
Im Rahmen der Eigenkontrollverordnung (EKVO) sind die Kommunen als Betreiber von Kanalnetzen zur regelmäßigen Funktionsüberprüfung ihrer abwassertechnischen Anlagen und zur regelmäßigen Behebung von Schadstellen verpflichtet.
Hierfür wurde im Jahr 2022 das Kanalnetz Villingendorf untersucht und bewertet. Im Sommer letzten Jahres wurden die Ergebnisse der Untersuchung des Kanalnetzes der Gemeinde Villingendorf im Gremium vorgestellt. Insgesamt ist nach der letzten Kostenschätzung mit Ausgaben für die Kanalsanierung von ca. 1,2 Millionen € in den nächsten Jahren auszugehen. In den kommenden Haushaltsjahren sollen nun jeweils Mittel für die Sanierung von Teilabschnitten eingeplant werden.
Für das Haushaltsjahr 2025 wurden Mittel in Höhe von 170.000,00 € eingestellt. Es wurde aus den Untersuchungsergebnissen ein konkreter erster Sanierungsabschnitt erarbeitet. Dieser Abschnitt enthält lediglich Schadstellen, welche im sogenannten Inlinerverfahren behoben werden können.
Für den ersten Sanierungsabschnitt wurde eine beschränkte Ausschreibung durchgeführt. Hier wurden sieben Angebote abgegeben. Als wirtschaftlichste Bieterin zeigt sich hier die Firma Swietelsky-Faber mit einem Bruttoangebot von 132.135,22 €.
Der Gemeinderat vergab die Arbeiten zur Kanalsanierung einstimmig an die wirtschaftlichste Bieterin.
3.1 Nachtragsangebot zum Bau der Druckleitung
Die Verwaltung informierte das Gremium über ein Nachtragsangebot der Firma Storz Verkehrswege, Donaueschingen, zum Erdaushub in Zusammenhang mit dem Bau der Druckleitung in Höhe von 51.392,05 €. Leider stellte sich der Erdaushub, der im Bereich der L424 (ehem. B14) zwischengelagert wurde, in Teilen als belastet heraus. Das Material wurde in kleinere Haufwerke unterteilt nochmals beprobt.
Zwei der kleineren Haufwerke wurden als stark belastet eingeordnet. Hierfür wurde nun von der ausführenden Firma Storz der Nachtrag zur Entsorgung gestellt.
Die Verwaltung erklärte, dass die Arbeiten voranschreiten. Zwischenzeitlich wurden die Fertigbauteile des Pumpschachtes angeliefert und eingebaut. Die Arbeiten an der Druckleitung sind weitestgehend erledigt, auch die Wasserleitungsarbeiten sind bereits erfolgt.
Zum Ausbau der Pumpstation wurde nun das Gewerk Schlosserei- und Metallbauarbeiten beschränkt unter 6 Firmen ausgeschrieben, und zum Submissionstermin lagen der Verwaltung drei Angebote vor. Als wirtschaftlichste Bieterin zeigte sich nach Prüfung der eingegangenen Angebote die Firma Metall Aigeldinger GmbH, Zimmern, mit einem Angebotspreis von 86.929,10 €.
Der Gemeinderat vergab einstimmig die Arbeiten zum Gewerk Schlosserei- und Metallbauarbeiten an die Firma Metall Aigeldinger GmbH.
Bereits seit einiger Zeit wurde aus dem Gremium die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems angestrebt. Im Haushaltsplan sind für die Einführung des Ratsinfosystems Mittel in Höhe von 30.000 € eingeplant.
Da die Gemeinde bereits seit Anfang der 2000er Jahre das Schriftgutverwaltungsprogramm Regisafe nutzt und hier alle Dokumente und Schriftgüter abgelegt sind, machte die Verwaltung den Vorschlag, das Ratsinformationssystem als Komponente KommunalPLUS Sitzung von Regisafe zu beschaffen. Es entstehen einmalige Kosten für die Anschaffung des KommunalPlus Sitzung und Ratsinformation in Höhe von 6.000 € brutto sowie Kosten für die Installation und Schulung in Höhe von ca. 6.000 €. Außerdem entstehen für Pflege und Web-Hosting jährliche Kosten von derzeit rund 3.000 € brutto.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Einführung des digitalen Ratsinformationssystems.
Zu diesem Tagesordnungspunkt erläutere die Verwaltung dem Gremium, dass es zurzeit zu einem Liquiditätsengpass im Finanzbereich der Gemeinde kommt.
Derzeit läuft die Baumaßnahme zum Bau der Pumpstation bei der Kläranlage Villingendorf, außerdem beginnen nun die Arbeiten bei der Kläranlage der Stadt Rottweil/ENRW. Hier liegt bereits eine größere Abrechnung vor. Gleichzeitig werden vom Fördergeber aufgrund von Programmumstellungen keine Abschlagszahlungen auf die bewilligten Förderbescheide gewährt. Das bedeutet, dass die Fördergelder nicht zeitnah ausgezahlt werden.
Auch im Hinblick auf die weiteren anfallenden hohen Abrechnungssummen für die Baumaßnahmen empfiehlt die Verwaltung zur Sicherung der Liquidität und Zahlungsfähigkeit der Gemeinde eine Kreditaufnahme.
Für das Haushaltsjahr 2025 wurde eine Kreditaufnahme von 400.000,00 € vorgesehen. Aus dem Haushaltsplan 2024 stehen noch nicht ausgeschöpfte Kreditermächtigungen in Höhe von 900.000,00 € zur Verfügung. Die Kreditaufnahme wurde von der Rechtsaufsicht im Rahmen vom Haushaltsplan 2025 genehmigt.
Die Verwaltung empfahl die Aufnahme eines Darlehens über die Summe von 500.000,00 € bei der DZ Hyp/Volksbank zu einem Zinssatz von 3,30 %.
Der Gemeinderat stimmte der Kreditaufnahme einstimmig zu.
Nachdem im letzten Jahr bereits die Stadt Rottweil sowie die Stadt Trossingen die Beteiligung der Umlandgemeinden an Schulinvestitionskosten erklärt hatten, ist zwischenzeitlich auch die Gemeinde Zimmern ob Rottweil auf die Verwaltung zukommen.
Der Gemeinderat der Gemeinde Zimmern o. R. hatte beschlossen, der Gemeinde Villingendorf die Bereitschaft zur interkommunalen Zusammenarbeit bei der Finanzierung der Investitionskosten der Grund- und Werkrealschule Zimmern o. R. zu erklären. Je Schülerin bzw. je Schüler geht die Gemeinde Zimmern o. R. von einem Kostenanteil von 1.583,65 € aus.
Bürgermeister Türk erklärte, dass es sich hier im Grundsatz um ähnliche Fälle bezüglich der Kostenbeteiligung handelt und empfahl daher, den identischen Beschluss zu fassen wie für die Städte Rottweil und Trossingen.
Der Gemeinderat fasste einstimmig den Beschluss, in die Freiwilligkeitsphase i. S. d. § 31 Abs. 1 S.1 des Schulgesetzes einzutreten. Die Verwaltung wurde zur Aufnahme von Gesprächen mit der Gemeinde Zimmern o. R. ermächtigt.