Bürgermeister Türk berichtete über die zuletzt in nicht öffentlicher Sitzung erfolgten Beschlussfassungen.
Der Bauherr plant, das ehemalige Bankgebäude, als Kindertageseinrichtung umzunutzen. Da für den Bereich kein Bebauungsplan vorliegt, richtet sich die Genehmigungsfähigkeit nach dem Einfügen in die Umgebungsbebauung. Hierzu wird das Einvernehmen der Gemeinde benötigt. Bis auf den Einbau einer weiteren Türe, um einen zusätzlichen Rettungsweg vorzuhalten, und der Schaffung eines neuen Kellerzugangs, erfolgen keine äußerlichen Veränderungen am Gebäude. Für die Räumlichkeiten ist die anschließende Anmietung durch die Gemeinde geplant, welche hier einen eingruppigen Kindergarten temporär einrichten wird.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Umnutzung des Gebäudes Obere Gasse 2 zu.
Starkregen verursacht vor allem in den Sommermonaten in Verbindung mit heftigen Gewittern oft große Schäden. Das Starkregenereignis im Mai 2024 hat dies auch in Villingendorf gezeigt. Bei dem Ereignis sind etliche Keller vollgelaufen und Schäden entstanden. Im Gegensatz zu Hochwasser an großen Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt kaum vorherzusagen und kann für die Betroffenen sehr überraschend auftreten. Mit dem Leitfaden „Kommunales Starkregenrisikomanagement in Baden-Württemberg“ stellt das Land den Kommunen ein einheitliches Verfahren zur Verfügung, um Gefahren und Risiken zu analysieren und so kommunale Starkregenkarten zu erstellen. Mithilfe der Karten können Kommunen einschätzen, wo sich Oberflächenabfluss sammelt und wo er abfließt. Auf dieser Grundlage können Maßnahmen erarbeitet werden, die mögliche Schäden im Ernstfall vermeiden oder zumindest spürbar verringern. Kommunen, die sich mit dem Thema befassen und sich auf den Leitfaden zum kommunalen Starkregenrisikomanagement stützen, können vom Land einen Zuschuss in Höhe von 70 % der Kosten im Rahmen des Förderprogramms Wasserwirtschaft erhalten.
Im vergangenen Jahr wurden sechs fachlich qualifizierte Büros angefragt, wovon vier ein Angebot abgegeben haben. Auf Grundlage des günstigsten Angebotes wurde der Förderantrag gestellt. Diesem Antrag wurde zwischenzeitlich stattgegeben und es liegt der Zuwendungsbescheid in Höhe von 34.400,00 € vor. Günstigste Bieterin ist die Fichtner Water & Transportation GmbH Freiburg mit einem Angebotspreis von 42.765,39 €. Das teuerste Angebot lag bei 77.575,21 €. Im Haushaltsplan 2025 sind Mittel in Höhe von 48.000,00 € als Ausgabe und 30.000,00 € aus Fördermitteln eingeplant.
Der Gemeinderat stimmte der Beauftragung des Büros Fichtner Water & Transportation GmbH Freiburg zum Angebotspreis einstimmig zu.
Seit 2021 ist bei der Stadt Rottweil ein gemeinsamer Gutachterausschuss eingerichtet. Die Gemeinde Villingendorf hat keinen eigenen Gutachterausschuss mehr und besetzt im gemeinsamen Gutachterausschuss 3 Plätze mit Vertretern für die Interessen der Gemeinde Villingendorf. In der laufenden Periode sind Franz Schaumann, Sandra Mei und Reiner Bantle noch als ehrenamtliche Gutachter tätig. Zum Start der neuen Amtsperiode ab Mai 2025 haben Herr Franz Schaumann sowie Herr Reiner Bantle ihr Ausscheiden angekündigt. Aus diesem Grund ist es notwendig, zwei neue Vertreter der Gemeinde zu benennen.
Die Verwaltung empfahl die Benennung von Herrn Philipp Grieshaber und Herrn David Doster und weiterhin Frau Sandra Mei, welche sich persönlich wie auch fachlich eignen. Der Gemeinderat stimmte der Benennung von Frau Sandra Mei, Herrn Philipp Grieshaber und Herrn David Doster für den gemeinsamen Gutachterausschuss ab dem 01.05.2025 einstimmig zu.
Im Jahr 2024 gingen folgende Spenden für die beigefügten Spendenzwecke bei der Gemeinde Villingendorf ein:
Der Gemeinderat nahm von den Spenden Kenntnis und stimmte der Entgegennahme einstimmig zu.