Bürgermeister Türk berichtete über die zuletzt in nichtöffentlicher Sitzung erfolgten Beschlussfassungen.
Im Rahmen des Forstbetriebes der Gemeinde Villingendorf erfolgt im zehnjährigen Turnus die Fortschreibung der Forsteinrichtung. In der Forsteinrichtungserneuerung werden unter anderem die voraussichtlichen Hiebsätze für die kommenden Jahre festgesetzt. In der Forsteinrichtung werden vorab durch die Gemeinde festgelegte Zielsetzungen in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und Soziales dargestellt und Handlungsvorgaben für die nächsten 10 Jahre gemacht.
In der Sitzung stellte der Forsteinrichter, Herr Oliver Braun, Forst- und Landschaftsplanung, Sonnenbühl, die Forsteinrichtung für die Jahre 2024 – 2033 detailliert vor. Zunächst ging der Forsteinrichter auf die allgemeinen Daten und den Zustand des Waldes ein. Die forstliche Betriebsfläche umfasst zum Einrichtungsstichtag 205,9 ha und gliedert sich in 197,8 ha Holzboden (tatsächliche Waldfläche) und 8,1 ha Nichtholzboden (überwiegend Waldwege). Gegenüber der Voreinrichtung hat die forstliche Betriebsfläche durch die Neuerfassung der Wald-Feldgrenzen um 0,5 ha leicht abgenommen. Durch die Neuaufnahme von Waldwegen, Holzlagerplätzen, Wildwiesen, etc. gab es innerhalb der forstlichen Betriebsfläche eine Verschiebung vom Holzboden (- 0,9 ha) zum Nichtholzboden (+ 0,4 ha). Der Gemeindewald Villingendorf ist in insgesamt 11 Distrikte untergliedert.
Der Bestand besteht aus Tannenmischwäldern (WET t) mit 26 ha oder 13 % der Waldfläche, standorts- und klimalabile Fichtenbestände (WET i) mit 50 ha, 25 % der Waldfläche sowie naturnahe Buchenmischwälder auf 82 ha Waldfläche (41 %), die das „Hauptgerüst“ des Gemeindewaldes bilden. Das Altersklassenverhältnis, d.h. die Verteilung der Bestände nach Altersspannen, ist im Gemeindewald unausgeglichen. Weit überdurchschnittlich sind jüngere Bestände der Altersklassen I und II (Bestände Alter 1- 40 Jahre) vertreten, während Bestände mittleren Alters der Altersklassen III und IV (Alter 41-80 Jahre) und ältere Bestände über 100 Jahre dagegen unterdurchschnittlich vertreten sind. Wie in der Voreinrichtung, wurden im Bereich der Neckarhänge 38 ha ältere und strukturreiche Buchenbestände als „Dauerwald“ ausgewiesen.
Das Verhältnis Laubholz zu Nadelholz liegt im Gemeindewald Villingendorf aktuell bei 56:44 und ist damit relativ ausgeglichen. Bei den Nadelhölzern dominieren Fichte (25 % Flächenanteil) und Weißtanne (15 %) während bei den Laubbäumen die Buche (23 %) und der Bergahorn (16 %) sehr stark vertreten sind. Im letzten Jahrzehnt haben Eiche (Pflanzung) und Bergahorn mit jeweils + 4 % deutlich an Fläche zugelegt. Bedingt durch das Eschentriebsterben hat die Esche mit - 6 % stark an Fläche verloren. Bemerkenswert ist, dass im Gegensatz zu vielen anderen Betrieben in der Region, der Nadelholzanteil lediglich um 2 % zurückgegangen ist.
Für den Gemeindewald Villingendorf wurde ein gegenwärtiger laufender Zuwachs von 9,0 Efm/J/ha, d.h. rund 1.800 Efm je Jahr ermittelt, was ungefähr 70 Lkw-Ladungen Rundholz entspricht. Der aktuelle durchschnittliche Holzvorrat je ha Holzboden liegt bei 255 Vorratsfestmetern (Vfm) und hat gegenüber der Voreinrichtung (223 Vfm/ha) um 14 % zugenommen. Der Holzvorrat liegt damit immer noch auf einem unterdurchschnittlichen Niveau, entspricht aber der Altersklassenverteilung eines Aufbaubetriebes. Verjüngungsvorräte (Naturverjüngung und Vorbau) finden sich auf rund 30 ha Waldfläche und bestehen zum Großteil aus Buche (38 %) und Bergahorn (26 %). Der Nadelholzanteil am Verjüngungsvorrat liegt aktuell bei 36 % (Fichte und Tanne). Erfreulich ist die Entwicklung des Tannenvorrats, welcher von 14 % auf 19 % zugenommen hat.
Beim Wildverbiss ist in den letzten 20 Jahren tendenziell eine Entwicklung zum Positiven festzustellen. Lokal werden jedoch Tanne und Laubhölzer noch stark verbissen. Durch Bejagungsschwerpunkte sowie ggf. ergänzende Einzelschutzmaßnahmen sollte auch in diesen Bereichen mittelfristig die Sicherung der Verjüngung möglich sein. Für die Entwicklung klimastabiler Mischwälder ist die effektive Jagd unverzichtbar, der Waldbau also zwingend auf die Mithilfe der Jägerschaft angewiesen.
Neben der Nutzfunktion erfüllt der Gemeindewald auf 394 ha weitere wichtige Waldfunktionen für die Allgemeinheit. Von besonderer Bedeutung sind der Wasserschutz (99 ha), der Bodenschutz (33 ha) und die Erholungsfunktion (204 ha). Zentrale Erholungsachse ist das Neckartal mit dem Neckartalradweg. 57 ha Waldfläche liegen im Landschaftsschutzgebiet.
Planungsvorschlag für den Forsteinrichtungszeitraum 2024-2033
Die geplante Gesamtnutzung für das kommende Jahrzehnt ist das Ergebnis der waldbaulichen Einzelplanungen auf der Grundlage der Inventurergebnisse. Sie berücksichtigt den aktuellen, guten Pflegezustand der Bestände, das Wachstumsverhalten der Baumarten, die jeweiligen Waldfunktionen sowie die Zielsetzungen im Gemeindewald Villingendorf.
Mit einem Hiebsatz von 8.400 Efm oder 4,3 Efm/J/ha wird ein Hiebsatz vorgeschlagen, welcher in der Größenordnung leicht unter der Planung von 2013 (9.000 Efm bzw. 4,5 Efm/J/ha) liegt. Die geplante Gesamtnutzung liegt deutlich unter dem prognostizierten Zuwachs von rund 9 Efm/J/ha. Entsprechend dem Altersklassenverhältnis im Gemeindewald wird ein weiterer Aufbau des Holzvorrats angestrebt.
70 % (5.900 Efm) der geplanten Nutzung kommt aus Durchforstungsbeständen (Vornutzung), in welchen ein bis zwei Pflegeeingriffe vorgesehen sind.
29 % (2.500 Efm) des Einschlages sind in den älteren Verjüngungsbeständen (Hauptnutzung) geplant, wo überwiegend hiebsreifes Holz geerntet wird. Schwerpunkt in der Hauptnutzung ist die Verjüngung labiler Fichtenaltbestände (WET i)
In den standorts- und klimalabilen Fichtenbeständen sind ca. 2.200 Efm als Verjüngungshiebe in Form von Femelhieben und streifenweiser Räumungen (Saumhieben) in den Randbereichen geplant, vielfach von Käferlöchern und Sturmanrissen ausgehend. Die Verjüngung erfolgt über die bereits vorhandene Naturverjüngung (Vorbau) aus Tanne, Fichte, Buche und Ahorn. Eine Qualitätssicherung und Mischwuchsregulierung erfolgt über eine Schlagpflege nach Abschluss der Hiebsmaßnahmen. Auf Lücken ohne Verjüngung sind Ergänzungspflanzungen mit Douglasie, Eiche, Kirsche und Linde, je nach standörtlicher Eignung, vorgesehen.
Insgesamt sollen im kommenden Jahrzehnt 5,2 ha Waldfläche verjüngt werden, davon 3,0 ha über bereits vorhandene Naturverjüngung und Vorbau (Tanne, Fichte, Buche, Ahorn) und 2,2 ha über Pflanzungen.
Jungbestandspflege ist auf einer Fläche von 14,6 ha geplant. Der Pflegeumfang resultiert aus den Verjüngungszugängen des letzten Einrichtungszeitraumes sowie der Weiterentwicklung der bereits vorhandenen Jungbestände und Dickungen. Ziel ist die Förderung von Mischbaumarten sowie der Erhalt und die Förderung von Stabilität u. Vitalität der Bestände.
Die geplante Durchforstungsfläche liegt bei 166 ha, der Durchforstungsturnus bei 1,6, d.h. auf 60 % der Durchforstungsfläche sind zwei Eingriffe im Jahrzehnt geplant. Bei den Maßnahmen hat die Förderung von Mischbaumarten zum Erhalt bzw. zur Förderung der Diversität auf dem Wege zu klimastabileren Waldbeständen einen hohen Stellenwert. Zudem gewinnt der frühzeitige Aufbau von Verjüngungsvorräten mit einem möglichst großen Baumartenspektrum in älteren Durchforstungsbeständen zunehmend an Bedeutung.
Die wirtschaftliche Situation und Entwicklung im Gemeindewald Villingendorf wird zum einen durch den Holzmarkt, die Holzpreisentwicklung und durch den Umfang der zufälligen Nutzungen im eigenen Betrieb (geringere Erlöse, höhere Aufarbeitungskosten, steigende Pflanzflächen) sowie der ggf. notwendig werdenden Wildschutzmaßnahmen bestimmt. Die geplanten Pflanzungen und Pflegemaßnahmen in den Jungbeständen stellen ein bedeutendes Investitionsprogramm in einen klimastabilen Mischwald für die nächsten zehn Jahre und darüber hinaus dar. Über den Durchschnitt eines Jahrzehnts (Forsteinrichtungszeitraum) wird aufgrund der Waldstruktur auch mit der neuen Planung kein positives Betriebsergebnis möglich sein.
Der Gemeinderat stimmte der vorgelegten Einrichtungsplanung einstimmig zu.
Bürgermeister Türk begrüßte zu den Beratungen zum Gemeindewald den verantwortlichen Mitarbeiter beim Forstamt Rottweil, Herrn Frank Kapahnke und den Revierleiter des Forstreviers Zimmern (mit den Waldungen auf Gemarkung Villingendorf), Herrn Felix Schäfer.
Zunächst beschrieb Forstamtsleiter Kapahnke die allgemeine Situation im Waldbereich und gab Hinweise zur Holzmarktsituation. Der durchschnittliche Holzmarktpreis war bei 100,00 – 104,00 €/fm stabil, sodass die geplanten Erträge im laufenden Jahr aus dem Holzverkauf voraussichtlich erreicht werden können.
Der Entwurf des Betriebsplans 2025 sieht Erträge in Höhe von 61.159,00 € vor, aus der Holzernte werden Erlöse in Höhe von 47.170,00 € veranschlagt. Die geplante Einschlagsmenge beträgt 930 fm. Die geplanten Aufwendungen betragen 127.151,00 €, für die Holzernte fallen 26.950,00 € an, für die Kulturen 31.000,00 €. Der Verwaltungskostenbeitrag beträgt 13.026,00 €. Insgesamt ergibt der Plan ein negatives Ergebnis von -72.992,00 €. Revierleiter Schäfer erläuterte anhand der Waldkarte noch die ausgeführten und die für 2025 geplanten Maßnahmen und Arbeiten.
Der Gemeinderat sprach sich einstimmig für die vorgelegte Forstliche Betriebsplanung für das Forstwirtschaftsjahr 2025 aus.
Herr Bürgermeister Türk bedankte sich bei den beiden Vertretern vom Forstamt Rottweil für die gute Zusammenarbeit und die ausführliche Vorstellung der Planungen zum Gemeindewald Villingendorf.
4. Schaffung eines Fest- und Parkplatzes beim Rathaus
Der Gemeinderat hatte sich grundsätzlich für die Schaffung eines Fest- und Parkplatzes beim Rathaus ausgesprochen und die Verwaltung beauftragt, die Entwurfsplanung noch in einigen Punkten anzupassen und für eine Ausschreibung vorzubereiten. Neben einem Förderantrag auf ELR-Mitteln wurde eine Antragstellung auf Zuwendung bei der Ausgleichsstockstelle gestellt.
Inzwischen wurden der Gemeinde für die Maßnahme Fördermittel aus ELR-Mitteln in Höhe von ca. 120.000,00 € und aus dem Ausgleichsstock in Höhe von 60.000,00 € zugesagt. Für die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestelle ist noch die Antragstellung auf Bezuschussung durch den Landkreis mit max. 20.000,00 € möglich.
Das Planungsbüro Gfrörer, Empfingen, hatte bisher für die Gestaltung eines Fest- und Parkplatzes beim Rathaus einschließlich der barrierefreien Umgestaltung der Bushaltestelle Gesamtkosten von 350.000,00 € geschätzt. In einer angepassten Kostenberechnung liegen die Gesamtkosten um ca. 10.000,00 € günstiger.
Die überarbeitete Entwurfsplanung wurde in der Sitzung vom Büro Gfrörer näher erläutert. Der Gemeinderat stimmte der Entwurfsplanung einstimmig zu und beschloss die zeitnahe Ausschreibung der Arbeiten. Die Maßnahme soll möglichst im zeitigen Frühjahr 2025 begonnen und bis zum Sommer abgeschlossen werden.
In der Vergangenheit wurden bereits vier Personen in Villingendorf durch eine besondere Ehrung durch die Gemeinde bedacht. Zwei Personen erhielten den Ehrenring, zwei andere das Ehrenbürgerrecht. Die Beschlussfassung hierbei erfolgte jeweils durch Einzelbeschluss im Gemeinderat. Um hierbei für die Zukunft eine einheitliche Grundlage zu haben, die Gerechtigkeit und Transparenz zugleich schafft, wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, Richtlinien zur Verleihung einer Verdienstmedaille, des Ehrenrings und des Ehrenbürgerrechts zu erlassen. Diese Richtlinien sollen bei künftigen Beratungen als Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat dienen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig Richtlinien zur Verleihung der Verdienstmedaille, des Ehrenrings und des Ehrenbürgerrechts.
Im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung stellt die Überprüfung der Gebührentarife und der Steuerhebesätze einen wichtigen Bestandteil dar. Der Einnahmebeschaffungsgrundsatz der Gemeindeordnung fordert, die Gebührenhaushalte im Rahmen der Vertretbarkeit kostendeckend auszurichten. Die Gemeinden müssen ihre Einnahmen aus den sonstigen Einnahmen (überwiegend privatrechtliche Einnahmen) und – soweit vertretbar und geboten – aus Entgelten (Gebühren) für ihre Leistungen beschaffen.
6.1 Feuerschutz
Die Satzung über den Kostenersatz für Leistungen der Feuerwehr (Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung) wurde am 04.05.2023 neu gefasst. Die Satzung sowie die Kostensätze entsprechen den gesetzlichen Vorgaben sowie den Stundensätzen für Feuerwehrfahrzeuge, welche durch Rechtsverordnung des Landes festgelegt wurden. Derzeit ist hier kein Handlungsbedarf vorhanden.
6.2 Kindergarten-Kinderkrippe-Elternbeiträge
Die Festsetzung der Elternbeiträge erfolgt in der Gemeinde Villingendorf auf der Grundlage der Empfehlungsbeschlüsse der Kirchen und der kommunalen Spitzenverbände. In der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 24.07.2024 wurden die monatlichen Elternbeiträge für die Kindergartenjahre 2024/2025 und 2025/2026 gem. den Empfehlungen angepasst.
6.3 Abwassergebühren
Von Frau Duttlinger, Leiterin der Finanzverwaltung, wurde die Kalkulation für die Abwassergebühr für 2025 ausführlich vorgestellt. Auf der Grundlage dieser Kalkulation wurde vorgeschlagen, bei der Abwassergebühr eine Anpassung auf 3,00 €/m3 vorzunehmen. Der Gemeinderat folgte dieser Empfehlung.
6.4 Wasserzins
Der Wasserzins wurde zuletzt am 30.11.2022 geändert bzw. angepasst und beträgt derzeit 2,30 €/m3. In der Kalkulation zum Wasserzins ergibt sich ein geringer Abmangel, auf der Grundlage der bisherigen Gebührenhöhe. Aus der Mitte des Gemeinderats wurde vorgeschlagen, den Wasserzins auf den kalkulierten Betrag von 2,35 €/m3 anzupassen. Das Gremium folgte mehrheitlich diesem Vorschlag.
6.5 Deponiegebühren für das Auffüllgelände
Die Erddeponie „Kurzelhardt“ ist seit dem Jahr 2003 in Betrieb. Seit dem 01.11.2008 beträgt die Deponiegebühr 6,30 €/m³. Das noch vorhandene Auffüllvolumen wird nur noch für den Eigenbedarf der Gemeinde vorgehalten. Hier ist kein Handlungsbedarf gegeben.
6.6 Verwaltungsgebühren
Im Jahr 2008 wurde die Satzung über die Erhebung von Gebühren für öffentliche Leistungen (Verwaltungsgebührensatzung) neu gefasst. Die Verwaltungsgebühren wurden erstmals im Rahmen einer vorgeschriebenen Kalkulation ermittelt. Zu gegebener Zeit hat eine Anpassung zu erfolgen.
6.7 Bestattungsgebühren
Die Bestattungsgebühren wurden mit Wirkung 01.01.2021 neu festgelegt. Eine erneute Überprüfung der Gebühren soll im kommenden Haushaltsjahr erfolgen.
6.8 Steuern
Hundesteuer
Die Hundesteuer beträgt seit dem 01.01.2020:
Bemessungsgrundlage | Steuerhöhe |
Für den ersten Hund | 102,00 € |
Für jeden weiteren Hund | 204,00 € |
Zwingersteuer | 204,00 € |
Für den ersten Kampfhund | 800,00 € |
Für jeden weiteren Kampfhund | 1.600,00 € |
Zuletzt wurde aus der Mitte des Gemeinderats eine Anpassung bei der Hundesteuer angeregt. Zum 01.01.2025 wurden folgende Steuersätze vorgeschlagen:
Bemessungsgrundlage | Steuerhöhe |
Für den ersten Hund | 120,00 € |
Für jeden weiteren Hund | 240,00 € |
Zwingersteuer | 240,00 € |
Für den ersten Kampfhund | 800,00 € |
Für jeden weiteren Kampfhund | 1.600,00 € |
Der Gemeinderat folgte mehrheitlich dem Vorschlag der Verwaltung.
Grundsteuer A und B
Die derzeit gültigen Grundsteuerhebesätze liegen bei
Grundsteuer A: 340 v.H. der Steuermessbeträge (seit 01.01.1996)
Grundsteuer B: 350 v.H. der Steuermessbeträge (seit 01.01.2022)
Die Grundsteuer musste wegen einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Jahr 2018 bundesweit reformiert werden. Die Begründung damals: Die bisherige Einheitsbewertung sei verfassungswidrig. Ab dem 1. Januar 2025 wird die Steuer für das Grundvermögen (Grundsteuer B) in Baden-Württemberg deshalb nach dem neuen „modifizierten Bodenwertmodell“ erhoben.
Berechnet wird die Grundsteuer künftig wie folgt: Grundsteuermessbetrag x Hebesatz / 100. Die Grundsteuermessbeträge hat das Finanzamt ermittelt und den Eigentümerinnen und Eigentümern im Grundsteuermessbescheid mitgeteilt. Die Grundsteuermessbeträge basieren auf den Grundstücksdaten, die die Eigentümer erklärt haben. Erhoben wird die Grundsteuer schlussendlich von den Kommunen.
Durch die Reform der Grundsteuer wird es zu Belastungsverschiebungen bei den einzelnen Grundstücken im Gemeindegebiet kommen. Grundsätzlich wird eine Aufkommensneutralität angestrebt. Die Aufkommensneutralität bezieht sich jedoch ausschließlich auf das Grundsteueraufkommen in einer Gemeinde insgesamt und nicht auf den einzelnen Steuerpflichtigen
Für die Gemeinde Villingendorf beträgt das Steueraufkommen bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) im Jahr 2024 voraussichtlich 384.000,00 €, für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Flächen) voraussichtlich 12.000,00 €. Um eine Aufkommensneutralität zu erreichen, müssten diese Steueraufkommen auch im Haushaltsjahr 2025 erreicht werden.
Aufgrund der aktuell vorliegenden Datenlage liegt der aufkommensneutrale Hebesatz für die Grundsteuer B bei 315 v. H. Dies bedeutet, dass der Hebesatz von derzeit 350 v. H. abgesenkt werden sollte. Hier wurde vorgeschlagen, den Hebesatz auf 320 v. H. festzusetzen.
Bei der Grundsteuer A liegen derzeit ca. 65 % der Datensätze vor. Der aufkommensneutrale Hebesatz würde hier bei 507 v.H. liegen, dies würde eine Erhöhung um 167 v. H. bedeuten. Aufgrund der nicht vollständigen Datenlage und angesichts der erheblichen Steigerung wurde vorgeschlagen, für das Jahr 2025 nur einen Teil der Erhöhung vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, für das Jahr 2025 einen Hebesatz von 420 v.H. festzusetzen. Im kommenden Jahr wird der Hebesatz bei Vorliegen der vollständigen Datensätze für das Jahr 2026 dann erneut überprüft.
Der Gemeinderat folgte grundsätzlich dieser Vorgehensweise.
Gewerbesteuer
Auf 01.01.2018 wurde der Gewerbesteuerhebesatz von 340 v.H. auf 345 v.H. der Bemessungsgrundlage erhöht. Eine weitere Anpassung wurde nicht vorgeschlagen.
Im vorherigen Tagesordnungspunkt wurde die notwendige Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B erläutert und beraten.
Nach § 79 Abs. 2 Nr. 5 GemO kann der Hebesatz in der Haushaltssatzung oder als separate Hebesatzsatzung festgesetzt werden.
Die Bekanntgabe der Jahresbescheide setzt eine rechtswirksame Satzung voraus. Die Haushaltssatzung tritt zwar nach § 79 Abs. 3 GemO rückwirkend zum 01.01. des Haushaltsjahres in Kraft. Allerdings wird sie erst nach Abschluss der öffentlichen Bekanntmachung (also nach Ablauf der Auslegung des Haushaltsplans) rechtswirksam. Daher ist für das Haushaltsjahr 2025 der Erlass einer separaten Hebesatzsatzung erforderlich.
Der Gemeinderat stimmte dem Erlass der Hebesatzsatzung mit den zuvor beratenen Festsetzungen einstimmig zu.
Unter Tagesordnungspunkt 6 wurde die vorgeschlagene Anpassung der Hundesteuer für das Haushaltsjahr 2025 erläutert. Der Gemeinderat beschloss mehrheitlich die erforderliche Anpassung der Hundesteuersatzung.
Die unter dem Tagesordnungspunkt 6 beratene Anpassung der Abwassergebühr ist in einer Satzungsänderung festzulegen. Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung einstimmig zu.
Die unter dem Tagesordnungspunkt 6 beratene Anpassung der Wassergebühr ist in einer Satzungsänderung festzulegen. Der Gemeinderat stimmte der Satzungsänderung einstimmig zu.
Hinweis: Die Satzungen/Satzungsänderungen werden im vollen Wortlaut an anderer Stelle im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Im Haushaltsplan 2024 wurde eine Kreditaufnahme von 1.800.000,00 € vorgesehen und von der Rechtsaufsicht auch genehmigt. Im April 2024 wurde die Aufnahmen eines Kommunaldarlehens in Höhe von 600.000,00 € vom Gremium beschlossen. Die Verwaltung hatte gehofft, über das Jahr auf eine weitere Kreditaufnahme verzichten zu können.
Grundsätzlich liegen die Erträge und Aufwendungen derzeit im geplanten Bereich. Die Gewerbesteuereinnahmen liegen derzeit bei ca. 1,35 Mio. und damit ca. 100.000,00 € über dem Planansatz. Weitere Verbesserungen zu den Planansätzen haben sich nicht ergeben.
Mit dem Bau der Druckleitung zum Anschluss an die Kläranlage der Stadt Rottweil mit Baukosten von ca. 2.600.000,00 € sind wir derzeit mitten in der Finanzierung eines Großprojektes. Der Einkaufsbetrag in das Kanalnetz der Stadt Rottweil mit 750.000,00 € wurde im Sommer getätigt. Neben diesem großen Projekt wurden in diesem Jahr bereits die Erschließung des Baugebietes Hoheim-Wirtsgasse und die Sanierung des Grundschulgebäudes durchgeführt, hier stehen noch Rechnungen aus.
Um die Liquidität der Gemeinde zu sichern, wird eine Darlehensaufnahme von 300.000,00 € seitens der Finanzverwaltung vorgeschlagen. Damit wäre die Hälfte der Kreditermächtigung für 2024 in Anspruch genommen, die übrigen 900.000,00 € könnten dann im Jahr 2025 noch in Anspruch genommen werden, falls notwendig. Die tatsächliche Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde würde sich mit der Darlehensaufnahme von derzeit 422,00 € auf 510,00 € pro Einwohner erhöhen.
Der Gemeinderat beschloss einstimmig eine Darlehensaufnahme in Höhe von 300.000,00 € für ein Darlehen mit 20-jähriger Laufzeit und 10-jähriger Zinsbindung bei der LBBW/KSK Rottweil zu einem vorauss. Zinssatz von 3,14 %.