Entschuldigt: Herr Stadtrat Stahl, Herr Stadtrat Hauff
Bürgermeister Steinbrenner ist entschuldigt, die Sitzung wird vom stellv. BM Landesvatter geleitet.
Zuhörer: 4
1. Umbau und Ausbau Einfamilienhaus, Errichtung Carport mit geschlossenen Seitenwänden, Terrassenüberdachung und Naturpool, Eppinger Straße 139, FlSt. 269, Schluchtern
- Entscheidung über das Einvernehmen gem. § 31 i.V.m. § 36 BauGB
Die Verwaltung wurde mit Schreiben vom 22.05.2025 an dem Verfahren beteiligt. Vorliegend handelt es sich um einen umfangreichen Umbau an einem Bestandshaus in der Eppinger Straße 139. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Fallertor II – Eppinger Straße“. Durch die Planung wird die festgesetzte Baugrenze überschritten, jedoch nicht mit dem Hauptgebäude.
Eine Befreiung kann erteilt werden, sofern die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Es ist zu erwähnen, dass im Jahr 2004 bereits eine Befreiung von der Dachform, der Gebäudehöhenbegrenzung und der Baugrenze (Hauptgebäude) für das Nachbargebäude gewährt wurde.
Hier vorliegend geht es lediglich um den Carport im Norden und den Schwimmteich sowie Pavillon im Süden. Demnach handelt es sich um Bauten, die typischerweise außerhalb von Baugrenzen errichtet werden. Die Erteilung von Befreiungen ist demnach nicht unüblich. Insbesondere, da das Grundstück in der Eppinger Straße eine Gesamtgröße von über 1.600 m² hat, jedoch nur 390 m² innerhalb des Baufensters liegen (ca. 25 %). Eine wirtschaftliche Nutzung des Grundstücks ist aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplans daher deutlich erschwert.
Da die im Bebauungsplan festgesetzten freizuhaltenden Flächen (landwirtschaftliche Nutzung) hierdurch nicht berührt werden, spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen die Erteilung der Befreiung.
Beschlussantrag
Das Einvernehmen wird gem. § 36 i.V.m. § 31 BauGB erteilt.
Ohne weitere Aussprachen wurde dem Beschlussantrag der Gemeinde einstimmig zugestimmt.
2. Umbau Einfamilienhaus, Einbau Quergiebel mit Terrassenüberdachung, Platanenweg 14, FlSt. 6634, Schluchtern
- Entscheidung über das Einvernehmen gem. § 31 i.V.m. § 36 BauGB
Die Verwaltung wurde mit Schreiben vom 12.05.2025 an dem Verfahren beteiligt. Vorliegend handelt es sich um den Umbau eines bestehenden Wohnhauses. Im Rahmen des Umbaus soll eine energetische Sanierung vorgenommen werden. Durch die energetische Sanierung wird eine Traufhöhenüberschreitung von knapp 30 cm verursacht. Nach § 248 BauGB sind geringe Überschreitungen zum Zweck der energetischen Sanierung zuzulassen. Diese Regelung begrüßt die Verwaltung.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Überschreitung. Weitere Verstöße gegen den Bebauungsplan konnten nach bisheriger Prüfung nicht festgestellt werden.
Beschlussantrag
Das Einvernehmen wird gem. § 31 i.V.m. § 36 BauGB erteilt.
Ohne weitere Aussprachen wurde dem Beschlussantrag der Gemeinde einstimmig zugestimmt.
3. Bekanntgaben
Keine Bekanntgaben
4. Anfragen
Keine Anfragen
Der nicht öffentliche Teil wurde ebenfalls vom stellv. BM Landesvatter geleitet. Es wurde eine Grundstücksangelegenheit beschlossen und nach zwei kurzen Anfragen endete die Sitzung des Bauausschusses.