Gemeinderat

Aus der Sitzung des Bauausschusses am Dienstag, 11. März 2025

Herr Stadtrat Stahl kommt später Zuhörer: 1 1. Errichtung einer Doppelgarage, Massenbacher Weg, Flst.-Nr. 1403/3, 1404, Gemarkung Großgartach...

Herr Stadtrat Stahl kommt später

Zuhörer: 1

1. Errichtung einer Doppelgarage, Massenbacher Weg, Flst.-Nr. 1403/3, 1404, Gemarkung Großgartach
– Entscheidung über das Einvernehmen gem. § 31 i.V.m. § 36 BauGB –


Mit Schreiben vom 25.02.2025 wurde die Stadt Leingarten durch das Landratsamt am o.g. Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme i.S.d. § 36 BauGB aufgefordert. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Kiesberg – Massenbacher Weg“ und verstößt gegen dessen Festsetzungen.

Dass die Garage außerhalb des Baufensters (und damit außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche) errichtet wird, ist im vorliegenden Fall irrelevant. Da auf diesem Grundstück keine Fläche für Garagen ausgewiesen wurde, ist die Garage auf den überbaubaren und nicht überbaubaren Grundstücksflächen zulässig. Allerdings setzt der Bebauungsplan fest, dass die Garage als Grenzbau unzulässig ist, wenn sie entlang einer Grundstücksgrenze länger als 6,5 m ist.

Die geplante Garage hat eine Grenzlänge von 7 m, damit sowohl die Pkw, als auch die Fahrräder untergebracht werden können. Die Garage wird in den Hang eingefügt, weshalb für die Nachbarn keine Einschränkungen zu erwarten sind. Aus Sicht der Verwaltung gibt es keine öffentlichen Belange, die gegen eine Befreiung sprechen. Grundzüge der Planung sind keine berührt.

Beschlussantrag:


Das Einvernehmen gem. § 31 i.V.m. § 36 BauGB wird erteilt.

Ohne Wortmeldung wurde diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

2. Anbau an ein Zweifamilienhaus, Ebertstraße 20, FlSt.-Nr. 11978, Gemarkung – Großgartach

– Entscheidung über das Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB –

Mit Schreiben vom 20.02.2025 wurde die Stadt Leingarten durch das Landratsamt am o.g. Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme i.S.d § 36 BauGB aufgefordert. Das Vorhaben liegt im nicht-überplanten Innenbereich und ist demnach nach § 34 BauGB zu bewerten. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der geplante Anbau soll auf zwei Stockwerken eine Wohnflächenerweiterung von knapp 30 m² ermöglichen. Auch nach dem Anbau gibt es aus Sicht der Verwaltung keinen gebietsuntypischen Versiegelungsgrad.

Städtebauliche Gründe gegen die Erteilung des Einvernehmens ergeben sich nicht.

Beschlussantrag:

Das Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB wird erteilt.

Auch diesem Beschlussantrag wurde ohne Gegenstimme zugestimmt.


3. Umbau Wohnhaus mit Anbau Balkon, Einbau Dachgauben, Frankenbacher Straße 3, FIst.-Nr. 326, 329

– Entscheidung über das Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB –

Mit Schreiben vom 07.02.2025 wurde die Stadt Leingarten durch das Landratsamt Heilbronn am o.g. Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme i.S.d. § 36 BauGB aufgefordert. Das Vorhaben liegt im nicht-überplanten Innenbereich und ist damit nach § 34 BauGB zu bewerten. Demnach ist das Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist

Im Vorhaben soll der bestehende Stall z.T. abgerissen werden, im DG Dachgauben eingebaut werden und ein Balkon angebaut werden. Die Dachgauben auf der Südseite sind auf einer Breite von 9,48 m geplant und nehmen damit knapp 80 % der Dachlänge ein. Auf der Nordseite sind es rund 56 %.

Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 10.10.2023 bereits den Einbau von Dachgauben in der Heilbronner Straße (ebenfalls nicht-überplanter Innenbereich) befürwortet. Zwar handelte es sich in diesem Fall nicht um eine Gaube mit mehr als 2/3 der Dachlänge, jedoch um eine deutlich massivere, zweistöckige Gaube.

Im UG soll Wohnraum geschaffen werden. Ob die Räume dort den Anforderungen an Wohnraum genügen, wird das Landratsamt prüfen.

Städtebauliche Gründe sprechen nicht gegen den Antrag.

Beschlussantrag:

Das Einvernehmen gem. § 34 i.V.m. § 36 BauGB wird erteilt.

Stellv. Bauamtsleiter Hellmich ergänzte, dass es keine Nachbaranhörung gibt. Das Landratsamt sieht es unkritisch, da es in der Umgebung auch größere Gauben gibt.

Ein Stadtrat bemängelte, dass man die Nachbarn nicht mehr anhört.

Ohne weitere Aussprache wurde dem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

4. Ergebnisse Schalluntersuchung Skateanlage Eichbott

– Kenntnisnahme –

Wie in der Gemeinderatssitzung vom 29.11.2024 nichtöffentlich bekanntgegeben, hat die Stadtverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro „Variante3“ zwei Möglichkeiten untersucht, die mit den Immissionswerten für das an die geplante Anlage angrenzende „Reine Wohngebiet“ vereinbar wären. Es handelt sich um in den Boden eingelassene Skatebowls mit geringen Hindernissen. Die Varianten sind nur skizziert, da in erster Linie lediglich genügend Informationen vorliegen müssen, um schalltechnische Aussagen treffen zu können. Eine Kostenschätzung oder eine tiefergehende Planung für die Anlagen liegen in diesem Planungsstadium nicht vor.

Laut der Einschätzung des Planungsbüros rw Bauphysik sind beide Skatepool/Skatebowl-Varianten im Hinblick auf die zulässigen Geräuschpegel als unproblematisch anzusehen. Eine weitergehende Planung wäre damit möglich.

Die Planungen und die schalltechnische Stellungnahme ist als nichtöffentliche Anlage beigefügt.

Im Hinblick auf das weitere Vorgehen bei der Mensa-Planung schlägt die Verwaltung vor, die Planung vorerst ruhen zu lassen, bis in dem Areal mehr Klarheit herrscht.

Beschlussantrag:

Kenntnisnahme.


Der Vorsitzende ergänzte, dass dem Gremium bereits berichtet wurde, dass eine Schalluntersuchung notwendig ist. Weitere Maßnahmen werden noch nicht getroffen, da erst eine Entscheidung über den Standort der Mensa gefällt werden müsse.

Das Gremium nahm von der Schalluntersuchung Kenntnis.

5. Bekanntgaben

mündlich teilte Bürgermeister Steinbrenner Folgendes mit:

a) Feldwegsanierung Reichertsgraben

Mit der Sanierung des Feldwegs im Gewann Reichertsgraben wird in den nächsten Tagen begonnen.

b) Asphaltarbeiten Hoppengrabenstraße

Die Asphaltarbeiten in der Hoppengrabenstraße sind beendet.

6. Anfragen

a) Anfragen nach Flächen

Ein Stadtrat fragte, ob es der Verwaltung bekannt ist, dass bei Privatpersonen nach Grundstücken für Batteriespeicher gefragt werden.

Der Vorsitzende antwortete, dass das bekannt ist.

b) Festhalle, Blitzableiter

Ein Redner wies darauf hin, dass der Blitzableiter an der Festhalle deformiert ist.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe an den Bauhof zu.

c) Ballettsaal

Weiter wies der Redner darauf hin, dass im Ballettsaal große Kartons stehen.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe an die Hausmeister zu.

d) Öffnungszeiten Freibad/Hallenbad

Ein Redner fragte, ob es stimmt, dass sich die Öffnungszeiten im Freibad ändern.

Der Vorsitzende bejahte dies, Stand heute müssen die Öffnungszeiten aufgrund der Personalsituation geändert werden. Es ist geplant, von 9.00 – 19.00 Uhr zu öffnen. Mittwochs bleibt geschlossen, der Frühbadetag wird auf Freitag ab 7.00 Uhr verschoben.

e) Kasten der Telekom am Kreisel Eppinger Straße/Dieselstraße

Ein Redner wies darauf hin, dass der Kasten der Telekom noch immer nicht repariert wurde.

Stellv. Bauamtsleiter Hellmich antwortete, dass eine Zusage für die KW 11 vorliege.

f) Parkplatz vor Gebäude Heilbronner Straße 16

Ein Stadtrat wies auf seine Anfrage in der Gemeinderatssitzung hin, es muss dort dringend was gemacht werden, weil immer noch geparkt wird.

Der Vorsitzende sagte zu, im Amtsblatt darauf hinzuweisen.


Nach zwei Bekanntgaben und einer Anfrage im nichtöffentlichen Teil war die Sitzung beendet.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 12/2025
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