Gemeinde Dußlingen
72144 Dußlingen
Aus den Rathäusern

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 12.12.2024

Mitteilungen der Verwaltung Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit dem Umlauf einer Weihnachtskarte von der Anne-Frank-Schule,...

Mitteilungen der Verwaltung

Bürgermeister Thomas Hölsch eröffnete die Gemeinderatssitzung mit dem Umlauf einer Weihnachtskarte von der Anne-Frank-Schule, die an den Gemeinderat adressiert war.

Darüber hinaus informierte er über die diesjährigen Schließtage des Rathauses über Weihnachten und den Jahreswechsel. Das Rathaus hat vom 23.12.2024 bis einschließlich 01.01.2025 geschlossen, so dass ab dem 02.01.2025 wieder normaler Dienstbetrieb ist.

Außerdem gab Bürgermeister Thomas Hölsch bekannt, dass die Gemeinde zwei Zuwendungen aus dem Projekt Klimaschutz Plus von der L-Bank erhalten hat. Die Gemeinde erhält 12.000,00 € für die Erstberatung und Projektanbahnung zur Abwasserwärmenutzung und weitere 36.000,00 € für die Projektanbahnung zur Abwasserwärmenutzung in der Ortsmitte.

Abschließend setzte Bürgermeister Thomas Hölsch das Gremium in Kenntnis, dass die Gemeinde Bundesmittel in Höhe von 45.934,00 € für die Unterbringung von Geflüchteten erhalten hat.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Bebauungsplan „REWE-Markt Erweiterung“

Aufstellung des Bebauungsplans

Billigung des Bebauungsplanentwurfs

Beschluss über die förmliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden sowie sonstiger Träger öffentlicher Belange

Bürgermeister Thomas Hölsch begrüßte Herrn Göran Schmidt von der Planungsgruppe SSW zu diesem Tagesordnungspunkt. Anhand einer Präsentation erläuterte Herr Schmidt, dass der Vorhabenträger beabsichtigt, den bestehenden REWE-Markt um eine Verkaufsfläche von rund 380 m² zu erweitern. Das Bauvorhaben befindet sich zwischen dem rechtsgültigen Bebauungsplan „Quartiere entlang B 27 – Tunnel“ und dem Erschließungsplan „Obwies“. Damit die bauplanungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen geschaffen werden, soll ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Insgesamt umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplans 0,17 ha. Weiter ergänzte er, dass unter anderem bereits eine Habitatpotenzialanalyse bezüglich des Artenschutzes und ein umweltfachlicher Beitrag erstellt wurden.

Zum zeitlichen Ablauf schilderte Herr Schmidt, dass nach Fassung des Aufstellungsbeschlusses sowie nach dem Beschluss über den Bebauungsplanentwurf und der Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden im Zeitraum vom 02.01.2025 bis 13.02.2025 die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden läuft. Voraussichtlich im März nächsten Jahres soll dann der Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst werden.

Bürgermeister Thomas Hölsch ergänzte, dass die Gemeinde derzeit die Grundstücke aufkauft und anschließend die benötigten Grundstücke an den Vorhabenträger weiterveräußert. Zudem soll der Bauantrag zur Erweiterung des bestehenden Markts parallel zum Bebauungsplanverfahren erfolgen, so dass nach Inkrafttreten des Bebauungsplans schnellstmöglich mit den Bauarbeiten begonnen werden kann.

Der Gemeinderat nahm vom Entwurf des Bebauungsplans „REWE-Markt Erweiterung“ Kenntnis und fasste den einstimmigen Beschluss, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 1 BauGB und § 12 BauGB aufgestellt wird. Zudem stimmte der Gemeinderat der förmlichen Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB einstimmig zu.

Die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung ist auf Seite xxx dieser Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei Herrn Schmidt für die Vorstellung und verabschiedete ihn.

Rewarm 2.0 Dußlingen

Vergabe der Arbeiten

a) Tiefbau

b) Rohrleitungsbau

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßte Bürgermeister Thomas Hölsch Frau Ulrike Lorinser vom gleichnamigen Ingenieurbüro. Anhand einer Präsentation erläuterte sie, dass im Rahmen von Rewarm 1 und Rewarm 2 (1. Bauabschnitt) insgesamt 44 Gebäude angeschlossen wurden und die Haupttrasse eine Länge von 2.500 km aufweist. In zwei weiteren Bauabschnitten sollen die Arbeiten im Bereich Bahnhofstraße über die Kappel bis zum Bauhof fortgesetzt werden.

Frau Lorinser erklärte, dass für die Tiefbauarbeiten eine beschränkte Ausschreibung erfolgt ist und von 8 aufgeforderten Unternehmen 4 Angebote eingegangen sind. Das günstigste Angebot kam von der Firma Brodbeck aus Metzingen in Höhe von 744.721,14 €.

Die Arbeiten für den Rohrleitungsbau wurden ebenfalls beschränkt ausgeschrieben und es gaben 3 Firmen ein Angebot ab, worunter das günstigste Angebot von der Firma Bohsung aus Rutesheim in Höhe von 589.634,28 € kam.

Sowohl bei den Tiefbauarbeiten als auch beim Rohrleitungsbau lag die Kostenschätzung über den eingegangenen Angeboten, so dass ausreichend Mittel zur Verfügung stehen.

Der Gemeinderat vergab einstimmig die Arbeiten für den Tiefbau an die Firma Brodbeck aus Metzingen zu einem Angebotspreis in Höhe von 744.721,14 € und die Arbeiten für den Rohrleitungsbau an die Firma Bohsung aus Rutesheim zu einer Angebotssumme von 589.634,28 €.

Darüber hinaus gab Frau Lorinser einen Überblick über die weiteren Bauabschnitte für das „Quartier Süd-Ost“. Im Frühjahr 2025 soll im Bereich Maltschach mit den Bauarbeiten begonnen und im Rahmen einer Infoveranstaltung im Januar die potenziellen Abnehmerinnen und Abnehmer informiert werden.

Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei Frau Lorinser und verabschiedete sie.

Vorberatung der Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2025 sowie der Wirtschaftspläne für die Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung

Kämmerin Patricia Albano stellte die Unterhaltungsmaßnahmen für die kommunalen Gebäude nach den unterschiedlichen Teilhaushalten vor. Anschließend informierte sie über die größten Maßnahmen, die im Investitionsprogramm aufgenommen wurden.
Die größten Posten im Investitionsprogramm für die Haushaltsjahre 2025 bis 2028 sind die Sanierung an der Steinlach, der Mehrgenerationenplatz an der Anne-Frank-Schule und die Neugestaltung des Friedhofs. Insgesamt bedeutet dies für die Gemeinde Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 1.394.722,00 €.

Des Weiteren stellte Kämmerin Patricia Albano die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Abwasserentsorgung, Wasserversorgung und Nahwärmeversorgung vor. Der Eigenbetrieb Wasserversorgung weist ein Gesamtvolumen von 2.165.535,00 € auf. Beim Eigenbetrieb Abwasserentsorgung beträgt das Gesamtvolumen 2.145.688,00 € und beim Eigenbetrieb Nahwärmeversorgung 6.507.158,00 €.

Anschließend stellte die stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski den Stellenplan und die Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2025 vor. Sie führte aus, dass die Personalausgaben im kommenden Jahr voraussichtlich 5.353.100,00 € betragen und damit gegenüber dem Planansatz 2024 um 247.200,00 € höher geplant sind.

Das Gremium nahm die Ausführungen zum Investitionsprogramm, zu den Wirtschaftsplänen, zum Stellenplan und den Personalausgaben für das Haushaltsjahr 2025 zur Kenntnis.

Gebührenkalkulation der Wasserversorgung

Verrechnung der Überschuss- bzw. Verlustvorträge 2022 und Gebührenfestsetzung 2025

Kämmerin Patricia Albano erklärte, dass für die Kalkulation der Wassergebühren die festgestellten Zahlen aus dem Rechnungsergebnis 2022 berücksichtigt wurden, da das Rechnungsergebnis 2023 derzeit noch nicht vorliegt. Sie führte weiter aus, dass der Eigenbetrieb Wasserversorgung nach Verrechnung des Verlusts aus dem Vorjahr einen Verlust in Höhe von insgesamt 15.887,24 € verzeichnet. Der Vorschlag der Verwaltung ist, diesen Verlust in den Jahren 2025 (5.000,00 €), 2026 (5.000,00 €) und 2027 (5.887,24 €) zu verrechnen.
Weiter erläuterte sie, dass die Gebührenkalkulation 2025 auf den Ansätzen im Entwurf zum Wirtschaftsplan 2025 beruht. Nach Verrechnung der Grundgebühren, der sonstigen verbrauchsunabhängigen Einnahmen und der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt ein über die Gebühren zu finanzierender Aufwand von 902.438,00 €. Somit ergibt sich eine kostendeckende Wassergebühr in Höhe von 2,72 €/m³.

Der Gemeinderat stimmte einstimmig zu, den Verlust aus dem Wirtschaftsjahr 2022 entsprechend dem vorgestellten Vorgehen zu verrechnen. Die Wasserversorgungsgebühr wird entsprechend der Kalkulation in Höhe von 2,72 €/m³ ab dem 01.01.2025 festgesetzt.

Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS-) vom 06.12.2002

Bürgermeister Thomas Hölsch verwies auf den vorherigen Tagesordnungspunkt und führte aus, dass aufgrund der Änderung der Gebühr die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS-) entsprechend angepasst werden muss.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über den Anschluss an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und die Versorgung der Grundstücke mit Wasser (Wasserversorgungssatzung -WVS-).

Diese Satzung ist auf der Seite XXX dieser Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung

Verrechnung der Überschuss- bzw. Verlustvorträge 2022 und Gebührenfestsetzung 2025

Weiter stellte Kämmerin Patricia Albano die Gebührenkalkulation der Abwasserentsorgung für das kommende Jahr vor. Sie verwies dabei auf die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes und erläuterte, dass zwischen Schmutzwasser und Niederschlagswasser zu unterscheiden ist. Demnach entfällt der Gesamtgewinn aus dem Jahr 2022 in Höhe von 9.714,81 € mit einem Verlust von 58.062,75 € auf die Beseitigung des Schmutzwassers und mit einem Gewinn von 67.777,56 € auf die Beseitigung des Niederschlagswassers. Unter Berücksichtigung der aus den Vorjahren zu verrechnenden Beträge und des Ergebnisses des Jahresabschlusses 2022 ist damit ein Überschuss in Höhe von insgesamt 79.345,81 € in den Folgejahren zu verrechnen. Auch hier ist der Vorschlag der Gemeinde, die Beträge für das Schmutz- sowie für das Niederschlagswasser so auf die Jahre 2025 – 2027 zu verteilen, dass sich der Entlastungsbetrag kontinuierlich reduziert und sich so eine möglichst stabile Gebührenentwicklung ergibt.

Grundlage der Gebührenkalkulation 2025 ist der Entwurf des Wirtschaftsplans 2025. Der Gesamtaufwand erhöht sich im Gegensatz zum Wirtschaftsjahr 2024 um 34.044,00 €. Im Bereich der Schmutzwasserentsorgung ergeben sich gebührenrelevante Kosten in Höhe von 571.309,02 €. Bei einer voraussichtlichen Abwassermenge von 313.600 m³ bedeutet dies eine kostendeckende Gebühr von 1,72 €/m³, unter Berücksichtigung der Verrechnungen.

Bei der Niederschlagswasserbeseitigung entstehen ungedeckte Aufwendungen in Höhe von 252.072,80 €. Bei einer versiegelten Fläche von ca. 439.519 m² errechnet sich eine kostendeckende Gebühr von 0,57 €/m³, die durch die Verrechnung der Vorjahresüberschüsse 0,41 €/m² beträgt.

Der Gemeinderat stimmte der Verrechnung des Überschusses aus 2022 in Höhe von 9.714,81 € (aufgeteilt in Verlust Schmutzwasser 58.062,75 € und Gewinn Niederschlagswasser 67.777,56 €) aus dem Wirtschaftsjahr 2022 entsprechend den Ausführungen in den Haushaltsjahren 2025 bis 2027 einstimmig zu. Die Abwassergebühren werden entsprechend der vorliegenden Gebührenkalkulation ab 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:

Schmutzwassergebühr auf 1,72 €/m³

Niederschlagswasser auf 0,41 €/m²

Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS-)

Wie auch bei der Gebührenkalkulation der Wasserversorgung muss aufgrund der Verrechnung des Überschusses und der geänderten Gebühren die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS-) angepasst werden.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Abwasserbeseitigung (Abwassersatzung -AbwS-).

Diese Satzung ist auf der Seite XXX dieser Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Änderung des Redaktionsstatuts – Grundsätze für den Inhalt des Amtsblatts

Stellvertretende Hauptamtsleiterin Laura Makowski informierte, dass das bestehende Redaktionsstatut mit den Grundsätzen für den Inhalt des Amtsblatts an das Muster-Redaktionsstatut von Nussbaum Medien angepasst wurde und beispielsweise der Aufbau neu gegliedert, übersichtlicher gestaltet und der Inhalt redaktionell angepasst wurde, um dem Statut unter anderem mehr Rechtssicherheit zu geben.

Der Gemeinderat beschloss einstimmig die Änderung des Redaktionsstatuts – Grundsätze für den Inhalt des Amtsblatts.

Das Statut ist auf der Seite XXX dieser Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.

Aktueller Sachstand § 2b Umsatzsteuer

Verlängerung des Optionszeitraums

Kämmerin Patricia Albano erläuterte, dass der Bundesrat am 22.11.2024 dem Jahressteuergesetz zugestimmt hat. Das Gesetz sieht insbesondere eine Verlängerung der Übergangsregelung zur Anwendung des § 2b Umsatzsteuergesetz um weitere zwei Jahre bis einschließlich 31.12.2026 vor. Die Gemeinde Dußlingen nimmt die Verlängerung der Übergangsregelung bis zum 31.12.2026 in Anspruch.

Der Gemeinderat nahm Kenntnis.

Zur Information: Gemeindliches Einvernehmen zu Bauanträgen

Bürgermeister Thomas Hölsch gab bekannt, dass die Gemeinde ihr Einvernehmen zur Errichtung eines Carports im Stäudachweg 4 als Geschäft der laufenden Verwaltung erteilt hat.

Das Gremium nahm Kenntnis.

Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.

Erscheinung
Gemeindebote Dußlingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 51/2024

Orte

Dußlingen

Kategorien

Aus den Rathäusern
von Gemeinde Dußlingen
20.12.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
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