Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderates vom 13. Mai 2025

1. Bebauungsplan „Hanfgarten“, Leipferdingen Der Gemeinderat hat am 26. November 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan...

1. Bebauungsplan „Hanfgarten“, Leipferdingen

Der Gemeinderat hat am 26. November 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan und die Örtlichen Bauvorschriften „Hanfgarten“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a und § 13 b BauGB aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB fand im Zeitraum vom 19. Dezember 2019 bis 07. Februar 2020 statt. Mit seinem Urteil vom 18. Juli 2023 (Az.: BVerwG 4 CN 3.22) hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) die Unvereinbarkeit des § 13 b BauGB mit EU-Recht festgestellt. Auch wenn das Urteil nur Wirkung zwischen den Prozessparteien entfaltet, sollten Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde zur Risikominimierung nicht mehr im beschleunigten Verfahren nach § 13 b Satz 1 BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden. Deshalb konnte das bisherige Bebauungsplanverfahren nach § 13 b BauGB nicht weiterverfolgt werden. Der vorhandene Bedarf an weiterer Wohnbaufläche in der Gemeinde veranlasst die Umstellung des beschleunigten Verfahrens in das Regelverfahren nach § 2 (1) BauGB um Baurecht schaffen zu können.

In der Diskussion des Gemeinderates war man sich einig, dass die Grundflächenzahl im Bebauungsplanentwurf von 0,3 auf 0,4 erhöht werden soll, damit eine bessere Ausnutzung der Baugrundstücke möglich ist. Die bisher vorgeschriebene Fassadenbegrünung soll als Kann-Vorschrift ausgestaltet werden. Beim Pflanzgebot sollen Obstbaumhochstämme durch Halbstämme ersetzt werden, weil es sich im Baugebiet um relativ kleine Bauplätze handelt. Begrüßt wurde das Pflanzverbot für Thuja-Hecken.

Einstimmig erfolgten folgende Beschlüsse:

1. Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Verfahrensart vom § 13 a / § 13 b BauGB –Verfahren ins Regelverfahren.

2. Die Abwägung der zum Vorentwurf vorgetragenen Anregungen möge gemäß Abwägungsvorschlag der Verwaltung erfolgen.

3. Der beiliegende Entwurf des Bebauungsplans und der Örtlichen Bauvorschriften „Hanfgarten“, Gemarkung Leipferdingen wird gebilligt und nach § 3 (2) BauGB im Internet veröffentlicht und zusätzlich öffentlich ausgelegt.

4. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden nach § 4 (2) BauGB beteiligt

2. Erhöhung der Frischwassergebühren und der Abwassergebühren

Die Gebühren der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung wurden zuletzt für die Jahre 2023 und 2024 festgesetzt. Unter anderem aufgrund der gesetzlichen Ausgleichsfrist von 5 Jahren von Gewinnen oder Verlusten und den noch offenen Jahresabschlüssen 2020 musste durch einen Bevorratungsbeschluss die Gebührenanpassung ermöglicht werden. So wurde in der Gemeinderatssitzung vom 03.12.2024 beschlossen, dass die Gebühren der Jahre 2025 und 2026 im ersten Halbjahr 2025 rückwirkend zum 01.01.2025 festgesetzt werden können.

Aus dem Gemeinderat wurde angemahnt, dass der städtische Bauhof sich intensiver um entstehende Wasserverluste kümmern muss. In der Vergangenheit lagen die Wasserverluste bei 17 -18 %. Aktuell hat man einen Wasserverlust von 35 %, was viel zu hoch ist.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass sich die Gebühren für Wasser und Abwasser rückwirkend auf 01.01.2025 wie folgt erhöhen:

Wassergebühren (netto) von 2,47 €/m³ auf 2,83 €/m³

Abwassergebühr von bisher 2,70 €/m³ auf 3,20 €/m³

Abwasser aus geschlossenen Gruben von 1,04 €/m² auf 3,74 €/m³

Fäkalschlamm von 13,- €/m³ auf 46,75 €/m³

Eine Gebührensenkung erfolgt beim Niederschlagswasser von bisher 0,67 €/m² auf 0,59 €/m² anrechenbarer Fläche.

Die Gebühren für die Wasserzähler bleiben unverändert. Beispielhaft gerechnet führen die neuen Gebührensätze bei einem 1-Familienhaushalt zu jährlichen Mehrkosten von 38,70 €, bei einem 2-Personenhaushalt zu 68,80 € und bei einem 4-Personenhaushalt zu 137,60 €.

3. Sanierung und Erweiterung des Kindergartens „Alte Gerbe“

Intensiv wurde im Gemeinderat über die Sanierung und Erweiterung des Kindergartens „Alte Gerbe“ diskutiert. Bemängelt wurde von Teilen des Gemeinderats, dass das Gremium unzureichend über grundsätzliche Planungen, wie z. B. die zukünftige Heizung des Gebäudes, informiert ist. Es wurde eingefordert, dass der Gemeinderat in regelmäßigen Abständen über die Planungen und den Bauablauf informiert wird.

Einstimmig beschloss der Gemeinderat, dass das Gewerk Elektroinstallation an die günstigste Bieterin, die Firma Elektrotechnik Juric GmbH & Co. KG aus Geisingen zum Angebotspreis von 278.747 € vergeben wird. Die Kostenprognose des Planungsbüros lag bei diesem Gewerk bei 288.625 €. Mehrheitlich beschloss der Gemeinderat zwei weitere Gewerke, Heizungsanlage und Sanitäre Anlagen, bis zum Erhalt von weiteren Informationen, noch nicht zu vergeben.

4. Umbau des ehemaligen Pfarrhauses Aulfingen

Das von der Stadt erworbene ehemalige Pfarrhaus in Aulfingen wird zu Wohnzwecken (Flüchtlingsunterbringung) umgebaut. Das ehemalige Pfarrhaus und das Rathaus in Aulfingen bilden ein Gebäude, welches ursprünglich ein fürstenbergisches Schloss war. In der Sitzung wurden Abbruch und Rückbauarbeiten sowie Maurerarbeiten vergeben. Der Gemeinderat beschloss, dass beide Gewerke an die jeweils günstigste Bieterin, die Firma Hartwig Fluck GmbH aus Leipferdingen vergeben werden. Die Vergabesumme für die Abbruch- und Rückbauarbeiten beläuft sich auf 14.524 €. Hier lag die Kostenprognose des Planungsbüros bei 16.888 €. Die Maurerarbeiten wurden zum Angebotspreis von 28.883 € vergeben. Auch hier lag die Angebotssumme unter der Kostenprognose, die hier 33.793 € beträgt.

5. Bauangelegenheiten

Zugestimmt hat der Gemeinderat folgenden Bauvorhaben in Geisingen:

- der Verlängerung einer Baugenehmigung für die Erweiterung einer bestehenden Schreinerei sowie dem Rückbau zweier Garagen.

- der Errichtung eines gewerblichen Parkplatzes.

- der veränderten Ausführung einer Leichtbau-Lagerhalle.

Erscheinung
Geisinger Mitteilungen – Amtsblatt der Stadt Geisingen
NUSSBAUM+
Ausgabe 21/2025
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