An die Verwaltung wurde die Frage gerichtet, warum in der Gemeinde Kusterdingen die Frist für die Unterstützung des Volksbegehrens „Landtag verkleinern“ abgelaufen wäre, obwohl dies tatsächlich noch nicht der Fall ist. Dem Fragesteller wurde erläutert, dass es für die Unterstützung des Volksbegehrens zwei unterschiedliche Fristen gibt. Es gibt die amtliche Liste, welche in den Rathäusern der Gemeinde auslag, in die sich Unterstützerinnen und Unterstützer des Volksbegehrens eintragen lassen konnten. Diese Frist ist am 10.12.2024 ausgelaufen. Die freie Sammlung, bei der man unterschriebene Formblätter der Initiatoren des Volksbegehrens bei der Gemeinde abgeben kann, läuft noch bis zum 11.02.2025. Ein weiterer Bürger meldete sich zu Wort, da die Straßenbeleuchtung in der Silcherstraße seit einem knappen halben Jahr außer Betrieb ist. Ihm wurde geantwortet, dass ein dortiger Mast der Straßenbeleuchtung angefault wäre, daher ist die Beleuchtung außer Betrieb, weil die Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. In der Silcherstraße sollen im Rahmen des Netzausbaus der NetzeBW Stromkabel verlegt werden, da Hängemasten, wie bisher in der Silcherstraße in Betrieb, nicht mehr zulässig sind.
Vorstellung der Wirkungsanalyse, Beschluss des Planentwurfs und Beauftragung der Verwaltung zur Durchführung der förmlichen Beteiligung
Da der Lärmaktionsplan das gesamte Gemeindegebiet umfasst, waren auch alle Ortschaftsräte zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladen. Der Tagesordnungspunkt begann mit einer Unklarheit in Bezug auf die Befangenheit einzelner Ratsmitglieder. Die Kommunalaufsicht war der Auffassung, dass sich alle Ratsmitglieder, die direkt an einer der untersuchten Kreisstraßen wohnen, sich bei der Beschlussfassung über Tempo-30 oder nicht, freiwillig für befangen erklären sollten, da sie dadurch einen unmittelbaren Vor- oder Nachteil hätten. Die Ratsmitglieder teilten diese Auffassung nicht, da Tempo-30 oder nicht alle Einwohner der Gemeinde betreffen würde, da die Kreisstraßen von allen genutzt werden. Die Beschlussfassungen erfolgten später ohne Befangenheit einzelner Ratsmitglieder. Die Berechnungen des Lärmaktionsplans ergaben, dass die Anwohner der Ortsdurchfahrten Immenhausen, Kusterdingen, Mähringen und Wankheim (K 6903) einer erhöhten Lärmbelastung ausgesetzt sind. Dasselbe gilt für die nah an der B 28 liegenden Gebäude in Jettenburg. Tempo 30 bzw. Tempo 100 auf der B 28 würden zu einer deutlichen Reduzierung der Lärmbelastung führen. Bei Tempo 40 wäre dies laut den Berechnungen weit weniger der Fall, womit die Anordnung von Tempo 40 im Hinblick auf eine Lärmreduktion nicht zielführend ist. Der Zeitverlust wäre bei Tempo 30 nicht relevant, da man in den Ortsdurchfahrten in der Regel sowieso nicht durchgehend Tempo 50 fahren kann, auch wegen parkender Fahrzeuge. Für Bürgermeister Dr. Soltau ist die Einführung von Tempo 30 schon lange ein Wunsch, nicht nur wegen der dann reduzierten Lärmbelastung, sondern auch wegen der besseren Vereinbarung von Auto- und Radverkehr, aber vor allem wegen der Sicherheit für Fußgänger. Im Gemeinderat gab es mehrere Stimmen, die ein Parkverbot auf den Kreisstraßen forderten. Die dort parkenden Autos stören den Verkehrsfluss, durch ständiges Anhalten und Anfahren steige die Lärmbelastung. Dies würde mehr bringen als Tempo 30. Der Ortschaftsrat Jettenburg stimmte Tempo 100 ganztags auf der B 28 im Bereich der Bebauung Jettenburg aus Lärmschutzgründen einstimmig zu. Der Ortschaftsrat Wankheim stimmte Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzgründen auf der K 6903 Ortsdurchfahrt Wankheim mehrheitlich zu. Die Geschwindigkeit im Außerortsbereich zwischen den Ortsteilen soll reduziert werden, um das Geschwindigkeitsniveau anzugleichen. Der Ortschaftsrat Immenhausen stimmte Tempo 30 ganztags aus Lärmschutzgründen auf der K 6903, Ortsdurchfahrt Immenhausen mehrheitlich zu. Die Geschwindigkeit im Außerortsbereich zwischen den Ortsteilen soll reduziert werden, um das Geschwindigkeitsniveau anzugleichen. Der Ortschaftsrat Mähringen konnte keinen Beschluss fassen, da nicht genügend Ratsmitglieder anwesend waren. Der Beschluss wird in der Ortschaftsratssitzung im Januar gefasst. Der Gemeinderat folgte den Beschlüssen der Ortschaftsräte mehrheitlich. Für Mähringen beschloss er mehrheitlich, Tempo 30 ganztags auf den Ortsdurchfahrten K 6903 und K 6907 zuzustimmen. Für Kusterdingen beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, Tempo 30 ganztags im östlichen Bereich der Ortsdurchfahrt K 6903 zuzustimmen, im westlichen Bereich der K 6903 gilt bereits Tempo 30. Zudem soll bei anstehenden Baumaßnahmen in den Ortsdurchfahrten ein lärmmindernder Fahrbahnbelag eingebaut werden. Immenhausen forderte auch eine Überprüfung der Ortsdurchfahrt K 6905 Richtung Mähringen und Ohmenhausen. Die Überprüfung dieser Straße, sowie der Bahnhof- und Neckar-Alb-Straße in Mähringen soll nachgeholt werden. Da die Gemeinde nicht Verkehrsbehörde ist, kann sie Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht anordnen, sondern nur beim Landkreis Tübingen beantragen. Dort wird dann entschieden, ob der Antrag der Gemeinde umgesetzt werden kann oder nicht. Der Lärmaktionsplan bietet hierzu eine Grundlage.
Das derzeitige Löschgruppenfahrzeug der Feuerwehr Wankheim ist mittlerweile 30 Jahre alt, somit ist die Technik veraltet, der Wassertank hat ein verhältnismäßig kleines Volumen, steigende Reparaturkosten fallen an. Da mit einer Bestell- und Lieferzeit von mindestens 2 bis 4 Jahren gerechnet werden muss, ist eine zeitnahe Bestellung notwendig. Aktuell bietet das Innenministerium eine Bündelausschreibung für Löschgruppenfahrzeuge an und stellt dabei einen Zuschuss in Höhe von 182.000 € pro Antragsteller zur Verfügung. Normalerweise gibt es nur einen Zuschuss in Höhe von 92.000 €. Der Gemeinderat beschloss einstimmig, sich an der Bündelausschreibung für ein Löschgruppenfahrzeug für Wankheim zu beteiligen. Die Kosten für das Fahrzeug belaufen sich auf ca. 568.000 €. Nach Abzug der Fördergelder verbleiben bei der Gemeinde Kosten in Höhe von ca. 386.000 €.
Seit 2019 nutzen die Feuerwehren im Landkreis Tübingen das bundesweite Digitalfunknetz für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben. In der ersten Phase wurden dabei die integrierte Leitstelle und im Anschluss die Einsatzfahrzeuge und Feuerwehrhäuser in das Digitalfunknetz eingebunden und auf Digitalfunk umgerüstet. In einer zweiten Phase erfolgt nun landkreisweit im Jahr 2025 die Einführung des digitalen Einsatzstellenfunks (Handsprechfunkgeräte) zur Ablösung des bisherigen analogen Betriebs. In der Gemeinde Kusterdingen sind 65 Stück analoge Handsprechfunkgeräte von dieser Umstellung betroffen. Die Kosten belaufen sich pro Gerät auf ca. 1.700 €. Pro Gerät gibt es 250 € an Fördergeldern. Der Gemeinderat beschloss die Beschaffung der 65 Handsprechfunkgeräte zum Betrag von ca. 94.250 €.
Zuschuss für die Ausstattung des Notfall-KTW
Im kommenden Jahr bestehen die Helfer-vor-Ort des DRK in Kusterdingen seit 10 Jahren. In diesen 10 Jahren haben die ehrenamtlichen Einsatzkräfte in über 3.000 Notfalleinsätzen Menschen in Notsituationen geholfen. Es konnten viele Menschenleben gerettet und Folgeschäden abgewendet werden. Bereits im letzten Jahr hatte der DRK-Ortsverein einen Zuschuss für die Ersatzbeschaffung des Krankentransportwagens für Wankheim beantragt. Der Zuschussantrag wurde vom Gemeinderat nicht bewilligt. Der Ortsverein hat sich trotzdem dafür entschieden, alles dafür zu tun, um den Fahrzeugstandort Wankheim zu erhalten. Hierfür hat man sich für eine Spendenaktion zugunsten des KTWs entschieden. Zudem leisteten die ehrenamtlichen Helfer mit großem Aufwand bundesweiten Sanitätswachdienst, um Geld für den Ortsverein zu erwirtschaften. Durch die Spendenaktion kamen rund 21.000 € zusammen, man hofft, dass man die ca. 40.000 € für die Ersatzbeschaffung zusammen bekommt. Allerdings fehlen die finanziellen Mittel, um die veraltete und teilweise nicht mehr einsatzbereite medizinische Ausrüstung zu ersetzen und das Fahrzeug passend umzurüsten. Hierfür werden weitere 30.000 € benötigt. Der DRK-Ortsverein bat die Gemeinde daher um einen Zuschuss in Höhe von 15.000 € für diese Ausrüstung. Der Gemeinderat wird über den Zuschussantrag im Rahmen der Haushaltsberatungen entscheiden, um vor einer Entscheidung die Haushaltslage besser abschätzen zu können.
Antrag der Härtenliste auf Reduktion des Grundsteuer-Hebesatzes durch Angleichung der Mark-West-Besteuerung
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits in der Sitzung am 27.11.2024 behandelt (siehe Bericht aus der Sitzung im Gemeindeboten vom 13.12.2024). Der Beschluss wurde vertagt, da die Stadt Reutlingen noch keinen Beschluss über ihre Hebesätze gefasst hatte. Der Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde Kusterdingen ist aufgrund des Gemeinsamen Wirtschaftsgebiets an den der Stadt Reutlingen gekoppelt. Die Einnahmen der Grundsteuer werden auf der Basis des jeweils höheren Hebesatzes ausgeglichen. Nach Rücksprache mit der Stadt Reutlingen hätte diese kein Problem damit, wenn die Gemeinde Kusterdingen nun nach der Grundsteuerreform einen anderen Gewerbesteuerhebesatz als Reutlingen beschließen würde. Dies führt zu einem Antrag der Härtenliste. Laut Härtenliste ergeben sich zwei Probleme bezüglich des Gemeinsamen Wirtschaftsgebiets. Die Betriebe auf Kusterdinger Markung bezahlen eine um 44,4 % niedrigere Grundsteuer. Der Grundsteuer-Hebesatz der Gemeinde Kusterdingen führt zu einer Entlastung dieser Betriebe um ca. 154.000 € pro Jahr. Die Gemeinde bezahlt die Differenz der Hebesätze an die Stadt Reutlingen, was zu Mehrausgaben führt. Es wurde daher vorgeschlagen, als Kompensation eine um ca. 11 Punkte höhere Gewerbesteuer im Kusterdinger Teil des Gemeinsamen Wirtschaftsgebiets gegenüber der Gewerbesteuer im Reutlinger Gebiet festzulegen. Die Gesamtbelastung der dortigen Betriebe würde sich damit wieder ausgleichen. Reutlingen müsste die Differenz des Hebesatzes der Gewerbesteuer an Kusterdingen erstatten. Dies erlaubt wiederum eine Reduktion des Grundsteuer-B-Hebesatzes in der Gemeinde Kusterdingen um ca. 10 Punkte. Der Vorschlag führt zu einer grundsätzlichen Reduktion der Grundsteuer B, von der alle profitieren. Die Gewerbebetriebe werden durch die deutlich niedrigeren Messbeträge der Grundsteuern der Gewerbeflächen stark entlastet. Nach eingehender Diskussion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, dem Antrag der Härtenliste zu folgen. Abschließend fasste der Gemeinderat einstimmig den Beschluss über die Hebesätze wie folgt:
Grundsteuer A: 140 v.H. (bisher 320 v.H.)
Grundsteuer B: 180 v.H. (bisher 500 v.H.)
Gewerbesteuer: 420 v.H. (bisher 410 v.H.)
Anpassung der Benutzungs- und Gebührenordnung der Gemeinde Kusterdingen an § 2b UstG
Durch die Einführung des § 2b des Umsatzsteuergesetzes gelten zum 1. Januar 2023 juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich als umsatzsteuerpflichtig. Das betrifft sowohl die Gebührenordnung der Gemeinde als auch Tätigkeiten, die auf Grundlage von Satzungen ausgeführt werden. Aus diesem Grund müssen teilweise die Satzungen der Gemeinde angepasst werden. Auch die Benutzungs- und Gebührenordnungen der Gemeinde müssen angepasst werden. Um den Aufwand der Änderungen so gering wie möglich zu halten, wurden alle Anpassungen in einer Satzung zur Anpassung der örtlichen Satzung zusammengefasst. Auch die Benutzungs- und Gebührenordnung wurde in einer Anlage angepasst. Da die Übergangsfrist nun erneut um zwei Jahre verlängert wurde, beschloss der Gemeinderat das Inkrafttreten beider Änderungen zum 1. Januar 2027.
Die finanzielle Situation der Gemeinde gestaltet sich durch die erheblichen finanziellen Belastungen, unter anderem durch die beiden Großprojekte „Neubau Feuerwehrhaus“ und „Neubau Kindergarten“ als schwierig. Um auch kurzfristig Zahlungsverpflichtungen erfüllen zu können und um die Mindestliquidität von ca. 500.000 € gewährleisten zu können, sollte die Verwaltung in die Lage versetzt werden, Kredite auch kurzfristig aufnehmen zu können. Der Gemeinderat ermächtigte die Verwaltung, die Kreditermächtigungen gemäß den Haushaltssatzungen in Anspruch zu nehmen. Bei Kreditbedarf sollen immer mindestens drei Banken um ein Angebot gebeten werden. Ferner wird immer geprüft, ob ein zinsgünstiger Investitionskredit in Anspruch genommen werden kann. Aktuell hat die Gemeinde lediglich einen Kredit über 3,5 Mio. € aufgenommen.