Zur Sitzung des Gemeinderates konnte Bürgermeister Jens Spanberger die Gremiumsmitglieder sowie einige Zuhörer herzlich in der Mehrzweckhalle Rettigheim willkommen heißen.
Ein Einwohner aus Rettigheim kommt auf die Machbarkeitsstudie zum Baugebiet Rettigheim zu sprechen. Damals habe man die Studie ergebnisoffen beauftragt. Laut den Gemeinderäten war dies kein Freifahrtschein für das Baugebiet. Er stellt folgende Fragen:
1. Welche Kriterien gab es in der Machbarkeitsstudie, die gegen das Neubaugebiet gesprochen haben?
2. Seit 8. Mai ist man im Haushaltskonsolidierungsmodus. Warum wird das Bauprojekt vor diesem Prozess auf den Weg gebracht?
Bürgermeister Spanberger erläutert das Für und Wider, welches deutlich in der Machbarkeitsstudie dargestellt wurde. Die Erschließung sei schwierig, es muss ein hoher Ausgleich für den Artenschutz gebracht werden. Es gibt Restriktionen, die zu beachten sind, aber es sei machbar. Die Planungen und der Aufstellungsbeschluss ist losgelöst von der Haushaltslage zu sehen. Die Planung eines Neubaugebiets ist auf Jahre angelegt und nicht nur mit Kosten verbunden. Ein solches Gebiet schaffe neue Einwohner und damit auch Einnahmen. Die Vorgabe, einen Aufstellungsbeschluss zu fassen, ist nicht im BauGB verankert, sondern übliches Prozedere im Gemeinderat.
Zu Urkundspersonen wurden die Gremiumsmitglieder Reinhold Sauer und Johannes Spannagel bestellt.
Neubaugebiet Rettigheim - Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplans
Der Gemeinderat billigt die vorgestellte Gebietsabgrenzung und fasst den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Brühl/Neusatz“. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses soll nach Beauftragung eines Erschließungsträgers für das Plangebiet erfolgen.
Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich die Ausschreibung der Erschließungsträgerschaft vorzubereiten. Die Beschlussfassung über die Ausschreibung erfolgt im Gemeinderat. Im Rahmen der Ausschreibung soll insbesondere dargestellt werden:
• Eine Darstellung möglicher Umsetzungsmodelle,
• eine Einschätzung der finanziellen Risiken für die Gemeinde,
• ein grober Liquiditäts- und Zeitplan,
• sowie eine Darstellung möglicher Folgekosten
Die städtebauliche Grundkonzeption, welche im Rahmen einer Baulandentwicklungsstudie näher untersucht wurde, wird gebilligt und es wird beschlossen, diese mit der Gebietsabgrenzung bekannt zu geben.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, nach Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die frühzeitliche Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Anhörung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB im Regelverfahren durchzuführen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll in Form der Offenlage sowie einer Bürgerveranstaltung durchgeführt werden.
Für die Erarbeitung und Begleitung der Bauleitplanung (LP 1-3 HOAI) soll das Stadtplanungsbüro Sternemann & Glup, Sinsheim beauftragt werden. Die mit der Bauleitplanung einhergehenden Honoraraufwendungen sollen von dem Erschließungsträger übernommen werden.
Die endgültige Entscheidung über das Projekt steht unter Finanzierungsvorbehalt, insbesondere im Hinblick auf die derzeitige Haushaltskonsolidierung.
Der Gemeinderat stimmt wie folgt ab:
12 Stimmen dafür
1 Enthaltung
3 Befangene Mitglieder
Bebauungsplan „Klotzäcker, 2. Änderung“, Tairnbach – Erneuter Erlass einer Veränderungssperre
Die als Entwurf beigefügte Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Bebauungsplanentwurfs „Klotzäcker“ 2. Änderung, Tairnbach wird als Satzung beschlossen.
Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Änderung der Hauptsatzung
Der Gemeinderat stimmt folgenden Änderungen der Hauptsatzung zu:
§ 7 Abs. 2 Nr. 2.6:
In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Technik über:
Die Zustimmung der Gemeinde für Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans zugunsten des Wohnungsbaus nach § 31 Abs. 3 BauGB unter Berücksichtigung der Leitlinien zur Anwendung des Bauturbos bei der Gemeinde Mühlhausen.
§ 7 Abs. 2 Nr. 2.7:
In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ausschuss für Umwelt und Technik über:
Die Zustimmung der Gemeinde für das Abweichen vom Erfordernis des Einfügens in die nähere Umgebung für die Errichtung eines Wohngebäudes nach §34 Abs. 3b BauGB.
§ 8 Abs. 1 Nr. 2.:
In seinem Geschäftskreis entscheidet der Ausschuss für Verwaltung und Finanzen über:
Die Ernennung, Einstellung, Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Beamten des einfachen Dienstes sowie des mittleren Dienstes bis einschl. Besoldungsgruppe A 9, Beschäftigte der Entgeltgruppe EG 8 bis einschließlich EG 9c TVöD sowie im pädagogischen und sozialen Bereich von Entgeltgruppe S 8 b bis S 12 TVöD-SuE.
§ 12 Abs. 2 Nr. 2.3.:
Dem Bürgermeister werden folgende Aufgaben zur Erledigung dauernd übertragen, soweit sie ihm nicht bereits nach Absatz 1 zukommen:
Die Ernennung, Einstellung und Entlassung und sonstige personalrechtliche Entscheidungen von Teilzeit- und Vollzeitbeschäftigten bis einschließlich Entgeltgruppe EG 7 TVöD, im pädagogischen und sozialen Bereich bis Entgeltgruppe S 8 a TVöD-SuE, Aushilfsangestellte bis zu einer Beschäftigungsdauer von 6 Monaten, zudem Beamtenanwärter, Auszubildende und Praktikanten.
Der Gemeinderat beschließt aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in der jeweils geltenden Fassung die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Mühlhausen gemäß Vorlage.
Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen
Der Gemeinderat beschließt die Annahme der vorgelegten Spenden.
In nichtöffentlicher Sitzung vom 23.04.2026 wurde über die Weiterführung der Stelle der Energie- und Klimaschutzmanagerin beschlossen.
Bürgermeister Spanberger gibt bekannt, dass die Kreisstraße zwischen Östringen und Rettigheim von 26.5. bis 7.6. voll gesperrt wird.
Der neue Antrag für das Sirenenförderprogramm wurde am 12.5. eingereicht.
Er weist auf folgende Termine hin:
Gemeinderat Metzger wurde darüber informiert, dass bei einem Spielplatz in Rettigheim die Seilbahn seit über einem Vierteljahr nicht funktionieren würde.
Bürgermeister Spanberger weiß darüber Bescheid. Dies liege am Lieferanten der Seilbahn.
Das ausführliche Protokoll finden Sie unter: www.muehlhausen-kraichgau.de/ Rathaus&Gemeinderat / Neues aus dem Gemeinderat.