Die letzte Gemeinderatssitzung vor der Sommerpause eröffnete Bürgermeister Thomas Hölsch mit der Information, dass die Abteilung Eigenprüfung und Kommunalaufsicht vom Landratsamt Tübingen die in der Sitzung am 21.11.2024 beschlossene Satzung über die Erhebung der Grundsteuer und der Gewerbesteuer ohne Beanstandungen genehmigte.
Das Gremium nahm Kenntnis.
für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts
- Gebührenanpassungen zum 01.01.2026
Sachgebietsleiterin Saskia Schumacher erläuterte, dass der Essenslieferant der kommunalen Kindertageseinrichtungen mit Schreiben vom 07.07.2025 mitteilte, dass sich die Preise ab Oktober 2025 für das Mittagessen aufgrund gestiegener Personalkosten und Preiserhöhungen bei den Lebensmitteln von 4,20 € auf 4,70 € pro Essen erhöhen werden. Die Kinder aus dem Schülerhort essen in der Mensa der FES. Die FES stellt die Kosten für die Essen pauschal an die Gemeinde in Rechnung. Bei der Einführung im Jahr 2023 hat der Gemeinderat festgelegt, dass die Kosten analog zu den Kosten für das Mittagessen in den kommunalen Kindertageseinrichtungen angepasst werden. Aufgrund dessen sollen die Essensgebühren wie bei den Kindertageseinrichtungen angepasst werden.
Weiter setzte sie das Gremium in Kenntnis, dass der Gemeinderat in seiner Sitzung am 10.10.2024 lediglich die Gebühren für das Jahr 2025 beschloss und die Anpassung der Gebühren für das kommunale Betreuungsangebot außerhalb des Schulunterrichts für das Schuljahr 2026 zum damaligen Zeitpunkt zurückstellte.
Die kommunalen und kirchlichen Spitzenverbände schlugen in ihrem damaligen Empfehlungsschreiben für das Jahr 2025/2026 eine Erhöhung um 7,3 Prozent vor. Begründet wurde die Erhöhung damit, dass die Erhöhungen in diesen beiden Jahren neben den allgemeinen Kostensteigerungen rückwirkend die tariflichen Kostensteigerungen enthalten. Durch die Empfehlung bis 2026 werden die notwendigen Erhöhungen auf zwei Jahre verteilt, um die Familien nicht zu stark zu belasten.
Bei vier Gegenstimmen von den Gemeinderätinnen Dr. Katja Macoustra, Dr. Susan Ghanayim, Martina Seif und Pia Hügel beschloss der Gemeinderat mehrheitlich die Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für kommunale Betreuungsangebote außerhalb des Schulunterrichts ab 01.01.2026.
Die Satzung ist auf Seite xxx dieser Ausgabe des Gemeindeboten abgedruckt.
Gomaringen, Dußlingen, Nehren und der Stadt Reutlingen
über die Aufteilung des Realsteueraufkommens und der Konzessionsabgabe im Gewerbegebiet Musburg-Höhnisch (Teilbereich III/UNIPRO-Areal)
Im Jahr 2000 stimmten die Gemeinderäte der Gemeinden Dußlingen, Gomaringen und Nehren der Realisierung eines hochschulnahen Gewerbeparks zu. Auf dieser Grundlage entwickelte sich in den darauffolgenden Jahren die UNIPRO Gewerbepark GmbH & Co. KG, welche die Erschließung des Gewerbegebiets Musburg-Höhnisch – Teilbereich I und II realisierte. Damals wurde ebenfalls vereinbart, dass im Rahmen der Realisierung des Gewerbeparks ein Steuerverbund in Form einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung geschlossen wird. Diese Regelungen wurden jedoch lediglich für die zu besiedelnden Flächen, welche dem Bebauungsplan Musburg-Höhnisch – Teilbereich I und II entsprechen, abgeschlossen. Im Zuge der geplanten Erweiterung des Gewerbegebiets ist daher auch für diese Fläche eine Vereinbarung über die Aufteilung des Realsteueraufkommens und der Konzessionsabgabe zwischen den an der UNIPRO Gewerbepark GmbH & Co. KG beteiligten Kommunen zu treffen. Vorerst soll die Vereinbarung auf 30 Jahre mit der Möglichkeit auf Verlängerung geschlossen werden.
Zum aktuellen Zeitpunkt sind die Kommunen wie folgt an der UNIPRO Gewerbepark GmbH & Co. KG mit den entsprechenden Einlagen an Kommanditkapital beteiligt:
in Euro | in Prozent | |
Gomaringen | 579.913,00 € | 34,21 % |
Dußlingen | 334.565,00 € | 19,74 % |
Nehren | 223.043,00 € | 13,16 % |
Reutlingen | 557.609,00 € | 32,89 % |
1.695.130,00 € | 100,00 % |
Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung einstimmig, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufteilung des Realsteueraufkommens und der Konzessionsabgabe im Gewerbegebiet Musburg-Höhnisch – Teilbereich III mit den Kommunen, welche am UNIPRO Gewerbepark GmbH & Co. KG beteiligt sind, abzuschließen.
Bürgermeister Thomas Hölsch informierte, dass bei der Gemeinde eine Sachspende in Form eines Kaffeevollautomaten im Wert von 293,99 € für die Anne-Frank-Schule von Frau Martina Seif und eine Geldspende von der Kreissparkasse Tübingen in Höhe von 2.000,00 € für den Mehrgenerationenplatz bei der Gemeinde eingegangen ist.
Des Weiteren sind folgende Geldspenden für die Beschaffung der Drehleiter für die Freiwillige Feuerwehr bei der Gemeinde eingegangen:
Patrick Klett und Maik Klett | 500,00 € |
Firma Kanal-Biener GmbH, Kanal- & Umwelttechnik | 1.000,00 € |
Firma Kemmlit Bauelemente GmbH | 1.000,00 € |
Firma Horst Hähl Kunststoffspritzguss & Werkzeugbau GmbH | 1.000,00 € |
Firma Hildi GmbH | 1.000,00 € |
Die Maler Michael Heinz E.K. | 500,00 € |
Firma Eckhard Steinhilber Stuckateurbetrieb | 500,00 € |
Fotosatz Hack | 250,00 € |
Firma Eugen Heinz GmbH | 300,00 € |
Andreas Junger | 300,00 € |
Kemmler Länge Küchle Partnerschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft | 500,00 € |
Firma dk FIXIERSYSTEME GmbH & Co. KG | 500,00 € |
Firma Zürn Sanitär + Heizung GmbH | 1.000,00 € |
Firma Fliesen Dessecker GmbH | 1.000,00 € |
Firma Klett & Nadler GbR | 500,00 € |
Firma CHT Germany GmbH | 1.000,00 € |
Firma EUTECT GmbH | 600,00 € |
Firma Otto Reutter GmbH | 1.500,00 € |
Firma Elektro Falk Inh. Werner Wandel | 1.000,00 € |
Andreas Baumann Raumausstattung | 100,00 € |
Firma Zürn GmbH & Co. KG Präzisions-Spannwerkzeuge | 500,00 € |
Bürgermeister Thomas Hölsch bedankte sich bei allen Spenderinnen und Spendern recht herzlich.
Bei Befangenheit von Gemeinderätin Martina Seif sowie den Gemeinderäten Otto Reutter und Bernd Zürn bei den jeweiligen Einzelspenden stimmte der Gemeinderat einstimmig der Annahme der Spenden und deren entsprechender Verwendung zu.
Im Neubaugebiet „Innerer Weilersbach“ ist mittlerweile der erste Bauantrag eingegangen. Hauptamtsleiterin Iris Hirschburger informierte, dass ein Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport, Schuppen und einem offenen Stellplatz, Am Weilersbach 28, im Kenntnisgabeverfahren errichtet wird.
Der Gemeinderat nahm Kenntnis.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.