Bürgermeisteramt Leingarten
74211 Leingarten
Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats

am Donnerstag, 26. September 2024. Entschuldigt: Herr Stadtrat Göbl, Herr Stadtrat Klar Presse: Herr Schmidt von der Heilbronner Stimme Zuhörer: 9...

am Donnerstag, 26. September 2024.
Entschuldigt: Herr Stadtrat Göbl, Herr Stadtrat Klar
Presse: Herr Schmidt von der Heilbronner Stimme
Zuhörer: 9

1. Einwohnerfragestunde
Eine Einwohnerin stellte an die Verwaltung die Frage, ob Leingarten im Falle eines Blackouts vorbereitet wäre.
Bürgermeister Steinbrenner bestätigte, dass es Notfallpläne sowie Notstromaggregate der Stadt gibt.
Weiter möchte die Einwohnerin wissen, wer festlegt, auf welches Gebäude es ein Vorkaufsrecht für die Stadt gibt.
Hierzu erklärte der Vorsitzende, dass es zum einen das gesetzliche Vorkaufsrecht für die Kommune gibt, welches im Baugesetzbuch geregelt ist. Zudem kann der Gemeinderat eine Vorkaufsrechtssatzung für ein bestimmtes Gebiet in der Kommune erlassen, um ein Vorkaufsrecht zu erlangen.

2. Grundsatzbeschluss
a) über die Ausübung des gesetzlichen Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 BauGB
b) über den privaten Ankauf an Grundstücken für die im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Bauerwartungsflächen für Wohnbau „Rosenberger, Rosenberger II und Rosenberger III“


In der 3. Fortschreibung des Flächennutzungsplans für Leingarten sind Bauerwartungsflächen für den Wohnbau im Bereich Rosenberger/Rosenberger II und Rosenberger III ausgewiesen.





Der Teilabschnitt Rosenberger II befindet sich bereits im Eigentum der Stadt Leingarten. Der Teilabschnitt Rosenberger und eine Teilfläche des Abschnitts Rosenberger III liegt im künftigen Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kappmannsgrund, 5. BA“, welcher sich derzeit in der Aufstellung (Verfahrensstand: frühzeitige Beteiligung abgeschlossen) befindet. Die Fläche soll in zweiten Teilabschnitt umgelegt und erschlossen werden.

Zur Sicherung der Umsetzung der künftigen Baugebiete und hinsichtlich der Einflussmöglichkeiten, sollten, aus Sicht der Verwaltung, alle möglichen Flächen in allen Bauabschnitten aufgekauft werden.

Besonders im Abschnitt Rosenberger III ist aufgrund der kleingliedrigen Grundstückszuschnitte und der Eigentumsverhältnisse die Mitwirkungsbereitschaft von vielen Parteien für die Realisierung der Planung maßgebend.

Durch den Erwerb von Flächen kann die Anzahl der Beteiligten reduziert werden und damit auch das Risiko, dass jemand bei der Umlegung nicht mitzieht gemindert werden.

Die Stadt hat zum heutigen Stand keine Landwirtschaftsflächen im Eigentum, was auch dazu führt, dass nur wenige oder eventuell keine städtischen Bauplätze zum Verkauf gestellt werden können und somit auch weder eine Bebauungsverpflichtung noch die Vergabe der Bauplätze nach sozialen Kriterien erfolgen kann.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Bauplätze und die errichtete Infrastruktur den aktuellen Bedarf abdecken und entsprechend genutzt werden und nicht als Bauflächen für die kommenden Generationen freigehalten werden.

Der aktuelle Bodenwert für die Bauerwartungsfläche für dieses Gebiet liegt bei 150 €/m².

Nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 BauGB steht der Stadt Leingarten ein gesetzliches Vorkaufsrecht beim Kauf von Grundstücken in einem Umlegungsgebiet (vgl. Nr. 2) sowie im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplans, soweit es sich um unbebaute Flächen im Außenbereich handelt, für die nach dem Flächennutzungsplan eine Nutzung als Wohnbaufläche oder Wohngebiet dargestellt ist (vgl. Nr. 5).

Bezugnehmend auf den Gleichbehandlungsgrundsatz ist die Verwaltung der Ansicht, dass für die Ausübung des Vorkaufsrechts in den genannten Fällen über einen Grundsatzbeschluss zu entscheiden ist.

Das Vorkaufsrecht darf nur ausgeübt werden, wenn das Wohl der Allgemeinheit dies rechtfertigt und ein entsprechender Verwendungszweck gegeben ist. Dies wird im Einzelfall von der Verwaltung geprüft. Ebenso, ob Ausschlussgründe für das Bestehen des Vorkaufsrechts nach § 24 Abs. 3 BauGB sowie nach § 26 BauGB vorliegen.

Der Gemeinderat soll vor Ausübung des Vorkaufsrechts und nach Anhörung der Beteiligten vom Verkaufsfall informiert werden, sodass er die Möglichkeit hat sich zur Ausübung zu äußern.

Darüber hinaus sollte die Verwaltung ermächtigt werden, die Flächen außerhalb vom Vorkaufsrecht zum Bodenwert zu erwerben.

Beschlussantrag:


a) Es wird grundsätzlich beschlossen, das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 BauGB beim Verkauf von Bauerwartungsflächen im Rosenberger und Rosenberger III Gebrauch zu machen. Das Vorkaufsrecht ist zum Bodenwert von 150 €/m² auszuüben.

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, Bauerwartungslandflächen im Bereich Rosenberger und Rosenberger III auf dem freien Grundstücksmarkt zum Kaufpreis von 150 €/m² zu erwerben.


Seitens der Fraktion der GRÜNEN wurde vor Aufruf dieses Tagesordnungspunkts beantragt, zu Klärung einiger Fragen die Nichtöffentlichkeit herzustellen.
Diesem Antrag wurde mehrheitlich zugestimmt.

Herr Stadtrat Hauff erklärte sich befangen und hat den Sitzungssaal während der nichtöffentlichen Beratung verlassen.
Nach Klärung aller Fragen wurde die Öffentlichkeit wieder hergestellt, Herr Stadtrat Hauff hat im Zuhörerbereich Platz genommen.
Der Beschlussantrag der Verwaltung wurde wie folgt abgeändert:
a) Es wird grundsätzlich beschlossen, das Vorkaufsrecht nach § 24 Abs. 1 Nr. 2 und Nr. 5 BauGB beim Verkauf von Bauerwartungsflächen im Rosenberger und Rosenberger III (gemäß dem Plan der Sitzungsvorlage) Gebrauch zu machen. Das Vorkaufsrecht ist zum Einwurfswert von 150 €/m² auszuüben.

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, Bauerwartungslandflächen im Bereich Rosenberger und Rosenberger III auf dem freien Grundstücksmarkt zum Kaufpreis von 150 €/m² zu erwerben.


Diesem Beschlussantrag stimmte das Gremium mit 12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen zu.

3. Zusätzlicher Sanitär- und Umkleidebereich Freibadareal Eichbottbad
– Baubeschluss –

Im Zuge der Neubaumaßnahme Hallenbad wurden sämtliche Sanitär- und Umkleidebereiche für den Freibad- und Hallenbadbereich zentral im neuen Hallenbad untergebracht. Ergänzend dazu gibt es auf dem Freibadgelände noch zwei Toiletten in der Nähe des Kinderbeckens sowie mobile Umkleidekabinen.

In den Sommermonaten bei voller Auslastung des Eichbottbades kommen die vorhandenen Sanitär- und Umkleidebereiche schnell an ihre Kapazitätsgrenze.

Dementsprechend ist die Verwaltung der Ansicht, dass ein zusätzlicher Sanitär- und Umkleidebereich die Situation deutlich entschärfen würde. Dies auch mit Blick auf kurze Wege für Personen mit Kleinkindern oder Handicap.

Dementsprechend wurden im Haushaltsplan 2024 für einen Umkleidebereich, Sanitär- und Umkleidebereich 120.000 € veranschlagt. Bei dem Kostenansatz handelte es sich lediglich um eine Kostenschätzung. Die Planung ging ursprünglich von zwei getrennten Anlagen aus. Im südlichen Bereich der Freibadfläche sollte auf der vorhandenen Pflasterfläche ein einfacher Umkleidebereich in Form von einem offenen Carport mit darunterliegenden Umkleidekabinen realisiert werden. Im östlichen Bereich angrenzend zu den Parkplätzen zwei Duschen und jeweils einer Toilette (siehe Lageplan Anlage 01).

Aus Synergiegründen wurde in der aktuellen Planung ein zentraler Gebäudekomplex mit jeweils 3 integrierten Dusch- und Umkleidekabinen sowie 2 Toiletten getrennt nach Männern und Frauen eingeplant.

Die Gebäudehülle mit den Abmessungen 8,15 x 7,74 m besteht aus einem geschlossenen Carportsystem in Fertigbauweise. Die Außenwände sind als Stahlwellenprofil wie bei der bestehenden Toilettenanlage im Bereich Kinderbecken geplant. Die Farbgestaltung soll sich an den angrenzenden Bestandsgebäuden orientieren.

Die Bodenplatte bekommt lediglich eine Beschichtung. Die Wände werden teilweise gefliest.

Die Wärmeversorgung erfolgt dezentral über eine eigene Warmwassererzeugung in Form eines Pufferspeichers mit Elektroheizpatrone.

Eine Anbindung an die bestehende neue Hallenbadtechnik ist aus Kostengründen nicht geplant. Auch eine Absober (Solarthermische Anlage) mit Kosten in Höhe von rd. 48.000 € wird aus Kostengründen verworfen.

Die ermittelten Baukosten auf Grundlage der beiliegenden Entwurfsplanung des Architekten Peter Pietrasch belaufen sich einschließlich Nebenkosten und Honorar aus ca. 250.000 €.

Der Architekt Peter Pietrasch soll die Verwaltung bei der Umsetzung unterstützen.

Der zusätzliche Sanitär- und Umkleidebereich könnte zur neuen Freibadsaison 2025 in Betrieb gehen.

Beschlussantrag:

  1. Der zusätzliche Sanitär- und Umkleidebereich im Freibadareal Eichbottbad wird umgesetzt.
  2. Der Architekt Peter Pietrasch unterstützt die Verwaltung bei der Umsetzung.
  3. Die Finanzierung erfolgt über den Haushalt 2025


Eine Stadträtin erklärt, dass sie aus Sicht der Familienfreundlichkeit den Standort beim Kinderbecken sinnvoller fände. Zudem sind nur Einzelduschen geplant, was für die Nutzung mit Kindern nicht sinnvoll ist. Familienduschen wären besser.

Ein anderer Sprecher fragt, ob die Duschsituation so dringlich ist und es nicht genüge, Umkleidemöglichkeiten und WCs zu schaffen? Es handele sich doch um eine große Summe.

Der nächste Stadtrat war überrascht davon, dass ein externer Architekt beauftragt werden soll. Seiner Meinung nach ist die Situation bei den WCs schlechter, nicht bei den Duschen. Ein Anbau an das bestehende Gebäude im Kinderbereich müsste seiner Meinung nach ausreichend sein.

Das bestätigte eine Rednerin, einen Anbau auf der südlichen Seite und auf Duschen verzichten.

Ein Redner erklärte, er sieht das als Luxusproblem. Auswärtige Freibad- und Hallenbadbesucher seien sehr zufrieden, so wie es ist.

Der nächste Stadtrat bestätigte aber, dass die Anzahl der Toiletten zu wenig ist, wenn viele Besucher im Freibad sind.

Ein Stadtrat stellte ebenfalls den Einsatz eines Architekten infrage und bemängelte die hohen Kosten.

Dann bat eine Stadträtin zu prüfen, einen Anbau an dem südlichen Gebäude und auf Familienfreundlichkeit zu achten.

Der Vorsitzende sagte das zu. Aus der Diskussion ergab sich folgende Priorität:
1. WCs
2. Duschen
3. Umkleiden

Nach Ende der Diskussion ist sich das Gremium über eine Vertagung einig.

4. Erneuerung Brücke Kiesberg-Eichbott über die Stadtbahn
– Auftragsvergabe –

Wir verweisen auf die Sitzung vom 19.07.2024. Seinerzeit hat der Gemeinderat die Ausschreibung für die Erneuerung der Brücke Kiesberg-Eichbott über die Stadtbahn aus wirtschaftlichen Gründen aufgehoben.

Die Angebotspreise für die Erneuerungsmaßnahme als Komplettmaßnahme (Brücke, Abbruch/Entsorgung, Anpassung Widerlager, Geländerverlängerungen) lagen deutlich über den veranschlagten Kosten. Die erhöhten Preise lagen hauptsächlich an den berücksichtigten Risikozuschlägen für Subunternehmerleistungen.

Zwischenzeitlich wurde lediglich das Brückenbauwerk nochmals beschränkt ausgeschrieben. Bis zum Submissionstermin am 13.09.2024 lagen 3 Angebote vor.

Unter Berücksichtigung der formalen und technischen Wertung sowie dem Ergebnis der Nachrechnung der Angebote hat die Firma Atelier Sieffert aus Gambsheim (F) mit einer Angebotssumme von brutto 232.906,47 € das günstigste Angebot vorgelegt.

Die Kostenberechnung (bepreistes Leistungsverzeichnis) vom 06/2024 für das reine Brückenbauwerk ging von brutto 260.794,45 € brutto aus. Das Angebot liegt somit ca. 12 % unter der Kostenberechnung.

Die Firma Atelier Sieffert ist der Verwaltung aus div. Projekten bekannt und technisch-wirtschaftlich in der Lage, das Vorhaben umzusetzen.

Für die Gewerke Anpassung Widerlager und Geländerverlängerung werden noch entsprechende Angebote eingeholt. Die Kranleistungen sollen durch die Firma Scholpp erfolgen. Hierzu fand bereits eine Vorortbegehung statt.

Der Rückbau und die Entsorgung der alten Holzbrücke könnte in Zusammenarbeit mit dem Bauhof erfolgen. Hierbei geht es hauptsächlich um das Kleinsägen der Holzbauteile und Entsorgung in bereitgestellten Absetzcontainern direkt vor Ort in der Hohensteinstraße oder auf der Wiese vor dem Kulturgebäude.

Die voraussichtliche Kostensituation (brutto) stellt sich wie folgt dar:

Lieferung und Montage Aluminiumbrücke 232.906,47 €

Geländerverlängerungen Zugänge Brücke 40.000,00 €

Kranleistungen 20.000,00 €

Anpassung Widerlager 11.000,00 €

Abbruch und Entsorgung Altbrücke 20.000,00 €

Nebenkosten, Honorare 18.000,00 €

Voraussichtliche Gesamtkostenrd. 342.000,00 €

Im Haushaltsplan 2024 sind die Erneuerung der Brücke Kiesberg-Eichbott über die Stadtbahn 300.000 € veranschlagt.

Die Umsetzung der Maßnahme soll zwischen dem 07.04.2025 bis 25.04.2025 erfolgen.

Beschlussantrag:

  1. Die Firma Atelier Siefert aus Gambsheim wird mit einer Angebotssumme von 232.906,47 € mit der Lieferung und Montage der Aluminiumbrücke beauftragt.
  2. Die Mehrkosten werden über den Haushalt 2025 finanziert.


Ein Stadtrat bat darum, auf die Terminkoordinierung mit der AVG zu achten.

Dem Beschlussantrag der Verwaltung wird mit 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.

5. Teilnahme an der Interkommunalen Zusammenarbeit für das Standardprogramm 2.0 – Glasfaserausbau im Außenbereich
– Zustimmung –

Die Firma Deutsche GigaNetz (DGN) arbeitet momentan gemeinsam mit dem Tiefbauunternehmen Firma Dervishaj am flächendeckenden Ausbau der Glasfaserinfrastruktur im Innenbereich. Gemessen am aktuellen Ausbaufortschritt gehen wir von einer Fertigstellung des Ausbaus bis Ende September 2024 aus. Jedoch wird in dieser ersten Phase nur der Innenbereich (Ausbauphase 1) an das Glasfasernetz angeschlossen, nicht jedoch die Aussiedlerhöfe im Außenbereich (Ausbauphase 2). Ob und wann die Ausbauphase 2 startet, kann uns weder die Fa. DGN, noch die Fa. Dervishaj beantworten. Um diesen Missstand zu lösen, steht die Stadtverwaltung schon seit langer Zeit mit der Fa. DGN im Kontakt.

Vor einigen Wochen gab es nun eine klare Aussage: Die Kosten je Anschlusspunkt sind im Außenbereich aufgrund der weitläufigen Tiefbauarbeiten zu hoch, ein eigenwirtschaftlicher Ausbau ohne öffentliche Gelder sei im Moment nicht darstellbar.

In der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 29.09.2023 wurde beschlossen, dass die Stadt Leingarten Fördermittel nach der Richtlinie zur „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ beantragt. Das Förderprogramm hat den Zweck, die o.g. Ausbauphase 2 zu finanzieren, um auch die Aussiedlerhöfe an das Glasfasernetz anzuschließen. Die Landesbreitbandgesellschaft mbH (LBG) wurde mit den allgemeinen Beratungsleistungen für die Gewährung der Fördermittel beauftragt. Im Rahmen des über den Landkreis Heilbronn durchgeführten Markterkundungsverfahrens (beendet am 17.07.2023) wurden für die Stadt Leingarten 64 förderfähige Adressen gemäß Gigabit Richtlinie 2.0 ermittelt. Entsprechend können nun 50 % der notwendigen Mittel über den Bund und 40 % über das Land Baden-Württemberg über entsprechende Förderanträge beantragt werden. Somit verbleiben nur 10 % der Finanzierung bei der Stadt selbst. Die Beantragung erfolgte fristwahrend.

In der Sitzung vom 12.12.2023 informierten wir das Gremium darüber, dass die Stadt Leingarten eine Ablehnung erhalten hat. Alleine die gestellten Fast-Lane Anträge schöpfen schon über 100 % der bereitgestellten Mittel aus. Fast-Lane Anträge werden gestellt, wenn eine Kommune nicht mindestens 500 Mbit/s im Download bzw. 200 Mbit/s symmetrisch zuverlässig zur Verfügung hat bzw. dies auch in den kommenden drei Jahren nicht errichtet wird. Somit lässt sich die Ablehnung von Anträgen im GKZ darauf zurückführen, dass die Kommunen hier schon vor Jahren weitsichtig gehandelt haben und in Eigenverantwortung auf den Ausbau der Glasfaserinfrastruktur gedrängt haben.

Die Förderung wird über einen sog. Punktekompass priorisiert. In verschiedenen Kategorien sind 500 Punkte erreichbar, die Stadt Leingarten erhielt 140 Punkte. Anträge mit weniger als 300 Punkten wurden kategorisch abgelehnt.

In diesem Jahr kam bzw. kommt es zu einer Neuauflage des Förderprogramms. Da die Beratungsleistungen schon beauftragt wurden, hat die Stadtverwaltung auch hier alle notwendigen Schritte eingeleitet, um eine Förderung zu erhalten. Möglich sind Anträge über das sog. Lückenschlussprogramm und das Standardprogramm.

Im Lückenschlussprogramm müsste man einzelne, abgrenzbare Bereiche finden, die einen vollständigen Lückenschluss (Anschluss aller möglichen Punkte) mit 500.000 € Gesamtkosten erreichen. Bspw. wäre dies infrage gekommen, wenn lediglich die Adresspunkte im Kolter für einen vollständigen Ausbau fehlen würden. Da hier bundesweit lediglich 23 Millionen € bereitstehen (demnach 46 förderfähige Anträge), wurde auf die Antragsstellung in diesem Programm verzichtet.


Jedoch haben sich in den letzten Tagen und Wochen die Voraussetzung für die Gewährung von Fördergeldern nach dem Standardprogramm 2.0 wohl zu unseren Gunsten gewendet. Im interkommunalen Zusammenschluss würden alle Kommunen auf eine prognostizierte Punktzahl von 215 kommen und hätten demnach gute Chancen auf die Gewährung einer Förderung. Ob diese 50 % (Bundesanteil) oder sogar 90 % (zzgl. Landesanteil) beträgt, ist noch unklar.

Im interkommunalen Zusammenschluss befinden sich folgende Kommunen:

  • Leingarten
  • Gemmingen
  • Lehrensteinsfeld
  • Obersulm
  • Neckarsulm
  • Zaberfeld
  • Bad Rappenau
  • Brackenheim


Eine Kommune muss die Antragsstellung zentral übernehmen. Hierzu hat sich die Stadtverwaltung Leingarten freiwillig bereiterklärt, um die Kommunen zusammenzuhalten und die Punkte durch Verhinderung etwaiger Ausfälle maximal hochzuhalten. Die Zusammenarbeit beschränkt sich fürs Erste auf die gemeinsame Antragsstellung, weshalb sich die Sinnhaftigkeit der Gewährung von Zusatzpunkten auch noch nicht näher gezeigt hat.

Wie bereits in der Bauausschusssitzung vom 03. September 2024 berichtet, so sieht die Stadtverwaltung aufgrund angespannter Haushaltslagen bei Bund, Land und Kommunen aktuell die letzte Chance, eine Förderung für den Glasfaserausbau im Außenbereich (2. Ausbaustufe) zu erhalten.


Beschlussantrag:

Der interkommunalen Zusammenarbeit zum Zwecke der Gewährung von Fördergeldern wird zugestimmt.

Für die Vorgehensweise von Bund und Land in diesem Zusammenhang hatte das Gremium nur ungläubiges Kopfschütteln übrig.

Dem Beschlussantrag wird danach mit 16 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme zugestimmt.

6. Abgabe einer Stellungnahme zum Vorhaben „Südwestdeutsche Salzwerke AG; Bergwerk Heilbronn, Vorprüfung zur Feststellung der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung“

In der Bauausschusssitzung vom 3. September 2024 hat die Stadtverwaltung das Gremium darüber informiert, dass die Südwestdeutsche Salzwerke AG die Vorlage des neuen Rahmenbetriebsplans für den Steinsalzabbau von 2025–2040 plant. In diesem Zuge wird die Eingriffsfläche – insbesondere unter Leingarten – massiv erweitert.











Das blau schraffierte Feld stellt das aktuelle Abbaufeld dar, das grüne Feld die geplante Erweiterung.

Die Verwaltung steht diesem Vorhaben, ob der möglichen Auswirkungen, sehr kritisch gegenüber und wird sich auch im weiteren Verfahren dementsprechend äußern. Im Rahmen einer Umweltprüfung würde auch eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden, zu welcher sich die betroffenen Bürgerinnen und Bürger auch selbst äußern können.

Im aktuell laufenden Verfahren geht es um den ersten Schritt: die Feststellung, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Hierzu wurde seitens der SWS eine Vorprüfung durchgeführt, welche die möglichen Einwirkungen auf die Schutzgüter des § 2 Abs. 1 UVPG einschätzt. Die Gutachten kamen zu dem Ergebnis, dass keine erheblichen Beeinträchtigungen gem. § 1 Abs. 1 a) cc) UVP-V Bergbau zu erwarten sind. Demnach wäre keine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen.

Im Hinblick auf die jetzt schon wahrnehmbaren Erschütterungen sieht die Stadtverwaltung durchaus schwerwiegende Einwirkungen auf das Schutzgut Mensch und Tier. Die Stadtverwaltung ist der Ansicht, dass eine vollumfängliche UVP durchgeführt werden sollte.

Beschlussantrag:

Der Stellungnahme der Stadtverwaltung vom 16.09.2024 wird zugestimmt.


Eine Stadträtin lobte ausdrücklich die sehr gut verfasste Stellungnahme des stellv. Bauamtsleiters.

Ein anderer Stadtrat betonte, dass die unzureichende Information der Südwestdeutschen Salzwerke zu kritisieren ist.

Dem stimmte der Vorsitzende zu und erklärte, dass die Verwaltung mache, was möglich ist.

Dem Beschlussantrag wurde danach einstimmig zugestimmt.

7. Entschlammung kleiner Eichbottsee
– Beschlussfassung –

Die Entschlammung des großen Eichbottsees zog sich, wie dem Gemeinderat bekannt ist, wegen verschiedener Rechtsauffassungen sowie ungünstigen Wetterlagen von 2022 bis 2024. Hierbei sind 6000 cbm Material angefallen und auf angrenzende Ackerflächen aufgebracht worden. Die Kosten belaufen sich hierbei inkl. der Abdichtungs- sowie Uferbefestigungsmaßnahmen bisher auf 430.500 Euro.

In Absprache mit unserem Fischereiverein ist vorgesehen, in den nächsten Wochen den oberen Eichbottsee abzusenken sowie die noch beauftragten Uferbefestigungsmaßnahmen durchzuführen. Danach soll dann Wasser vom kleinen Eichbottsee in den großen Eichbottsee gepumpt werden. Im Anschluss soll der kleine Eichbottsee abgelassen und die Fische in den großen Eichbottsee umgesetzt werden. Unser Fischereiverein sowie die Freiwillige Feuerwehr haben hierzu ihre Unterstützung zugesagt.

Danach soll der Schlamm des kleinen Eichbottsees beprobt und ein Untersuchungsbericht erstellt werden. Darauf basierend wird dann ein Bodenschutzkonzept für die Erdauffüllung verfasst. Unter normalen Umständen dürfte der Schlamm bis Sommer 2025 soweit getrocknet sein, dass dieser mittels großer Baumaschinen ausgebaggert und auf eine angrenzende Ackerfläche aufgebracht werden kann. Hierbei ist mit einer Menge von 2000 cbm Schlamm zu rechnen.

Das Landratsamt ist bezüglich der geplanten Arbeiten informiert. Eine Ausschreibung bezüglich Bagger- und Transportarbeiten ist für das Frühjahr 2025 vorgesehen. Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2025 eingestellt. Auf den Besichtigungstermin 2023 sowie die bereits mündlich gegebenen Informationen im Zusammenhang mit dem bereits ausgebaggerten großen Eichbottsee wird verwiesen.



Beschlussantrag:

Entsprechend dem Inhalt dieser Sitzungsvorlage wird der Entschlammung des kleinen Eichbottsees zugestimmt.


Ein Stadtrat wunderte sich, warum die Beprobung wieder erst nach dem Ablassen des Sees stattfindet, er rät dazu, die Beprobung vorzuziehen, bevor man das Wasser ablässt. Die Entschlammung des oberen Sees hat seiner Meinung viel zu lange gedauert.

Hierauf entgegnete ein Redner, dass es sich um ein komplexes Verfahren handele und die Verwaltung im Falle des oberen Sees sehr gut gearbeitet habe, ansonsten würde man noch heute auf dem Schlamm sitzen bzw. hätte dieser auf eine Deponie gebracht werden müssen.

Eine Rednerin schloss sich den Ausführungen an und bedankte sich bei Feuerwehr und Fischereiverein für die gute Zusammenarbeit.

Der Vorsitzende ergänzte, dass das Verfahren nur so vom Landratsamt akzeptiert werde, man bemühe sich um eine kostengünstige Lösung.

Bei der Abstimmung erhielt der Beschlussantrag der Verwaltung 16 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung.

8. Teilabbruch Tribüne Heuchelbergstadion SV Leingarten
– Beschlussfassung –

Wie bei den Begehungen mit dem SV Leingarten und dem Sport- und Kulturausschuss 2023 und 2024 festgestellt, weist der westliche Teil der Tribüne im Heuchelbergstadion erhebliche Mängel auf und soll abgebrochen werden.

Der Untergrund ist lose, die Stufenelemente verschieben sich dadurch und brechen. Dies hat zur Folge, dass eine erhöhte Unfallgefahr besteht. Eine Sanierung/Neubau würde im höheren sechsstelligen Bereich liegen. Laut SV Leingarten wird dieser Teil der Tribüne so gut wie nie benötigt. Für den Teilabbruch und Wiederanschüttung wurden Angebote eingeholt.


Günstigster Bieter war die Fa. Marko Feeser mit einer Summe von 11.424,– €.

Die Maßnahme könnte noch im Jahr 2024 im Nachtragshaushalt finanziert werden.

Beschlussantrag:


Dem Teilabbruch der Tribüne des Heuchelbergstadions durch die Firma Marko Feeser und der Finanzierung im Nachtragshaushalt 2024 wird zugestimmt.

Hierzu stellte Herr Stadtrat Kretschmann vor der Sitzung folgenden Antrag:

„Die unteren Sitzreichen der Tribüne bleiben in voller Länge erhalten und werden saniert. Die verbleibenden oberen Sitzreihen werden abgebrochen.“

Herr Stadtrat Kretschmann begründet in der Sitzung seinen Antrag, es erscheint ihm so sinnvoller.

Ein Redner stellte fest, dass die Aussage vom SVL klar war, die Stufen im westlichen Teil komplett abzubrechen. Zudem fände er gut, Fläche zu entsiegeln.

Ein anderer Sprecher erklärte, dass ihm der zeitliche Ablauf der Maßnahme nicht klar ist, für ihn wäre es logischer, zuerst den vorderen Teil zu richten.

Hierauf antwortete der Vorsitzende, dass der hintere Teil aber in einem viel schlechteren Zustand ist.

Danach wurde zuerst über den Antrag von Herrn Stadtrat Kretschmann abgestimmt. Dieser wurde mit 1 Ja-Stimme, 3 Enthaltungen und 13 Nein-Stimmen abgelehnt.

Danach wurde der Beschlussantrag der Verwaltung mit 15 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen angenommen.

9. Außenbeleuchtung Rathaus
– Auftragsvergabe –

Schon seit längerem funktionieren vereinzelte Lichtpunkte der Außenbeleuchtung am Rathaus nicht mehr. Unabhängig von der optischen Einschränkung gibt es hier auch größere Probleme mit der Verkehrssicherheit, vor allem an der Treppe westlich vom Rathaus.

Die Stadtverwaltung hat das Problem durch einen Elektriker und die Fa. WIBRE untersuchen lassen. Laut WIBRE könnte Feuchtigkeit in die Verkabelung gedrungen sein, da diese auch nur durch einen Schrumpfschlauch gesichert waren. An einigen Hülsen sind Verformungen aufgetreten, vermutlich durch Verschiebungen der Platten auf dem Rathausplatz. Dies hätte zu starken Belastungen der Scheinwerferblenden geführt, wodurch möglicherweise die Dichtheit beeinträchtigt wurde.

Insgesamt sind 44 Leuchten installiert, die Fa. WIBRE bietet den Austausch der Leuchten zum Preis von 39.115,30 € brutto an, je nach Arbeitsaufwand durch den Monteur kann dies auch noch abweichen.

Die Stadt wird die Verformungen an einzelnen Hülsen selbst beseitigen bzw. beseitigen lassen, weiterhin ist geplant, Mitarbeiter vom Bauhof hilfsweise abzustellen, um bei der Montage Kosten zu sparen.

Bevor der Auftrag an die Fa. WIBRE endgültig erteilt wird, werden nochmals die Zuleitungen zu den Scheinwerfern überprüft. Das anhängige Angebot gilt nur für den Fall, dass alle Leuchten getauscht werden müssen.

Beschlussantrag:

Die Firma WIBRE wird gemäß dem beigefügten Angebot mit dem Austausch der Außenbeleuchtung beauftragt.


Ein Redner wollte wissen, ob es nur die Alternative gibt alle Leuchten zu tauschen oder keine.

Hierauf bemerkte ein anderer Sprecher, dass es nur Sinn mache alles komplett auszuwechseln und auf den neuesten Stand zu bringen.

Danach wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.

10. Vereinsförderrichtlinien, Anpassung der Vereinsfördersätze
– Beschlussfassung –

Die jährlich von der Stadt Leingarten an die Vereine ausbezahlte Vereinsförderung beruht auf den städtischen Vereinsförderrichtlinien als auch auf den im Haushalt zur Verfügung gestellten Mitteln. Die letzte Anpassung der Vereinsförderrichtlinie ist in der Gemeinderatssitzung vom 28.01.2022 erfolgt. Die letzten Anpassungen waren rein redaktioneller Natur. Eine Anpassung der Vereinsfördersätze ist nicht erfolgt. Die Vereinsfördersätze sind seit vielen Jahren unverändert. Die Sätze für die Mitgliederförderung der Musik- und Kulturvereine basieren noch auf der Betragsumrechnung von DM in Euro.
Die Verwaltung schlägt daher folgende Anpassungen bei der Vereinsförderung vor. Sofern in der Vereinsförderrichtlinie Beträge aufgeführt sind, wird auf den entsprechenden Punkt in der Richtlinie verwiesen. Die neuen Sätze sollen ab dem Jahr 2025 gelten.

Die finanziellen Auswirkungen der folgenden Betragsanpassungen sind in der Anlage zu dieser Sitzungsvorlage dargestellt.

Übersicht Anpassung der Fördersätze laut Vereinsförderrichtlinie


Nummer in Vereinsförderrichtlinie Betrag bisher Betrag neu


2.22 b Pauschale für Tennisplätze 350 EUR 420 EUR

(je Tennisplatz)


2.22 c Pauschale für Schützenanlagen 1.800 EUR 2.160 EUR


2.23 Energiekostenpauschale 10.000 EUR 12.000 EUR

(Betrag wird im Haushalt jährlich festgelegt)


2.32 / 3.22 Jugendförderung 10 EUR 12 EUR

(je Jugendlichen)


2.33 Übungsleiterpauschale 250 EUR 300 EUR

(je Übungsleiter)

Anpassungen bei der Kultur- und Musikförderung


Betrag bisher Betrag neu

Musikvereinigung Leingarten

Grundbetrag 1.176,00 EUR 1.430,00 EUR

Mitgliederbetrag je Mitglied 15,34 EUR 18,50 EUR


Akkordeonfreunde Leingarten

Grundbetrag 460,00 EUR 560,00 EUR

Mitgliederbetrag je Mitglied 15,34 EUR 18,50 EUR


Männerchor Leingarten,

Gesangverein Liederkranz Leingarten,

II Kulturpause, Theatergruppe Credo e.V.


Grundbetrag 460,00 EUR 560,00 EUR

Mitgliederbetrag je Mitglied 12,78 EUR 15,50 EUR


Sonstige Anpassungen

Zukünftig Verzicht auf die Erhebung Betrag bisher Betrag neu

von Standgebühren beim Gassenfest 200,00 EUR –


Bei anderen Veranstaltungen wie z.B. Kultur auf dem Markt, Weinkulinaria oder dem Weihnachtsmarkt werden bisher auch keine Teilnehmer- oder Standgebühren erhoben


Beschlussantrag:


Entsprechend dem Inhalt dieser Sitzungsvorlage wird der Anpassung der Vereinsförderung zugestimmt.

Eine Rednerin fand es begrüßenswert, dass die Standgebühren beim Gassenfest erlassen werden.

Ohne weitere Aussprache wurde diesem Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.

11. Auftragsvergabe zur europaweiten Ausschreibung eines Löschfahrzeugs (LF 10) durch die Firma „BFG Büro für Feuerwehrfahrzeug und Gerätebeschaffung GmbH“

Im Haushaltsplan für 2024 sind für die Beschaffung eines Löschfahrzeugs (LF 10) 500.000 Euro veranschlagt.

Für die Anschaffung dieses Fahrzeugs wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von 96.000 Euro vom Landkreis bewilligt. Der Zuwendungsbescheid ist bis zum 30.11.2024 befristet. Bis zu diesem Datum müssen die Liefer- und Leistungsverträge unterzeichnet sein.

Da die Beschaffung eines Löschfahrzeugs (LF 10) über 221.000 Euro liegt, ist eine europaweite Ausschreibung erforderlich.

Aufgrund der sehr komplexen Vergaberichtlinien wird vorgeschlagen, die Firma „BFG Büro für Fahrzeug- und Gerätebeschaffung GmbH“ aus Regensburg zu einem Gesamtpreis von insgesamt 4.577,93 Euro (Standard-Paket) für die europaweite Ausschreibung zu beauftragen.

Die europaweite Ausschreibung beinhaltet die Angebotsabgabe für das Fahrgestell mit dem feuerwehrtechnischen Aufbau (Los 1) und die feuerwehrtechnische Beladung (Los 2) des Löschgruppenfahrzeugs (LF 10).

Am 27.09.2024 wird die Bekanntgabe bzw. die Angebotseröffnung der europaweiten Ausschreibung auf der Vergabeplattform „Deutsche eVergabe“ durch die Firma BFG erfolgen. Eine Angebotsabgabe ist lediglich in elektronischer Form möglich. Die Frist zum Einreichen von Angeboten endet am 27.10.2024. Anschließend wertet die Firma BFG die Angebote aus und übermittelt diese der Feuerwehr und Verwaltung.

Um die Fristen zu wahren und den Zuschussbetrag von 96.000 Euro zu erhalten, muss die Vergabe von Los 1 und Los 2 vom Gemeinderat auf den Bauausschuss am 12.11.2024 übertragen werden.

Beschlussantrag:

  1. Der europaweiten Ausschreibung für den Kauf eines Löschfahrzeugs (LF10) wird zugestimmt.
  2. Die Firma „BFG Büro für Feuerwehrfahrzeug- und Gerätebeschaffung GmbH“ aus Regensburg wird beauftragt, eine entsprechende europaweite Ausschreibung zu veranlassen.
  3. Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss, die Vergabe von Los 1 und Los 2 des Löschgruppenfahrzeugs (LF 10) in der Bauausschusssitzung am 12.11.2024 zu vergeben.

Ein Sprecher erklärte, dass die Vorlage für ihn keine Entscheidungshilfe ist. Er hätte eine Kosten-Nutzen-Analyse erwartet.

Der Vorsitzende erwiderte, dass es sich hier bekannterweise um die Ersatzbeschaffung eines Fahrzeugs handele, der Betrag wurde bereits 2023 in den Haushalt eingestellt. Zudem gebe es einen Bedarfsplan für den Feuerwehrbetrieb und das Feuerwehrwesen ist eine Pflichtaufgabe der Kommune.

Nach der kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung ohne Gegenstimme zugestimmt.

12. Bekanntgaben
a) nichtöffentliche Beschlüsse

Die nichtöffentlichen Beschlüsse der letzten Sitzung wurden im Amtsblatt vom 1. August 2024 bekannt gegeben.


b) Spendenliste

Dem Gremium lag eine Spendenliste vor. Die Spenden wurden dankend einstimmig angenommen.

c) Schulbezirke

In der Klausurtagung „Bildung und Betreuung“ im Frühjahr wurde angesprochen, dass aufgrund steigender Schülerzahlen, vor allem im östlichen Bereich Leingartens, die bisherigen Schulbezirke verändert werden müssen. Diese Verschiebung wurde nun vorgenommen. Hierüber lag den Stadträten ein Aktenvermerk vom Hauptamt vor.

d) Transparenzregister Grundsteuer

Von der Kämmerei lag dem Gremium ein Aktenvermerk über den Sachstand zur Umsetzung der Grundsteuerreform bei der Stadt Leingarten und über die Veröffentlichung eines Transparenzregisters für den aufkommensneutralen Grundsteuerhebesatz der Grundsteuer B (Grundvermögen) für die einzelnen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg vor.

Der Vorsitzende ergänzt, dass der Erlass der Hebesatzung im Oktober auf der Tagesordnung der nächsten Gemeinderatssitzung stehen werde.

e) Zuwendungsbescheid Wärmeplanung

Zur Kenntnis erhält das Gremium den Zuwendungsbescheid des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) im Rahmen der Projektträgerschaft Umweltforschung – Baden-Württemberg Programm Lebensgrundlage Umwelt und ihre Sicherung (BWPLUS) für die freiwillige kommunale Wärmeplanung im Konvoi mit Schwaigern.

f) Anschreiben Anwohner Wickenstraße

Den Stadträten lag ein Schreiben der Anwohner der Wickenstraße bezüglich des Abwasserkanals vor.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Verwaltung wegen der Gesamtthematik bereits im Austausch mit der AVG ist. Zudem habe zu der Thematik Starkregenereignisse bereits eine Informationsveranstaltung im Kulturgebäude stattgefunden und wird in der Klausurtagung im Frühjahr 2025 Thema sein.

g) Protokolle Sport- und Kulturausschuss

Das Gremium erhält die Protokolle der Sitzung des Sport – und Kulturausschusses am Dienstag, 10. September 2024.

h) Sachstandsbericht AVG Projekt „2-gleisiger Ausbau“

Die Stadträte erhielten einen Aktenvermerk von der Kämmerei über eine Besprechung zum Projekt „2-gleisiger Ausbau“ mit den vom Projekt betroffenen Kommunen und dem Landratsamt. Der Gleisausbau liege derzeit im Zeitplan!

i) Aktenvermerk zur aktuellen Finanzsituation der Stadt Leingarten

Das Gremium erhielt eine Information zum derzeitigen Stand der Verschuldung und der Liquidität der Stadt, zum Stand des Zahlungsmittelüberschusses aus laufender Verwaltungstätigkeit und zum Stand der Investitionen.

k) Förderkulisse Kita Festplatz

Die Stadträte erhielten einen Aktenvermerk der Kämmerei über die Prüfung der Fördermöglichkeiten für den Neubau der KITA Festplatz.
Der Vorsitzende ergänzt, dass die Fertigstellung wie geplant für November vorgesehen ist.


l) Bericht über die Badesaison im Freibad Leingarten

Dem Gremium lag der Bericht über die diesjährige Badesaison im Freibad vor, trotz Erhöhung der Eintrittspreise und Wetterkapriolen seien Stammgäste dem Bad treu geblieben.


mündlich teilte der Vorsitzende mit:

n) Wasserschaden Aussegnungshalle Großgartach

Die Überprüfung des Wasserschadens an der Aussegnungshalle Großgartach hat ergeben, dass es Schäden am Dach gibt. Die Schäden werden in den nächsten Tagen notdürftig behoben.

o) Bauausschuss-Sitzung

Nachdem es keine Tagesordnungspunkte gibt, fällt die nächste geplante Sitzung des Bauausschusses am 1. Oktober aus.

p) Prüfturnus des Aufzugs im Feuerwehrhaus

Auf eine Anfrage in einer früheren Sitzung wurde der Vertrag geprüft – in der Gewährleistungszeit wird der Aufzug vierteljährlich geprüft – danach nur noch einmal jährlich.

q) Information zum Stand der Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans Heilbronn-Franken im Zuge der Regionalen Planungsoffensive Erneuerbare Energien (Teilfortschreibung Windenergie II) – E-Mail des Regionalverbands

Der Vorsitzende wies auf die am Mittag an die Stadträte weiter geleitete E-Mail des Regionalverbands Heilbronn Franken hin.

Diese beinhaltete u. a. den Link für die Standortdatenblätter Stadt- und Landkreis Heilbronn:

www.rvhnf.de/files/content/Download/RP-Aenderungen/TFS-Windenergie/TF-Wind2_Standortdatenblaetter_SK%2BLK-Heilbronn.pdfLinks für die Standortdatenblätter

Das förmliche Beteiligungsverfahren für die Träger öffentlicher Belange nach § 12 Abs. 2 LplG und der Öffentlichkeit nach § 12 Abs. 3 LplG ist am 23.09.2024 gestartet. Weitere Informationen zum Beteiligungsverfahren findet man unter folgendem Link: www.rvhnf.de/rp2020-tfs-wind-infos. Von dieser Seite aus gelangt man auch direkt zum Online-Beteiligungsverfahren.

r) Kamera für SVL-Jugendfußball

Im Sportausschuss stellte die Jugendfußballabteilung des SV Leingarten einen Antrag auf Bezuschussung einer Kamera für Analysezwecke im Jugendbereich und Sommerkamp, Betrag: 3.800 Euro. Mittlerweile liege ein Angebot über ein Vorführmodell vor, Betrag: 3.000 Euro.

Das Gremium ist damit einverstanden, dass jetzt bereits das Vorführmodell angeschafft wird, Bezuschussung 20 %.

13. Anfragen

a) Lärm bei Demonstrationen

Ein Stadtrat beschwerte sich über den Lärm, der durch Pfeifen, Trommeln und sonstiges bei den Demonstrationen in Leingarten gemacht wird. Er bittet zu prüfen, was man dagegen tun könne.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe an das Landratsamt zu.

b) Bahnübergang Leinbachstraße

Der Redner berichtete, dass seitdem der Bahnübergang neu asphaltiert wurde, sich bei Regen immer eine große Pfütze bilde, was sehr unangenehm ist.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe an die Baufirma zu.

c) Sonnenschutz Spielplätze

Ein Redner bat zu prüfen, ob ein Sonnenschutz bei den Spielplätzen Eichbott und Kirschenweg angebracht werden kann.

Der Vorsitzende sagte zu, dies an den Bauhofleiter weiterzugeben.

d) Trommler bei Demos

Eine Rednerin bestätigte, dass auch sie von einem Bürger angesprochen wurde, dass er sich in seiner Persönlichkeit gestört fühle von der Trommelei.

Sie berichtet weiter, dass sie wisse, dass der Bauhof viel zu tun habe, aber entlang einiger Straßen ist der Gehweg teilweise nur eingeschränkt begehbar, weil er mit Unkraut zugewachsen ist. Desgleichen am Bahngleis entlang er Hohensteinstraße.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe zu.

e) Beleuchtung in der Grinne

Ein Redner brachte vor, dass die Beleuchtung in der Grinne nicht funktioniere oder der Bewegungsmelder spät reagiere.

Der Vorsitzende sagte die Weitergabe zu.

f) nächste Gemeinderatssitzung/Heuchelberger Waldnacht

Ein Sprecher wies darauf hin, dass die nächste Gemeinderatssitzung am gleichen Tag wie die Heuchelberger Waldnacht geplant ist. Er bat darum, die Sitzung auf Donnerstag zu verlegen.

Die Abstimmung hierüber ergab 7 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen.
Somit findet die nächste Sitzung am Donnerstag, 24. Oktober 2024 statt.

g) Demonstrationen

Ein Stadtrat erklärte, dass es zu den demokratischen Grundrechten gehört, Demonstrationen durchzuführen. Auch, dass man entsprechend auf sich aufmerksam macht. Zudem gebe es im Anschluss an die Demonstration immer ein offenes Mikrofon, wozu alle herzlich eingeladen seien.

g) internationaler Windpark Heuchelberg

Der Redner berichtet weiter von einer E-Mail eines Bürgers an ihn, der sich beschwert, dass Entscheidungen zum Windpark immer nur aufgrund Informationen der ZEAG getroffen wurden.

Der Vorsitzende entgegnete, dass die Verwaltung nicht den Eindruck habe, dass das Gremium ein Informationsdefizit habe. Zudem sei es subjektiv, wie tief jemand in eine Materie einsteigen will.


Im nichtöffentlichen Teil der Sitzung wurde über den Stand der Käsrittorganisation 2025 berichtet, einige Bekanntgaben und Anfragen beschlossen die Sitzung.

Erscheinung
Amtsblatt der Stadt Leingarten
NUSSBAUM+
Ausgabe 41/2024

Orte

Leingarten

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Bürgermeisteramt Leingarten
10.10.2024
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