Gemeinde Wolfschlugen
72649 Wolfschlugen
Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats

am Montag, den 14.10.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal 2. OG, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen Bekanntgaben Abschluss Projekt...

am Montag, den 14.10.2024 um 19:00 Uhr

im Rathaus, Sitzungssaal 2. OG, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen

Bekanntgaben

Abschluss Projekt „Natur nah dran“

Das Projekt „Natur nah dran“ ist abgeschlossen. Die Flächen sind bepflanzt und blühen bereits. Ein besonderer Dank spricht Bürgermeister Ruckh aus, für die tolle Unterstützung und auch die jetzt anstehende Betreuung der Initiative für Artenvielfalt. Natürlich auch einen Dank an Herrn Bock der Bauhofleiter der die Initiative unterstützt und selbst mitwirkt. Die Gemeinde hat für dieses Projekt selbst 19.200 € beigesteuert und vom NABU den Zuschuss-Höchstsatz von 15.000 € gewährt bekommen.

Baugesuche

Sanierung eines Mehrfamilienhauses - Mozartstr. 44

Nachdem in der letzten Sitzung vom 23.09.2024 sehr kurzfristig geänderte Planunterlagen eingegangen sind, wurde dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung verschoben. Daher wurde in der vergangenen Sitzung vom 14.10.2024 über den Bauantrag mit geänderten Planunterlagen abgestimmt.

Die Bauherrschaft beantragt die Sanierung des Mehrfamilienhauses in der Mozartstraße 44. Das Vorhaben umfasst die Errichtung größerer Dachaufbauten, die das Dachgeschoss erweitern, sowie Änderungen der Grundrissaufteilung. Zudem sind ein Balkon und eine neue Garage geplant. Die Verwaltung sieht keine Bedenken gegen das Vorhaben, das die Modernisierung und Schaffung von Wohnraum zum Ziel hat. Ein Überschreiten der Baugrenzen durch den Balkon wird als akzeptabel betrachtet.

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich dem Antrag auf Baugenehmigung, Modernisierung und Umbau des bestehenden Mehrfamilienhauses in der Mozartstraße 44, zu.

Haushaltsplan 2025 - Einbringung

Der Haushaltplan für das Jahr 2025 wurde seitens der Verwaltung aufgestellt und in der Sitzung entsprechend erläutert.


Grundsteuerreform zum 01.01.2025
- Hebesatz 2025
- Grundsteuer C

Die Grundsteuerreform tritt ab 2025 in Kraft, nachdem das Bundesverfassungsgericht 2018 die bisherigen Bewertungsregeln für verfassungswidrig erklärte. Der Gesetzgeber verabschiedete eine Neuregelung, die das Modell des Landes Baden-Württemberg umfasst. Diese sieht unter anderem eine neue Berechnung des Grundsteuerwerts und eine Umstellung auf das Bodenwertmodell vor.

Für die Gemeinde Wolfschlugen ergibt sich ab Januar 2025 ein neuer Hebesatz von 760 % für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) und 160 % für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). Der bisherige Hebesatz lag für die Grundsteuer A und B bei 380 %. Auch wenn sich das Gesamtaufkommen der Grundsteuer A und B in der Gemeinde voraussichtlich nicht ändern wird, so ist zu erwartet, dass diese Anpassungen zu einer Verschiebung der Steuerlast, zugunsten von Gewerbe und zulasten von großen Wohngrundstücken führen wird.

Auch die Erhebung einer mögliche Grundsteuer C für baureife, unbebaute Grundstücke wird derzeit verzichtet. Eine Einführung zu einem späteren Zeitpunkt ist allerdings noch nicht vom Tisch.

Die Gemeindeverwaltung stellt sicher, dass die neuen Regelungen fristgerecht umgesetzt werden, um die Akzeptanz der Reform zu gewährleisten.

Der Gemeinderat betont, dass durch die Änderung des Gesetzes die neuen Hebesätze zwischen den Kommunen nicht mehr vergleichbar sind.

Durch die einzige Stellschraube „Höhe des Hebesatzes“ möchte die Gemeinde im kommenden Jahr Gesamteinnahmen bei der Grundsteuer in gleicher Höhe wie bisher erzielen.

Eine transparente Kommunikation nach außen wird gewünscht.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Hebesätze in Höhe von 160 v.H. für Grundsteuer B und 760 v.H. für die Grundsteuer A (landwirtschaftliche Grundstücke) Diese gelten ab dem 01.01.2025, der Hebesatzsatzung wird zugestimmt. Zudem wird einstimmig beschlossen, die Grundsteuer C zurückzustellen.

Digitalisierung von Bauakten der Gemeinde Wolfschlugen

Die Gemeinde Wolfschlugen startet die Digitalisierung ihrer Bauakten, um die Verwaltung weiter zu modernisieren. Seit Januar 2024 werden Baugesuche digital über das Landratsamt Esslingen eingereicht. Jetzt sollen auch die bestehenden Papier-Bauakten digitalisiert werden.

Für die Digitalisierung wurde ein Budget von 60.000 € im Haushalt 2024 eingeplant. Die Firma GTSK mbH aus Pfaffenhofen hat das günstigste Angebot in Höhe von 29.748,99 € abgegeben. Die Firma wird die Bauakten direkt im Rathaus scannen und in das Dokumentenverwaltungssystem ENAIO integrieren. Ein Testlauf wurde bereits erfolgreich durchgeführt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, den Auftrag Digitalisierung und Migration der Bauakten an die Firma GTSK mbH aus Pfaffenhofen in Höhe von 29.748,99 Euro zu vergeben.

Digitale Wasserzähler hier: Umstellung der restlichen Zähler

In der Gemeinderatssitzung am 23. September 2024 wurde die Verlängerung der Eichgültigkeit für Messgeräte besprochen. Die Gemeinde muss alle sechs Jahre einen Zählerwechsel durchführen. Die Prüfung einer Stichprobe bei einer amtlichen Prüfstelle ist möglich. Bei erfolgreichem Bestehen verlängert sich die Nutzungszeit der Zähler um weitere 6 Jahre. Bei Nichtbestehen erfolgt eine kostenfreie Ersatzlieferung des Anbieters für das gesamten Loses, jedoch ohne Übernahme der Ein- und Ausbaukosten.

Die Verwaltung hat die Formulierungen mit den Anbietern nochmals abgeklärt. Beide Angebote sind bezüglich der Konditionen des Stichprobenverfahrens gleich. Daher schlägt die Verwaltung vor, das identische Produkt im gesamten Netz zu nutzen, da es zu einem günstigeren Preis angeboten wird.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, die Firma Diehl Metering GmbH mit dem Austausch der ca. 920 Zähler zu beauftragen.

Vorstellung der Biotopverbundplanung der Gemeinde Wolfschlugen

Der Gemeinderat beauftragte 2023 das Büro StadtLandFluss mit der Erstellung einer Biotopverbundplanung für Wolfschlugen. Die Förderung des Landes, die 90% der Kosten deckt, beläuft sich auf rund 29.000 Euro. In der Sitzung wurde die Planung durch Prof. Dr. Küpfer vorgestellt. Sie betrachtet das gesamte Gemeindegebiet und zeigt ökologische Verbesserungspotenziale auf. Die Planung ist unverbindlich vergleichbar mit einer Bauleitplanung. Sie dient jedoch als Leitfaden für zukünftige Gemeindeentwicklungen, wie Starkregenschutz oder die Nutzung von Flächen für die Energiegewinnung und ökologische Aufwertungen. Die Gemeinde kann durch diese Planung auch Fördermittel für konkrete Maßnahmen erhalten. Im nächsten Gespräch mit Landwirten und Naturschutzorganisationen wird die Planung eingehend diskutiert.

Gemeinderätin Wittmann bittet darum, die Bevölkerung bei Projekten auch mitzunehmen und das gewonnene Wissen transparent mitzuteilen z.B. über die Homepage. Bürgermeister Ruckh spricht sich ebenfalls hierfür aus und nimmt den Arbeitsauftrag mit.

Bürgermeister Ruckh ändert den Beschlussvorschlag von Kenntnisnahme, zu einer Abstimmung: Die Kulturlandschaften von Streuobstwiesen, Blühflächen und Gräben sollen in der Biotopverbundplanung weiterverfolgt werden. Diese wird als Rahmenplan gesehen und die genauere Planung und Fortsetzung wird im landwirtschaftlichen Gespräch folgen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, die Kulturlandschaften Streuobstwiesen, Blühflächen und Gräben in der Biotopverbundplanung weiterzuverfolgen.

42. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen - "Wasserfall" in Nürtingen

Die Gemeinde Wolfschlugen ist Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, die unter anderem die Aufgaben der unverbindlichen Bauleitplanung für ihre Mitgliedskommunen übernimmt. Eine weitere Änderung des Flächennutzungsplans steht bevor: Es geht um die 42. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen, konkret das Gebiet „Wasserfall“ in Nürtingen. In der Sitzung des gemeinsamen Ausschusses, die am 28. November 2024 in Nürtingen geplant ist, soll der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung beschlossen werden.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der 42. Änderung des FNPs der Verwaltungsgemeinschaft Nürtingen „Wasserfall“ in Nürtingen zu und Bürgermeister Ruckh wird ermächtigt in der Sitzung der FNP-Änderung zuzustimmen.


Verschiedenes

Sirenenanlage in Wolfschlugen

Gemeinderätin Balz spricht die Wiedereinführung der Sirenenanlage an.

Frau Ziegler erklärt, dass die Gemeinde bereits Angebote eingeholt hat und in der nächsten Sitzung hierzu eine Sitzungsvorlage kommen wird.

Behinderung durch parkende Fahrzeuge für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr

Gemeinderätin Wittmann bemängelt, dass die Feuerwehr bei ihrem Übungseinsatz nicht um Ecken gekommen ist. Sie möchte hier wissen, was vorgesehen ist.

Bürgermeister Ruckh erläutert, dass die Verwaltung mit der Feuerwehr durchfahren wird im Ortsgebiet. Falschparker werden entsprechend sanktioniert. Die Ergebnisse fließen dann beim Nahmobilitätskonzept ins Parkraumkonzept mit ein.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wolfschlugen
NUSSBAUM+
Ausgabe 44/2024

Orte

Wolfschlugen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Wolfschlugen
29.10.2024
Dieser Inhalt wurde von Nussbaum Medien weder erfasst noch geprüft. Bei Beschwerden oder Anmerkungen wenden Sie sich bitte an den zuvor genannten Erfasser.
Meine Heimat
Entdecken
Themen
Kiosk
Mein Konto