Gemeinde Wolfschlugen
72649 Wolfschlugen
Gemeinderat

Aus der Sitzung des Gemeinderats

am Montag, den 16.12.2024 um 19:00 Uhr im Rathaus, Sitzungssaal 2. OG, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen Bekanntgaben Einrichtung Grünschnittsammelstelle...

am Montag, den 16.12.2024 um 19:00 Uhr

im Rathaus, Sitzungssaal 2. OG, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen

Bekanntgaben

Einrichtung Grünschnittsammelstelle in der Höflach hinter dem Kleintierzüchter-Vereinheim im Frühjahr 2025 geplant

Die Idee aus dem landwirtschaftlichen Gespräch mit dem örtlichen Naturschutzvertretern wird gleich umgesetzt, eine temporäre Grünschnittsammelstelle einzurichten. Die Sammelstelle soll ab Frühjahr 2025 im Bereich der Höflach zur Verfügung stehen. Das Vorhaben wird in enger Abstimmung mit dem Kleintierzüchterverein realisiert, der das Projekt unterstützt.

Weitere Details zur genauen Umsetzung und den Nutzungsbedingungen werden im Januar/Februar 2025 im Mitteilungsblatt veröffentlicht. An der Sammelstelle wird Baumschnittgut aus den Streuobstwiesen angeliefert werden können.

Neuer Mietspiegel für Wolfschlugen mit online-Werkzeug zum Ausrechnen jetzt verfügbar

Auf der Homepage der Gemeinde ist ein Online Mietspiegelrechner hinterlegt. Dieser ermöglicht die ortsübliche Miete zu ermitteln und auch transparent zu überprüfen, informiert Bürgermeister Matthias Ruckh.

Neuer Kinder und Jugendhausleiter ab Januar

Erfreuliche Nachrichten überbringt Bürgermeister Ruckh, zum Jahresabschluss. Ab Januar wird das Kinder- und Jugendhaus unter der Trägerschaft des Kreisjugendrings Esslingen mit einer 100 % Leitungsstelle mit Herrn Domenik Tischer wieder die Arbeit aufnehmen.

Baugesuche

Antrag auf Befreiung: Errichtung von Werbeanlagen und eines Werbepylons, Nürtinger Str. 62

Die Bauherrschaft hat für das Grundstück Nürtinger Straße 62 einen Antrag auf Baugenehmigung gestellt. Geplant sind zwei beleuchtete Schriftzüge „Reynders label printing“ an der Fassade des Gewerbekomplexes sowie ein 3 Meter hoher und 1 Meter breiter Werbepylon im Zufahrtsbereich.

Das Vorhaben widerspricht teilweise den Festsetzungen des Bebauungsplans „Industriegebiet“ und den örtlichen Bauvorschriften, da aufgeständerte Werbeanlagen wie Pylone sowie Werbeflächen in bestimmten Ausrichtungen nicht zulässig sind. Dennoch sieht die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Befreiung als gegeben.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Anbringung von zwei Schriftzügen und der Errichtung eines Werbepylons in der Nürtinger Straße 62 zu.

Bauvoranfrage: Neubau eines Wohnhauses in Modulbauweise, Hofäckerstr. 28

Für das Grundstück Hofäckerstraße 28 wurde ein Antrag auf Bauvorbescheid für die Errichtung eines eingeschossigen Wohngebäudes in Modulbauweise gestellt. Das geplante L-förmige Gebäude mit den Maßen von etwa 9,8 × 10,9 Metern soll ein Flachdach erhalten und eine Höhe von 2,9 Metern erreichen.

Da die vorgesehene Dachform den Festsetzungen des Bebauungsplans widerspricht, soll der Bauvorbescheid klären, ob hierfür eine Befreiung möglich ist. Trotz der positiven Absicht, brachliegende Flächen für Wohnraum zu nutzen, sieht die Verwaltung die Voraussetzungen für eine Befreiung als nicht erfüllt an. Der Gemeinderat lehnt einstimmig den Antrag auf Bauvorbescheid zur Erstellung eines Wohngebäudes im Modulbauweise in der Hofäckerstraße 28, ab.

Umbau und Sanierung des bestehenden Wohnhauses mit Garage und PKW-Stellplatz, Küferstr. 9

Die Bauherrschaft hat einen Antrag auf Baugenehmigung für den Umbau und die Sanierung des Wohngebäudes Küferstraße 9 gestellt. Geplant ist der Rückbau der bestehenden Bausubstanz bis auf das Untergeschoss und die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes mit Satteldach. Das neue Gebäude soll zwei Wohneinheiten umfassen und in seinen Grundmaßen der bisherigen Bebauung entsprechen.

Da die bestehende Bausubstanz vor Inkrafttreten des Bebauungsplans errichtet wurde, wurden Anträge auf Befreiung von Festsetzungen gestellt, darunter geringfügige Überschreitungen der Trauf- und Firsthöhen sowie der Baugrenzen. Die Verwaltung sieht die Voraussetzungen für die Befreiungen als erfüllt an und bewertet die Erneuerung des Gebäudes und die Schaffung von Wohnraum positiv.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig dem Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Sanierung des Wohnhauses in der Küferstraße 9 zu.

Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Nürtinger Str. 18

Die Bauherrschaft hat einen Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Nürtinger Straße 18 gestellt. Das zweigeschossige Gebäude mit Satteldach (20° Dachneigung) soll eine Breite von etwa 12 Metern und eine Tiefe von 8,5 Metern haben. Ergänzend sind ein Carport und ein Lagerraum mit begrüntem Flachdach an der westlichen Grundstücksgrenze geplant.

Das Vorhaben ist zulässig, da es sich in die Eigenart der Umgebung einfügt. Die Verwaltung sieht keine Gründe, die dem Bauvorhaben entgegenstehen.

Gemeinderat Kazmaier spricht sich gegen den Schuppen aus, da dieser erheblich die Einsicht einschränkt. Bürgermeister Ruckh versichert eine Prüfung der Straßenverkehrsbehörde da es sich bei der Nürtinger Straße um eine klassifizierte Straße (Landesstraße) handelt.

Der Gemeinderat stimmt, unter Einbeziehung dieser Prüfungsanregung, einstimmig dem Antrag auf Baugenehmigung für Neubau eines Einfamilienhauses in der Nürtinger Straße 18 zu.

Friedhofskonzept – Sanierung der Aussegnungshalle
- Vergabe des Gewerks Dachsanierung
- Kurzvorstellung des aktualisierten Projektstandes und des Bauzeitenplans
- Entscheidung über die Gestaltung der barrierefreien Außenanlage/Rampe

In der letzten Gemeinderatssitzung 2024 wurde die Sanierung der Aussegnungshalle weiter vorangetrieben. Nach einer intensiven Diskussion im Arbeitskreis Friedhof am 11. November wurde das Konzept des Architekturbüros Lohrmann überarbeitet. Künftig sollen zwei der vier Abschiedsräume erhalten bleiben, während der Raum für den Geistlichen entfällt und stattdessen ein größerer Multifunktionsraum geschaffen wird. Dieser soll sowohl für die Angehörigen als auch den Geistlichen nutzbar sein, mit einer Milchglastür, die für mehr Helligkeit sorgt.

Der Sargwagen und das Absenkgerät werden in einem neuen Raum untergebracht, was den Bau eines zusätzlichen Schuppens überflüssig macht und Kosten spart. Wichtige Schwerpunkte der Planung sind eine nachhaltige Materialverwendung, die barrierefreie Erschließung und die umgestaltete Westfassade. Die Umsetzung ist für 2025 geplant.

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich, der neuen Raumaufteilung, der Materialverwendung und der barrierefreien Erschließungsvariante mittels einer Rampe zu.

Im zweiten Teil wurde über die Ausschreibung für die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten im Rahmen der Sanierung der Aussegnungshalle beraten. Drei Angebote, der angefragten 13, wurden abgegeben.

Die Architekten Herr Lohrmann und Frau Heller, empfehlen die Vergabe an das wirtschaftlichste Angebot, welches von der Firma Ralf Harrer, mit einer Summe von 160.092,78 € eingereicht wurde.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig zu, die Dachdeckungs- und Klempnerarbeiten an die Firma Ralf Harrer aus Neckartailfingen zum Angebotspreis von 160.092,78 € brutto zu beauftragen.

Ausbau der Stromversorgung auf dem Bildungscampus rund um die Turn- und Festhalle

Der Gemeinderat hat die Firma Autensys mit der Entwicklung eines Energiekonzepts für den Bildungscampus beauftragt, zu dem öffentliche Einrichtungen wie die Turn- und Festhalle, die Grundschule, Kitas und die Musikschule und das Karl-Schubert-Seminar gehören. Im Krisenfalle dient die Turn- und Festhalle als Wärme- und Notfallhalle. Hierfür wurde bereits ein Notstromaggregat beschafft und ein Anschluss an der Turn- und Festhalle installiert, das im Inselstrombetrieb eingesetzt werden kann.

Zu den weiteren Maßnahmen gehört die Integration der PV-Anlage der Sonnenklar GbR, die die Gemeinde Anfang des Jahres übernommen hat.

Um die Stromversorgung auch künftig zu sichern und Erweiterungen der Grundschule zu ermöglichen, wurden alle Verbraucher erfasst und mögliche Erweiterungen, wie ein BHKW, berücksichtigt. In den letzten Jahren und Jahrzehnten wurden immer wieder Stromverbraucher installiert und Ausbaumaßnahmen durchgeführt. Der ganze Bildungscampus wird von der Ulrichstraße über einen Trafo der FairNetz versorgt. Über Messungen und Leistungserfassung der Verbraucher wurde der Strombedarf ermittelt. Die Ergebnisse der Untersuchung zeigen dringenden Handlungsbedarf. Die Hauptzuleitung muss verstärkt und der Netzanschluss erhöht werden. Der Handlungsbedarf relativiert sich beruhigt Bürgermeister Ruckh, da bei den Leistungsermittlungen und Auslegungen immer von der Volllast zur gleichen Zeit ausgegangen wird. Dies ist bei den Einrichtungen nie der Fall. Daher gab es bislang keine Probleme bei der Versorgung.

Beim Umbau, der auch künftige Entwicklungen und Reserven berücksichtigt, wird mit rund 200.000 Euro an Investitionskosten veranschlagt und soll im Jahr 2025 umgesetzt werden.

Das Energiekonzept von Autensys wird auch die zukünftige Wärmeversorgung und mögliche Strom-/Wärmeerzeugung für das Fernwärmenetz mit beinhalten. Es soll im ersten Quartal 2025 dem Gemeinderat vorgestellt werden.

Gemeinderat Kazmaier kritisiert das Vorgehen. Für ihn ist entscheidend welche Ergebnisse sich mittels des Energiekonzeptes ergeben, basierend darauf möchte er handeln. Bürgermeister Ruckh gibt die Dringlichkeit zu verstehen. Die Maßnahmen sind notwendig und bei Trafolieferzeiten von 9 Monaten und dem Abstimmungs- und Umbaubedarf ist Handeln jetzt wichtig. Mit Lehrrohren werden auch Voraussetzungen geschaffen zur Anpassung, von weiteren Leitungen in späterer Zeit. Zudem ist das Energiekonzept zukunftsweisend ausgerichtet. Sobald die Politik klare Rahmenbedingungen definiert, sind verlässliche Wirtschaftlichkeitsberechnungen und dann auch Umsetzungen möglich. Das Energiekonzept wird mehrere Optionen aufzeigen, die dann mittelfristig umgesetzt werden können.

Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich den Ausbau der Stromversorgung für den Bildungscampus zusammen mit der Firma Maier Elektrotechnik, dem Büro Walter und der FairNetz GmbH umzusetzen.

VERABSCHIEDUNG:
• Haushaltsplan 2025 einschließlich Finanzplanung mit dem
Investitionsprogramm

• Wirtschaftspläne 2025 der Eigenbetriebe Wasserversorgung,
Abwasserentsorgung und Energieversorgung

In der Sitzung am 18. November 2024 hat der Gemeinderat über die Anträge zum Haushalt 2025 abgestimmt. Dabei wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Personalkosteneinsparungen: Im Bereich „Kinder und Jugend“ sollen die Personalkosten unter Beibehaltung der Betreuungsstandards um 1 % gesenkt werden.
  2. Blumentrog am Rathaus: Der Arbeitskreis Nahmobilität prüft die Umsetzung, die im Budget 2025 möglich ist, ob ein Parkplatz in der Rathausstr. möglich ist zur Entschärfung der Kreuzung Friedhofstr./Rathausstr.
  3. Fahrradstellplätze: Eigentumsfragen werden geklärt, die Planung erfolgt im Arbeitskreis Nahmobilitätskonzept.
  4. Schautafel für Vereine: Die Bedarfsermittlung erfolgt in der nächsten Vereinskonferenz, die Umsetzung ist budgetiert.
  5. Neue Sitzbänke: Versuchsweise Aufstellung an geprüften Standorten; Erfahrungen zu Müll und Vandalismus werden ausgewertet. Die finanzielle Umsetzung ist eingeplant.
  6. Bushaltestelle Löwen: Nach Flächenklärung wird ein Möblierungsvorschlag präsentiert; Finanzierung ist eingeplant.

Die Maßnahmen sind Teil des beschlossenen Haushalts 2025 und werden im Rahmen der geplanten Budgets beraten und umgesetzt.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Haushaltssatzung 2025 zu und beschließt die mittelfristige Finanzplanung 2025 – 2028, sowie das Investitionsprogramm. Den Wirtschaftsplänen 2025 der Eigenbetriebe Wasserversorgung, Abwasserentsorgung und Energieversorgung stimmt der Gemeinderat ebenfalls einstimmig zu.

Gewährung eines Trägerdarlehens an den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Der Gemeinderat hat beschlossen, zum 01.01.2017 den Bereich Abwasserbeseitigung aus dem Kernhaushalt in den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Wolfschlugen auszulagern.

Dem Eigenbetrieb Abwasserentsorgung Wolfschlugen soll ein Trägerdarlehen in Höhe von 400.000 € aus dem Kernhaushalt gewährt werden. Dies dient dem Ausgleich eines Finanzierungsmittelfehlbetrags, der durch Investitionen entstanden ist.

Das Darlehen wird zu einem Zinssatz von 3,00 % p.a. verzinst, mit einer jährlichen Tilgungsleistung von 16.000 €, erstmals fällig zum 31.12.2025. Eine vorzeitige Rückzahlung ist möglich.

Der Eigenbetrieb Abwasserentsorgung wurde zum 01.01.2017 gegründet und ist vollständig fremdfinanziert. Das Darlehen stellt sicher, dass die Gemeinde ihre gesetzlichen Verpflichtungen erfüllt und die Abwasserentsorgung nachhaltig gesichert bleibt.

Einführung der Software Kita Verwaltung der Komm-ONE bei der Gemeinde Wolfschlugen

Die Gemeinde Wolfschlugen geht einen weiteren Schritt in Richtung Digitalisierung und möchte die Verwaltung der Kinderbetreuungseinrichtungen modernisieren bzw. digitalisieren. Ziel ist es, Eltern die Online-Suche nach Betreuungsplätzen zu ermöglichen und die vielfältigen Verwaltungsabläufe, wie z.B. die An- und Abmeldungen für das Mittagsessen sowie Krankmeldungen, einfacher zu gestalten.

Nach umfassender Prüfung hat sich die Gemeinde für die Software „Kita Verwaltung“ der Komm.ONE entschieden. Diese wird bereits von zahlreichen Kommunen in Baden-Württemberg genutzt und erfüllt alle gesetzlich wichtigen und v.a. auch die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Neben dem Grundmodul und weiteren Verwaltungsmodulen soll ein benutzerfreundliches Elternmodul eingeführt, das die Suche nach einem Betreuungsplatz deutlich erleichtern soll.

Die Einführung der Software ist aufgrund der hohen Nachfrage frühestens ab Juli 2025 möglich. Mit der Digitalisierung strebt die Gemeinde Wolfschlugen eine zukunftsfähige und serviceorientierte Kinderbetreuung an, die den Bedürfnissen von Eltern und Verwaltung gleichermaßen gerecht wird.

Der Gemeinderat stimmt mehrheitlich zu, das Angebots der Komm.One zur Beschaffung des Software Produkts „Kita Verwaltung“ mit Bestellung des Elternmoduls anstatt des Internetmoduls, anzunehmen.

Satzungen über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB für den Bereich „Winkelwiesen“ in der Gemeinde Wolfschlugen

Die Gemeinde Wolfschlugen plant die Weiterentwicklung und Nachverdichtung des Gebiets „Winkelwiesen“. Hier sollen öffentliche Einrichtungen wie ein neues Feuerwehrgerätehaus und ein Bauhof entstehen. Zudem ist der Ausbau der Straße Winkelwiesen vorgesehen, um einen reibungslosen Verkehr, insbesondere für Einsatzfahrzeuge, zu gewährleisten.

Um die geplanten Maßnahmen umzusetzen, hat die Gemeinde eine Vorkaufsrechtssatzung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB aufgestellt. Diese sichert der Gemeinde das Vorkaufsrecht an Grundstücken in dem betroffenen Bereich, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten.

Die Maßnahmen basieren auf der Machbarkeitsstudie der Gaus Architekten. Ziel ist es, die Funktionalität und Erschließung des Standorts langfristig sicherzustellen.

Der Gemeinderat erlässt einstimmig die Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht im Bereich „Winkelwiesen“ nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB. Die Satzung ist in dieser Ausgabe ebenfalls bekannt gemacht.

Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
- Neukalkulation -

Der Gemeinderat hat mehrheitlich eine Neufassung der „Satzung über die Benutzung von Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften“ beschlossen, die am 1. Februar 2025 in Kraft tritt. Ziel ist es, die Nutzungsgebühren für die verschiedenen Unterkünfte aufgrund gestiegener Energiekosten und einer vereinfachten Kalkulation anzupassen. Statt bisher jeder Unterkunft separat, werden die Gebührensätze künftig nach zwei Kategorien – Wohnheime und Wohnungen – berechnet.

Die neuen Gebührensätze orientieren sich an den aktuellen Betriebskosten und decken mit einem Kostendeckungsgrad von 98 % die Kosten für Gebäudekosten, Instandhaltung und Nebenkosten. Dies führt zu einer Gebührenerhöhung. Für Familien, die als Selbstzahler auftreten, wird eine Gebührenermäßigung von 10 Prozent erlassen.

Zudem wurde die Pauschale für die Bereitstellung einer Erstausstattung angepasst und steigt von 140 € auf 200 €, um den gestiegenen Kosten gerecht zu werden.

Die Satzung wird die Verwaltung der Unterkünfte vereinfachen und gleichzeitig eine sozialverträgliche Gebührengestaltung für bedürftige Nutzer gewährleisten.

Zudem wurde ein Paragraf hinzugefügt, um Ordnungswidrigkeiten ahnden zu können.

Anschluss an die Kläranlage Nürtingen
- Abschluss einer neuen öffentliche-rechtlichen Vereinbarung mit der Stadt Nürtingen

Im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 1972 regeln die Stadt Nürtingen sowie die ehemals selbständige Gemeinde Hardt und Wolfschlugen den Anschluss des Abwasserkanalnetzes von Hardt und Teilen von Wolfschlugen an die Nürtinger Abwasserreinigung in der Nürtinger Sammelkläranlage.

Bereits 2013 wurde die Vereinbarung angepasst, und die Kostenaufteilung festgelegt: 98,24 % der Investitions- und Betriebskosten trägt Nürtingen, 1,76 % Wolfschlugen. Nach einer Überprüfung und Rücksprache im Jahr 2022 wurde der Anteil von Wolfschlugen für die Jahre 2019 bis 2021 auf 1,73 % reduziert.

Für die Jahre ab 2022 erfolgte nun eine weitere Neuberechnung durch ein Fachbüro. Die neuen Anteile für die Investitions- und Betriebskosten sind nun wie folgt festgelegt: 98,29 % für Nürtingen und 1,71 % für Wolfschlugen.

Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Änderung der Vereinbarung mit der Stadt Nürtingen zu.

Vorstellung der Machbarkeitsstudie über den Neubau des Feuerwehrgerätehauses und Bauhofs in den Winkelwiesen
- Beschlussfassung

Der Gemeinderat der Gemeinde Wolfschlugen hat nach umfangreicher Vorabklärung mit den Trägern öffentlicher Belange, unter anderem dem Naturschutz, das Büro Gaus-Architekten mit der Entwicklung einer Machbarkeitsstudie für das Bebauungsplangebiet „Winkelwiesen“ beauftragt. In mehreren Workshops und einer Klausurtagung des Gemeinderats am 8. November 2024 wurden verschiedene Bauoptionen geprüft.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sehen den Neubau südlich des bestehenden Wertstoffhofes vor, wobei der Gemeinderat die gemeinsame Realisierung von Feuerwehrgerätehaus und Bauhof plant, um Synergien zu nutzen.

Die beschlossene Variante wird nun in den Bebauungsplan übernommen. Das Bebauungsplanverfahren sowie die erforderlichen Gutachten werden entsprechend angepasst. Die Verwaltung und das Büro Schreiberplan werden voraussichtlich in der Sitzung im März 2025 eine detaillierte Vorlage zur weiteren Planung und Umsetzung präsentieren.

Der Gemeinderat beschließt einstimmig die „Variante 1“ der Machbarkeitsstudie mit Neubau des Feuerwehrgerätehauses und Bauhof.

Die Verwaltung wird somit beauftragt das Bebauungsplanverfahren voran zu treiben, die entsprechenden Gutachten, insbesondere den Artenschutz, sollen aktualisiert werden.

Verschiedenes

Parkscheibenregelung am Sportparkplatz

Die neue Parkscheibenregelung am Sportplatz wurde thematisiert. Gemeinderat Kazmaier wies darauf hin, dass die neu angebrachten Schilder zu hoch hängen und schwer lesbar sind. Bürgermeister Ruckh wird es prüfen lassen über den Bauhof, um die Wahrnehmung noch zu verbessern.

Gemeinderätin Wittmann regte an, die Regelung auf Montag bis Freitag zu beschränken, da die Parkdauer von sechs Stunden bei Auswärtsspielen am Wochenende oft nicht ausreicht. Bürgermeister Ruckh sicherte zu, den Vorschlag zu prüfen.

Erscheinung
Amtsblatt der Gemeinde Wolfschlugen
NUSSBAUM+
Ausgabe 02/2025

Orte

Wolfschlugen

Kategorien

Gemeinderat
Kommunalpolitik
Politik
von Gemeinde Wolfschlugen
08.01.2025
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