am Montag, den 21.07.2025 um 19:00 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal 2. OG, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen
Bekanntgaben
Einweihung der Aussegnungshalle am 27. September geplant
Bürgermeister Matthias Ruckh informierte, dass die Sanierungsarbeiten der Aussegnungshalle auf dem Waldfriedhof nach Plan laufen. Die Einweihung soll mit einem ökumenischen Gottesdienst und einem kleinen Konzert am Samstag, 27. September 2025 abends erfolgen. Nähere Informationen folgen.
Einladung zur Fahrzeugübergabe der Feuerwehr am 9. August um 16.30 Uhr
Die Feuerwehr Wolfschlugen veranstaltet vom 8. bis 10. August ihren traditionellen Tag der offenen Tür verbunden mit der Hocketse. Am Samstag lädt Bürgermeister Matthias Ruckh gemeinsam mit Kommandant Marco Schroth die Bürgerschaft herzlich zur feierlichen Fahrzeugübergabe des Mannschaftstransportwagens ein. Sie ist gegen 16.30 Uhr geplant.
Stellenbesetzung Assistenz des Bürgermeisters
Der Vorsitzende informierte, dass die seit 1. Juli vakante Stelle der Assistenz des Bürgermeisters zum 1. September wieder besetzt werden kann.
Baugesuche
Errichtung einer Terrassenüberdachung - Silcherstr. 11
Die Bauherrschaft hat einen Antrag auf Befreiung im Rahmen einer Baugenehmigung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Silcherstraße 11 gestellt. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Siedlung – 5. Änderung“ und ist nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Geplant ist eine ca. 5,8 Meter lange und 5,0 Meter tiefe Terrassenüberdachung, die aus Glas gefertigt werden soll. Die Überdachung liegt außerhalb des im Bebauungsplan festgelegten Baufensters, wobei die Abstandfläche von 2,50 Metern zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Das leicht geneigte Pultdach, das 3,40 bis 3,20 Meter hoch ist, fällt zum Grundstück hin ab. Mit einer Fläche von 30 m² und einer Tiefe von 3 Metern ist die Überdachung verfahrensfrei und das Vorhaben wird städtebaulich als von untergeordneter Bedeutung eingestuft.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Errichtung einer Terrassenüberdachung in der Silcherstr. 11 zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Errichtung einer Lager- und Unterstellhalle - Max-Eyth-Str. 25
Die Bauherrschaft hat einen Antrag auf Baugenehmigung für den Bau einer Lager- und Unterstellhalle in der Max-Eyth-Straße 25 gestellt. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich der Bebauungspläne „Industriegebiet – 2. Änderung“ und „Oberer Berg – Jauchert“ und ist nach § 36 Baugesetzbuch zu beurteilen.
Geplant ist eine ca. 15,0 Meter lange und 8,0 Meter tiefe Halle, die in Sandwichbauweise mit einem Stahlrahmen errichtet werden soll. Das leicht geneigte und nicht begrünte Pultdach (6°) mit einer mittleren Höhe von 4,86 bis 5,70 Metern fällt zum Nachbargrundstück hin ab. Die Halle befindet sich teilweise außerhalb und teilweise innerhalb der Baugrenze der jeweiligen Bebauungspläne. Die erforderlichen Abstandflächen von mindestens 2,50 Metern zu den Nachbargrundstücken werden eingehalten.
Da laut Bebauungsplan begrünte Flachdächer oder Sheddächer zulässig sind, wird eine Befreiung für die geplante Dachform beantragt. Das Pultdach soll die Anbringung einer PV-Anlage erleichtern, was bereits bei anderen genehmigten Pultdächern in der Nachbarschaft umgesetzt wurde. Die Halle wird in Leichtbauweise errichtet und soll mit PV-Modulen ausgestattet werden. Eine Dachbegrünung wird nach Möglichkeit angestrebt, sofern dies statisch möglich ist. Es wird geprüft, ob eine verpflichtende Dachbegrünung durch die Gemeinde festgelegt werden soll.
Das Vorhaben ist städtebaulich von untergeordneter Bedeutung. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Projekt.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig der Errichtung eine Lager- und Unterstellhalle in der Max-Eyth-Str. 25 zu. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB wird mit der Maßgabe der Dachbegrünung oder alternativ dem Bau einer Retentionszisterne erteilt.
Anbau an das bestehende Sportgebäude WO-Fit - Nürtinger Str. 79
Die Bauherrschaft, der TSV Wolfschlugen, hat einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung einer eingeschossigen Erweiterung der Trainingsfläche für das bestehende WOFit in der Nürtinger Straße 79 gestellt. Das Grundstück befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Sportzentrum“ und wird nach § 36 Baugesetzbuch beurteilt.
Geplant ist ein ca. 12,50 Meter langer und 8,90 Meter tiefer Anbau, der als zusätzliche Trainingsfläche dienen soll. Die Erweiterung soll aus Betonwänden bestehen und mit Faserzementplatten verkleidet werden. Das Flachdach wird ebenfalls aus Beton gefertigt und könnte bekiest werden. Mehr als die Hälfte des Anbaus liegt außerhalb der Baugrenze des Bebauungsplans, weshalb ein Antrag auf Befreiung vorliegt. Da sich in der Nähe keine weiteren Gebäude befinden, sind keine nachbarschaftlichen Belange zu berücksichtigen, und Abstandflächen müssen nicht eingehalten werden. Die bestehenden Wege und Rampen können weiterhin genutzt werden.
Die Maßnahme wird zur Aufwertung des WOFit beitragen und eine bessere Nutzung durch die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wolfschlugen ermöglichen. Im Rahmen der Beschlussfassung wird geprüft, ob eine verpflichtende Dachbegrünung für das Flachdach durch die Gemeinde festgelegt werden soll.
Aus städtebaulicher Sicht handelt es sich um ein Vorhaben von untergeordneter Bedeutung, gegen das seitens der Verwaltung keine Bedenken bestehen.
Der Gemeinderat stimmt einstimmig für den Anbau an das bestehende Sportgebäude in der Nürtinger Str. 79 und der dafür erforderlichen Befreiung. Es wird für den Anbau eine Dachbegrünung gefordert.
Sanierung Jahnstraße 1 Vereinsheim
- Gewerke: Dach / PV-Anlage / Fenster - Vergabe
Das Ingenieurbüro Mohr Solutions/ip söllner wurde mit der Sanierung für das Bauvorhaben „Vereinsheim“ in der Jahnstraße 1 und dementsprechend den Fenster-, Photovoltaikanlage- und Dach-Ausschreibungen beauftragt.
Das Ingenieurbüro hatte bereits zu Beginn des Jahres eine neue Wärmepumpe und die Erneuerung der technischen Anschlüsse im Gebäude installiert. Nachdem aus statischen Gründen die Dachausführung nochmals geändert werden musste (am 28. April im GR beschlossen), wurden nunmehr Angebote eingeholt.
- Austausch des großen Fensters an der Giebelwand Westfassade beim Gesangsverein
- Erneuerung der kompletten Dacheindeckung inklusive Wärmedämmung
- Installation einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage)
Aufgrund des Beschlusses wurden erneut fünf Firmen für die Dacharbeiten angeschrieben. Vier Unternehmen haben ein Angebot abgegeben. Das Ergebnis ergab folgende Angebotsübersicht:
1. Dacharbeiten
Firma 1: 210.546,89 €
Firma 2: 228.110,15 €
Firma 3: 238.512,49 €
Firma 4: 240.557,74 €
2. Photovoltaik
Firma 001: 16.290,03 € – zuzüglich Netzanschluss und Zählermanagement
3. Fenster
Firma 01: 50.812,18 €
Nach Prüfung der Angebote erfolgt einstimmig die Vergabe der Dacharbeiten an die Firma 1, Zimmerei Uwe Kleinert aus Wolfschlugen. Bei der Anbringung der PV-Anlage wurde der Auftrag mit einer Gegenstimme an die Firma 001, Fa. Peter Maier Elektrotechnik aus Wolfschlugen vergeben. Da es hier bereits eine Kommunikation über die Dachdeckerfirmen gab, gab es hier keine weiteren Angebote.
Bei den Fensterarbeiten liegt nur ein Angebot vor, da aufgrund der Größe und des Umfangs nur wenige Firmen Interesse zeigten. Die geplante Fassadenumgestaltung sieht vor, das Giebelfenster in der Spitze (Ziffern 1 bis 6) zu schließen und stattdessen zwei Fensterbänder (Ziffern 7 bis 18) einzubauen.
Diese Änderung verbessert die Wärmedämmung, reduziert die Wärmeeinstrahlung und senkt die Kosten. Diese Maßnahme kann zeitlich unabhängig von den Dacharbeiten ausgeführt werden. Ziel sollte die Ausführung noch vor dem Winter sein. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung nochmals neue Angebote einzuholen. Es soll sowohl der Austausch der Fenster wie aktuell sowie die Änderung angefragt werden. Nach Vorliegen der neuen Angebote wird das Gremium entscheiden, in welcher Form eine Umsetzung erfolgen soll.
Reparatur Dach - Winkelwiesen Feuerwehr/ Bauhof
Das Flachdach des bestehenden Feuerwehr- und Bauhofgebäudes ist undicht, besonders betroffen ist die Dachgeschosswohnung über dem Bauhof. Die dort vorhandenen Beton-Blumenkübel führen zu einer übermäßigen statischen Belastung und müssen entfernt werden. Zudem wurde die Abdichtung durch das Gewicht der Kübel beschädigt, und es wurde ein Wasserschaden an der Wand im Schlafzimmer der Dachgeschosswohnung festgestellt.
Auch wenn ein Neubau in Planung ist, wird das Gebäude noch 4 bis 5 Jahre weiter genutzt werden. Was mit ihm geschehen wird, wird der Rat zu gegebener Zeit entscheiden. Mit der Sanierung des Flachdachs hatte sich das Gremium am 28.04.2025 bereits befasst. Dabei wurde eine Vergabe zurückgestellt, da die vorliegenden Angebote umfangreicher waren und beschlossen wurde die Sanierung auf das Notwendigste zu beschränken. Von Seiten der Verwaltung wurde das Leistungsverzeichnis entsprechend gekürzt. Es umfasst die Reparatur des Feuerwehrdaches mit Fahrzeughalle sowie des Daches des Bauhofs inklusive Dachgeschosswohnung, inklusive Vorbereitung, Abdichtung und Dachabläufe. Die Entsorgung erfolgt bauseits.
Dies war dann die Grundlage für die Anfrage bei interessierten Fachfirmen.
Es sind vier Angebote eingegangen. Die formale Prüfung der Angebote ergab keine Beanstandungen. Die Angebote lagen im folgenden Rahmen:
Bieter 01: 32.492,30 €
Bieter 02: 44.948,74 €
Bieter 03: 53.068,17 €
Bieter 04: 30.707,59 €
Der Gemeinderat beschloss mit einer Gegenstimme den Auftrag an Bieter 04 die Fa. Meyer Bedachung aus Köngen zu einem Angebotspreis von 30.707,59 € brutto zu vergeben.
Verlängerung des Jagdpachtvertrages für den Zeitraum 01.04.2026 - 31.03.2032
Am 01.04.2025 fand die Versammlung der Jagdgenossen für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Wolfschlugen statt. Bei dieser Versammlung wurde die Verwaltung der Jagdgenossenschaft für weitere sechs Jahre auf den Gemeinderat übertragen. Diese Regelung ist gemäß § 15 Abs. 7 des Jagdgesetzes für Gemeinschaftsjagden alle sechs Jahre erforderlich. Zudem wurde die Satzung der Jagdgenossenschaft neu beschlossen. Dabei wurde § 16 dahingehend ergänzt, dass der Reinertrag künftig auch für Öffentlichkeitsarbeit und Naturschutzmaßnahmen verwendet werden soll. Der bisherige Jagdpachtvertrag läuft am 31.03.2026 aus. Nach § 15 Abs. 3 des Jagdgesetzes in Verbindung mit § 11 Abs. 2f der Satzung ist der Gemeinderat als Verwalter der Jagdgenossenschaft für die Verlängerung oder Neuverpachtung zuständig. Der aktuelle Pächter hat signalisiert, die Jagd weiterhin ausüben zu wollen. Nachdem sowohl in der Jagdgenossenschaftssitzung als auch beim letzten landwirtschaftlichen Gespräch es keine Einwände gegen den bisherigen Jagdpächter gab, schlug die Verwaltung vor den Jagdpachtvertrag zu verlängern. Mit Ablauf des bestehenden Pachtvertrages enden auch die Pachtverträge mit dem Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg, die an die Laufzeit des neuen Vertrages angepasst werden sollen. Der vorgeschlagene Pachtpreis orientiert sich am üblichen Rahmen im Landkreis und hat keine wesentlichen Änderungen ergeben. Außerdem werden folgende Faktoren berücksichtigt:
• Geringerer Wildbestand
• Erschwerte Jagd durch Erholungssuchende im Wald
• Zunehmende gesetzliche Vorgaben
• Geplante Waldbestattung im Anschluss an den bestehenden Waldfriedhof.
Die Verwaltung schlug einen Pachtpreis von 3.135 € vor, was 16,50 € pro Hektar Wald und 3,50 € pro Hektar Feld entspricht. Die Verpachtung soll auf mindestens sechs Jahre erfolgen, also vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2032, und damit die Laufzeit der Übertragung der Jagdverwaltung an den Gemeinderat widerspiegeln.
Der Gemeinderat stimmte einstimmig der Verlängerung des Jagdpachtvertrages mit dem bisherigen Jagdpächter für den Zeitraum 01.04.2026 bis 31.03.2032 zu und billigte auch die vorgeschlagene Jagdpacht. Außerdem soll für den gleichen Zeitraum die Verlängerung der Pachtbetriebe mit dem Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg erfolgen.
Katastrophenschutz und Krisenmanagement: Beschaffung SAT-Festinstallation, Notfallfunk, Sirenen
Seit einiger Zeit beschäftigt sich die Verwaltung verstärkt mit dem Thema Krisenmanagement der Gemeinde Wolfschlugen. Es wurden ein Krisenhandbuch erstellt, ein Krisenstab gebildet und Krisenübungen durchgeführt.
Ein wichtiges Thema stellt in diesem Zusammenhang auch die Notfallkommunikation in der Krise/ Katastrophe (z.B. bei Stromausfall, Starkregenereignis) dar.
Hinweis: Für Katastrophen sind das Ministerium, das Regierungspräsidium bzw. als untere Katastrophenschutzbehörde, das Landratsamt, zuständig. Kommunikation und Steuerung obliegt diesen Stellen. Die Gemeinde(n) unterstützt(en) die Katastrophenschutzbehörde nach Kräften. Die Katastrophe muss festgestellt und ausgerufen werden. Verantwortung aber auch ggfs. Kostenersätze/Finanzierung übernehmen dann auch diese Stellen. Für die Aufgabe der Katastrophenbewältigung und des Zivilschutzes sind Bund/Land auch organisatorisch und finanziell verantwortlich. Leider ist die Finanzierung für die notwendige Ausstattung wie Sirenen nicht ausreichend vorhanden.
Eine Krise ist ein lokal sehr begrenztes Ereignis (sozusagen unterhalb der Katastrophe). Die Starkregenereignisse in Wolfschlugen 2008 und 2009 mit über 2 Mio. Euro an Sachschäden oder auch das Hagelunwetter vor einigen Jahren u.a. in Neuffen, Großbettlingen, Erkenbrechtsweiler waren allesamt Krisenereignisse. Für diese Krisenbewältigung sind die Ortspolizeibehörden der Gemeinden zuständig.
Auch für Krisen ist es wichtig über die geeignete Notfallkommunikation zu verfügen. Die Verwaltung betrachtet folgende Anschaffung als erforderlich an:
Die Verwaltung hat sich im Vorfeld beim Landkreis Esslingen und anderen Kommunen informiert, welche Ausstattung über wen dort teilweise angeschafft wurde.
Die Netze BW GmbH vertreibt die entsprechende Ausstattung. Bei einem Termin im Rathaus Wolfschlugen wurden die verschiedenen Gerätschaften vorgestellt und Lösungen für eine umfassende Notfallkommunikation besprochen.
Erläuterung: | Kosten: | |
Satelliten-Notfallkommunikation (siehe Anlage 1) | - SAT-Festinstallation über Inmarsat - Koppelung an Telefonanlage | Einmalige Kosten: Gerät: 8.350€ netto Installationskosten: rd. 7.500€ netto Gesamtkosten 18.861,50€ brutto Laufende Kosten: Kommunikationsosten: mtl. Kosten 45€ netto (jährl. 642,60€ brutto) Servicekosten: mtl. Kosten 39,90€ netto (jährl. 569,78€ brutto, Mindestlaufzeit 36 Monate) optional: Redcom mtl. Kosten 70€ netto (jährlich 999,60€ brutto, Mindestlaufzeit 36 Monate) |
Notfallfunk (siehe Anlage 2) | -DRM-Digital Funk -Funkplanung: Antenne auf dem Rathausdach deckt Gemeindegebiet ab -Anbindung an die Telefonanlage | Einmalige Kosten: Repeater: 3.531,97€ netto Installationskosten rd. 5.584,80€ netto (optional 1.824,48€ netto) Funkgeräte: 4.996,36€ netto 8 x Motorola DP2600, je 551,23€ netto + 73,31€ netto (optional Akku 8 x 128,06€ netto) Gesamtkosten 16.794,63€ brutto (mit optional: 18.965,74 € brutto) |
Sirenen (siehe Anlage 3) | -Sirenen an Lichtmasten -Hardware und Software aus einer Hand -verschiedene Ansagen speicherbar | Einmalige Kosten: 11 Sirenen: 65.890 € netto Installationskosten: rd. 7.500 € netto Gesamtkosten 87.336,10 € brutto Laufende Kosten: mtl. Kosten 11 Stk.: 658,90€ netto (jährlich 9.409,10 € brutto) |
Die Verwaltungsspitze hat wiederholt den Landkreis Esslingen gebeten, ein landkreisweites Konzept zur Alarmierung und Kommunikation im Krisenfall zu entwickeln. Darüber wird seitens des Landkreises nun nachgedacht. Die Verwaltung möchte die erforderlichen Beschlüsse zur Beschaffung gerne fassen, um zeitnah handeln zu können. Vor der Beschaffung wird man zur Abstimmung des Konzepts nochmals auf den Kreisbrandmeister bzw. Feuerwehr zugehen.
Der Gemeinderat stimmte mit einer Gegenstimme und einer Enthaltung für das Vertagen einer Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt.
Bürgermeisterwahl:
- Vorbereitung
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
- Kandidatenvorstellung
Vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung hatte Bürgermeister Matthias Ruckh erklärt, sich für die nächste Wahlperiode zu bewerben. Daher übernahm der erste stellvertretende Bürgermeister Bernd Schäfer die Sitzungsleitung und stellte die Vorlage zusammen mit Frau Ziegler vor.
Die Amtszeit von Herrn Bürgermeister Matthias Ruckh endet zum 04.05.2026. Im Hinblick darauf hat der Gemeinderat die für die bevorstehende Bürgermeisterwahl notwendigen formalen Voraussetzungen zu schaffen.
Zu diesen gehören die Festlegung des Wahltages einschließlich einer evtl. Stichwahl, die Bestimmung der Inhalte und der Zeitpunkt der Stellenausschreibung über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus, sowie die Festsetzung des Endes der Einreichungsfrist für Bewerbungen.
Ebenso ist über die Bildung des Gemeindewahlausschusses, sowie die Festlegung des Termins der Bewerbervorstellung in der Gemeinde zu beschließen.
Der Gemeinderat fasste folgende Beschlüsse:
Finanzzwischenbericht 2025
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2024 wurde in der Juni-Sitzung vorgestellt. Damals konnte ein positives Bild im 6. Jahr in Folge gezeichnet werden. Statt eines geplanten Defizits von 112.500 € ergab sich ein positives Ergebnis im Ergebnishaushalt mit einem Überschuss von 1.615.167 €. Im Finanzhaushalt wurde 2024 im Plan ebenfalls von einem Defizit ausgegangen. Das Ergebnis war dann positiv bei 11.357.668 €. Dadurch ergab sich in 2024 ein Endbestand an Zahlungsmitteln in Höhe von 5.826.973 €.
Für das laufende Jahr berichtete Kämmerin Brigitte Ziegler von einer schlechteren Entwicklung und zeichnete folgendes Bild:
1. Allgemeines
Grundlage für die Haushaltswirtschaft 2025 ist die vom Gemeinderat am 16.12.2024 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan. Die Gesetzmäßigkeit wurde vom Landratsamt Esslingen mit Erlass vom 22.01.2025 bestätigt. Ein Nachtragsplan wurde nicht erlassen.
Festsetzungen in der Haushaltssatzung:
Plan 2025 | |
Ergebnishaushalt | |
Ertrag Aufwand | 18.145.500 € -18.669.500 € |
Ordentliches (Gesamt-) Ergebnis Überschuss (minus = Fehlbetrag) | -524.000 € |
Auswirkungen der Mai-Steuerschätzung sowie der örtlichen Entwicklung für die Gemeinde Wolfschlugen
Die aktuellen Orientierungswerte führen zu Veränderungen im Finanzausgleich gegenüber den Haushaltsplanungen:
Zuweisungen
Umlagen
~ 336 T€
Sonstige Veränderungen Ergebnishaushalt + Finanzhaushalt
Steuern und ähnliche Abgaben
Plan 2025 (T€) | Stand Juni 2025 (T€) | Veränderung (T€) | |
Gewerbesteuer | 4.000 | 2.921 | -1 079 |
SUMME | -1.079 |
FAZIT:
Der Haushaltsplan 2025 weist einen Fehlbetrag in Höhe von 524.000 € aus.
Auf Grund der derzeitigen Erkenntnisse, ergibt sich folgende veränderte Annahme:
Geplanter Fehlbetrag Ergebnishaushalt -524 T€
Veränderungen Finanzausgleich +336 T€
Veränderung Gewerbesteuer -1.079 T€
Erwarteter Fehlbetrag Ergebnishaushalt (Stand Juni 2025) 1.267 T€
Wurde bisher ein Fehlbetrag i.H.v. 524 T€ erwartet, geht man derzeit von einer Verschlechterung des Ergebnisses um 743 T€ aus. Somit ergibt sich aktuell ein Fehlbetrag Höhe von 1.267 T€.
Bürgermeister Matthias Ruckh erinnerte an den Jahresabschluss 2024, der mit einem positiven Ergebnis über +1,7 Mio. € gegenüber der Planung abschloss. Rund eine ¾ Mio. Euro werden nun für den laufenden Haushalt gleich wieder verbraucht. „Die Finanzen müssen wir im Blick behalten“, so der Rathauschef und er mahnt in Richtung Politik, dass viele Aufgaben und Verpflichtungen, die sich aus Gesetzen ergeben, von Bund und Land nicht ausreichend finanziert sind.
Frau Ziegler erläuterte, dass zur Entwicklung des Finanzhaushalts sich derzeit kaum eine konkrete Einschätzung machen lässt, da die Einnahmen und Ausgaben momentan noch nicht geflossen sind und wohl erst zum Jahresende eine klare Aussage möglich ist.
Im Haushaltsjahr 2025 ist keine Kreditaufnahme geplant und ist derzeit auch nicht vorgesehen.
Der Gemeinderat nahm den Finanzzwischenbericht für das Jahr 2025 zur Kenntnis.
Anpassung Wärmepreis 2025 im Eigenbetrieb Energieversorgung Wolfschlugen
Seit dem Jahr 2017 werden über 50 Haushalte in Wolfschlugen mit Wärme vom Eigenbetrieb Energieversorgung beliefert. Gemäß den abgeschlossenen Wärmelieferungsverträgen war eine erste Preisanpassung im Jahr 2020 möglich. Der Preis soll jährlich angepasst werden.
In Zusammenarbeit mit dem Büro e3 Energieanlagen GmbH wurde nun der neue Preis zum 01.01.2025 berechnet. Die Berechnung des Wärmepreises war erst nach Vorliegen der Indizes für das Jahr 2024 möglich.
Der Kalkulation des Preises legt die Kostensteigerung vom Basisjahr 2016 bis zum Jahr 2024 zugrunde.
Alle Holzpellet-Rechnungen des Jahres 2024 wurden erfasst und als gewichteter Mittelwert des durchschnittlichen Holzpellet-Einkaufspreises 2024 ermittelt.
Amtsleiterin Brigitte Ziegler informierte, dass sich der Grundpreis zu 70% aus dem Lohnindex und zu 30% aus dem Investitionsgüterindex zusammensetzt. Der Arbeitspreis setzt sich zu je 1/3 aus dem Lohnindex, dem Holzpelleteinkaufspreis sowie dem Fernwärmeindex zusammen.
Hier sind die entsprechende Werte zu entnehmen:
Basiswerte | Vorwert | Neuer Wert | Veränderung | |||
2016 | 02.01.2024 | 01.01.2025 | gegenüber | |||
Vorwert | ||||||
L = | Lohnindex Basis (2015 = 100) * | 91,06 | 106,20 | 112,95 | 6,4% | |
I = | Investitionsgüterindex Basis (2015 = 100) ** | 93,27 | 113,20 | 115,7 | 2,2% | |
PEL = | Holzpelleteinkaufspreis Basis 2017*** | 210,57 | 361,26 | 299,55 | -17,1% | |
FEW = | Fernwärmeindex (2015 = 100) **** | 96,2 | 161,0 | 187,7 | 16,6% | |
Der ursprüngliche Wärmepreis erhöht sich prozentual um die errechnete Kostensteigerung.
Die verschiedenen Kostenbestandteile werden gemäß der im Wärmelieferungsvertrag festgelegten Anteil berücksichtigt.
Folgende Formel wurde festgeschrieben:
GP = | 400 €/Jahr x (0,7 x 112,95/91,0601968715498 + 0,3x 115,7/93,26734) | 496,17 | €/Jahr | ||
650 €/Jahr x (0,7 x 112,95/91,0601968715498 + 0,3x 115,7/93,26734) | 806,28 | €/Jahr | |||
10 €/Jahr x (0,7 x 112,95/91,0601968715498 + 0,3x 115,7/93,26734) | 12,40 | €/kW/Jahr | |||
AP = | 7,9 ct/kWh x (0,33 x 299,55/210,567589576547 + 0,34 x 187,7/96,16611 + 0,33 x 112,95/91,0601968715498) = | 12,185 | ct/kWh | ||
Es ergibt sich folgende Preissteigerung:
Vorwert | neu | Veränderung | |||
02.01.2024 | 01.01.2025 | gegenüber | |||
Vorwert | |||||
Grundpreis bis 25 kW Anschlussleistung: | €/Jahr | 472,20 | 496,17 | +5,1% | |
Grundpreis 26 bis 50 kW Anschlussleistung: | €/Jahr | 767,32 | 806,28 | +5,1% | |
Grundpreis 51 bis 100 kW Anschlussleistung: | €/Jahr | 767,32 | 806,28 | +5,1% | |
+11,80 €/kW/Jahr | +12,40 €/kW/Jahr | ||||
Arbeitspreis: | €/MWh | 120,10 | 121,85 | +1,5% |
Alle Preise sind Netto-Preise und gelten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Der angepasste Preis zum 01.01.2025 soll mit der Abrechnung zum Jahresende nachgefordert werden.
Der Gemeinderat genehmigte einstimmig die Anpassung an die neuen Wärmepreise für das Jahr 2025.