Bekanntgaben
Kommunale Wärmeplanung in Wolfschlugen
Die Verwaltung gab bekannt, dass im Rahmen der Initiative „Klimaschutz im Konvoi“ die Ergebnisse der Energielenker vorgestellt worden sind. Die Präsentation erfolgte durch die Energieagentur Esslingen am 17.03.2026 in der Aula der Grundschule.
Ganztagsgrundschule in Wahlform ab September - genehmigt
BM Ruckh gab bekannt, dass neue Schulform der Ganztagsgrundschule in Wahlform vom Staatlichen Schulamt zwischenzeitlich genehmigt wurde. Die Gebühren der kommunalen Schulkindbetreuung werden in der nächsten Gemeinderatssitzung am 23.03.2026 behandelt.
BEW-Zuwendungsbescheid für die Quartiersuntersuchung des Fernwärmenetzes liegt vor
BM Ruckh gab bekannt, dass der im Sommer letzten Jahres gestellte Förderantrag für eine BEW-Maßnahme nun von der Bafa bewilligt wurde.
Bekanntgaben von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Gerichtsverfahren bei der Baumaßnahme des Gas-BHKW mit Vergleich beigelegt
Der Vorsitzende gab die Entscheidung des Gemeinderats vom 9.2.2026 bekannt. Im Rechtsverfahren mit der Firma Sülzle-Kopf und der Gemeinde wurde in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht in Stuttgart eine Verhandlung durchgeführt. Den daraus resultierenden Vergleichsvorschlag, der eine Zahlung von 65.000 € vorsieht, wurde vom Gemeinderat beschlossen, anzunehmen. Damit ist das Gerichtsverfahren zwischen der Fa. Sülzle-Kopf, die die Gemeinde verklagt hatte, abgeschlossen. Die Zinsen sowie die jeweiligen Leistungen sind ausgeglichen.
Baugesuche
Umbau und Erweiterung der bestehenden Wohngebäude - Kirchstraße 24/1 und 24/2
Die Bauherrschaft hat eine Baugenehmigung für den Um- und Anbau eines bestehenden Doppelhauses in der Kirchstraße 24/1 und 24/2 beantragt. Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB. Geplant sind eine Erweiterung im Obergeschoss, eine teilweise Aufstockung mit Flachdach sowie begrünte Dachflächen, Terrassen und eine außenliegende Aufzugsanlage.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bestehende Wohnbebauung ein, die Erschließung erfolgt über die Kirchstraße und soll zusätzlich durch eine Baulast gesichert werden. Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Dem Antrag auf Um,- und Anbau des Doppelhauses in der Kirchstraße 24/1 und 24/2 wird zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wird erteilt.
Veränderte Ausführung des am 11.07.2024 genehmigten Umbaus - Mozartstr. 1
Die Bauherrschaft hat den Antrag auf Abweichung der Baugenehmigung als veränderte Ausführung gestellt. Das Bauvorhaben befindet sich in der Mozartstraße 1 – Flurstücke 1743/6. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hinter den Gärten Feuerhaupt II und ist nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Baumaßnahme umfasst den Dachgeschoss-Ausbau eines Mehrfamilienhauses. Die ursprüngliche Baugenehmigung wurde zum 11.07.2024 erteilt und diese Pläne umfassten: Eine Sanierung des Daches als „Umbau Mehrfamilienhaus“ beschrieben.
Das vorhandene Dach wurde in der folgenden Ausführung abgerissen und somit nicht, wie 2024 genehmigt, im Bestand saniert. Es wurde ein neuer Dachstuhl gebaut, welcher in gleicher Größe den Bestand ersetzt. In der Baumaßnahme wurde eine neue Dachterrasse eingebaut/ erweitert und die vorhandene Dachgaube wurde bei dem Neubau vergrößert.
Nach eingehender Diskussion im Gemeinderat wurde mit Stimmengleichheit
dem Bauantrag auf veränderte Ausführung zum ursprünglichen Umbau des Dachgeschosses des Mehrfamilienhauses in der Mozartstraße 1 nicht zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wurde nicht erteilt.
Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und grenzüberschreitender Tiefgarage - Zeppelinstraße 17
Die Bauherrschaft hat den Antrag auf Baugenehmigung für einen Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage gestellt. Das Bauvorhaben befindet sich in der Zeppelinstraße 17 – Flurstücke 4360. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Oberer Berg – Jauchert – 1. Änderung und ist nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Geplant ist ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohneinheiten und Tiefgarage mit insgesamt acht Stellplätzen. Für das Bauvorhaben sind Befreiungen hinsichtlich der Grundflächenzahl sowie der Abstandsflächen erforderlich. Zudem besteht eine Baulast zur baurechtlichen Vereinigung der Grundstücke Zeppelinstraße 17 und Max-Eyth-Straße 35.
Da das Gebiet als Mischgebiet ausgewiesen ist, erfolgt die abschließende bauplanungsrechtliche Prüfung durch die Baurechtsbehörde. Die Gemeinde sieht an dieser Stelle grundsätzlich eine Wohnnutzung vor und steht dem Vorhaben positiv gegenüber.
Bereits in der Sitzung vom 23.06.2025 wurde im Rahmen einer Bauvoranfrage ein gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB in Aussicht gestellt. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben. Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.
Dem Antrag auf Neubau des Mehrfamilienhauses in der Zeppelinstraße 17 wurde mehrheitlich zugestimmt und das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch erteilt.
Aufbau einer Dachgaube und Anbau eines Balkons - Amselweg 18
Die Bauherrschaft hat den Antrag auf Baugenehmigung für einen Um- und Anbau einer Dachgaube mit Balkon gestellt. Das Bauvorhaben befindet sich im Amselweg 18, - Flurstücke 470/2. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Hofäcker/ Brunnenwiesen 1. Änderung und ist nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Die Baumaßnahme umfasst den Anbau einer 6,14 m Breite Dachgaube mit Balkoneinschnitt. Es entsteht ein 7,30 m² großer Balkon und der Wohnraum wird durch den Ausbau minimal vergrößert.
Im vorliegenden Bebauungsplan finden sich keine Festlegungen für Dacheinbauten. Daher wird die nähere Umgebung betrachten, dort befindet sich beim unmittelbar angrenzenden Nachbarn eine in ähnlicher Größe und Form ausgeführte Dachgaube.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Einwände gegen das Vorhaben.
Dem Antrag auf Baugenehmigung für einen Um- und Anbau einer Dachgaube mit Balkon im Amselweg 18 wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wurde erteilt.
Neubau eines Zweifamilienhauses - Reinhardtstr. 20
Die Bauherrschaft hat die Baugenehmigung für den Neubau eines Zweifamilienhauses in der Reinhardstraße 20 (Flst. 3608/1) beantragt. Das Grundstück liegt im Bereich des Bebauungsplans „Untere Klingen – Unterer Berg“ von 1957, die planungsrechtliche Beurteilung erfolgt jedoch nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich).
Geplant ist der Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Scheune und Garagen sowie der Neubau eines dreigeschossigen Zweifamilienhauses mit Anbau, Stellplätzen, begrüntem Flachdach und Photovoltaikanlage. Eine bestehende Baulast bezüglich der Abstandsflächen wird durch den Anbau teilweise nicht eingehalten, bestand jedoch bereits beim bisherigen Gebäude.
Das Vorhaben fügt sich nach Art und Maß der Nutzung in die vorhandene Wohnbebauung ein, die Erschließung ist gesichert und das Baufenster wird eingehalten. Trotz abweichender Dachform bestehen aus Sicht der Verwaltung keine Einwände. Die Verwaltung empfiehlt, dem Bauvorhaben zur Schaffung von Wohnraum zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Dem Antrag auf Neubau eines Zweifamilienhauses in der Reinhardtstraße 20 wurde mehrheitlich zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wurde erteilt.
Aufstockung Grundschule - Vergabe Elektroplanung
Das Architekturbüro Brost wurde mit der Planung / Vergabe für das Bauvorhaben „Aufstockung Grundschule“ und dementsprechend den Ausschreibungen für Fachingenieure beauftragt. Es werden für die weitere Planung des Bauvorhabens Elektroplaner, Heizung-, Lüftung-, Sanitärplaner und Tragwerksplaner benötigt. Im Rahmen der beschränkten Ausschreibung wurden Firmen angeschrieben und folgende Angebote eingereicht.
Nach der formalen Prüfung sind keine Beanstandungen festzustellen; alle Angebote wurden ordnungsgemäß unterzeichnet eingereicht. Die rechnerische Prüfung ergab folgende Angebotsübersicht:
Elektroplanung:
Bieter 01: Angebotssumme 94.361,55 EUR brutto
Bieter 02: Angebotssumme 92.865,78 EUR brutto
Der Gemeinderat hat die Vergabe an das Fachbüro Elektroplanung, Fa. Elektroplan GmbH aus Göppingen mit der Angebotssumme von 92.865,78 EUR brutto mehrheitlich beschlossen.
Vorstellung der Gründung einer Bürgerstiftung Gemeinde Wolfschlugen
- Grundsatzbeschluss
In vielen Kommunen fördern Stiftungen gemeinwohlorientierte Projekte, die mit regulären Haushaltsmitteln nicht umgesetzt werden können. Auch in Wolfschlugen engagieren sich zahlreiche Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen mit Spenden für das Gemeinwesen.
Mit einer Bürgerstiftung könnte dieses Engagement gebündelt, verstärkt und langfristig gesichert werden. Voraussetzung für die Gründung ist ein Startkapital von 10.000 Euro, das durch Spenden eingeworben werden soll.
Da Gründung und Verwaltung einer eigenen Stiftung mit Aufwand verbunden sind, bietet die Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen im Rahmen einer Stiftergemeinschaft eine unkomplizierte Lösung an.
Herr Schillinger erläuterte das Modell, das die Kreissparkasse anbietet. Viele Fragen und eine umfassende Diskussion ergab sich. GR Kazmaier (UW) sprach sich gegen eine Grundsatzentscheidung in der Sitzung aus, da er noch Austauschbedarf sieht. Daher wurde die Entscheidung vertagt.
Der Gemeinderat sieht das Bürgerstiftungs-Modell grundsätzlich positiv. Eine Entscheidung wird aber nach der Klausurtagung Mitte April in einer der folgenden GR-Sitzungen getroffen werden.