am Montag, den 23.03.2026 um 19.00 Uhr
im Rathaus, Sitzungssaal 2. OG, Kirchstraße 19, 72649 Wolfschlugen
Baugesuche
Errichtung eines Stellplatzes - Amselweg 3
Die Bauherrschaft hatte einen Antrag auf Baugenehmigung - Befreiung für das teilweise Umnutzen der Vorgartenfläche zum Stellplatz im Amselweg 3 - Flurstück 65/4 gestellt. Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Hofäcker – Brunnenwiesen – 5. Änderung“ (Original 1963/ 5. Änderung 1990) und ist nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.
Geplant ist ein ca. 5,0 m langer und 2,50 m tiefer wasserdurchlässiger KFZ-Stellplatz zur Brunnenstraße hin – ohne Überdachung. Im Bebauungsplan Nachtrag zur 5. Änderung werden Nebenanlagen die dem Wohnen dienen (wie KFZ-Stellplätze) außerhalb der Baulinie erlaubt, sie sollten an bestehende Garagen angrenzen und als „Senkrechtstellplätze“ ausgeführt werden.
Seitens der Verwaltung bestanden keine Einwände gegen das Vorhaben. Bei der Planung und Nutzung des Parkplatzes sollte der bestehende Stromkasten, die Straßenlaterne sowie die Tiefgarageneinfahrt beachtet werden.
Dem Antrag auf Befreiung für das Errichten eines Stellplatzes im Amselweg 3 wurde zugestimmt. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 Baugesetzbuch wurde erteilt.
Sanierung der Landesstraße Esslinger/Nürtinger Straße L 1205
- Bericht über den aktuellen Stand der Gespräche mit dem RP
- Vorstellung der kommunalen Maßnahmen im Zuge der Koordination
Die Verwaltung hat zusammen mit dem Ingenieurbüro Walter, Herren Walter und Munz die Kanäle und Leitungen in der L1205/L1202 begutachtet. Ferner ganz grob die Bauabschnitte und Kosten überschlagen. Ziel war dem RP als zuständigen Straßenbaulastträger eine Planung samt Umsetzungsmöglichkeit anbieten zu können, um voran zu kommen. Die Herren Munz und Walter haben in der Sitzung die Abschnittsplanung vorstellen. Der erste Abschnitt umfasst die Nürtinger Str. bis NT-Hardt. In diesem Streckenabschnitt soll der Belag erneuert werden. Das RP Stuttgart hat eine Vereinbarung der Gemeinde zukommen lassen. Darin überträgt das Land die Baumaßnahme an die Kommune und erstattet die Kosten, wobei nicht alles komplett erstattet werden wird (u.a. Anteile an Straßeneinlaufschächte o.ä. sowie abweichende Pauschalen).
Die weiteren Abschnitte der Stuttgarter und Esslinger Straßen sollen in einer separaten Vereinbarung geregelt werden. Nachdem hier auch Wasserleitungen, Abwasser- und Regenwasserkanalarbeiten anfallen, wird der kommunale Anteil noch zu verhandeln sein. Auch die Bauabschnitte ziehen sich auf mehrere Jahre.
Schulkindbetreuung an der Grundschule Wolfschlugen
- Änderung der Satzung über die Schulkindbetreuung ab 01.09.2026
Ab dem Schuljahr 2026/2027 haben alle Kinder, die in die erste Klasse eintreten, einen gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Dieser Rechtsanspruch muss schrittweise auf alle Klassenstufen ausgeweitet werden und gilt ab dem Schuljahr 2029/2030 vollständig für alle Grundschülerinnen und Grundschüler. Die Betreuung soll an fünf Werktagen pro Woche jeweils acht Stunden umfassen – einschließlich Unterricht – und darf höchstens 20 Schließtage im Jahr haben. Eltern entscheiden selbst, ob sie dieses Angebot nutzen möchten. Es besteht keine Verpflichtung zur Teilnahme.
Umsetzung in Wolfschlugen: Die Gemeinde Wolfschlugen hat ein Konzept zur Umsetzung des Rechtsanspruchs entwickelt. Ab dem 01.09.2026 wird es für alle Klassen der Grundschule Wolfschlugen ein Ganztagsangebot im Rahmen der Ganztagsschule und die ergänzende Schulkindbetreuung geben. Ziel ist es, ein bedarfsgerechtes Bildungs- und Betreuungsangebot zu schaffen. Die Eltern entscheiden bei der Anmeldung, ob Ihr Kind ganztags oder nur halbtags betreut wird.
Ganztagsschule in Wahl Form: Diese beinhaltet eine Schulbetreuung von Dienstag bis Donnerstag, jeweils 8:00 bis 15:00 Uhr. In diesem Modell können zusätzliche kostenpflichtige Stunden im Rahmen der Schulkindbetreuung gebucht werden. Diese sind verpflichtend für ein Schuljahr. Das Mittagessen wird separat berechnet.
Halbtagsschule: Die Halbtagsschule umfasst einen kostenfreien, verbindlichen Stundenplan. Zusätzlich können einzelne Stunden im Rahmen der Schulkindbetreuung gebucht werden. Die Betreuungszeiten am Dienstag, Mittwoch ab 12.00 Uhr bis 13.00 Uhr und Donnerstag 12.00 Uhr bis 13.30 Uhr können nur als Gesamtpaket gebucht werden. An den Tagen der Ganztagesschule Dienstag und Mittwoch ab 13:00 Uhr ist für Halbtageskinder keine Betreuung möglich. Das Mittagessen wird separat berechnet.
Betreuungsmodelle
Betreuung im Rahmen der Halbtagsschule / Betreuung und Mittagessen an folgenden Tagen und Zeiten:
Betreuungsmodule | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
7.00 – 8.00 Uhr (Modul 1) | |||||
Mittagessen* (Modul 2) | |||||
| Schulende – 13.00 Uhr ** (Modul 1) | |||||
13.00 – 13.30 Uhr** (Modul 1) | Nicht buchbar | Nicht buchbar | Nicht buchbar | Nicht buchbar | |
| 13.00 – 14.00 Uhr (Modul 1) | Nicht buchbar | Nicht buchbar | Nicht buchbar | ||
| 14.00 – 15.00 Uhr (Modul 1) | Nicht buchbar | Nicht buchbar | Nicht buchbar | ||
| 15.00 – 16.00 Uhr (Modul 1) | Nicht buchbar | Nicht buchbar | Nicht buchbar | ||
| 16.00 – 17.00 Uhr (Modul 1) | Nicht buchbar | Nicht buchbar | Nicht buchbar |
* Das Mittagessen kann nur in Verbindung mit Betreuung gebucht werden und die Betreuung kann nur in Verbindung mit Mittagessen gebucht werden
** Die Betreuung am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag (bis 13.30 Uhr) kann nur als Gesamtpaket gebucht werden.
Betreuung im Rahmen der Ganztagsschule / Betreuung und Mittagessen zusätzlich an folgenden Tagen und Zeiten:
Betreuungsmodule | Montag | Dienstag | Mittwoch | Donnerstag | Freitag |
7.00 Uhr – Schulbeginn (Modul 1) | |||||
Mittagessen* (Modul 2) | |||||
| Schulende – 13.00 Uhr * (Modul 1) | Ganztags-schule | Ganztags-schule | Ganztags-schule | ||
| 13.00 – 14.00 Uhr (Modul 1) | Ganztags-schule | Ganztags-schule | Ganztags-schule | ||
| 14.00 – 15.00 Uhr (Modul 1) | Ganztags-schule | Ganztags-schule | Ganztags-schule | ||
| 15.00 – 16.00 Uhr (Modul 1) | Nicht buchbar | ||||
| 16.00 – 17.00 Uhr (Modul 1) | Nicht buchbar |
Gebühren
Die Berechnung für die Benutzung der Schulkindbetreuung erfolgt monatlich, gemäß der Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Gemeinde Wolfschlugen und ist abhängig von der monatlichen Stundenanzahl und der Einkommensstufe. Der Monat August ist beitragsfrei. Bei einem Deckungsgrad von 80% würde die monatliche Betreuungsstunde in der höchsten Stufe 27,-- Euro kosten.
| Einkommensstufen | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
Monatsgebühr für eine Stunde | 16,00 € | 19,00 € | 22,00 € | 24,00 € | 27,00 € |
Die Berechnung des Mittagessens erfolgt monatlich pauschal, gemäß der Satzung über die Benutzung der Schulkindbetreuung der Gemeinde Wolfschlugen, anhand der Wochentage an denen das Mittagessen in Anspruch genommen wird. Der Monat August ist beitragsfrei.
| Anzahl der Mittagessen | 1 Tag / Woche | 2 Tage / Woche | 3 Tage / Woche | 4 Tage / Woche | 5 Tage / Woche |
| Monatlicher Preis für das Mittagessen | 23,00€ | 46,00€ | 69,00€ | 92,00€ | 115,00€ |
Ferienbetreuung
Die Betreuung findet täglich von 07:00 Uhr bis 15.00 Uhr statt. Die Berechnung erfolgt tageweise und ist abhängig von der Einkommensstufe. Bei einem Deckungsgrad von 60% würde eine Betreuung von täglich 8 Stunden in der höchsten Stufe 40 Euro kosten.
| Einkommensstufen | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 |
Tagesgebühr | 24,00 € | 28,00 € | 32,00 € | 36,00 € | 40,00 € |
An den gebuchten Tagen ist verpflichtend ein Mittagessen einzunehmen. Die Kosten in Höhe von 5,50 € pro Mittagessen werden für nicht angemeldete Kinder der Schulkindbetreuung bzw. der Ganztagsschule oder bei angemeldeten Kindern, falls die Essensanzahl vom gebuchten Modell abweicht, separat berechnet.
Einkommensstufen
Die Höhe der Gebühr wird gestaffelt nach Art/ Umfang der Betreuung und dem Jahreseinkommen. Es gibt 5 Einkommensstufen:
Stufe 1: gilt für Familien/Alleinerziehende, die Sozialleistungen in Anspruch nehmen (z.B. Leistungen SGB II oder XII) oder über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen bis 43.000 € verfügen.
Stufe 2: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 43.000,01 € bis 57.000 € verfügen.
Stufe 3: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 57.000,01 € bis 71.000 € verfügen.
Stufe 4: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen von 71.000,01 € bis 85.000 € verfügen.
Stufe 5: gilt für Familien/Alleinerziehende, die über ein Familien-Jahresbruttoeinkommen ab 85.000,01 € verfügen.
Jahresabschluss 2024 und 2025
2024 betrug der Abmangel unter der Trägerschaft des Kreisjugendring Esslingen e.V. 73.875,34 Euro. Der Jahresabschluss vom Kreisjugendring Esslingen e.V. mit Stand 31.08.2025 liegt noch nicht vor. Für das Schuljahr 2025/2026 haben sich 78 Kinder in der Kernzeitbetreuung an der Grundschule Wolfschlugen angemeldet. Die Abrechnung erfolgt am Ende des Schuljahres.
Ganztagsgrundschule
Verbindliche Anmeldungen zum Schuljahr 2026/2027: 1. Klasse 29 Kinder, 2. Klasse 34 Kinder, 3. Klasse 23 Kinder; 4. Klasse 23 Kinder. GESAMT 109 Kinder
Der Gemeinderat hat einstimmig die Satzung zum 1.9.2026 beschlossen, wie sie die Verwaltung vorgeschlagen hat. Die Satzung wird auch entsprechend veröffentlicht.
Amtseinsetzung von Bürgermeister Matthias Ruckh am 04.05.2026 - Wahl eines Gemeinderatsmitglieds zur Vereidigung und Verpflichtung des Bürgermeisters
Bürgermeister Matthias Ruckh wurde am 08.03.2026 in seinem Amt bestätigt und für weitere acht Jahre wiedergewählt. Die aktuelle Amtszeit endet am 04. Mai 2026, die neue Amtszeit schließt unmittelbar daran an.
Die feierliche Amtseinsetzung ist für den 04. Mai 2026 um 19:00 Uhr in der Turn- und Festhalle im Rahmen einer öffentlichen Gemeinderatssitzung vorgesehen. In der Sitzung verständigte sich das Gremium darauf, dass sich die 3 ehrenamtliche Bürgermeister-Stellvertreter abstimmen werden, wer die Sitzung leiten, durchs Programm bzw. die Vereidigung vornehmen wird.