Entschuldigt: Herr Stadtrat Brame, Herr Stadtrat Rieker
Bürgermeister Steinbrenner ist erst ab 19.40 Uhr anwesend, die Sitzung wird vom Stellv. BM Landesvatter bis zu diesem Zeitpunkt geleitet.
Zuhörer: 1
Vor Eintritt in die Tagesordnung informierte Stellv. BM Landesvatter die Anwesenden, dass der geplante TOP 04: Eichbottschule, Einbau Treppenlift – Auftragsvergabe – abgesetzt werden musste, da die zugesagten Angebote nicht eingegangen sind.
1. Einwohnerfragestunde
Es wurden keine Fragen gestellt.
2. Flächennutzungsplan, 2. Änderung der 3. Fortschreibung, „Sondergebiet Einzelhandel“
a) Behandlung der Stellungnahmen
b) Wirksamkeitsbeschluss
Wir verweisen auf die Sitzung vom 28.03.2025. Seinerzeit hat der Gemeinderat den Änderungsentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen.
Weiterhin wurde die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange durchgeführt. In der Zeit vom 14.04.2025 bis einschließlich 16.05.2025 konnten Stellungnahmen abgegeben werden. Die abgegebenen Stellungnahmen wurden zwischenzeitlich durch die Planer aufgearbeitet. Diese sind mit dem jeweiligen Abwägungsvorschlag der Sitzungsvorlage beigefügt.
Sollte der verwaltungsinterne Wirksamkeitsbeschluss heute gefasst werden, können die Änderungsunterlagen dem Landratsamt Heilbronn zur Genehmigung vorgelegt werden. Sobald die Genehmigung vorliegt, wird dies im Amtsblatt bekannt gemacht, sodann kann der Flächennutzungsplan nach § 6 Abs. 5 BauGB Wirksamkeit entfalten. Nach Bekanntmachung dieser Genehmigung kann der Bebauungsplan „Kappmannsgrund 5. BA“ – sofern der Satzungsbeschluss in den nächsten Sitzungen gefasst wird – mittels ortsüblicher Bekanntmachung zur Rechtskraft geführt werden.
Beschlussantrag:
Die Herren Stadträte Hauff und Faidt erklärten sich bei diesem Tagesordnungspunkt für befangen und haben während der Beratung und Beschlussfassung im Zuhörerbereich Platz genommen.
Stellv. Bauamtsleiter Hellmich ergänzte, dass aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen eingegangen sind. Der Satzungsbeschluss solle in der Sitzung im Juli gefasst werden.
Ohne weitere Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung mit 11 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und 2 Enthaltungen zugestimmt.
3. Abbruch Gebäude Heilbronner Straße 30
a) Zustimmung zur Inserierung - Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale
b) Auftragsvergabe Bauaufnahme, bauhistorische Untersuchung, Tragwerksplanung und holzschutztechnische Untersuchung
Das Gebäude Heilbronner Straße 30 ist bereits seit dem Jahr 2019 im Eigentum der Stadt Leingarten, da es mit dem Gebäude 28 als Komplex verkauft wurde. Das Wohnhaus und der Zwischenbau des Gebäudes stellen nach § 2 DSchG als Sachgesamtheit ein sog. Kulturdenkmal dar und sind somit laut Landesdenkmalamt schutzwürdig. Diese Ansicht steht in diametralem Gegensatz zur Ansicht der Stadtverwaltung, was so auch bei einem Ortstermin kommuniziert wurde.
Nach Ansicht der Stadtverwaltung handelt es sich bei dem Wohnhaus und insbesondere bei dem Zwischenbau nicht pauschal um ein schutzwürdiges Gebäude. Nach Auskunft des langjährigen Pächters wäre bereits bei einer Untersuchung vor über 10 Jahren klar geworden, dass die Instandsetzung des Gebäudekomplexes einen hohen sechsstelligen Betrag verursachen würde. Nur die reine Instandsetzung, ohne Technik oder energetische Sanierung.
Kostenfaktoren sind laut Landesdenkmalamt aber irrelevant. Nach deren Auskunft hat die Stadt als Teil der öffentlichen Hand eine gesteigerte Erhaltungspflicht, weshalb man alleine mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen auch nicht eher an eine Abbruchgenehmigung kommt. Aus Sicht der Verwaltung ist die Investition von hohen sechsstelligen Beträgen in ein Gebäude, welches sich so nie refinanzieren könnte und was auch keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt, insbesondere in diesen unsicheren Zeiten verantwortungslos. Auch ist die historische Bedeutung des Gebäudes für unseren Ortskern nicht klar. Hierbei kann die bauhistorische Untersuchung jedoch Klarheit schaffen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, im ersten Schritt einen Investor für das Areal zu suchen. Da die Inserierung in die Liste der verkäuflichen Kulturdenkmale eine Voraussetzung für den Antrag auf Abbruchgenehmigung darstellt, wird das Gebäude dort für ein Jahr zum Verkauf angeboten.
Aufgrund des hohen Investitionsbedarfs und der geringen Aussichten auf eine wirtschaftliche Weiternutzung geht die Verwaltung jedoch nicht davon aus, dass sich ein Investor finden lässt.
Die Verwaltung schlägt vor, parallel hierzu die weiteren Punkte für einen möglichen Abbruch anzustoßen. Diese wären:
Die Verwaltung hat bereits eine Besichtigung mit zwei renommierten Gutachtern durchgeführt. Auch diese sehen im Zwischenbau kein erhaltungsfähiges Bauwerk. Beim Wohnhaus und dem Gewölbekeller wird dies das Gutachten zeigen.
Das holzschutztechnische Gutachten wird mit 12.533,56 € veranschlagt. Die Bauaufnahme und die bauhistorische Untersuchung werden für 22.496,95 € angeboten. Für den Tragwerksplaner kalkulieren wir mit maximal 2.000 € (ca. 15 h á 92 € netto). Durch die notwendigen Gutachten werden also bereits Kosten von rd. 37.000 € anfallen. Die weiteren anfallenden Punkte sollen in Eigenleistung erfolgen. Bei einem möglichen Verkauf besteht die Möglichkeit, diese Gutachten „weiterzuverkaufen“, da auch ein möglicher Investor auf diese Gutachten angewiesen sein wird. Die Angebote sind dem Anhang der Sitzungsvorlage zu entnehmen.
Für das Verkaufsinserat wird noch ein Verkehrswertgutachten durch die Verwaltung erstellt. Dieses lag zum heutigen Tag noch nicht vor.
Beschlussantrag:
Stellv. Bauamtsleiter Hellmich erklärte auf Nachfrage aus dem Gremium, dass wie in der Vorlage ausgeführt es Voraussetzung für den Antrag auf Abbruchgenehmigung ist, wenn das Gebäude unverkäuflich ist.
Eine Stadträtin wollte wissen, wer die Kosten für die Verkehrssicherungspflicht trägt.
Stellv. Bauamtsleiter Hellmich antwortet, dass die Stadt voll kostenpflichtig ist solange das Gebäude in ihrem Besitz ist.
Nach der kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung mit 15 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung zugestimmt.
4. Eichbottschule Einbau Treppenlift
– Auftragsvergabe –
Dieser Tagesordnungspunkt wurde bereits vor der Sitzung abgesetzt.
5. Erneuerung Trinkwasserversorgung Eichbottsporthalle
– Auftragsvergabe –
Wir verweisen auf die Sitzung vom 19.07.2024. Seinerzeit hat der Gemeinderat der Erneuerung Trinkwasserversorgung Eichbottsporthalle zugestimmt.
Zwischenzeitlich wurde die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben.
Bis zum Eröffnungstermin am 06.05.2025 lagen 2 Angebote vor. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 5 Firmen angefordert. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma Hering Haustechnik aus Leingarten das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 491.938,57 € vorgelegt. In dem Angebot ist auch die Erneuerung der sämtlichen Sanitärobjekte und die Vorwandinstallationen in den Toiletten enthalten.
Die Kostenberechnung incl. Honorar belief sich auf 849.000 €. Die Kostensituation stellt sich vor Auftragsvergabe wie folgt dar:
Erneuerung Trinkwasserversorgung rd. 492.000 € Firma Hering
Honoar IGP (Lph 1 – 8) 80.000 € IGP
Fliesenarbeiten (Duschen, Toiletten) 80.000 € Angebote werden noch eingeholt
Deckenerneuerung 60.000 € Angebote werden noch eingeholt
Malerarbeiten 25.000 € Angebote werden noch eingeholt
Sanitärcontainer 10.000 € Optional
Gesamtkosten 747.000 €
Somit liegt die geplante Maßnahme aktuell mit rd. 102.000 € unter den veranschlagten Kosten. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag an die Firma Hering aus Leingarten zu erteilen.
Die Maßnahme soll zwischen dem 10.06. und 31.10.2025 umgesetzt werden.
Während dieses Zeitraums wird die Sporthalle nur bedingt nutzbar sein. Es geht hierbei hauptsächlich um die Umkleide- und Sanitärbereiche der Sporthalle.
Für die geplanten Baumaßnahmen in der Eichbottsporthalle wurde ein entsprechender Förderantrag (VwV Kommunale Sportstättenbauförderung) gestellt. Die geplanten Maßnahmen werden mit 389.000 € gefördert. Die beantragte Förderung belief sich auf 397.000 €.
Maßnahmenumfang Förderantrag:
- Erneuerung der Trinkwasserversorgung
- Sanierung der Holzleimbinder
- Erneuerung der Oberlichter
- Sanierung der Nasszellen
- Erneuerung Haupteingang
- Erneuerung der Umkleiden (Sitzbänke)
- Austausch der Türen im Stiefel- und Turnschuhgang
Was genau davon gefördert wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen, da der Förderbescheid noch nicht vorliegt. Es ist davon auszugehen, dass alle Maßnahmen mit 30 % gefördert werden. Die gesamten Maßnahmen sollten bis Ende 2026 umgesetzt werden.
Im Haushaltsplan 2025 sind auf der Seite 411 insgesamt 1.700.238 € finanziert. Darin enthalten ist auch bereits die durchgeführte Erneuerung der Lüftungsanlage. Die geschätzten Kosten für die noch ausstehenden Maßnahmen belaufen sich dementsprechend auf 1.113.631 €.
Beschlussantrag:
Die Firma Hering aus Leingarten wird mit der Angebotssumme von 491.938,57 € mit der Erneuerung der Trinkwasserversorgung Eichbottsporthalle beauftragt.
Auf Nachfrage eines Stadtrats erklärte Bauamtsleiter Eschelbach, dass die Ausschreibung durch ein Ingenieurbüro gemacht wird. Nachdem sich viele Nebentätigkeiten ergeben werden, geht er von einem Unsicherheitsfaktor von ca. 15 % aus. Es soll versucht werden, den Betrieb der Sporthalle weitgehend aufrechtzuerhalten. Zudem geht er davon aus, dass die Auftragsvergaben in der Gemeinderatssitzung im Juni erteilt werden können.
Nach der kurzen Aussprache wurde dem Beschlussantrag der Verwaltung einstimmig zugestimmt.
6. Erneuerung Oberlichter Eichbottsporthalle
– Auftragsvergabe –
Wir verweisen auf die Sitzung vom 04.04.2023. Seinerzeit hat der Gemeinderat der Erneuerung der Oberlichter zugestimmt.
Zwischenzeitlich wurde die Baumaßnahme öffentlich ausgeschrieben. Bis zum Eröffnungstermin am 06.05.2025 lagen 2 Angebote vor. Die Ausschreibungsunterlagen wurden von 5 Firmen angefordert. Nach Prüfung und Wertung hat die Firma Gebrüder Rückert GmbH & Co.KG aus Gosheim das wirtschaftlichste Angebot mit einer Angebotssumme von 142.895,95 € vorgelegt.
Die dem Förderantrag zugrunde liegende Kostenschätzung belief sich auf 174.000 €. Die Kostensituation stellt sich wie folgt dar:
Erneuerung Oberlichter rd. 143.000 €
Gerüstbau 14.000 €
Anpassungsarbeiten 10.000 €
Honorar 15.800 €
Gesamtkosten 182.800 €
Die Mehrkosten werden über den Nachtrag 2025 finanziert.
Die Maßnahme soll zwischen dem 07.07. und 01.10.2025 umgesetzt werden.
Bezüglich der Förderung verweisen wir auf die Sitzungsvorlage Erneuerung Trinkwasserversorgung Eichbottsporthalle. Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahmen auch mit 30 % gefördert wird.
Beschlussantrag:
Die Firma Gebrüder Rückert GmbH & Co. KG aus Gosheim wird mit der Angebotssumme von 142.895,95 € mit der Erneuerung der Oberlichter Eichbottsporthalle beauftragt.
Hierzu weist stellv. BM Landesvatter darauf hin, dass dieses Thema seit über 2 Jahren auf dem Programm stehe.
Bauamtsleiter Eschelbach erklärte, dass ein Besichtigungstermin mit der Firma stattgefunden habe. Man gehe von einer Dauer der Arbeiten von 2 Wochen aus. Zusätzliche 6 Oberlichter können manuell gesteuert werden und sind mit Wind- und Regenwächter ausgestattet.
Danach wird dem oben genannten Beschlussantrag einstimmig zugestimmt.
7. Bekanntgaben
a) nicht öffentliche Beschlüsse
Die nicht öffentlichen Beschlüsse der letzten Sitzung wurden im Amtsblatt vom 15. Mai 2025 bekannt gegeben.
b) Spenden
Dem Gremium lag eine Spendenliste vor, die Spende wurde dankend angenommen.
c) Einladung Stadtradeln
Die Stadträte erhielten eine Einladung für das diesjährige Stadtradeln, das vom 19. Juni bis zum 09. Juli 2025 stattfindet.
d) Informationen zur Erneuerung der Brücke Kiesberg-Eichbott
Das Gremium erhielt einen Aktenvermerk vom Bauamt zum Austausch der Brücke Kiesberg-Eichbott. Es ist geplant, die Brücke am 04. Juni auszutauschen und am 11. Juni die neue Brücke einzusetzen. Die umliegenden Straßen müssen zu der Zeit voll gesperrt werden.
e) Infoblatt Wasserwirtschaft
Dem Gremium lag eine Information zur kommunalen Wasserwirtschaft vor.
f) Save the date für 2 Besichtigungstermine
Die Stadträte erhielten Termine für die nächsten Besichtigungen am 02. Juli und am 17. Oktober, mit der Bitte, diese vorzumerken.
g) Zeitschiene Umbau Heilbronner Straße 171
Das Gremium erhielt den Zeitablauf für den Umbau des Gebäudes Heilbronner Straße 171.
h) Schreiben Tierheim
Die Stadträte haben vom Tierschutzverein Heilbronn und Umgebung e. V. ein Schreiben zum Thema Katzenschutzverordnung erhalten.
i) Bilder Einbau Duschen Freibad
In dem vorhandenen Außen-WC im Freibad beim Kinderbecken wurden Duschen eingebaut. Hiervon wurden dem Gremium Bilder gezeigt.
k) archäologische Untersuchungen Kappmannsgrund 5
Von den archäologischen Untersuchungen im Neubaugebiet Kappmannsgrund wurden den Stadträten ebenfalls Bilder gezeigt. Größere Funde sind bisher nicht zu verzeichnen.
8. Anfragen
a) Kinderbecken Freibad
Ein Stadtrat fragte nach, warum das Kinderbecken für Arbeiten gesperrt ist, da man ja eigentlich noch keinen Beschluss gefasst hat, wie es ausgekleidet werden soll. Er möchte in Zukunft in solchen Fällen informiert werden.
Bauamtsleiter Eschelbach antwortete, dass es sich hierbei um normale Unterhaltungsarbeiten (Streicharbeiten) handele und der Anstrich trocknen müsse.
Stellv. BM Landesvatter sagte zu, dass künftig informiert werde.
Der nicht öffentliche Teil der Sitzung wurde von Bürgermeister Steinbrenner geleitet. Der Gemeinderat erhielt unter anderem Informationen zum neuen Baugebiet, zu Grundstücksangelegenheiten sowie eine weitere Info zur Käsrittplanung.
Nach einigen Bekanntgaben und Anfragen war die Sitzung beendet.